O je, I stand corrected. Man sollte Zitate halt ganz lesen.
Beiträge von fossi74
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Klar kann er sein Geld verlangen wenn er die Fahrt nicht angetreten hat
Mein Juristen-Ich sagt nein, mein Germanisten-Ich sagt ja.
Spoiler anzeigen
Denn verlangen kann grundsätzlich jeder alles!
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Rechtlich darf man diese Bücher nur noch stellvertretend für die Schule annehmen und nicht persönlich, sie bleiben auch im Besitz der Schule
Quelle? Hierorts war vor 12 Jahren vom bereits damals geschätzten Kollegen Bolzbold folgendes zu lesen: RE: Prüfangebote von Verlasgen! - Darf ich sie nicht nutzen?
Ich denke nicht, dass es hier gravierende Änderungen gab. Zumal die Verlage durchaus auf Seriosität bedacht sind und dementsprechend wohl gar keine Prüfexemplare mehr hergeben würden, wenn das ein Problem wäre.
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Was, und?
Was macht es für einen Underschied (pun intended), ob das Kind direkt oder über den Vater bedroht wird?
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Bei den Tour de Francern bin ich mir da nicht so sicher
Höhö, ich mir schon!
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Mein Tipp wäre auch der Wertstoffhof gewesen.
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siehe hier:
und wenn ich nicht dafür sorge, dass sie bis zum kommenden Tag wieder da ist, würde meine Tochter sehen was ich davon habe und meine Tochter könnte es ausbaden
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Alternative: Office Lens. Finde ich sehe zuverlässig und speichert als PDF. Mit dem ipad oder tablet funktioniert es besser als mit dem Smartphone.
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LL.B. reicht nicht um SV zu schreiben oder gar Jurastudierende zu begutachten
Und wer hätte das behauptet?
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@Theaitetos Magst du mir auch was neues erzählen? Mir dünkt, du hast den SV nicht gründlich genug gelesen. Nicht schlimm, das passiert manchem noch im Examen.
Noch ein Punkt, ganz unpolemisch: Es mag nach wie vor auch vom Bundesland abhängen, wie mit einer solchen Anzeige verfahren wird. In Bayern und BW gäbe es ziemlich sicher eine heftige Reaktion der Staatsanwaltschaft. Bayern wegen Bayern und BW seit diversen einschlägigen Gewaltvorfällen.
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Du weißt, dass ich jetzt den StPO-Anteil vorhalte.
Siehst du - das ist der Unterschied zwischen einem Lehrer und einem Klugscheißer. Ein Lehrer hätte jetzt gesagt, schau her, diesen Punkt aus der StPO hast du nicht bedacht. Ein Klugscheißer hält seinem Gegenüber dessen Defizite vor und freut sich daran.
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Ah, jetzt. Nein, wir haben natürlich mehr Unterricht als zwei Stunden am Tag. 60 SuS an 2 Stansorten können wir mit 8 Kollegen nicht zeitgleich unterrichten. Ist auch eine Raumfrage.
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Das ist verkörpertes lebenslanges Lernen, dafür bereitet die von dir geleitete Sekundarstufe eigentlich vor (vgl. ISCED). Ganz schön bildungsfeindlich, v.a. für "Philo".
Ach weißt, mit meinem SekII-Studium, dem nachgeschobenen Philosophiestudium, dem berufsbegleitend absolvierten LL.B. und dem gerade laufenden Master Sonderpädagogik bin ich vielleicht nicht ganz schlecht aufgestellt, was "lebenslanges Lernen" angeht.
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Äh... mit Therapien?!
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Für mich klingt es nach: mit gutem Verteidiger wird nix passieren, mit keinem Verteidiger könnte was passieren, aber die Kosten sind insgesamt sehr, sehr hoch
Die Kosten für den Täter natürlich!
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Ach stimmt, du warst ja der Experte für alles mit den drölfzig abgeschlossenen Studiengängen, der sich jetzt in die intellektuellen Niederungen des Schuldienstes begibt, um den doofen Lehrern mal die Welt zu erklären.
Mach doch nen Podcast draus!
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Ein Lehrer, der im Zusammenhang mit seinem Amt agiert, ist nicht privat.
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Dass sowas einfach im Sande verläuft, finde ich doof. Besoffen oder nicht - jemanden anzurufen und zu bedrohen, sollte nicht einfach mit "naja, da wird nix passieren" enden
Hast du gelesen, was ich geschrieben habe? Aus Sicht des Betroffenen wird die Sache keineswegs im Sande verlaufen, egal, ob am Ende eine Einstellung steht (vermutlich gegen Geldauflage) oder eine Strafe (dann vermutlich Sozialstunden). Die Kosten und die Belastung durch ein Ermittlungsverfahren sind in jedem Fall immens. Das darf man als noch nie betroffen Gewesener nicht unterschätzen.
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