Elternzeit- und Elterngeldantrag in NDS stellen

  • Hallo alle zusammen.
    Ich hoffe, man kann mir hier mit meiner Frage helfen. Aber zunächst will ich meine Situation schildern:
    Ich erwarte Ende Januar 2015 mein erstes Kind und werde zum neuen Schuljahr im September 2015 in TZ wieder einsteigen. Das ist bereits mit der SL abgeklärt.
    Ich frage mich jetzt, wie ich den Elternzeit- und Elterngeldantrag am sinnvollsten stellen soll? Eltergeldantrag für ein Jahr, Elternzeitantrag bis Beginn der Sommerferien stellen, über die Ferien volles Gehalt beziehen und zum neuen Schuljahr TZ-Gehalt mit angerechneten Elterngeld beziehen? Von dieser Variante habe ich vor kurzem gehört und sie scheint mir nicht ganz geheuer. Welche Erfahrung habt ihr gemacht? Vielleicht wisst ihr, an wen ich mich am besten mit meiner Frage wenden kann? Die Lschb wird mir vermutlich nicht die für mich optimale Möglichkeit aufzeigen oder?
    Ich danke euch schon mal für eure Antworten :)

  • Wenn du Vollzeitgehalt erhältst, dann gibt es kein Elterngeld, denn damit arbeitest du nicht nur 75%. Dies ist aber Voraussetzung für das Elterngeld.
    Die meisten Bundesländer zahlen in den Ferien auch nicht, wenn du nicht schon vorher gearbeitet hast oder das Elterngeld wirklich endgültig beendet ist.

  • Danke für die super schnelle Antwort. Aber sie leuchtet mir leider nicht ganz ein. Vor der Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld habe ich vollzeit gearbeitet und bin verbeamtet. Und daeshalb habe ich keinen Anspruch auf Elterngeld, weil ich mehr als 75 Prozent gearbeitet habe? Das kann doch nicht sein oder?

  • natürlich bekommst du elterngeld in der zeit wo du nicht arbeitest.. sprich die ersten 8 wochen nach der entbindung gibt es nichts, da du dann ja offiziell im mutterschutz bist und volle bezüge erhälst.. ab dem 3ten monat gibt es dann elterngeld bis zu maximal 12 bzw. 14 monaten)(die 2 monate mutterschutz werden auf die zeit angerechnet, also bleiben noch 10 bis max 12 monate). solltest du direkt nach den sommerferien wieder in tz arbeiten gehen wollen darfst du maximal 75% arbeiten, sonst erlischt dein elterngeldanspruch.
    du musst ausrechnen wieviel stunden du maximal arbeiten darfst, damit du nicht über den satz bekommst..
    aber jetzt mal eine private frage (wenn ich darf).. ich bekomme auch mein 3tes kind im januar und bleibe natürlich ein volles jahr zu hause.. wieso fängst du schon früher wieder an?
    so viel bezügetechnisch kann es doch nicht bringen, oder?
    also es ist mein 3tes kind und ich schätze das jahr was ich nur für meine kleine maus haben werde, ohne mich um schulische belange zu kümmern..
    schüler verkraften es auch, wenn sie einen lehrerwechsel hinnehmen müssen.

  • Ja, ich würde gern auch ein Jahr zu Hause bleiben. Aber ich bin versetzt worden und das ist quasi der Kompromiss, den ich eingehe. Die neue Schule will mich ab September.
    Bezügetechnisch denke ich wirds nicht so einen großen Unterschied machen, aber das muss ich noch in Erfahrung bringen.
    Dann erstmal Danke für die Antwort....das ist schon alles ganz schön kompliziert, weil bei mir ein ganz anderer Fall vorliegt als bei dir, coco77 :)

  • Danke für die super schnelle Antwort. Aber sie leuchtet mir leider nicht ganz ein. Vor der Elternzeit und dem Bezug von Elterngeld habe ich vollzeit gearbeitet und bin verbeamtet. Und daeshalb habe ich keinen Anspruch auf Elterngeld, weil ich mehr als 75 Prozent gearbeitet habe? Das kann doch nicht sein oder?


    Nein, das ist natürlich Unsinn, es geht nicht um das was davor war ;)


    Du kannst nur nicht in den Ferien Vollzeitgehalt und Elterngeld beziehen ;) Auch wenn du evtl. nicht arbeitest zählt es auf jeden FAll wie Vollzeitarbeit, deshalb entfällt in der Zeit der Elterngeldanspruch ;)

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