Versicherungsschutz bei Workshop in den Ferien?

  • Liebe Kollegen,



    ich hätte mal eine Frage an Euch zum Thema Versicherungsschutz auf dem Arbeitsweg bzw. bei schulischen Veranstaltungen.


    Meine Frau (prekär beschäftigt, ergo erpressbar) hat sich breitschlagen lassen, während der Osterferien an zwei Tagen ihren Deutschkurs aufs Abi vorzubereiten, natürlich unentgeltlich (dazu bitte keine Kommentare - ich hab mich schon genug aufgeregt), weil sie kürzlich eine Woche krank war. Leider ist meine Frau auch so eine, die gern mal für leuchtende Schüleraugen arbeitet... Jetzt habe ich zu ihr gesagt, sie soll sich das Ganze wenigstens als schulische Veranstaltung genehmigen lassen, um während des Kurses im Schulgebäude und vor allem auf der Fahrt wenigstens versichert zu sein.


    Ich habe einen Schrieb aufgesetzt, den sie sich morgen unterschreiben lassen soll. Der Text lautet: "Hiermit genehmige ich die Durchführung eines Workshops zur Abiturvorbereitung im Fach Deutsch am... durch Frau Fossi als schulische Veranstaltung. [Unterschrift Schulleiter]"



    - meint Ihr, das reicht? Mit der Genehmigung "als schulische Veranstaltung" müsste die


    Sache doch versicherungstechnisch abgedeckt sein, oder?



    Viele Grüße
    Fossi

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

  • Ich denke, dass es eigentlich andersherum laufen müsste: Die Schulleitung erteilt schriftlich die Anweisung, dass in den Ferien ein Kurs erteilt wird, als Lehrkraft wird deine Frau eingesetzt (z B. über den Vertretungsplan). Dann könnte sie die Fahrtkosten auch steuerlich geltend machen. Oder sie stellt einen Dienstreise-Antrag, den die SL genehmigen muss. Das kommt mir allerdings selbst eigenartig vor, da die "Dienstreise" ja an die eigene Stammschule geht.


    Mit deinem Schreiben sollte es versicherungstechnisch wohl auch gehen. Es liest sich nur für mich so, als wolle deine Frau unbedingt in den Ferien arbeiten und die SL möge es doch bitte, bitte genehmigen.


    Schöne Ferien - trotzdem
    Die Angestellte

  • Die Schulleitung erteilt schriftlich die Anweisung, dass in den Ferien ein Kurs erteilt wird, als Lehrkraft wird deine Frau eingesetzt (z B. über den Vertretungsplan). Dann könnte sie die Fahrtkosten auch steuerlich geltend machen.

    Das machen wir ohnehin - die Schule hat gelegentlich mal außer der Reihe Samstagsunterricht, so dass hier ohnehin mehr Arbeitstage anfallen als offiziell Schultage sind.

    Es liest sich nur für mich so, als wolle deine Frau unbedingt in den Ferien arbeiten und die SL möge es doch bitte, bitte genehmigen.

    So ist es ja irgendwie auch :(



    Viele Grüße
    Fossi



    - den nichts in der Welt dazu bringen würde, Schülern in den Ferien Abiturvorbereitung zu bieten, wenn dieselben Schüler es seit Jahresbeginn abgelehnt hätten, einmal die Woche zu genau diesem Zweck zwei Stunden länger zu bleiben. Aber was will man machen, wenn man nächstes Jahr weiterbeschäftigt werden will und der Fachbetreuer meint, man müsste es machen. Selbiger ist übrigens einer jener Kollegen, die jeder liebt: Ende 50, unverheiratet, wohnt praktisch in der Schule (und erwartet das auch von jedem anderen)... - und hätte es gar nicht nötig, eine Planstelle zu blockieren, weil er Erbe eines mittelständischen Unternehmens ist. Kotz!

    Die Mutter der Dummen ist immer schwanger.

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