AO-SF noch in Klasse 7?

  • Die Eltern einer Schülerin, die in der Grundschulzeit bereits 2 Jahre auf einer Förder-, dann auf einer Regelschule war, wollen jetzt, am Ende der Klasse 7 für ihr Kind, das auf eine niedrigere Schulform wechseln wird, einen Antrag auf sonderpädagogischen Förderbedarf stellen. Geht das zu diesem späten Zeitpunkt überhaupt noch?

  • Wenn das Kind schon auf einer Förderschule war, heißt das doch, dass schonmal ein AO-SF gelaufen ist...
    Ich nehme an, der Förderschwerpunkt wurde dann aufgehoben, als es auf die Regelschule gewechselt ist?
    In welchem Bereich lag denn der FS?


    Grundsätzlich können Eltern jederzeit einen Antrag auf AO-SF stellen.

  • Wenn das Kind schon auf einer Förderschule war, heißt das doch, dass schonmal ein AO-SF gelaufen ist...
    Ich nehme an, der Förderschwerpunkt wurde dann aufgehoben, als es auf die Regelschule gewechselt ist?
    In welchem Bereich lag denn der FS?


    Grundsätzlich können Eltern jederzeit einen Antrag auf AO-SF stellen.


    ja, das ist er. Das Schwierige ist, dass der Klassenlehrer den Förderbedarf gar nicht sieht und nicht so recht weiß, was er da als auffällig problematisch schreiben soll. Die Schülerin fällt inzwischen nicht groß anders auf als viele andere in der Klasse ....

  • Mir ist jetzt nicht ganz klar, in welche Richtung der Förderbedarf gehen soll.
    Ist das Mädchen (mehr oder weniger) problematisch vom Verhalten oder von den Leistungen?


    Wenn es die Leistungen sind und das Kind völlig überfordert ist, würde das AO-SF vielleicht Sinn machen, damit das Kind dann offiziell zieldifferent im Bildungsgang "Lernen" unterrichtet werden kann.
    Wenn es das Verhalten ist, hilft das insofern, dass der Klassenlehrer evtl. dann mehr Unterstützung durch einen Sonderpädagogen bekommt... Wobei das mittlerweile ja nicht mehr in "2,X Stunden pro Kind" gerechnet wird. Bei schweren Fällen ist das AO-SF meist auch die Voraussetzung für einen Integrationshelfer etc.


    Wenn der Klassenlehrer aber meint, dass es so viel Auffälliges gar nicht gibt, was ein erneutes AO-SF rechtfertigen würde, würde ich das den Eltern auch so kommunizieren.
    Vermutlich werden die Eltern den Antrag trotzdem stellen und dann würde ich es in der Stellungnahme des Klassenlehrers eben so formulieren, wie ich es vertreten kann.
    Letztlich entscheidet ja sowieso das Schulamt bzw. das Gutachten.


  • PN

  • Wenn der Klassenlehrer aber meint, dass es so viel Auffälliges gar nicht gibt, was ein erneutes AO-SF rechtfertigen würde, würde ich das den Eltern auch so kommunizieren.
    Vermutlich werden die Eltern den Antrag trotzdem stellen und dann würde ich es in der Stellungnahme des Klassenlehrers eben so formulieren, wie ich es vertreten kann.
    Letztlich entscheidet ja sowieso das Schulamt bzw. das Gutachten.

    Deswegen die Frage nach dem Ziel der Eltern. Wollen sie irgendeine Maßnahme (Schulbegleiter/ "Autismus") und das geht nur mit dem Gutachten? Wollen sie den Wechsel auf eine andere Schulform vermeiden ("Integrationsstatus")? ... Bei uns ist das Verfahren anders, als in NRW. Wichtig ist m.E. trotzdem das Ziel: Wenn der Klassenlehrer mit den Eltern nicht einer Meinung ist und berichten möchte, dass kein Problem besteht, kann er das genauso hinschreiben. Wenn das Gutachten irgendeinem gemeinsamen Zweck dient, kann er die Probleme etwas dramatischer formulieren, kommt halt ganz auf das Kind und das Problem an. Und entscheiden muss eh jemand anders.

  • Deswegen die Frage nach dem Ziel der Eltern. Wollen sie irgendeine Maßnahme (Schulbegleiter/ "Autismus") und das geht nur mit dem Gutachten? Wollen sie den Wechsel auf eine andere Schulform vermeiden ("Integrationsstatus")? ... Bei uns ist das Verfahren anders, als in NRW. Wichtig ist m.E. trotzdem das Ziel: Wenn der Klassenlehrer mit den Eltern nicht einer Meinung ist und berichten möchte, dass kein Problem besteht, kann er das genauso hinschreiben. Wenn das Gutachten irgendeinem gemeinsamen Zweck dient, kann er die Probleme etwas dramatischer formulieren, kommt halt ganz auf das Kind und das Problem an. Und entscheiden muss eh jemand anders.


    Der Schulformwechsel ist freiwillig - was genau die Eltern wollen, ist nicht ganz klar. Ich kann aber hier in der Öffentlichkeit nicht so viel schreiben ....

  • Hallo Aktenklammer,


    wenn Du magst, schreib mir doch mal eine PN, dann kann ich Dir vielleicht ein bisschen was dazu sagen.



    LG

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