BundesprogrammlehrerIn (BPLK) - später Anrechnung als Vordienstzeit/ ruhegehaltsfähige Dienstzeit?

  • Weiß jemand von euch, wie bzw. ob die Zeit im Ausland als Bundesprogrammlehrkraft (BPLK) als Vordienstzeit angerechnet wird, wenn man später verbeamtet worden ist? Wird BPLK-Zeit wenigstens anteilig auf die ruhegehaltsfähige Dienstzeit angerechnet?


    Kurz gesagt für alle, die nicht im Thema sind: BPLKs werden zwar in Köln von der Zentralstelle für Auslandsschulwesen (Zf A) ausgewählt (die sitzen im Bundesverwaltungsamt) und an Schulen im Ausland vermittelt und bekommen auch einen Dienstausweis des Auswärtigen Amtes als Reisepassersatz, in manchen Ländern sogar Diplomatenpässe als technisches Personal der Botschaft. Es besteht jedoch keinerlei vertragliche Bindung mit der Zf A. Es wird kein deutsches Gehalt gezahlt, sondern eine sogenannte Zuwendung sowie zusätzlich das Ortsgehalt der ausländischen Schule. Mit dieser Konstruktion will man sich wohl jegliche Ansprüche ehemaliger BPLKs vom Leibe halten. Zur Rente: Man kann sich einen Zuschuss zur privaten Rentenversicherung auszahlen lassen oder sich mit 18% vom Brutto gesetzlich rentenversichern lassen, wovon man als BPLK die Hälfte trägt.


    Wenn man nun verbeamtet würde und z.B. 6 Jahre BPLK gemacht hat und das gar nicht später als ruhegehaltsfähige Zeit angerechnet würde, würde man über 10% vom letzten Beamtenbruttogehalt an Pension verlieren. Das würde die gesamte BPLK-Zeit langfristig gedacht wirklich unattraktiv machen.


    Oder wie sind die Regelungen? – sicherlich auch bundeslandabhängig. Hat jemand Erfahrungswerte? Weiß jemand mehr?

  • Zur Anrechnung als Vordienstzeit hab ich neue Info bekommen, die zumindesten Niedersachsen betrifft:
    bei zwei Kolleginnen ist ihre BPLK-Zeit von 2 bzw. 3 Jahren anstandslos auf die 3 Jahre Probezeit zur Lebenszeitverbeamtung angerechnet worden, und zwar in maximal möglicher Höhe von 2 von 3 Jahren. Und beide Kolleginnen waren nicht an deutschen Schulen im Ausland, sondern im Rahmen des Unterstützungsprogramms für Osteuropa an Staatsschulen des jeweiligen Landes tätig.
    Das ist doch schon mal was...


    Über die (un?)mögliche Anrechnung als ruhegehaltsfähige Zeit hab ich allerdings null komma keine Info bekommen können. Und das halte ich für ein ganz wichtiges Argument pro oder contra Zeit als BPLK, gerade beim der derzeitigen Einstellungssituation im Land...

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