Flexibilität als Lehrer/Referendar bei Schul-/Ortswahl

  • Hallo,


    ich beabsichtige ein Masterstudium der Wirtschaftspädagogik (mit Zweitfach) zu absolvieren um anschliessend als Lehrer an beruflichen Schulen unterrichten zu koennen. Worueber ich mir nicht im Klaren bin: Wie flexibel ist man eigentlich als Lehrer bei der Wahl der Schule bzw. dem Ort wo man arbeiten moechte? Bzw. noch genereller: Wie funktioniert denn eigentlich das Bewerbungsverfahren? Bewirbt man sich nach dem Studium einfach um freie Stellen bei beliebig vielen Schulen fuer das Referendariat? Und wie funktioniert es nach dem Referendariat? Kann man die Schule spaeter beliebig wechseln oder gibt es hierbei Einschraenkungen?


    Vielen Dank im Voraus!
    Fabian

  • Hmm... hat irgendjemand damit Erfahrung oder kann mach evtl. an eine andere Stelle verweisen wo ich darueber mehr erfahren kann?


    Danke.

  • Wenn du erst mal in Schuldienst bist, kannst du nicht die Schule beliebig oft wechseln. Meist hat man nach der Einstellung eine Probezeit von 3 Jahren und in diesen 3 Jahren bleibt an der Schule. Danach kannst du abgeordnet oder versetzt werden (öffentliches Dienstrecht). Wenn du freiwillig an eine andere Schule der gleichen Schulform in deinem Bundesland gehen willst, dann musst du einen Versetzungsantrag stellen. Wenn du das Bundesland wechseln willst, muss du über den Lehreraustausch der Bundesländer gehen.

  • Danke fuer eure Antworten!


    Wovon haengt es ab ob ein solcher Versetzungsantrag genehmigt wird? Wie ueblich ist es, dass Lehrer ab und an die Schule wechseln?

  • Ein Versetzungsantrag wird meist nur genehmigt, wenn du die Freigabe durch deine Schule erhältst. Das hängt also von den individuellen Begebenheiten ab. Wenn du der einzige Fachlehrer in deinem Bereich bist, dann wirst du wahrscheinlich kaum den Versetzungsantrag genehmigt bekommen. Ich bin innerhalb von 10 Jahren 1x versetzt (wegen Schulfusion) und 4x (mit Zustimmung) abgeordnet wurden. Wenn du mit einer Versetzung/ Abordnung nicht einverstanden bist und dann gegen deine Zustimmung abgeordnet/versetzt wirst, dann hast du die Möglichkeit den Landespersonalrat um Unterstützung zu bitten oder vor dem Verwaltungsgericht (als Beamter/in) zu klagen.



    Wenn du jedoch einen Versetzungsantrag stellst, der nicht genehmigt wird, dann hast du eben Pech und musst im nächsten Jahr noch einen Antrag stellen. Angeblich muss wohl der 5. Versetzungsantrag in Folge genehmigt werden. Jedoch kannst du in den meisten Bundesländern nur einen Versetzungsantrag pro Schuljahr stellen. Oft werden Gründe wie "Familienzusammenführung" u.ä. wohl angeblich eher genehmigt.


    Eigentlich ist es nicht üblich, dass Lehrer oft die Schule wechseln. Außer du wohnst in Sachsen-Anhalt und die Schülerzahlen brechen ein und du bist die jüngste Lehrerin. Meist lernen Lehrer oft nur 2 bis 3 Schulen in ihrem Arbeitsleben kennen.

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