Beihilfe / PKV - Rechnungen nach Krankenhausaufenthalt

  • Guten Tag!


    Ich habe eine Frage zur Beihilfe/PKV. Ich weiß, ich kann auch am Montag direkt dort nachfragen, allerdings würde ich gerne den Antrag an die PKV schnell abschicken, so dass ich hoffe, dass hier jemand Erfahung damit hat.


    Ich hatte einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus. Die Rechnung des Krankenhauses habe ich Anfang dieser Woche bei der hessischen Beihilfe eingereicht. Mit der PKV wurde direkt abgerechnet.


    Beim Ausfüllen des Antrags für meine PKV muss ich immer einordnen nach "abulante Behanldung" oder "Krankenhaus". Davon ist die Höhe des Erstattungsanteils abhängig. (50% oder 35% durch PKV, bzw. 50% oder 65% durch die Beihilfe)


    • Nun habe ich eine Rechnung (die nach der letzten Antragstellung ankam) einer überregionalen Gemeinschaftspraxis für Pathologie bekommen. Die Untersuchung des bei der OP entfernten Gewebes fand auf Veranlassung des Krankenhauses statt.


    • Eine weitere Rechnung der Radiologischen Abteilung des Krankenhauses habe ich auch separat erhalten. Die Untersuchung fand während meines KH-Aufenthaltes statt.


    Nun meine Frage:
    Werden diese beiden Rechnungen mit 65% oder 50% von der hessischen Beihilfe (bzw. mit 35 oder 50% von der PKV) angerechnet? Wohin soll ich die Beträge bei Antrag schreiben? http://www.debeka.de/service/f…ng/leistungsantrag_v2.pdf


    Viele Grüße,


    Celia

  • Die Laboruntersuchung und das Röntgen waren ja Teil deines stationären Aufenthaltes, also gehören sie zum KKH-Aufenthalt dazu. Ist halt bei uns Privaten so, dass alles getrennt abgerechnet wird, aber es gehört ja zur selben Behandlung, die nun mal stationär stattgefunden hat.

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