Länderwechsel - Bleiben Beamtenstatus und Pensionsanspruch erhalten?

  • Ein herzliches Hallo in die Runde,


    wer hat Infos/Erfahrungen mit den Verfahren zum Länderwechsel als Beamtin auf Lebenszeit aus und kann mir weiterhelfen? Folgende Frage:


    Bei einer direkten Bewerbung beim neuen Bundesland (hier BW) und Freistellung durch das alte Bundesland (hier HH): Werden mein Beamtenstatus und meine Dienstzeit vom neuen Bundesland übernommen, oder muss ich wieder von vorn anfangen im neuen Bundesland, mit Probezeit, Verbeamtung etc.?


    Gibt es da eindeutige Regelungen/Verordnungen, oder ist das evtl. auch verhandelbar?


    HH hat mich bereits freigegeben, von BW wird mir eine Stelle angeboten. Worauf muss ich bei der Einstellung achten? Wie stelle ich sicher, dass sämtliche Pensionsansprüche (von immerhin über 20 Jahren) aus Hamburg erhalten bleiben und mein Beamtenstatus inklusive Dienstalter etc. übernommen wird?
    Vielen herzlichen Dank für eure Unterstützung! :rose:


    Sarah


    Hinweis: Es geht hier NICHT um das Lehrertauschverfahren (da war ich leider auf Platz 2 und sie haben dieses Jahr nur eine genommen), sondern um die direkte Bewerbung über das sog. Listenverfahren in BW mit Freistellung aus HH.

  • Du willst ernsthaft die Ansprüche aus 20 Jahren auf die Schultern eines Internet-Forums legen?


    Mein Tipp: Ruf in Baden-Württemberg an und frage hartnäckig nach, bis Du einen kompetenten Ansprechpartner hast. Vor allem, da die Stelle schon in Aussicht steht. Zuständig sind i. d. R. die Regierungspräsidien (Karlsruhe, Tübingen, Stuttgart, Freiburg). Nach meiner Erfahrung ist die BW-Verwaltung sehr kompetent, wenn auch nicht sehr kompromissbereit.


    Falls jemand Dir mündlich etwas zusagt, sollte dies nach Möglichkeit schriftlich bestätigt werden oder sich an einem offziellen Dokument abstützen lassen.


    Eventuell Tipps geben (auf die ich mich aber NICHT verlassen würde) kann Dir auch
    - die Rechtsabteilung Deines Berufsverbandes (PhV, GEW...)
    - Dein (neuer) Schulleiter.


    EDIT: Sehe gerade, dass es um Primarstufe geht. Ich weiß nicht, ob die Zuständigkeit der Regierungspräsidien hier auch gilt. Sonst im KuMi nachfragen.

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