Beiträge von Seph

    Es gibt keinen Mangel an Chemielehrkräften für Gymnasien / Gesamtschulen. Und dass Chemiker am Arbeitsmarkt so viel verdienen, ist ein Märchen.

    Aha. Das sieht die Bedarfsprognose zumindest meines Bundeslandes regelmäßig anders. Dort ist unter Fächer des dringenden Bedarfs auch in diesem Jahr wieder zu lesen:

    Ich räume aber gerne ein, dass diese unterschiedliche Wahrnehmung darin begründet sein kann, wie man den Begriff "Mangel" definiert. Es fällt bislang zumindest nicht in größerem Maßstab der Chemie-Unterricht aus.

    Das mag man in der Praxis so sehen, sollte dabei aber nicht vergessen, dass zum einen die gesamte Schulfahrt eine Schulveranstaltung ist und dementsprechend auch Bestimmungen wie ein striktes Alkoholverbot bei Schulveranstaltungen auch für eine solche Fahrt gegenüber allen Teilnehmenden gilt. Zum anderen besteht gegenüber Volljährigen zwar keine umfassende Aufsichtspflicht mehr, sehr wohl aber eine Fürsorgepflicht, die sich aus dem Schülerverhältnis ableitet.


    PS: Dass ein solches Alkoholverbot in der Praxis kaum umsetzbar ist, ist uns allen klar. Man sollte es sich hier aber nicht zu einfach machen und schulterzuckend daneben stehen.

    Dem muss ich leider zustimmen. Wenn man Kollegen aus anderen Schulen erklärt, dass man bei uns als Klassenlehrer auch mal „nebenbei“ Schüler nach §47 Absatz 8 Schulgesetz NRW nach 20 unentschuldigten Fehltagen am Stück ausschult, gucken die einen nur mit großen Augen an. So etwas wäre an ihren Schulen undenkbar.

    ...was wiederum in §47 Absatz 2 SchulG NRW normiert ist. Es ist aus guten Gründen nicht so einfach, einen noch schulpflichtigen Schüler einfach vor die Tür zu setzen. Das hat dann also nicht mit dem Unwillen anderer Schulen zu tun, sondern dass sich diese schlicht mit einem anderen Klientel beschäftigen und sich an die dazu passenden Normen halten müssen.

    Keiner entscheidet sich aus Geldgründen gegen den Lehrberuf.

    Zumindest in den Naturwissenschaften ist das durchaus eine Überlegung vieler Kommilitonen gewesen. Der Mangel insbesondere an Chemie und Physik Lehrkräften liegt nur bedingt darin, dass es in diesen Fächern generell zu wenig Studierende gäbe, sondern dass diese in der freien Wirtschaft durchaus zu besseren Konditionen unterkommen können. Wenn man jetzt noch die geringen Vorteile des Beamtentums nivellieren sollte, dann werden nicht gerade mehr Personen ins Lehramt gelockt werden.


    Aber es stimmt schon: die Bezahlung ist natürlich nicht der einzige Faktor, der die Attraktivität eines Berufs ausmacht. Egal ist diese aber mit Sicherheit auch nicht.

    Ist es tatsächlich zulässig, dass bereits Verbeamtete plötzlich in die Rentenkasse einzahlen müssen und dass ihnen gar ihre Pension gestrichen wird? Oder kann man diese Maßnahmen nur bei "neuen" Beamten ergreifen?

    Unter Umständen ja, dazu gab es bereits in den 2000er Jahren ein Rechtsgutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags. Insbesondere bei Bestandsbeamten ergeben sich daraus aber tatsächlich so große Komplikationen, dass solche Maßnahmen vermutlich eher bei Neuverbeamtungen in den Blick rücken. Dann wiederum könnten sich aber die Dienstherrn auch schlicht darauf verständigen, in Zukunft in vielen Bereichen gar nicht mehr zu verbeamten. Wie gut das funktioniert, kann man daran erkennen, dass inzwischen nahezu alle Bundesländer zur Verbeamtung von Lehrkräften zurückgekehrt sind.

    Den Header des Artikels empfinde ich als bodenlose Frechheit. Wie kann man denn unmittelbar diese beiden Punkte miteinander verknüpfen:

    Zitat

    Bärbel Bas kündigt ein hartes Vorgehen gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an. Beamte und Selbstständige will die Ministerin in die Rentenversicherung einbeziehen.

    Die Planspiele, auch andere Gruppen mit in die RV einzubeziehen, gibt es ja regelmäßig. Nur wird alleine das hier nicht passieren:

    Zitat

    In die gesetzliche Rentenversicherung will Bas künftig weitere Gruppen einbeziehen. "In die Rentenversicherung sollten auch Beamte, Abgeordnete und Selbstständige einzahlen. Wir müssen die Einnahmen verbessern", sagte sie.

    Sie vergisst - wie viele andere Anhänger dieser Idee - mal wieder leider zu erwähnen, dass diese Gruppen nicht nur Einnahmen, sondern auch Kosten generieren.

    Oder das Protokoll wurde im Nachgang schnell geändert. Ich meine das noch nicht mal als Verschwörungstheorie, aber ich habe durchaus den Eindruck, dass viele Kollegen Formalia eher als lästiges Beiwerk denn als wichtige Dokumentation sehen.

    An gefälschte Protokolle denke ich da tatsächlich nicht, auch wenn das natürlich nicht auszuschließen ist. Die dienstrechtlichen Konsequenzen daraus wären aber sehr viel deutlicher als bei einem einfachen Versehen bei der Berechnung der Zeiten.

