weil Landesbesoldung Landessache ist und zwar alle Länder an der amtsangemessenen Alimentation was machen müssen, NRW sich aber einen Weg ausgedacht hat, einen guten Teil seiner Beamten ruhigzustellen. Und weil die meisten Menschen nur daran interessiert sind, was auf ihr eigenes Konto kommt, reicht es.
Beiträge von chilipaprika
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Als Amtsbezeichnung ist der Begriff geschützt, aber nicht als Berufsbezeichnung.
Da braucht man nicht mal ein 1. Staatsexamen.. -
Wenn alles auf einer Datenbasis ablaufen würde (und ich glaube, das tut es in letzter Zeit schon durchaus.)
Es ist bemerkenswert, dass der Körper (und mehrheitlich: von Frauen) immer Diskussionsgrundlage ist.
Ich war mal "dick" (BMI 27 (!!!)), alle meine Probleme waren wohl wegen meines Gewichts (Spoiler: ich habe nicht deswegen abgenommen, und es hat nichts geändert). Ich bin jetzt wohl "dünn" (BMI 20), mein (neuer) Hausarzt reitet jedes Mal darüber rum, dass ich zu dünn sei und dass ich zunehmen muss, wenn ich weniger Probleme haben will und ob es überhaupt meinem Mann gefällt.Ja, der Typ ist in dieser Übergriffigkeit unmöglich, aber nur symptomatisch für alles in dieser Gesellschaft: Es wird alles auf etwas zurückgeführt, was in keinem nachgewiesenen Zusammenhang steht.
PS: Ich spreche nicht von Knieschmerzen oder Blutwerten, und ja, ich bin auch der Meinung, dass ich jetzt eine gesündere Zukunft habe, aber ganz ernsthaft: Dass ich massiv abnehmen durfte, damit man mir bestimmte Schmerzen überhaupt ernst nimmt, ist ein Unding. Auch übergewichtige Personen können Essensintoleranzen, Krebs oder Migränen haben. -
Naja, je nach Bundesland ist da noch die finanzielle Hürde, in Berlin kostet es zwischen 5 und 35 Euro.
Ich habe wohl nie mehr als 5 Euro bezahlt (ich finde bei NRW-DLRGs Ansagen von 3-8 Euro), aber: es ist eh egal, denn wie schon geschrieben: wenn es die Schul-Eingangsvoraussetzung ist, dann ist es zu leisten.
Und 5 Euro (oder meinetwegen 35 Euro) sind zwar Geld, ich gehe auch sorgsam mit dem Geld der Eltern um, aber1) nichts im Vergleich zu der Aktivität Wasserfahrt / Eintritt in einen Wasserpark
2) nichts im Vergleich zum toten, ertrunkenen Kind.
Also: ja, ich kann ins kostenlose Meer nur bis zum Knie gehen.
oder ich kann es ganz lassen. -
Was ist denn, wenn jemand aus Scham einfach unterschreibt, schwimmen zu können obwohl er wie eine Bleiente untergehen würde? Sind wir wegen unzutreffender Aussagen aus der Haftung?
Oder müssen wir vorher ein Treffen mit der DLRG im örtlichen Hallenbad vereinbaren um uns selbst zu überzeugen und dies durch DLRG oder ähnlichem bestätigen lassen?
Da du BK im Profil hast, bist du in NRW. In NRW reicht nicht ein "ich kann schwimmen / Mein Kind kann schwimmen", sondern es muss ein Abzeichen vorgelegt werden.
Viele Schulen haben aber das als "Voraussetzung" bei der Aufnahme oder "bis Klasse X", wo dann der Schwimmunterricht stattfindet.
Und mit 5tKlässler*innen würde ich grundsätzlich nicht ans Meer oder Wasserpark fahren.
An deiner Schulform wird es anders sein, aber man kann - wenn man sowas planen will bzw. die Klasse sowas möchte - sagen: "Bis XX.XX liegen mir die Abzeichen vor, dann planen wir weiter"
Jeder aufsichtsführender Mensch eines Schwimmbads (ich komme mit den Wörter durcheinander: Bademeister?) ist zur Abnahme berechtigt. Sollte man nicht Samstag Nachmittag machen, wenn Vollbetrieb ist, aber man kann grundsätzlich vorher fragen und dann seine paar Bahnen ziehen, irgendwas aus dem Boden holen und Fragen beantworten.
Ich habe es schon in mehreren Bädern gemacht (weil zb. für Gold ein höherer Turm vorhanden sein muss), auch Schüler*innen, es war nie DIE Hürde. -
Echt vorher nicht? Wow, ich musste 3 mal hin. Ein Kollege sogar 4 mal, weil er kurz angestellt war nach dem Ref
und bei mir ist es sogar lustigerweise so, dass die amtsärztliche Durchsuchung an meinem Wohnort stattfand, obwohl ich in einem anderen Bundesland wohnte als meine Planstelle angetreten werden muss. Insofern ein bisschen absurd.
Aber meine Untersuchung war genauso lasch und lächerlich (ich werde mich nicht darüber beschweren!) wie bei den anderen Referendar*innen des Kreises (im Vergleich zu denjenigen mit Wohnort 10km nördlicher mussten wir einiges nicht machen bzw. nicht abgeben). -
Wie ist es denn eigentlich rein technisch, wenn man ein Kind an einer Schule hat, die diese 20 Minuten nicht nur nicht macht, sondern es auch offensiv auf dem Elternabend erklärt und damit begründet, dass die VERA-Ergebnisse nun mal überdurchschnittlich seien.
