Studium in BW -> Ranglistenverfahren Hessen

  • Hallo,



    ich habe in BW das Lehramt für GS, HS und WRS mit Schwerpunkt GS studiert, da ich ursprünglich aus Hessen komme habe ich mich nach meinem nun beendeten Referendariat (in BW) auch in Hessen beworben.
    Da man in Hessen entweder GS oder HS/RS studiert musste ich mich entscheiden, ob ich im hessischen Ranglistenverfahren als Grundschule ODER HS/RS eingestuft werden möchte. Vor zwei Wochen habe ich mich nun dafür entschlossen mich in das Ranglistenverfahren RS/HS einstufen zu lassen, da die Einstellungschancen dort besser sind und ich alle vier Fächer angerechnet bekommen habe, sodass ich auch gleich Stellen angeboten bekommen habe.


    Nach mehreren unruhigen Nächten und unwohlsein bin ich mir jetzt aber 100% sicher das ich nur in der Grunschule unterrichten möchte.
    Nun scheint die Entscheidung allerdings bindend zu sein und ich könnte jetzt nur noch eine Zusatzprüfung für GS machen. Obwohl beide Qualifikationen doch grundsätzlich schon vorliegen.
    Es ist erst zwei Wochen her, dass ich mich für das Ranglistenverfahren HS/RS entschieden habe, gibt es keine Möglichkeit diese Entscheidung noch rückgängig zu machen? Bzw. eine Frist die Entscheidung nochmals rückwirkend ändern zu können?


    Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!!

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