Stundenumfang Nebentätigkeiten

  • Hallo zusammen,


    Da hier heiß über Nebentätigkeiten diskutiert wird, möchte ich meine Frage an dieser Stelle auch gerne unterbringen :aufgepasst: .
    Also, ich bin Lehrer in NRW und habe mir eine Nebentätigkeit für ein Schulbuch genehmigen lassen. Die Arbeitszeit war für mich schwer zu bestimmen, das habe ich auch im Anschreiben vermerkt. Da ich nur Teilkapitel erstelle, wäre mein Arbeitsaufwand mit einer Stunde pro Woche als realistisch einzuschätzen. Letztlich werden da pro Jahr 50 bis 100 Euro rein kommen und ich kann meine Freundin dafür vielleicht auf ein Abend-Dinner einladen...
    Nun habe ich eine Genehmigung erhalten, in der steht, ich dürfe pro Woche ein Fünftel meiner Arbeitszeit für die Nebentätigkeit aufwenden. Das erschien mir sehr viel.
    Eine Nachfrage beim Sachbearbeiter war: Nun ja, 80 Prozent für Ihre Beamtenstelle, 20 Prozent für die Nebentätigkeit.
    Ich grübele nun, hat er meine 100-Prozent-Stelle nun in eine 80-Prozent-Stelle umgewidmet, damit genügend Zeit für den Nebenjob bleibt? Und wieso ein Fünftel, wenn ich nur eine Stunde angegeben habe?

  • Ohne den Wortlaut zu kennen, verstehe ich die Genehmigung so, dass Du eben mehr als die von Dir angegebene Stunde/Woche nebentätig sein darfst.


    Ich verstehe nicht, weshalb Du nachgefragt hast nach der erteilten Genehmigung, die sogar noch über das von Dir angefragte hinausgeht. Könnte Dir daraus ein Nachteil entstehen?


    Zu den Verhältnissen. Ich verstehe die Auskunft auf Nachfrage so, dass Du in Zukunft Deine (sowiso nicht festgelegte) Arbeitszeit eben (auf dem Papier) zu 80% Deiner vollen Stelle und zu 20% Deiner Nebentätigkeit widmest.

  • Zitat von Morse

    Ich verstehe nicht, weshalb Du nachgefragt hast nach der erteilten Genehmigung, die sogar noch über das von Dir angefragte hinausgeht. Könnte Dir daraus ein Nachteil entstehen?

    Eine weitere Nebentätigkeit ist nicht geplant. Realistischerweise umfasst der Umfang 1 Stunde, nicht mehr. Bei einer Regelung „ein Fünftel“ wären das 8 Stunden. Sollte eine Kollegin/ein Kollege - ich will, wie gesagt, nichts mehr nebenher machen - eine weitere Tätigkeit über zwei Stunden geben - z.B. Dozententätigkeit - dann wäre das schon mitunter ein Nachteil. Daher die Frage, dass so verfahren wird.



    Zitat von Morse

    Zu den Verhältnissen. Ich verstehe die Auskunft auf Nachfrage so, dass Du in Zukunft Deine (sowiso nicht festgelegte) Arbeitszeit eben (auf dem Papier) zu 80% Deiner vollen Stelle und zu 20% Deiner Nebentätigkeit widmest.

    Das verstehe ich eigentlich auch so. Ein Besoldungskürzung auf 80 % ist mithin Quatsch.

  • Wenn du Vollzeit arbeitest, wirst du weiterhin genauso viel für die Schule arbeiten müssen wie bisher, also rund 1800 Zeitstunden pro Jahr. Alles andere ist doch Quatsch, wieso sollte jemand nur noch 80% davon also 1440 Zeitstunden pro Jahr bei voller Besoldung arbeiten müssen, wenn er durch die Nebentätigkeit dann effektiv sogar mehr Geld hat, als jemand, der die 1800 Zeitstunden regulär arbeitet? Wäre das der Fall, würde sich doch jeder eine, möglicherweise fiktive, Nebentätigkeit genehmigen lassen um mit weniger Arbeit das gleiche Geld zu kassieren...


    Worauf sich der Sachbearbeiter bezieht ist wahrscheinlich die gesetzliche Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Zeitstunden, die du zum Schutze deiner Gesundheit regelmäßig nicht überschreiten darfst. 80% von 48 Stunden sind ganz grob gerechnet ca. 40 Stunden. Die Differenz zu den 48 Zeitstunden pro Woche darfst du dann für deine Nebentätigkeit aufwenden.


    Gruß !

    Mikael - Experte für das Lehren und Lernen

  • Eine weitere Nebentätigkeit ist nicht geplant. Realistischerweise umfasst der Umfang 1 Stunde, nicht mehr. Bei einer Regelung „ein Fünftel“ wären das 8 Stunden. Sollte eine Kollegin/ein Kollege - ich will, wie gesagt, nichts mehr nebenher machen - eine weitere Tätigkeit über zwei Stunden geben - z.B. Dozententätigkeit - dann wäre das schon mitunter ein Nachteil. Daher die Frage, dass so verfahren wird.


    Das verstehe ich eigentlich auch so. Ein Besoldungskürzung auf 80 % ist mithin Quatsch.


    Dir kürzt doch niemand das Gehalt. Du machst doch weiterhin ein volles Deputat.

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