Versetzung und Elternzeit

  • Hallo! Ich werde nun ein Jahr in Elternzeit gehen. Nun möchte ich aber nicht an meine alte Schule zurück, sondern einen Antrag auf wohnortnahen Einsatz stellen. Hat man ein Recht auf wohnortnahen Einsatz, auch wenn man am Geburtstag des Kindes arbeiten geht? :ohh:

    • Offizieller Beitrag

    Nein, in NRW fängt der Anspruch erst nach mehr as 365 Tage Elternzeit an.
    (Also falls du nicht alleinerziehend bist, hast du keinen rechtlichen Anspruch).


    Allerdings stehen die Personalräte der Vereinbarkeit von Beruf und Familie positiv entgegen, so dass es normalerweise klappt. Einzige Hürde: das Okay deiner Schulleitung. und dann solltest du nicht gerade 37 Kilometer weit weg von deiner Schule wohnen, es wird schwer zu begründen, warum die 2 Kilometer absolut unzumutbar ist..


    Nimm Kontakt zum Bezirkspersonalrat / Hauptpersonalrat, sie beraten dich, weil sie in der Regel die Schulen der Region gut kennen und abschätzen können, ob es guten Erfolg haben wird.


    chili

  • Nimm Kontakt zum Bezirkspersonalrat / Hauptpersonalrat, sie beraten dich, weil sie in der Regel die Schulen der Region gut kennen und abschätzen können, ob es guten Erfolg haben wird.

    Diesen Tipp würde ich unbedingt beherzigen.


    In meinem Fall hat sich der Schulleiter (wegen Freigabe) und auch die Bezirksregierung nicht an 38km bzw. 45km (nach Umzug meinerseits) gestört. Als ich den Personalrat eingeschaltet habe, hat es auch nicht auf Anhieb geklappt. Aber ohne wird dann sehr schwer.



    Edit: Tippfehler beseitigt

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Nein, in NRW fängt der Anspruch erst nach mehr as 365 Tage Elternzeit an.
    (Also falls du nicht alleinerziehend bist, hast du keinen rechtlichen Anspruch).

    Da ja Elternzeit beliebig innerhalb der 3 Jahre genommen werden kann sollte man damit also 366 Tage (also den 1. Geburtstag noch zu Hause, auch wenn der Tag dann nicht bezahlt wird!) verbringen, dann hat man den Anspruch.


    Was für eine unsinnige Regelung, aber demnach einfach zu umgehen!

  • Danke euch, ich habe meinen Beurlaubungsbescheid bereits bekommen. Ich werde mit dem Personalrat sprechen. Ich wohne 42 km weiter weg von meiner Schule...



    Bei oliver.de stand nämlich unter "wer muss teilnehmen":...

    • die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden,

      • die ein Jahr oder länger dauert oder
      • die kürzer als ein Jahr dauert, aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben
  • Danke euch, ich habe meinen Beurlaubungsbescheid bereits bekommen. Ich werde mit dem Personalrat sprechen. Ich wohne 42 km weiter weg von meiner Schule...



    Bei oliver.de stand nämlich unter "wer muss teilnehmen":...

    • die sich derzeit in einer Elternzeit oder sonstigen Beurlaubung befinden,

      • die ein Jahr oder länger dauert oder
      • die kürzer als ein Jahr dauert, aber keine Rückkehr an die alte Schule anstreben

    Dann würde ich es einfach darüber versuchen, denn auch wenn du keinen Anspruch haben solltest (wobei du hier bei beiden Punkten ja dabei wärst, warum du dich darüber bewerben sollst), kann es ja klappen.

  • Aber nur der Mutterschutz nach der Geburt. Ich hätte nämlich extra gefragt und mir wurde gesagt, dass ich keinen Antrag stellen muss, wenn ich am 1. Geburtstag des Kindes zurück komme.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Genau so dachte ich auch am Anfang und habe auch mich extra bis einen Tag vor dem Geburtstag des Kindes beurlauben lassen. Eigentlich möchte ich auf keinen Fall an meine Schule zurück...Wenn es nichts im meiner Umgebung geben sollte, ist ja wenigstens meine Stelle "reserviert".

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