Ich nehme nur das an, wenn ich den Kurs unterrichten darf.
Und ich habe zwar ein sehr breites Fächerportfolio UND Interesse sowie ggf. Bereitschaft auf weitere Erweiterung, sowie Lust auf Wechsel in den berufsbildenden Bereich...
ABER
mit deinen Fächern kann ich nichts anfangen.
Nichts.
Mathe konnte ich sehr gut und habe es geliebt, aber nach der 10. abgewählt, ich kenne also nicht mal schleifend die zu unterrichtenden Themen.
Metalltechnik ist für mich der Inbegriff der doofen Jungs, mit denen ich im Sport war. (Ja, die Mädchen-Literaturklasse zusammen mit der Jungs-Metaller-Klasse zusammenlegen, super Idee.)
Fazit: Nein, Danke!
Beiträge von chilipaprika
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aber jedem sein Spass.
Der Kollege, der am liebsten in der 5. ist, wird es anders wahrnehmen und mir in der Unterstufe ist es echt egal, wie schnell eine Arbeit korrigiert wird. -
Bin ich die einzige hier, die sogar "hurra!" springen würde, in der Situation zu sein? Nicht wegen der Arbeitsbelastung, natürlich, sooo schlimm veranlagt bin ich nicht, aber das ist das Zeichen, dass ich viele Oberstufenkurse hätte. Juhuuuuu!
Lieber drei Prüfungsblöcke in zwei-drei Fächern vorbereiten als einen Klassensatz mehr in der (unteren) Mittelstufe zu haben... -
ist bei uns auch so. In der Regel die Prüfung, die am meisten bringt. (ggf. sogar das sofortige Bestehen)
und wenn sie nichts bringt, kann es sein, dass nach der ersten oder zweiten Prüfung vorbei ist. -
Ich habe da konkret jemanden vor Augen: in jeder 2. Stunde kam "Darf ich meine Hausaufgabe vorstellen?", aber die Lösung war zwar sehr ordentlich, nur auf Nachfragen konnte die Person nichts zu Wörtern/Lösungswegen beantworten. Auch konnte die Person sich nicht spontan am Unterrichtsgespräch beteiligen oder sinnvoll eigenständig Aufgaben im Unterricht lösen, wenn das iPad mal leer war (angeblich Kopfschmerzen). Eine Klausur war dann mal recht gut, eine andere totaler Unsinn. Dann mal ein Referat gehalten auf eigenen Wunsch. Ich vermute, dass bei der guten Klausur gepfuscht wurde. Kurzum: die Person hatte eine Vorberatung von 7 Punkten, Abiklausur: 1 Punkt. Und in der Art gibt es einige Schülerinnen und Schüler. Was hätte man tun können? Feststellungsprüfungen, weil man die Leistung der ungewöhnlich guten Klausuren anzweifelte? Auch Arbeit... der Person statt einer 3 eine 4 (-) für die sonstige Mitarbeit geben, mit der Begründung, dass nur das Vorstellen der HA keine 3 bewirkt? Aber dann hätte ich der "schweigenden Mehrheit" auch allesamt eine 5 geben müssen.
Also:
1) Das ist für mich keine 3
2) Dann ist es halt so. Wobei für mich aus "schweigend" keine 5 schlussfolgert. "Sonstige Mitarbeit" ist auch die Qualität der Mitarbeit im Unterricht, in Einzelphasen, in Kleingruppen. Ich gehe rum und sehe, was SuS schreiben und ziehe meine Schlussfolgerungen. Wer zuhause nur tolle Sachen "tippt", aber im Unterricht keine zwei Zeilen händisch hinkriegt, bekommt gesagt, dass der Verdacht besteht und er damit leben soll, dass ich die HA nicht mehr einbeziehe (Was man eh nicht wirklich machen sollte).
Wer ständig NUR die HA vorstellen will, kriegt einen Kommentar, dass es mir nicht ausreicht und ich nicht sooo daran interessiert bin, die Ergebnisse einer KI zu hören, die MitSuS auch nicht. -
Ja, das ist in dieser Jahreszeit für einige "normal".
Falls dies dein erster Durchgang ist: Was hilft, ist: Schon im Laufe der zwei Jahre Texte für die mündliche / Bestehensprüfung (warum machen so viele mit? Sie sind mittlerweile freiwillig. Wer vorher nicht gelernt hat, wird doch kaum in die mündliche gehen, mit dem Risiko sich zu verschlechtern?! und wenn ein Jahrgang "schwach" ist, warum nicht schon vorher schwach bewertet?) zur Seite zu legen und nach und nach vorzubereiten.
Über die Jahre hat man auch einen Fundus, die eine oder andere Prüfung lässt sich durchaus wieder nutzen, man hat auch KuK aus anderen Schulen, mit denen sich tauschen lässt, usw..
Ansonsten herzlichen Glückwunsch zum echt großen Abiturjahrgang! (oder wart ihr schon vorher G9?). Das ist bei uns ein so kleiner Jahrgang, dass ich trotz meiner weiten Polyvalenz in gar keiner einzigen Prüfung drin bin. -
Sorry, dass ich nicht alle möglichen Gründe aufgelistet habe, du weißt ganz genau, was ich meine.
Abgesehen davon, deine Frage ist beantwortet werden, ja, du kannst verpflichtet werden.
Du kannst gerne mithilfe einer Gewerkschaft dagegen klagen, darüber würden sich sicher viele angestellte LK freuen.
