Ändert sich nach der Versetzung was an der Eingruppierung?

  • Kann man nach einer Versetzung in ein anderes Schulamt herabgruppiert werden? Ich bin seit zwei Jahren an einer Grundschule als Fachlehrerin unbefristet angestellt. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und werde in einem Jahr den Dienst antreten. Meine Schule ist ca 42 km entfernt-bisher war das kein Problem, doch mit einem kleinen Kind wird es schwierig und hoffe auf eine Versetzung hier in die Nähe. Ein weiterer Grund, dass ich versetzt werden möchte, ist Mobbing seitens der Schulleitung.


    Ich möchte einen Rückkehrantrag stellen, für den Antrag habe ich noch bis Dezember Zeit. Ich habe nur Angst, dass ich in eine niedrigere Tarifstufe rutsche. Ist das möglich? Wird bei einer Versetzung die im Vertrag vereinbarte Eingruppierung übernommen?

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