Rechte für Versetzungsverfahren

  • Hallo zusammen


    Anfang dieses Jahres habe ich ein Gesuch für eine Versetzung innerhalb Niedersachsens gestellt. Vom Schulleiter wurde mir mitgeteilt, dass es dieses Jahr nicht klappen wird und er stellte mir in Aussicht eine Versetzung nach zwei weiteren Anträgen zum übernächsten Schuljahr zu ermöglichen. Bis jetzt habe ich aber noch keine offizielle Ablehnung vom Schulamt bekommen, weshalb ich eben gerade auf meinem Account des Versetzungsportals nachgeschaut habe und das Gesuch dort gar nicht finden konnte. Nun frage ich mich natürlich ob das Gesuch überhaupt beim Schulamt angekommen ist.
    Dafür gibt es doch sicherlich Regeln wie so ein Antrag zu bearbeiten ist. Gibt es keinen Anspruch auf Eingangsbenachrichtigung und einen Entscheid?
    Was sind nun meine Rechtsmöglichkeiten dabei?
    Irgendwie komme ich mir nicht ernst genommen vor...


    Gruß,


    Guido

  • Hallo,


    so weit ich weiß, ist die Versetzung an erster Stelle abhängig von der Freigabe deines Schulleiters. Wenn er sagt, dass er nicht auf dich verzichten kann, dann wirds nix mit der Versetzung. Zum Schulamt geht das Ganze trotzdem über den Dienstweg, aber die Chancen sind sehr gering.


    Das ist jetzt nur aus meinem Erinnerungsschatz gekramt - ich hatte seinerzeit Kontakt mit dem Personalrat und der hatte es mir so erklärt.


    Ich drücke dir trotzdem die Daumen!!!!


    Viele Grüße
    Maike

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