Kann man denn nach der neuen LPO beim 1.Stex durchfallen?

  • Hi Leute :)
    habe bzgl. der obigen Frage schon unseren Prüfungsamt-Berater gefragt, der aber glaub ich meine Frage nicht ganz verstanden hat und, wie ich finde, nur komisches Zeug erzählt hat.
    Also, ist es denn tatsächlich so, dass wenn man jetzt mal angenommen ne 6 (jetzt mal der schlimmste Fall aller Fälle, oder wenn man einfach nix hinschreibt) in nem Fach hat, dass man dann trotzdem nicht durchgefallen ist, weil das erst noch mit den vorigen Noten verrechnet wird?? Und wenn die dann alle zusammen besser als 4,5 sind , ...
    Das wäre ja irgendwie gut, aber irgendwie auch doof, falls man merkt, dass man nichts kann- denn dann kann man ja nicht einfach leer abgeben!
    (Aus der LPO wird man im Übrigen nicht wirklich schlau - ich zumindest nicht! Ich finde die Aussagen dort sind oft Auslegungssache, auch wenn das natürlich nicht wirklich so ist ;))


    Danke im Voraus an alle besser Informierten ;)

  • Ich bin zwar nicht aus Bayern, aber auch dort gilt der Spruch, dass ein Blick ins Gesetz Klarheit schafft.


    Würden Deine Mutmaßungen ("... irgendwie gut, aber irgendwie auch doof ...") zutreffen, so wäre das als Sieg der endgültig leistungsbefreiten Gesellschaft zu feiern. Verwunderlich nur, dass dies in Bayern geschehen sollte.


    Die Paragraphen 6 und 31 geben Dir die gewünschte Auskunft:


    http://www.gesetze-bayern.de/j…&doc.part=X&doc.origin=bs

  • "Die Erste Lehramtsprüfung ist nicht bestanden, wenn die Erste Staatsprüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde (§ 31) oder eine Fachnote unter Berücksichtigung von § 12 Abs. 2 schlechter als „ausreichend“ ist."


    Wie gesagt, aus diesen Paragraphen werde ich nicht schlau. Also meine Frage ist anders formuliert, ob man durchfällt, selbst wenn man im universitären Teil in einem Fach im Schnitt 1,0 hat, aber im Examen selbst in diesem Fach schlechter als 4,5 ist!
    Und deshalb finde ich, dass dieses "oder" in §6 irgendwie wenig Sinn ergibt, denn die Fachnote wird ja berechnet aus dem universitären Teil und dem Staatsexamen (Staatsprüfung!?) Wie sollte man dann in der Fachnote überhaupt schlechter sein als 4,5, wenn man in der Examensprüfung selbst im Schnitte nicht schlechter sein dürfte als 4,5 und auch im universitären Teil mindestens 4,5 haben muss!?
    Verstehst du, was ich meine?


    Danke trotzdem :)

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