Dass es abhängig vom verwendeten Material und der individuellen Vorbereitung von Prüflingen sein kann, dass eine Nachschreibarbeit mal etwas schwerer und mal etwas leichter empfunden wird als die erste Arbeit, mag vorkommen und kennen wir alle. Was halt gar nicht geht, ist der Ansatz, die Nachschreibarbeiten grundsätzlich schwerer zu gestalten, um damit (krankheitsbedingte) Fehlzeiten zu bestrafen oder einen Druck zu erzeugen, doch krank zur Prüfung zu kommen. Ein solches Verhalten des Dienstherrn gegenüber Lehrkräften würde vollkommen zurecht hier im Forum völlig zerpflückt werden. Gegenüber Schülern scheint das dann aber anders wahrgenommen zu werden.
Beiträge von Seph
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Da das hier jetzt schon von mehreren Personen kam, sei mir der Hinweis gestattet, dass
Deswegen sind bei mir die Nachschreibearbeiten grundsätzlich schwerer.
schlicht rechtswidrig ist.
Erstens haben die Nachschreiber deutlich mehr Zeit zur Vorbereitung und zweitens sind diese über die Erstarbeit von Mitschülern informiert worden. Haben also einen Wissensvorsprung.
Nein, haben sie nicht. Sie waren nämlich arbeitsunfähig erkrankt und konnten sich daher gerade nicht länger vorbereiten. Und natürlich verwendet man nicht die Erstarbeit, sondern eine vergleichbar schwierige mit anderen Aufgabenformaten.
Ich behaupte ganz frech, dass 90% der Fehlzeiten am BK nicht von ernsthaft erkrankten Schülern stammt.
Das hat ein Arzt zu beurteilen. Wenn jemand dann ärztlich bescheinigt AU ist, ist das erst einmal genau als solches hinzunehmen.
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Wir haben NICHT die Polizei gerufen, da wir keine tatsächliche Gefahr gesehen haben, aber so etwas kann man eben nie einschätzen. Stattdessen haben wir das Kind abholen lassen und ihn sofort für eine Woche ausgeschlossen. Die Anhörung fand erst im Nachhinein statt.
Einen bereits auffällig gewordenen Schüler auf Basis einer möglichen Straftat (Bedrohung) zum Schutz der anderen kurzzeitig vom Unterricht auszuschließen, halte ich für nachvollziehbar und angemessen. Die Mutter kann das finden, wie sie möchte. Sie hat das Recht, sich zu äußern, aber eben nicht darüber mitzubestimmen.
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Schon mal nen Fischbrötchen in Hamburg gekauft?
Genau daran musste ich auch denken
Und abgesehen von Hamburg ist es auch an gerade an den Küsten nicht gerade günstiger als tief im Inland.
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Könnt ihr nicht beide nach Niedersachsen gehen?
Schleswig-Holstein ist der denkbar schlechteste Dienstherr, den du dir aussuchen kannst.Kein Weihnachtsgeld (jedes Jahr also 4000 Euro weniger!), dafür mehr Pflichtstunden als in NDS zu unterrichten, Klassenfahrten sind Dienstpflicht (und in der Praxis keine (!) teilbare Aufgabe bei 5 von 5 Schulen von denen ich es weiß) , um nur ein paar der schleswig-holsteinischen Spezialitäten zu nennen.
Weihnachtsgeld kennen die meisten anderen Bundesländer ebenfalls nicht. Die Höhe der Besoldung unterscheidet sich kaum zwischen NDS und SH. Und auch die Deputatsstunden an Haupt- und Realschulen (wir reden hier von einer Oberschule, die beide Schularten zusammenfasst) liegt ziemlich genau in gleicher Höhe. Ok ja, Klassenfahrten mit Übernachtung sind hier in der Theorie freiwillig. Ich hatte neulich schon einmal darauf hingewiesen, dass das in der Praxis kaum einen Unterschied macht.
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Konferenzprotokolle können grundsätzlich durch die Konferenzmitglieder beanstandet werden. Über Änderungswünsche am Protokoll ist dann zu Beginn der nächsten Sitzung abzustimmen. Eine andere Variante ist die Aufnahme einer Gegendarstellung ins Protokoll. Darüber muss m.W.n. nicht abgestimmt werden. Dann sind aber beide Varianten im Protokoll zu lesen.
Zu trennen davon ist das Recht des Schulleiters, gegen (seiner Meinung nach) rechtswidrige Beschlüsse der Konferenz Einspruch zu erheben. Der Fall würde dann ggf. der übergeordneten Behörde zur Prüfung vorgelegt werden.
PS: In der Praxis läuft es dann oft dennoch so ab:
Bei uns wird ein Protokoll angefertigt und dann der Schulleitung zugeschickt. Diese ändert darin evtl. Sachen. Bei der nächsten Konferenz wird das Protokoll aber natürlich zur Genehmigung aufgerufen und wenn etwas nicht passt und man die Mehrheit des Kollegiums hinter sich hat, wird das Protokoll nicht genehmigt.
