Fragen zur Bewerbung

  • Hallo,


    ich muss mich bis zum 01.04. für das Referendariat bewerben, habe aber dazu noch ein paar Fragen:


    - Im Bewerbungsvordruck sind zwei Nachkommastrellen vorgesehen; das LPA hat mir aber nur bis auf eine Nachkommastelle die Note mitgeteilt. Reicht das auch?


    - Muss ich auch Nachweise (Zeugnisse) erbringen über Prüfungen, die mit der Uni nichts zu tun haben? In meinem Fall wäre das mein IHK-Zeugnis über meine Banklehre und mein CPE-Zertifikat. In einer "normalen" Bewerbung dürften diese Dinge nicht fehlen - wie ist es bei hier?


    Herzlichen Dank im Voraus!


    Liebe Grüße,
    Gaensebluemchen<br>

  • Hallo Gaensebluemchen!


    Also für die Bewerbung auf einen Referendariatsplatz sind weder die zweite Kommastelle noch zusätzliche Zeugnisse wichtig, denn sie spielen bei der Platzzuteilung gar keine Rolle. (Vielleicht findet sich bei der Bezirksregierung ein Korinthen******, der nach der zweiten Kommastelle fragt, aber dem sagst du halt, daß du die Angabe noch nicht hast.) Andere Zeugnisse kannst du deinen Unterlagen auch gerne beilegen (hab ich auch gemacht) - aber sie spielen für die Orts-/Platzzuteilung, soweit ich sehe, keine Rolle.l
    <br>

    Einmal editiert, zuletzt von philosophus ()

  • Hallo Philosophus,


    danke für Deine Antwort!


    Zitat


    Andere Zeugnisse kannst du deinen Unterlagen auch gerne beilegen (hab ich auch gemacht) - aber sie spielen für die Orts-/Platzzuteilung, soweit ich sehe, keine Rolle.l


    Hast Du diese zusätzlichen Zeugnisse beglaubigen lassen?


    Denkst Du, es ist okay, trotz Angabe von Ausbildung etc. im Lebenslauf nur die wirklich ausdrücklich verlangten Zeugnisse wie Abiturzeugnis und Staatsexamenszeugnis beizulegen?


    Viele Grüße,
    Gaensebluemchen<br>

  • Hi,
    die ausdrücklich verlangten Sachen müssten eigentlich bei der Ref-Platz-Vergabe genügen, da es sich im eigentlichen Sinne um keine Bewerbung, sondern lediglich um ein Verteilverfahren handelt, für das du deine Zugangsberechtigung nachzuweisen hast. Wenn das erfolgt ist, hast Du ein Recht darauf, die Ausbildung abzuschließen, ob mit 1,0 oder 4,0 als StEx I und sonstwelchen Qualifikationen. Das einzige, was bei der Verteilung zählt, ist danach die Vermeidung von sozialen Härten (Trennung vom Ehepartner durch Ortswechsel usw.) - das wird dann über ein Punktesystem geregelt.
    Gruß,
    JJ<br>

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