Notenspiegel / Fehlerquotient

  • Hallo zusammen --


    ich frage hier für eine Freundin, die Mutter ist, weil ich das selber nicht weiß ;):rolleyes:


    Wie ist das mit Notenspiegel /Durchschnitt und Bewertungsmaßstab / Fehlerquotient. Müssen die Daten bei Rückgabe der KA (Grundschule) genannt werden? Zumindest bem Notenspiegel wäre ich das so gewohnt..aber ich weiss halt nicht, ob der öffentlich gemacht werden muss.


    Besten DAnk für Eure Antworten


    LG


    Tina

  • Meines wissens, darf ein Notenspiegel gar nicht mehr öffentlich gemacht werden.


    Die Prozentsätze, nach denen bewertet wird habe ich zusammen mit anderen Dingen am Elternabend schriftlich verteilt. So müsste dann alles klar sein.


    Gruß
    Tiger

    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es schützt und der es hält.
    Jedes Kind braucht einen Engel,
    der es auffängt, wenn es fällt.
    (Klaus Hoffmann)

    Einmal editiert, zuletzt von b-tiger ()

  • Soweit ich weiß, muss der Notendurchschnitt bekannt gegeben werden, der Notenspiegel darf nicht genannt werden.
    Gruß Delphine

  • Also bei uns muss der Notenspiegel samt Notendurchschnitt bekannt gegeben werden (Grundschule, NRW). Und das sogar bereits in Kl. 1 und 2 (dann gibt es eben statt Noten nur Punkte bzw. Prozentangaben). Dazu hat unser Schulleiter einen kleinen Auszug aus irgendeinem Amtsblatt kopiert, der das verpflichtend macht. Wenn ich ihn finde, scanne ich ihn ein. Marion

Werbung