Ganz sauber ist das nicht. Ob man das andersherum selbst eskalieren möchte, indem man als Protokollant darauf besteht, dass der SL seine Änderungswünsche als Anträge zur Abstimmung stellt, muss man selbst einschätzen und ist sicher themenabhängig.
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Zumal alle Menschen Zugang zu Informationen haben sollten und nicht nur solche, die sich für Integillent und links halten. Ein etwas diverserer Zugang zum Journalismus wäre schon wünschenswert.
Den Zugang zu Informationen haben alle und ich habe nicht den Eindruck, dass Medien nur aus einer linksorientierten oder akademischen Perspektive heraus berichten. Man schaue dafür einfach mal auf die hierzulande meistverkaufte Tageszeitung. Dass für den Beruf als Journalist Eigenschaften förderlich sind, die man eher im bildungsnahen Milieu findet, steht einer hohen Bandbreite von Perspektiven nicht entgegen.
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Dann sollte man weiter brav den Völkermörder Cäsar im Unterricht traktieren und sich an dessen klassischen Latein ergötzen!
Als (angeblicher) Latein-Lehrer solltest du eine hinreichende Kenntnis des KCs besitzen, um zu wissen, dass dieser Spruch ziemlich platt und schlicht irreführend ist. Insbesondere bleibt zu hoffen, dass du weitere Autoren und deren Werke kennst, die du deinen Schülern nahebringen könntest.
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Laut unserem Oberstufenleiter kann man in einem Schuljahr zwei Teamsportarten belegen, um im anderen Schuljahr zwei Individualsportarten. Laut der Fachleitung Sport aber nicht! Ohne weitere Begründung. Kann mir jemand von euch, irgendein normativ-rechtlicher Akt zitieren, um die Behauptung der Fachleitung zu wiederlegen. Also sie gab es selbst zu, dass zwei Individualsportarten einem Schuljahr möglich sind, aber möchte den Kurs dennoch nicht wechseln...
Es ist nicht so, dass das grundsätzlich nicht möglich wäre. Es ist aber häufig nicht sinnvoll. Wir stellen auch sicher, in einem Schuljahr jeweils eine Mannschafts- und eine Individualsportart abzubilden. Das vereinfacht die Wahlmöglichkeiten dann in der Q2 deutlich und stellt auch weniger eine Hürde bei eventuell nötigen Rücktritten dar.
Ob ihr im nächsten Schuljahr tatsächlich wieder auf zwei zeitlich passenden Leisten beides nebeneinander abbilden könnt, um dann sicherzustellen, dass der Schüler auch wirklich 2 Individualsportarten belegen kann, ist doch häufig noch gar nicht klar. Alle anderen Kursteilnehmenden benötigen dann nämlich eine Individual- und eine Mannschaftssportart. Und andersherum schränkt man sich sonst als Schule stark in der Freiheit der Lage möglicher Kurse ein, wenn man versucht, allen individuellen Wünschen von Schülern nachzukommen.
In Kurzform: Zulässig wäre die Umsetzung dieses Wunsches, schulorganisatorisch ist er nicht immer abbildbar und man kauft sich damit weitere Nebenbedingungen in der Stundenplanung ein, die echt nicht sein müssten.
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Ich sehe eine 20 Minuten Pause nicht als "Pause". In jeder 20 Minuten Pause wird über Schüler und Unterricht gesprochen.
Zusätzlich klopft es alle paar Minuten an der Tür des Lehrerzimmers.Arbeitsrechtlich sind "echte Pausen" solche ab 15 Minuten. Man kann (und sollte!) als Kollegium auch vereinbaren, dass diese Pausen im Lehrerzimmer störungsfrei verbracht werden können und damit wirklich solche sind.
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Selbst wenn du Recht hast, kannst du es vermutlich nicht für 17 Monate rückwirkend beantragen. Warum beantragst du den Zuschlag nach 19 Monaten und nicht bei Übernahme der Aufgaben?
Die regelmäßige Verjährung von Ansprüchen beträgt nach §195 BGB 3 Jahren. Das betrifft auch arbeitsrechtliche Ansprüche.
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Dort ist ja nur die Rede von Beamten und Beamtinnen - ich bin aber angestellte Lehrerin. Gilt das trotzdem?
Oh tut mir Leid, das hatte ich tatsächlich übersehen. Ist dann als Tarifvertrag der TV-L maßgeblich für dich? Dieser sieht in §14 Abs. 1 interessanterweise wirklich vor, dass bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit eine persönliche Zulage ab dem ersten Tag zu zahlen ist, sofern diese Tätigkeit für mindestens einen Monat ausgeübt wurde. Möglicherweise ist deine Bezügestelle auch dieser Verwechslung erlegen. Insofern könnte sich unter Bezug auf die o.g. Norm ein Nachhaken noch einmal lohnen.
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Nun habe ich eine Vergütung beantragt und mir wurde diese für die letzten 7 Monate der Beauftragung gewährt, da mir eine Vergütung erst nach einem Jahr zustehen würde.
