"Oh, das ist heute schlecht. Wir schreiben nur Klausur." oder auch "Oh, bei mir lohnt sich das nicht. Ich mache keinen Unterricht, wie er in der Uni gelehrt wird."
Stimmt, die beiden hatte ich vergessen.
"Oh, das ist heute schlecht. Wir schreiben nur Klausur." oder auch "Oh, bei mir lohnt sich das nicht. Ich mache keinen Unterricht, wie er in der Uni gelehrt wird."
Stimmt, die beiden hatte ich vergessen.
Zum Glück sind wir nicht so, vielleicht weil wir uns ans Referendariat erinnern?
Ich kann mir vorstellen, dass das auch besser geworden ist, einfach weil heute öfter Leute im Unterricht sitzen als früher. Zu meiner Zeit [TM] gab es für LA Gym genau zwei Pflichtpraktika (zwei Wochen eher zu Beginn des Studiums, ein Begleitpraktikum mit einem Tag pro Woche für ein Semester). Damals habe ich es oft so erlebt wie oben - überspitzt - beschrieben. An einer Schule, wo ständig Praxisemestler rumlaufen, sollte es natürlich besser laufen.
Bei uns sucht der Praktikant spontan einen anderen Kollegen. Irgendjemand wird doch noch unterrichten?
Ja Kruzitürken, was ist denn daran verwirrend? Wenn ein 15-tägiges Schulpraktikum vorgeschrieben ist und ich währenddessen 5 oder 10 Tage krank bin, dann muss ich die Tage halt nachholen. Das ist nicht "verwirrend", sondern gängige Praxis. Auch hier gilt: Wahrscheinlich will die Schule nichts falsch machen. Dass die Nachholpflicht bei einem fünfmonatigen Praktikum und beim Versäumen einzelner Tage wohl eher nicht so streng auszulegen ist, sollte eigentlich klar sein.
Naja, wenn eine bestimmte Zahl an Tagen vorgeschrieben ist, dann müssen ausgefallene Tage schon nachgeholt werden. Das ist bei den Praktika ja nicht anders.
Oh je, wenn das ein Kriterium ist, bin ich wohl nie nicht ferienreif.
Das ist im Grunde ein rein rechtliches Problem. Ich würde noch einmal das Gespräch mit der SL suchen, dabei auf die Gepflogenheiten an anderen Schulen verweisen und auch betonen, dass eine längere Anwesenheit ein Problem für dich darstellt, weil du nebenher arbeiten musst. Am Ende bist du aber - das sei ehrlich eingestanden - in einer bescheidenen Situation.
Musst du im Praxissemester irgendwelche Prüfungen an der Schule ablegen, sprich: Muss die Schule dir bescheinigen, dass du das Praxissemester "bestanden" hast? Das wäre ein Vorteil für dich, denn dann gäbe es "harte" Kriterien, nach denen das Bestehen festgelegt wird, und du könntest das Prüfungsergebnis entsprechend juristisch überprüfen lassen. (Mit anderen Worten: Die Schule könnte dir das Bestehen nicht aufgrund nicht nachgeholter Stunden versagen, wenn es zu diesem Nachholen keinen rechtlichen Zwang gibt.)
Mir scheint es aber eher so, dass die Schule nichts "falsch machen" und dir eine möglichst gute Ausbildung mitgeben will - und dabei vielleicht etwas übers Ziel hinausschießt. Bevor ich also irgendwas juristisches unternehmen würde, wäre Reden wahrscheinlich das Mittel der Wahl. Wenn es an der Schule einen guten Personalrat gibt, wäre dieser noch ein Ansprechpartner. Viel Erfolg!
Ein Wort genügt: Nein.
Viele Grüße vom langjährigen FOS-BOSler mit D/E!
Tja, autofill oder KI - wer weiß das heutzutage schon so genau.
- Die durchschnittliche Erhöhung der Rundfunkintendanten in den letzten 5 Jahren
Um Himmels Willen, du willst doch nicht ernsthaft das Gehalt dieser Schlucker mit ihren lächerlichen ca. 300.000 p.a. als Vergleichsgröße heranziehen?!
Für eine Abiklausur brauche ich aber, wenn es schnell geht, mindestens 60 Minuten.