(Tja, grob ist immer eine Hälfte über dem Durchschnitt - ja, ich weiß, kein Median, deswegen "grob", weil grob normalverteilt)
Kann man sich irgendwo beschweren? -
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Wie geht Ihr mit Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) um, die SuS über eine Videokonfernez mit:
- Ihrem Hausarzt
- einem wildfremden Arzt, den sie vorher noch nie gesehen haben
erhalten?
Woher weißt du, dass der Arzt wildfremd ist?
und ich bin sehr dankbar, dass mein Arzt mir vertraut, wenn ich mit einem doofen Superinfekt zu Hause bin, der länger als 3 Tage dauern wird und mich nur zwischen Türen sieht oder kurz telefonisch gesprochen hat.Wir sollten aufhören, uns Lehrer*innen als Superkontrollkräfte des Universums zu verstehen, die ärztliche Bescheinigungen in Frage stellen, Begabungsbescheinigungen in Frage stellen, Dyslexie nicht anerkennen wollen, usw.
Klar darf man seine Zweifel haben und seinen Teil denken, aber wenn wir ständig die Arbeitsergebnisse anderer Professionellen in Frage stellen, brauchen wir uns nicht wundern, dass keine*r unsere Noten und Zeugnisse ernst nimmt. -
Niedersachen: nach dem Ref, vor dem Antritt der Planstelle
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Nicht hingehen. Außer, es interessiert dich.
und man wohnt dort. Denn: warum geht man sonst dahin?
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kann man, ändert nichts daran, dass man es trotzdem positiv korrigieren und kommentieren soll, wenn die SuS schreiben.
und klar hat es Einfluss auf die Note. -
und verrückte Idee: das "abends mal schnell in die Mails reingucken oder noch schnell etwas abrufen, was man abrufen muss" muss NICHT protokolliert werden, und es gleicht sich mit dem längeren Wochenendgespräch in der Kaffeeküche, obwohl man korrigieren wollte. Natürlich geht man auf der Arbeit auf die Toilette und quatscht mit dem Kollegen, und trotzdem ist es kein Hinweis auf Versklavung, wenn man in der Buchhandlung nicht nur den Sommerroman kauft, sondern auch das Drama für die nächste Unterrichtsreihe und diese "Dienstreise" nicht als Arbeitszeit abrechnet.
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Stelle es mir aber witzig vor immer Buch zu führen á la "Telefongespräch mit Elternteil X,Y,Z wegen Disziplinverstößen; Dauer: 15min. / Korrektur Deutschklassenarbeit Klasse 10; Dauer: 2h).Was ist daran witzig bzw. kompliziert?
Entweder sind es Tätigkeiten, die eh an anderen Arbeitstätigkeiten angrenzen, oder ich muss eh speziell notieren, weil ich nach Ende meines "Arbeitsblocks" das Telefonat führe -
dasselbe wie mit der ineffizienten Person im Büro oder auf dem Bau.
Mittragen.
Leider ohne die Stufen der Abmahnung und Entlassen.
Da die Arbeitszeit nie dazu führen wird, dass die Person weniger Kurse bekommt, wird es ihr Problem bleiben. -
Also wenn mein Chef montags (JEDEN Montag) sein Wochenende erzählt, ist es Arbeitszeit. Ich will Schmerzensgeld.
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und NRW
Hessen hat glaube ich auch sowohl IGS als auch KGS.
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Egal welches BL (um belastbare, hilfreiche Antworten zu haben, ist es fast das einzige, was man hier braucht. Vertretungsregelungen sind AUCH eine Ländersache), ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Behörde jetzt eine Party macht, wenn sie sieht "große Gruppen" aber dafür "viele Freistunden".
Weil ganz ernsthaft: es wird genauso umgekehrt sein: es ist kein Schutz vor möglichen Abordnungen, sondern der Nachweis, dass ihr zu wenig zu tun habt. Wenn man alle zusätzliche Stunden nimmt, lassen sich ein paar Kolleg*innen abordnen. -
allerdings bringt es nicht, wenn dadurch mehr SuS pro Lerngruppe sind. Offensichtlich haben die KuK vorher nicht Däumchen gedrückt.
Ist vielleicht der Schulleitung eine besonders hohe Zahl an Schwangerschaften / Elternzeiten / planbaren Ausfällen, die dadurch schnell aufgefangen werden, ohne dass man es vorher offiziell sagt (weil dann die "Vertretungsstunden" ein normaler Kurs werden) -
In die PKV würde ich nur über die Öffnungsklausel kommen. Hier hatte ich mich jetzt auch für eine Versicherung entschieden. Diese hat mir jetzt die Rückmeldung gegeben, dass sie mich zwar mit der Öffnungsklausel nehmen würden, ich aber keinen vergünstigten Tarif als Beamtin auf Widerruf abschließen kann.
Hast du bei der Hotline angefragt oder einen (Probe)Antrag gestellt?
War dieser Probeantrag ganz eindeutig als PROBEantrag gekennzeichnet? (und eigentlich anonymisert)?
Wenn nicht: du hast eh keine andere Wahl. Die erste PKV, bei der du einen Antrag gestellt hast (und die Öffnungsaktion anbietet), ist die einzige, die dich nehmen muss. Das heißt: die nächsten PKVen werden dich nicht mehr nehmen.
Zu meiner Zeit galt die Öffnungsaktion erst nach dem Ref, ich war im Ref in der GKV und es hat damals knapp über 200 Euro gekostet, müsste heute bei 250 Euro oder so sein (?). Lieber das als die vollen Beiträge, die vermutlich - ich nehme mal an, du scheiterst an einer Altersgrenze - ziemlich hoch sind.
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