Bundeslandwechsel...

  • Hallo ihr Lieben,


    ich habe mich nun schon intensiv eingelesen, aber dennoch keine richtige Antwort bekommen.


    1. Was passiert bei einem Bundeslandwechsel als Beamtin mit meinem Status/Stufen/Altersvorsorge usw.? Eine Kollegin meinte man würde zumindest seine Pensionsansprüche verlieren?


    2. Könnte man ggfs. nach 10 Jahren auch wieder zurück in mein jetztiges Bundesland - oder ist so ein Weg schwierig?


    Wer kann von seinen Erfahrungen berichten? Was ist zu beachten?



    Liebe Grüße aus Hessen...

  • Lass dich nicht durch Gerüchte und Hörensagen verunsichern.


    zu 1.) Das hängt zwar im Wesentlichen von dem Bundesland ab, in das du wechselst, in der Regel werden aber alle Erfahrungsstufen und Pensionsansprüche übernommen, da es sich beim Bundeslandwechsel meistens um eine Form der Versetzung handelt - zumindest wenn du die "offiziellen Wege" gehst, also Ländertauschverfahren oder Bewerbung mit Freigabe durch dein Bundesland.
    Für konkretere Informationen würde ich die zuständige Behörde in deinem Zielbundesland anschreiben und/oder den zuständigen dortigen Personalrat (HPR; GPR; BPR - welche Gremien es auch immer dort geben mag).


    zu 2.) Das hängt wiederum von deinem Heimatbundesland ab. In der Regel ist es aber so, dass du nach gelungenem Bundeslandwechsel alle Brücken in dein altes Bundesland abgebrochen hast. Das bedeutet, dass du zwar zurückwechseln kannst, dafür aber die gleichen Formalitäten und Unsicherheiten in Kauf nehmen musst wie jetzt. Einen Heimatvorteil gibt es in der Regel nicht, außer dass du jetzt schon weißt, dass deine Abschlüsse anerkannt sind und du vielleicht über persönliche Beziehungen etwas im Hintergrund drehen kannst.
    Für konkretere Informationen würde ich die zuständige Behörde und den zuständigen PR in deinem Heimatbundesland anschreiben.


    Generell empfiehlt es sich übrigens in Fragen, in denen du Rechtssicherheit haben möchtest, wirklich schriftliche Anfragen in Briefform zu stellen. Diese müssen in der Regel von den Behörden auch wieder schriftlich beantwortet werden, so dass du die Aussagen danach Schwarz auf Weiß in der Hand hältst und dich darauf berufen kannst.


    Viel Erfolg!

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