    (Bei uns wird einiges getan, damit dies nicht passiert. Die SL beginnt und beendet die Prüfung, damit nicht evtl. unerfahrene Kollegen einen Fehler begehen. Die "Sollzeiten" stehen vorgedruckt auf dem Papier, die tatsächliche Zeit wird dahinter eingetragen. Das war vor allem wichtig, wenn verschiedene Fächer mit verschiedenen Längen gleichzeitig in einem Raum schrieben (früher waren bestimmte Leistungskombis bei uns nicht möglich, die Fächer schrieben am selben Tag. Ich hatte einmal so eine letzte Aufsicht mit 3 verschiedenen Endzeiten und war sehr dankbar über die gute Vorbereitung meiner SL.)

    So handhaben wir das auch. In den Protokollen stehen vorbereitet bereits die jeweils passgenauen Zeiten und müssen notfalls nur um wenige Minuten geschoben werden, falls der Beginn etwas verzögert erfolgt. Zusätzlich gehen wir die Zeiten bei Beginn im 4-Augen-Prinzip noch einmal zusammen durch. Hilfreich ist auch, dass unser Kultusministerium zum Abitur eine passende Excel zur Berechnung der Zeiten zur Verfügung stellt.

    die Tochter einer Freundin hat heute Abitur GK SoWi geschrieben. Die Aufsicht hat die Prüfung 20 Minuten zu früh beendet, und es standen auch keine Angaben zu Beginn und Ende der Prüfung an der Tafel/Smartboard.

    Wenn dem so ist, dann wäre das ein schwerer Verfahrensfehler und dürfte hinreichender Grund für einen erfolgreichen Widerspruch gegen das Prüfungsergebnis sein. Dabei kommt es dann auch nicht mehr darauf an, ob die Zeiten nun sichtbar notiert waren oder nicht.

    Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir.

    Ich bin mir nicht ganz sicher, was du in dem Zusammenhang mit "verbieten" meinst. Ich kann auch keinen Schüler (egal ob nun minder- oder volljährig) effektiv davon abhalten, das Schulgelände zu verlassen oder sein Handy zu nutzen. Und dennoch ist das in Schulen i.d.R. verboten und wird entsprechend sanktioniert. Dasselbe gilt natürlich auch für den Konsum von Rauschmitteln im Rahmen schulischer Veranstaltungen.

    Und wenn selbe Klasse, oder selbe Lerngruppe (WP1, WP2, …) da wenigstens den Lerngruppenwechsel erwirken.

    Ansonsten kann man zumindest schulintern eine Art "Schutzzone" schaffen. Wir haben in einem Fall sexueller Belästigung (neben anderen Maßnahmen) dem Täter ein Betretungsverbot für bestimmte Bereiche (z.B. einen Aufenthaltsraum für die Schüler) ausgesprochen, sodass die anderen sorgenfrei ihre Pausen auch im nicht ununterbrochen beaufsichtigtem Bereich verbringen konnten.

    Bei Erwachsenen? Nee 🤔

    Wir haben auch Alkohol auf der Weihnachtsfeier und auf dem Schulfest und am Chaostag. Kein Massenbesäufnis natürlich, aber ein Verbot wäre auch irgendwie komisch.

    Nur weil man mit Volljährigen unterwegs ist, dürfen die im Rahmen einer Schulveranstaltung nicht auf einmal alles machen was sie wollen. Eine gewisse Verantwortung hat man als begleitende Lehrkraft auch für die volljährigen Teilnehmenden.

    Grundsätzlich ist hier in NRW ein Sprung direkt in die Ordnungsmaßnahme des Verweis von der Schule extrem schwierig und rechtlich nur in sehr begrenzen Ausnahmefällen möglich. Aus den unzureichenden Infobruchstücken zum Fall: keine Chance.

    Die Einschätzung teile ich. Ohne die Schwere der dargestellten Tat relativieren zu wollen, reicht das für einen Verweis von der Schule wohl eher nicht aus. Aber diese Art von Einschätzung muss am konkreten Einzelfall unter Einbezug aller relevanten Informationen vor Ort erfolgen und kann hier im Forum keiner von uns hinreichend einschätzen.

    LehrerinHessen Dass unabhängig von möglichen Disziplinarmaßnahmen innerhalb der Schule auch noch Strafanzeige gestellt wurde, halte ich für völlig richtig und wichtig.

    Wieso, werdet ihr Monarch noch nach den Tabellen von 2020 besoldet? Jetzt kommt das ALLES auf den Tisch!!!!

    Nein, das nicht. Aber NDS gehört ganz offensichtlich zu den Bundesländern, die in allen Besoldungsstufen die nahezu niedrigsten Besoldungen aufweisen. Das gilt insbesondere dann, wenn man die möglichen Familienzuschläge mitberücksichtigt. Ich bin da gerade selbst etwas überrascht, was auch in den östlichen Bundesländern wie Sachsen, Brandenburg oder Thüringen da noch drin ist. An den mittleren Lebenshaltungskosten kann das jedenfalls nicht liegen :staun:

    Wäre es nicht interessant, wenn wir alle unser Netto Gehalt hier veröffentlichen würden? Darf man das? Mit Angabe bestimmter Merkmale wie Verbeamtung Ja/Nein, Steuerklasse etc.

    Würde auch den Anfang machen.

    So interessant finde ich das nicht. Das mag aber auch daran liegen, dass die Gehälter und Besoldungen im öffentlichen Dienst hinreichend transparent sind. Und wenn du dich hier etwas durchs Forum wühlst, wirst du auch einige Quervergleiche dieser Zahlen zur freien Wirtschaft wiederfinden, auch wenn diese teils stark von Vorurteilen verfärbt sind.

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