Einschränkung von Grundrechten

  • Das ist - aus meiner Sicht - auch der Grund, warum Erlasse und Verordnungen so schwammig formuliert und noch schwammiger kommuniziert werden. Die Auslegung ist dann durch die ausführenden Organe möglich - bis da ein Gericht etwas entschieden hat, ist der ganze Spuk auch schon vorbei. Unser Verfassungsgericht hat ja auch trotz Eilanträgen einige Zeit gebraucht, um ein paar der massiven Grundrechtseinschränkungen zurück zu nehmen.


    Übrigens, wenn man sich ein bißchen mit dem Thema Verfassungsrechtssprechung beschäftigt, sind viele Urteile nicht mehr so wahnsinnig überraschend. Zumindest das Bundesverfassungsgericht folgt durch seine lange gleichbleibende Besetzung oft längerer Zeit einer durchgängigen Linie. Ob man die nun gut oder schlecht findet, mag ja jedem überlassen sein. Aber dass z.B. das Verbot vom Demos GEGEN die Grundrechtseinschränkungen nicht durchsetzbar ist, kann man aus den vergangenen Entscheidungen des Verfassungsgericht (und aus gesundem Menschenverstand) schon ableiten. Das Recht, seine Meinung jederzeit öffentlich kundtun zu können, ist nunmal fundamental für eine Demokratie.

    Den Grund sehe ich eher in der besonderen Ausrichtung des römisch-germanischen Rechtskreises, dem unsere Rechtsordnung zugehörig ist. Wichtigste Rechtsquelle sind hier, anders als z.B. im Common Law, parlamentarisch verfasste Gesetze, die von Natur aus eher abstrakt und schwammig verfasst sein müssen, um möglichst viele Fallkonstellationen gleichzeitig zu erfassen und zu regeln. In der Notwendigkeit, diese am den Einzelfall durchgehen und deuten zu müssen, sehe ich keine Schwäche, sondern eher einen Beleg für funktionierende Gewaltenteilung.


    Dass diese Gewaltenteilung nach wie vor sehr gut funktioniert, sieht man auch in den durch jüngere Urteile nachjustierten Entscheidungen zu den vielen Einschränkungen aufgrund der Pandemie. Während grundlegende Inhalte wie Abstandsregelungen, Kontaktbeschränkungen usw. von den Gerichten bestätigt wurden, wurde m.E. zurecht erkannt, dass einige Verordnungen etwas über das Ziel hinausschossen. Diese Kontrollfunktion der Legislativen und Exekutiven ist elementare Aufgabe der Judikativen und grundlegender Bestandteil unsere Demokratie. Dass das Verbot von Demos gegen Grundrechtseinschränkungen nicht durchsetzbar ist, passt hier wunderbar rein.

  • Den Grund sehe ich eher in der besonderen Ausrichtung des römisch-germanischen Rechtskreises, dem unsere Rechtsordnung zugehörig ist. Wichtigste Rechtsquelle sind hier, anders als z.B. im Common Law, parlamentarisch verfasste Gesetze, die von Natur aus eher abstrakt und schwammig verfasst sein müssen, um möglichst viele Fallkonstellationen gleichzeitig zu erfassen und zu regeln. In der Notwendigkeit, diese am den Einzelfall durchgehen und deuten zu müssen, sehe ich keine Schwäche, sondern eher einen Beleg für funktionierende Gewaltenteilung.

    Ups, da hast du natürlich recht. War mir sogar bekannt, hatte ich aber offenbar in den letzten Jahren verdrängt bzw. nicht korrekt umgelegt auf die Situation. Die Gesetzgebung auf Grundlage vergangener Gesetzgebung, wie sie in den USA oder Großbritannien üblich ist, ist auch nicht unbedingt der Weisheit letzter Schluss. Danke für den erinnernden Hinweis.


    Dass diese Gewaltenteilung nach wie vor sehr gut funktioniert, sieht man auch in den durch jüngere Urteile nachjustierten Entscheidungen zu den vielen Einschränkungen aufgrund der Pandemie.

    Das möchte ich so unterschreiben.

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