Ich will mehr Korrekturzeichen ...

  • Oh, ich schreibe auch liebend gern "???" an den Rnad ... - jaaa, der Lektüre meienr Altersklientel direkt im Dreierverbund!!! ... allerdings sind wir auch weiiiit entfernt von Abiklausuren ;)

  • Ich find' das ja schon spannend. Setzt ihr euch im Abi tatsächlich über die gegebenen Korrekturrichtlinien hinweg?



    Ernsthafte Frage, speziell an die BW-ler.


    Ich habe es wirklich, als jemand, der in der Tat in jedem Jahr in mindestens einem Fach Abiklausuren in der Zweit- und Drittkorrektur hat, noch nie gesehen, dass irgendjemand etwas zusätzlich hingeschrieben hätte. Alle behelfen sich immer mehr schlecht als recht.


    Mir ist schon klar, dass mir, falls ich anders agieren würde, nichts passieren würde außer dem Empfang eines netten Schreibens des RP, frei nach dem Motto "Sehr geehrte Frau Klamiadora, sie haben sich nicht an die Korrekturrichtlinien gehalten. Wir bitten um konzentrierteres Arbeiten. Mit freundlichen Grüßen Ihr RP" oder so ähnlich.


    Dennoch wäre ich tatsächlich nicht auf die Idee gekommen, da was anderes zu machen. Ist halt so. Nervt mich. Machen aber alle so. Ich dann halt auch.


    Bin ich jetzt das treu hinterher trottende Schaf, als das ich mich normalerweise nicht betrachte? Hm.


    Wäre wirklich an Erfahrungsaustausch interessiert.


    Liebe Grüße
    Klamiadora

  • Was zusätzliche Anmerkungen in Prüfungsverfahren angeht: aus erster Hand weiß ich von einem Verwaltungsgerichtsverfahren, bei dem einem Widerspruch stattgegeben wurde, weil ein Prüfungsprotokoll wertende Anmerkungen enthielt und das vom Gericht als vorwegnehmende Einflussnahme auf die anderen Kommissionsangehörigen gewertet wurde. Nicht vorgesehene Anmerkungen in einer Abiturklausur könnten im Zweifelsfall genauso verstanden werden.


    Findige Fachanwälte für Verwaltungsrecht suchen nach genau diesen Dingen - ihre Strategie ist, einen Verfahrensfehler nachzuweisen. Das Risiko, dass ein Verfahrensfehler vorliegt, ist immer gegeben, wenn man als Lehrer etwas anders macht, als in den Rechtsvorschriften vorgegeben. Wir sind keine Juristen, wir die können die rechtlichen Implikationen dessen, was wir im Dienst so tun, im Gegensatz zu Verwaltungsrechtlern nicht beurteilen. Es ist dabei auch egal, ob mit den Anmerkungen im Sinne des Kandidaten gehandelt wurde; vor Gericht geht es nur darum, ob dem Verfahrensrecht entsprochen wurde oder nicht und dem Anwalt des Kandidaten - und das ist auch richtig so! - geht es nur darum, das Prüfungsverfahren zu kippen.


    Also, einfach nicht tun. Ich korrigiere selbstverständlich auch im Sinne meiner Kandidaten, aber ich hinterlasse dabei keine Spuren.


    Nele


    P.S. Was genau meinst du mit "sie behelfen sich mehr schlecht als recht"? Letztlich ist doch auch eine Abiturklausur eine normale Klausur. Und korrigieren können wir doch alle?

  • Mal ein kleiner Auszug aus den Korrekturvorschriften für Spanisch für NRW. Demzufolge MÜSSEN sogar Randbemerkungen geschrieben werden. Im Abitur entfällt das wohl, es steht aber auch nirgends geschrieben, dass es verboten ist:

    Die Leistungsbewertung ist so anzulegen, dass

    · sie den in den Fachkonferenzen gemäß Schulgesetz beschlossenen Grundsätzen[size=12][font='Arial']

    entspricht,

    [size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']

    ·

    [size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und[size=12][font='Symbol'][size=12][font='Symbol']· [size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']die Korrekturen sowie die Kommentierungen den Lernenden auch Erkenntnisse über die[size=12][font='Arial'][size=12][font='Arial']
    [align=left]individuelle Lernentwicklung ermöglichen. Dazu gehören insbesondere auch Hinweise zu
    [align=left]individuell erfolgversprechenden allgemeinen und fachmethodischen Lernstrategien.
    [align=left]Die Verwendung von Randbemerkungen/Korrekturzeichen hat insofern eine doppelte Funktion:
    [align=left]Zum einen geben sie der Schülerin/dem Schüler eine differenzierte Rückmeldung zu den
    [align=left]inhaltlichen und sprachlichen Stärken und Schwächen der Klausur/schriftlichen Arbeit und damit
    [align=left]Hinweise für weitere individuelle Lernschritte. Zum anderen dienen die
    [align=left]Randbemerkungen/Korrekturzeichen der Lehrkraft als Orientierung für die abschließende
    [align=left]Bewertung mithilfe eines inhaltlichen und sprachlichen Kriterienrasters. Folglich ist es nicht
    [align=left]ausreichend, lediglich Fehler und Defizite zu markieren. Vielmehr sind auch positive Aspekte der
    Klausur angemessen am Rand zu vermerken.

  • Die Korrekturvorschriften für Klausuren sind - bis auf die Korrekturzeichen - aber nicht auf die Abiturklausuren anwendbar. Eine Abiturklausur hat ja auch eine ganz andere Funktion als eine normale Klausur! Sie hat weder einen prognostischen noch einen pädagogischen Anteil. Sie dient auch nicht dem Leistungsfeedback dem Schüler gegenüber. Und im Gegensatz zum einer normalen Klausur ist eine Abiturklausur Teil eines Staatsprüfungsverfahrens und muss deshalb in Form und Durchführung anderen Ansprüchen genügen.


    Wie gesagt - es geht nicht darum, dass es verboten wäre. Aber mehr in einer Klausur herumschreiben als unbedingt notwendig, kann im Streitfall extrem unklug sein. Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht WIRD einem über den Fuß fahren. Deshalb, lasst es einfach sein, es ist nicht notwendig.


    Nele

    Einmal editiert, zuletzt von neleabels ()

  • Nele, "mehr schlecht als recht" war schon übertrieben formuliert. Ich meinte damit das oben beschriebene Verfahren, dass man Korrekturzeichen mixt, und das jeder beliebig, weil wesentliche fehlen.
    Danke für deine comments zur rechtlichen Situation, die mich in meinem Vorgehen bestätigen.

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