Chili, die bis zur letzten Minute beim Amtsarzt (bzw. bis zum Brief danach) fest davon überzeugt war, nicht verbeamtet zu werden (und als Angestellte den Job nicht länger als ein paar Jahre gemacht hätte) -
aber es ist eine andere Baustelle, die eben gar nichts damit zu tun hat.
So leid es mir für die Angestellten tun, diese haben alle die selben Rechte und Pflichten. Nur haben sie leider irgendwann zuviel gewogen, einen Knacks gehabt, waren zu alt oder hatten eine "falsche" Staatsbürgerschaft. und daraus wurde ein anderer Status abgeleitet.
Dass die Bezahlung im Schuldienst gar nichts mit irgendwelcher Logik (gesuchte Fächer, höhere Qualifikation, Bereitschaft zu Zusatzaufgaben) zu tun hat, ist leider bekannt. -
weil das im System gar keine Rolle spielt.
Man kann auch eine TZ-Kraft zur Klassenlehrerin verpflichten--- -
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Das Berufskolleg in Baden-Württemberg ist aber eher ein Bildungsgang als eine Schulform, oder?
ja, glaube ich auch, und deswegen schreibt eben keine*r, dass er am BK ist, weil es sicher seltsam ist, 20 Jahre in einem Bildungsgang zu sein und das auch noch zu betonen.
Auch wenn man oft an Begriffen und Sprache (Rektorat, Stegreif, Respizienz...) merkt, aus welchen BL jemand kommt oder NICHT kommt, bin ich wirklich für eine Pflicht, das BL anzugeben. -
Es wird schwer mit dem Lesen, oder?
Du zitierst es doch selbst, dass ich gemerkt habe, dass es tatsächlich das BK in BaWü gibt. Trotzdem habe ich noch nie im Forum jemanden gesehen (jaa, ich habe keine Hörfunktion installiert), der "BK" außerhalb von BaWü verwendet. Heißt ja nicht, dass es nicht gibt, die Annahme, dass es NRW ist, liegt aber trotzdem hoch, ich habe meinen Fehler eingeräumt.ZitatZudem helfen deine Einwürfe dem TE in keiner Weise.
#2 ist von mir und durchaus sehr hilfreich, ich habe schon zwei Mal im Laufe meiner "Karriere" eine solche Bescheinigung erhalten. Ohne Formular.
Einmal ziemlich ausführlich (selbst die wichtigsten Informationen vorgeschrieben). -
Was würde dagegen sprechen, wenn deine Schulleitung über deine Überlegungen Bescheid wüsste? So außergewöhnlich ist das nun nicht, du musst ja auch ihr gegenüber keine Gründe nennen.
An einigen Schulen bzw. bei einigen Schulleitungen bist du schnell persona non grata und wirst bei allem übersehen / übergangen, weil du eh bald weg bist. Dass es vielleicht nie dazu kommt oder (zum Beispiel eine Versetzung / Ländertausch) Jahre dauert, mag egal sein.
[und ich habe "einige" geschrieben. Ich kenne auch den umgekehrten Fall, habe aber schon erlebt, wie "einige" der "einigen" Schulleitungen mit KuK mit Versetzungswünschen umgehen, bzw. es in Begründungen mit Unterton sagen. -
sorry, es gibt tatsächlich das BK in BaWü, aber ich habe hier im Forum noch nie jemanden außerhalb von NRW gesehen, der von "BK" statt "BBS" sprach.
BK als Schulform ist für mich immer ein Indiz, dass die Person aus NRW ist. Ich bin gespannt, ob der TE die absolute Ausnahme ist. -
Dein Arbeitgeber sitzt im Schulamt und nicht im Rektorat

Welches Schulamt ist denn bitte für Berufskolleg-Lehrkräfte zuständig, lieber schlauer Wolfgang?
Und wenn wir schon bei solchen Spitzfindigkeiten sind: Verbeamtete Lehrkräfte haben keinen Arbeitgeber. -
Keine Ahnung, keine Erfahrung aber ein Gedanke:
Ist es auf einem bestimmten Formblatt?
Ich musste eine ähnliche Bescheinigung für ein Weiterbildungsstudium vorlegen und hatte zu dem Zeitpunkt nach einem kurzen Arbeitszeugnis gefragt (seit wann in der Schule, unterrichtete Kurse, Ämter, usw.., relativ ähnlich bzw. vom Gutachten auf Lebenszeit übernommen).
Oder eben das Gutachten der Verbeamtung auf Lebenszeit.. Selbst wenn es ein paar Jahre her ist, reicht es vielleicht für eine erste Bewerbung? -
Ist es nicht so, dass die Schule auf der Abordnungsliste die ABgehende Schule und somit diejenige, die keinen (rechnerischen) Bedarf hat und du musste eh woanders hin?
Dann wäre es logisch, dass du auf keinen Fall "einfach so" dahin kannst.
Ich bin nicht aus SH und kann die anderen Fragen nicht beantworten, aber grundsätzlich: Lehrermangel ist in der Regel regional seeehr unterschiedlich, selbst bei Mangelfächern. Zumal es ein Unterschied zwischen "Bedarf" und "rechnerischem Bedarf" gibt...
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(asynchrones) TV.
Film oder Serie? -
weil jemand ein copy paste von seinem Text gemacht hat.
Ich gebe zu, ich bin ein A., aber ich finde, die Person soll es selbst merken (weil sie mindestens noch einmal im Forum unterwegs ist und guckt... hab es also nicht angepasst.
(Fürs Karma habe ich aber die Umfrage gemacht und es geht viel schneller als angegeben.) -
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