Was steht denn in der Prüfungsordnung?
Netter Versuch, einen Widerspruch zu konstruieren, der nicht besteht
Aber im Ernst: dort ist von "Zusätzliche mündliche Prüfung" die Rede. Das steht nur nicht im Widerspruch zum offensichtlich auch vom MK in NDS (und ja scheinbar auch in anderen Bundesländern) mitgetragenen normalen Sprachgebrauch der "Nachprüfungen". Aber man kann sich natürlich weiter an solchen Spitzfindigkeiten ereifern und so tun, als sei allen hier unbekannt, was der TE mit "Nachprüfungen" gemeint haben könne, anstatt über die Sache zu sprechen.