Einstufung mit voller LA-befähigung in Berlin

  • Hallo!


    Kann mir jemand die Grundsätze der Einstufung (nicht Gruppierung) in Berlin an meinem konkreten Fall erläutern? Ich hatte angenommen, dass aufgrund der übertariflichen Vorweggewährung der Stufe 5 eine Einstufung bei Eintritt nicht, wohl aber erst bei einem möglichen Austritt vorgenommen wird. Nun wurde mir mitgeteilt, es gäbe doch eine Einstufung zum Beginn. Da diese Einstufung aufgrund meiner Vorerfahrungen (förderliche Zeiten) falsch wäre, müsste ich erfahren worauf sich diese Einstufung stützt (Gesetze, Handlungsanweisungen, Richtlinien) und wie ich auf die Einstufung Einluss nehmen kann (Anträge, Widerspruch?). Hierzu konnte ich leider nichts finden.


    Meine Daten:
    Mehrere Studienabschlüße, 1. und 2. Staatsprüfung (volle Lehramtsbefähigung), mindestens 8 Jahre Erfahrung als Lehrer an privaten Schulen, einschlägige Berufserfahrung mindestens 15Jahre, Dozententätigkeit an Hochschulen


    Vielen Dank für Eure Antworten,


    Bernd


    Ergänzung:
    Laut diesem Rundschreiben wird eine Einstufung nicht vorgenommen.
    http://www.berlin.de/imperia/m…heidg_foerderl_zeiten.pdf


    Gibt es vielleicht Lehrer die mir von Ihren Erfahrungen in Berlin berichten können? Ich freue mich über jegliches Feedback.

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