Das sind also bei 30 Arbeiten mindestens 30 Stunden. Lass dir doch von deinem SL erläutern, wie du diese 30 Stunden an vier Tagen ableisten sollst, wenn du außerdem noch Unterricht hast und die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden täglich nicht überschreiten darfst. Das darf dein SL auch gern den zuständigen Juristen in der vorgesetzten Behörde fragen.
Recht (und streng genommen auch die Pflicht) auf Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit
Nicht nur "streng genommen"!
Aber ja, wir sollten niemandem die Abi-Prüfung versauen. [/Ironie off]
Ob das bei so einer kurzen Korrekturzeit nicht schon als Kollateralschaden passieren kann?
Ich nehme an, du bekommst mindestens 2 Tage davon unterrichtsfrei, oder? Alles andere wäre ja unzumutbar. [Ironie off]
Die Abwesenheit einer Person dürfte nicht sonderlich vertraulich sein. Allein durch die Nennung auf dem Vertretungsplan dürfte die schulöffentlich dokumentiert sein
Zumal man auch einfach neutral sagen kann, dass es um die Unterrichtsverteilung geht.
Ich sehe keinen Grund, ein Gesprächsthema bei der Einladung nicht zu nennen. Falls es auf dem Flur nicht geht, ist der Flur der falsche Ort, um die Einladung auszusprechen
Genau so.
Glaube aber, dass da niemand Angst haben muss.
Wobei GS/Sek I nochmal was anderes ist als Gym. In Bayern sind die Schulleiter an GS/MS erst seit kurzem überhaupt formal Dienstvorgesetzte (und das auch nur in bestimmten Bereichen, oft ist der Schulrat zuständig).
Alternative: Reingehen, nichts sagen, nur zuhören. Dann für den Input danken und nach dem Folgetermin fragen, auf den man sich dann entsprechend vorbereiten werde.
Ich ingride mal: Das gilt natürlich nur für den (für viele von uns - mich eingeschlossen - ja als nicht unwahrscheinlich empfundenen) Fall, dass dann unvermittelt irgendwelche Anwürfe kommen.
Manchmal gibt es auch ein Angebot auf 25 von 28 runter zu gehen.
Das muss man nur gut verkaufen, und schon sind beide Seiten zufrieden!
Dass euer Kind einen Schaden davonträgt, weil es durch verschiedene Menschen betreut wird und nicht ausschließlich durch dich, ist auch nicht wahrscheinlicher, als dass du euer Kind selbst verkorkst
Deutlich, aber wahr!
Faszinierend. Noch so ein Dimensionen-Ding: Wenn man ein Seil straff um den (idealisierten) Äquator spannt und es dann um 1 m verlängert - wie weit steht es dann von der Erde ab, wenn es mit Hilfe von Stützen wieder gespannt wird?
15,9 cm
Die Kritikpunkte nehmen immer viel mehr Raum ein, während das, was positiv war nur ganz kurz abgefrühstückt wird, weil man die kurze Zeit des Refs für maximale Entwicklungssprünge nutzen möchte
Ach. Und ich dachte immer, das sei, um die Referendare zu dissen. Again what learnt!
Mir wurde vorgeworfen, zu passiv gewesen zu sein.
Määäh. Ein anderer Beobachter hätte dir das Gegenteil vorgeworfen.
Es wurde bemängelt, dass ich nie an einem Ort verweilte und häufig die Plätze in der Klasse wechselte
Siehe oben.
Die Plakate waren nicht ausreichend vorbereitet
Das könnte ein bedenkenswerter Punkt sein.
Es wurde angemerkt, dass ich mehr zwischendurch agieren sollte
Siehe oben.
Das Setting wurde als nicht optimal bewertet
Was denn für ein Setting?
Ein Schüler hat meinen Namen falsch ausgesprochen, was kritisiert wurde
Ja, für den Fehler des Schülers bist du natürlich verantwortlich. Isso bei Referendaren.
Positiv wurde hervorgehoben, dass die Schüler sehr gut mitgearbeitet haben und positiv auf meine Interaktion reagierten
Ja, was denn nun? Zuviel? Zuwenig?
- in nuce: In meinen Augen gar kein schlechtes Feedback. Bedenke: Das komplette System ist defizitorientiert. So ein Unterrichtsbeobachter muss erstmal die Haare in der Suppe finden und benennen. Beachte die Punkte, wo es eine konkrete Rückmeldung gibt (Plakate) und versuche diese zu verbessern. Ansonsten gilt: Wenn mal gar nichts positives mehr vermerkt wird, sollte man sich natürlich Gedanken machen.
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