Ferner lehrt die kriminalistische Erfahrung, dass keine Gefahr vom 18 Jährigen ausgeht,
Stimmt. Die Täter von Winnenden, Erfurt und anderen Ereignissen waren durchweg jünger.
Ferner lehrt die kriminalistische Erfahrung, dass keine Gefahr vom 18 Jährigen ausgeht,
Stimmt. Die Täter von Winnenden, Erfurt und anderen Ereignissen waren durchweg jünger.
Nun denn - halten wir es doch mit dem schönen rechtsstaatlichen Grundsatz, dass erstmal jeder jeden wegen allem anzeigen kann und er keine negativen Konsequenzen fürchten muss, wenn er den Sachverhalt wahrheitsgemäß schildert. Alles andere ist Kaffeesatzleserei, wenn auch deinerseits zumindest vom Jargon her für Laien beeindruckend untermauert.
gerade wenn man nur das 1. Staatsexamen hat wird man an seriösen Privatschulen wenn überhaupt, allenfalls mal für eine vorübergehende Vertretung eingestellt. Die achten ebenso genau auf die Qualifizierung ihrer Lehrerkräfte wie im Staatsdienst wenn sie seriös sind.
... und stehen den gleichen bzw. noch größeren Nöten gegenüber als der Staat, der mittlerweile ja ebenfalls großzügig unbefristete Stellen für "Nicht-Erfüller" anbietet. Insofern kann man auch an seriösen Schulen durchaus ohne 2. Staatsexamen unterkommen und wird in vielen Fällen ebenso bezahlt wie Erfüller. Dennoch ist das hinsichtlich Aufstiegs- und Wechselmöglichkeiten etc. keine echte Option bzw. keine, zu der man raten könnte.
Ach so, OnT: Ich würde auch dringend zur Absolvierung des Referendariats raten. So schlecht sind doch die Anwärterbezüge gar nicht mehr.
Ersatzschulen dürfen gar nicht viel weniger zahlen als staatliche Schulen.
Oder im Juristendeutsch: Die wirtschaftliche Stellung der Lehrkräfte muss gesichert sein. Das ist in ganz D eine Voraussetzung für die staatliche Anerkennung einer Privatschule.
(Was unter "gesicherter Stellung" zu verstehen ist, legt allerdings so ziemlich jede Behörde anders aus. Die für meine Schule zuständige Behörde akzeptiert einen Gehaltsunterschied von 5 Prozent, wenn es dafür eine stichhaltige Begründung gibt. Allgemein hört man von bis zu 20 Prozent, die akzeptiert werden.)
Ich weiß einfach nicht, was ich jetzt machen soll
Ganz einfach: Dich über die Schwangerschaft freuen und mit offenen Karten spielen. Du hast eine Zusage für die Stelle, die im Grundsatz unwiderruflich ist. Und eine Schwangerschaft ist definitiv kein Grund dafür, dir die Stelle wieder wegzunehmen.
Wenn du dir unsicher bist, frag deine Gewerkschaft oder nimm eine Erstberatung (dürfte hier ausreichen und kostet maximal 200 €) bei einem Fachanwalt für Verwaltungsrecht in Anspruch.
Welche Bedrohung?
Diejenige, die der OP in Beitrag #1 schildert. Ich weiß nicht, warum du immer auf der Beleidigung rumreitest.
oder hat den Sachverhalt schlicht falsch übermittelt bekommen
Das sollten wir zu seinen Gunsten annehmen. Entspräche auch der Lebenserfahrung.
O je, I stand corrected. Man sollte Zitate halt ganz lesen.
Klar kann er sein Geld verlangen wenn er die Fahrt nicht angetreten hat
Mein Juristen-Ich sagt nein, mein Germanisten-Ich sagt ja.
Denn verlangen kann grundsätzlich jeder alles!
Rechtlich darf man diese Bücher nur noch stellvertretend für die Schule annehmen und nicht persönlich, sie bleiben auch im Besitz der Schule
Quelle? Hierorts war vor 12 Jahren vom bereits damals geschätzten Kollegen Bolzbold folgendes zu lesen: RE: Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?
Ich denke nicht, dass es hier gravierende Änderungen gab. Zumal die Verlage durchaus auf Seriosität bedacht sind und dementsprechend wohl gar keine Prüfexemplare mehr hergeben würden, wenn das ein Problem wäre.
Was, und?
Was macht es für einen Underschied (pun intended), ob das Kind direkt oder über den Vater bedroht wird?
Bei den Tour de Francern bin ich mir da nicht so sicher
Höhö, ich mir schon!
Mein Tipp wäre auch der Wertstoffhof gewesen.
siehe hier:
und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden
Alternative: Office Lens. Finde ich sehe zuverlässig und speichert als PDF. Mit dem ipad oder tablet funktioniert es besser als mit dem Smartphone.
LL.B. reicht nicht um SV zu schreiben oder gar Jurastudierende zu begutachten
Und wer hätte das behauptet?
@Theaitetos Magst du mir auch was neues erzählen? Mir dünkt, du hast den SV nicht gründlich genug gelesen. Nicht schlimm, das passiert manchem noch im Examen.
Noch ein Punkt, ganz unpolemisch: Es mag nach wie vor auch vom Bundesland abhängen, wie mit einer solchen Anzeige verfahren wird. In Bayern und BW gäbe es ziemlich sicher eine heftige Reaktion der Staatsanwaltschaft. Bayern wegen Bayern und BW seit diversen einschlägigen Gewaltvorfällen.
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