Beiträge von Mrsteacher

    Ich finde es super, dass du's tatsächlich angehen wirst.

    Ich bin selber therapieerfahren und kann dir nur versichern - es mag zeitweise schmerzhaft werden, aber es hilft ungemein.

    Es wird viel auf den Tisch kommen, von dem du nie gedacht hättest, dass es mit deinem jetzigen Zustand zu tun hat.

    Bei mir hat's immerhin verhindert, dass ich als promiskuitive kaufsüchtige Alkoholikerin ende. :_o_P

    uiii, ich bin tatsächlich leider schon kaufsüchtig und gehe in Richtung promiskuitiv :))) Bevor es zu spät ist, mache ich mich dann mal auf den Weg zum Therapeuten :) Es ist wirklich sehr toll zu hören, dass es was gebracht hast und du diese Zeit hinter dir hast.

    So eine kognitive Gesprächstherapie kannst du doch sicher ambulant machen, oder?

    Deine Gesprächstermine werden nachmittags sein und gehen niemanden etwas an.

    Sollte sich im Laufe der Zeit herausstellen, dass du besser stationär oder teilstationär behandelt werden solltest, finden sich auch da Mittel und Wege.

    Aber mach es, mach es unbedingt, denn in deinem Leben bist DU das Wichtigste!

    Viel Glück! :rose:

    Hallo Grünfink!


    Danke :) Ich möchte es machen, da ich nicht immer diese emotionale Leere mit mir rumtragen möchte. Zum Glück lenkt mich die Arbeit ab. Sobald ich zu Hause bzw. alleine bin und keine Ablenkung habe, fängt das Dilemma an. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Die Gesprächstherapie kann ich ambulant machen.


    Gruß

    Ja!



    Nein. Warum auch?

    Ich weiß ja nicht, wie das ist, wenn du Kultusministerin werden willst oder Präsidentin vom Mars oder so, vielleicht gibt es dann einen tieferen Background-Check, aber in deiner Schulkarriere wird nicht nach medizinischen Diagnosen gefragt, solange du nicht aus medizinischen Gründen um Schonungsmaßnahmen bitten musst.

    Nein, das habe ich nicht vor :)))

    Wenn du noch verbeamtet würdest, müsstest du es entsprechend angeben, sowohl beim Amtsarzt als auch bei der PKV.

    Wenn du noch eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchtest (Chefarzt, 2-Bettzimmer im Krankenhaus etc.) oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung, könnte das auch hinderlich sein.

    Wenn du weiterhin angestellt bleibst, dann sollte es "kein Thema" sein.

    Hallo Conni!

    vielen Dank für deine Antwort! Ja, ich werde weiterhin angestellt bleiben. Ich habe eine bereits abgeschlossene BU und bin gesetzlich versichert. Über eine Krankenzusatzversicherung denke ich noch nach...Ich ziehe in Erwägung, eine Therapie zu machen (Essstörungen und tiefe seelische Krise). Ich habe leider Angstwegen den Konsequenzen und wollte schon den Termin absagen...

    Ich habe einen Versetzungsantrag gestellt. Kann ich den zurücknehmen? Ich bin bis einen Tag vor dem 1. Geburtstag meines Kindes beurlaubt und würde dann auch ohne Rückkehrerantrag automatisch meine alte Schule zurückkommen (seit der Geburt 364 Tage)...Wie gehe ich da vor? Zu den Hintergründen: leider stehe ich kurz vor der Scheidung und werde höchstwahrscheinlich an meinen damaligen Wohnort, wo sich die Schule auch befindet, zurückgehen...leider hätte ich ja beim Stellen des Antrages nicht wissen können, dass so etwas passieren wird...

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Ich habe ein Jahr Elternzeit genommen. Nach langem Überlegen, habe ich beschlossen, einen Rückkehrantrag zu stellen. Laut Personalsachbearbeitung soll ich den Rückkehrantrag so oder so stellen, weil ich wohl zusammen mit der Mutterschutzfrist mehr als ein Jahr raus bin (obwohl ich aber am Geburtstag meines Kindes arbeiten gehe!?) Dann dachte ich mir, dass ich dann eh wohnortnah versetzt werden möchte-die Hinfahrt dauert nämlich eine Stunde.
    Nun, was passiert, wenn es an meinen Wunschorten keinen Bedarf für meine Fächer gibt? Kehre ich dann an meine alte Schule? Bleibe ich beim jetztigen Arbeitgeber und bekomme dann eine andere Schule?

    Ich habe in NRW einen Versetzungsantrag gestellt und es hat auch geklappt. Man muss nur die im Antrag explizit geforderten Unterlagen einreichen. Das ist aber für Otto-Normallehrer nichts. Zegnisse wirll da niemand mehr sehen. Du bleibst ja beim gleichen Arbeitgeber eingestellt und wechselst nur die Schule.
    Allerdings habe ich mich innerhalb der Bezirksregierung versetzen lassen. Wenn du in eine andere Bzrg. willst, könnte es evl. anders sein.Da bin ich mir nicht sicher.

    Danke dir. Genau, ich möchte eine andere Bezirksregierung wechseln...sicherheitshalber habe ich mein Zeugnis angefügt...

    Genau so dachte ich auch am Anfang und habe auch mich extra bis einen Tag vor dem Geburtstag des Kindes beurlauben lassen. Eigentlich möchte ich auf keinen Fall an meine Schule zurück...Wenn es nichts im meiner Umgebung geben sollte, ist ja wenigstens meine Stelle "reserviert".

    Danke euch, ich habe meinen Beurlaubungsbescheid bereits bekommen. Ich werde mit dem Personalrat sprechen. Ich wohne 42 km weiter weg von meiner Schule...



    Bei oliver.de stand nämlich unter "wer muss teilnehmen":...

    • die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden,

      • die ein Jahr oder länger dauert oder
      • die kürzer als ein Jahr dauert, aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben

    Hallo! Ich werde nun ein Jahr in Elternzeit gehen. Nun möchte ich aber nicht an meine alte Schule zurück, sondern einen Antrag auf wohnortnahen Einsatz stellen. Hat man ein Recht auf wohnortnahen Einsatz, auch wenn man am Geburtstag des Kindes arbeiten geht? :ohh:

    Kann man nach einer Versetzung in ein anderes Schulamt herabgruppiert werden? Ich bin seit zwei Jahren an einer Grundschule als Fachlehrerin unbefristet angestellt. Zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit und werde in einem Jahr den Dienst antreten. Meine Schule ist ca 42 km entfernt-bisher war das kein Problem, doch mit einem kleinen Kind wird es schwierig und hoffe auf eine Versetzung hier in die Nähe. Ein weiterer Grund, dass ich versetzt werden möchte, ist Mobbing seitens der Schulleitung.


    Ich möchte einen Rückkehrantrag stellen, für den Antrag habe ich noch bis Dezember Zeit. Ich habe nur Angst, dass ich in eine niedrigere Tarifstufe rutsche. Ist das möglich? Wird bei einer Versetzung die im Vertrag vereinbarte Eingruppierung übernommen?

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