Vertretungslehrer in NRW mit 1. Staatsexamen? 2. nicht bestanden

  • Guten Morgen zusammen,


    ich habe mein 1. Staatsexamen in BaWü erfolgreich abgelegt. Das 2. Staatsexamen konnte ich jedoch nicht erfolgreich hinter mich bringen. Die Fristen, es in BaWü nochmal zu wiederholen, sind verjährt, wobei ich es dort auf keinen Fall mehr machen wollte, war mit meinen Kräften am Boden!
    Nachdem ich in verschiedenen sozialen Bereichen in NRW gearbeitet hatte, wollte ich versuchen, das Ref. in NRW nochmal aufzunehmen. Das ist aber aufgrund bürokratischer Hindernisse nicht möglich, es müssen bestimmte soziale Gründe vorliegen. Ich hatte meine Fühler ausgestreckt, weil ich es einfach nicht glauben konnte. Letzten Endes musste ich auf Rat des Anwalts hin feststellen, dass mir die Hände gebunden sind! Finde ich absolut ein Unding, dass einem eine Zukunftsperspektive dermaßen zunichte gemacht wird.


    Derzeit mache eine Weiterbildung zum Heilpädagogen in Köln, aber kann mich gerade kaum motivieren und spiele mit dem Gedanken, ob ich auch eine Vertretungslehrertätigkeit in NRW annehmen könnte. Wie ich aber auf der Seite "Verena" des Ministeriums für Schule und Weiterbildung von NRW gelesen habe, habe ich keine Chance oder verstehe ich das falsch? Lt. Nr. 3.3 des jährlichen Lehrereinstellungserlasses "Grundsätzlich werden Personen, die eine Staatsprüfung für ein Lehramt
    nicht oder endgültig nicht bestanden haben, nicht eingestellt". Das 2. Staatsexamen habe ich nicht bestanden, aber nicht endgültig, bin ich dann schon raus aus dem Rennen?


    Vielen Dank euch schon mal.


    Grüße
    Sven

  • Das 2. Staatsexamen habe ich nicht bestanden, aber nicht endgültig, bin ich dann schon raus aus dem Rennen?


    Vielen Dank euch schon mal.


    Grüße
    Sven


    Wenn ich das richtig verstehe, wäre eine Widerholung nur in einer bestimmten Frist möglich gewesen, danach gilt es als endgültig nicht bestanden. Und nein, damit kannst du dann in eigentlich keinem Bundesland ohne weiteres als Vertretungslehrer arbeiten!

  • Hallo Susanne,


    danke für deine schnelle Antwort.


    Ich hatte mich damals mit dem zuständigen Leiter des Landeslehrerprüfungsamtes in BaWü unterhalten, er sagte mir, eine Wiederholung wäre nicht mehr möglich aber dennoch habe ich das 2. Examen nicht endgültig nicht bestanden, da ich den 2. Versuch nicht wahrgenommen habe.


    Ich habe jetzt dem Dezernatsleiter des Schulamtes Städteregion Aachen meine Bewerbung zukommen lassen, er wird sie an die Förderschulen mit entsprechendem Bedarf weiterleiten. Einen Versucht ist es wenigstens wert.


    Grüße
    Sven

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