Das ist korrekt so und ergibt sich für NRW aus §59 Abs. 1 LBesG.
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Seit ich ein Kindergartenkind habe, finde ich es erstaunlich, dass man sich als Lehrer solche Gedanken macht (habe ich auch). Unser Kindergarten schickt regelmäßig Nachrichten: lassen sie ihre kranken Kinder zuhause, das Personal steckt sich an und wird krank. Wenn zu viel Personal krank ist, schließen wir (Kurzfasssung). Aber in der Schule ist der Lehrer schuld, weil er (bitte ergänzen) zu wenig Sport macht, zu selten die Hände wäscht, zu geringe Resilienz hat, …. Bei den Erziehern sind es ganz klar die kranken Kinder, die natürlich im Schulalter alle zuhause bleiben …
Anders als in der Kita bleiben kranke Schulkinder bei uns meist wirklich zu Hause....und nicht erkrankte manchmal auch
Auch sind Schmierinfektionen aufgrund der deutlich intensiveren Nähe in den Kitas wesentlich wahrscheinlicher als in Schule. Also ja...da gibt es durchaus Unterschiede. Dass man sich in Gemeinschaftseinrichtungen häufiger anstecken kann als alleine im Homeoffice ist natürlich auch klar.
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"Widerspruch" kann ich gegen alles einlegen, von der mangelhaften Note bis zum Mittagessen, Rechtsmittel sind nur gegen Verwaltungsakte möglich.
Im alltagssprachlichen Sinn stimmt das natürlich, im juristischen Sinn ist der Widerspruch aber genau ein solches Rechtsmittel und eröffnet das Vorverfahren. Insofern ist der Hinweis auf saubere sprachliche Trennung hier schon angebracht, da ein Widerspruch deutlich etwas anderes ist, als sich einfach bei der Schule über eine Bewertung, mit der man unzufrieden ist, auszulassen.
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Bei der Notengebung ist es doch oft so, dass man das anhand der Leistungsnachweise und Einschätzung der Mitarbeit geht.
Und genau das können nur die unterrichtenden Fachlehrkräfte sinnvoll einschätzen und keine völlig fremden Personen in einem Internetforum.
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Ja da hast du Recht. Aber eigentlich sollten Lehrer doch auch gute Elternarbeit leisten können. 🤔
Können die meisten Lehrkräfte auch wirklich gut und professionell. Zur Professionalität gehört aber auch ein reflektierter Umgang mit schulischen Themen und damit u.a. auch die Erkenntnis, dass man bei anonymen Anfragen zu unbekannten Personen schlicht keine sinnvolle Einschätzung geben kann. Zur guten Elternarbeit gehört damit eindeutig der Verweis auf die tatsächlich involvierten Lehrkräfte.
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Die Mathenote gibt doch der Mathelehrer. Von den schriftlichen Leistungen her wäre es eine gute 2. Wie kommt man da auf 2 Noten schlechter und was haben Unstimmigkeiten im Kollegium damit zu tun? Das Kollegium ist doch nicht im Matheunterricht. Und für diese "Abwertung" braucht man schon eine driftige Begründung. M.E. lässt sich die 4 gar nicht begründen.
Das würde möglicherweise gelten, wenn in der Beschreibung keine relevanten Punkte weggelassen wurden. Ich vermute aber ganz stark, dass dies so ist und hier schlicht nach Bestätigung einer eigenen Meinung unter Angabe einer unvollständigen Situation gesucht wird. Es wird einen Grund geben, warum die Note dennoch auf "ausreichend" festgesetzt wurde und warum diese Entscheidung nicht bereits unmittelbar in oder nach der Konferenz durch die Leitung als scheinbar rechtswidrig kassiert wurde. Diesen können wir so aber hier nicht beurteilen und ich warne auch etwas davor, dass auf Basis knapper Sachverhaltsdarstellungen zu machen.
Dass es im übrigen durchaus eine starke Diskrepanz zwischen den schriftlichen und den sonstigen Leistungen geben kann, dürfte uns allen bekannt sein. Häufiger treten diese aber eher andersherum auf.
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Warum darf man nicht beides? Eine zweite Meinung ist nie verkehrt oder wozu gibt es das Forum hier? Dann kann man doch alles direkt vor Ort klären.
Weil hier niemand eine fundierte Zweitmeinung geben kann, da wir alle die Situation, den konkreten Schüler und die Passung seiner Beiträge zu den Leistungsanforderungen in der Lerngruppe nicht kennen. Darüber wiederum kann die Fachlehrkraft Auskunft geben.
Das Forum ist sehr gut geeignet, um sich unter Kollegen zu (abstrakten) beruflichen Situationen und Arbeitsbedingungen auszutauschen. Es ist - wie auch Foren zu anderen Themenkomplexen - kaum geeignet, konkrete Sachverhalte inhaltlich gegenzuprüfen. Das gilt insbesondere für die Frage, inwiefern der Ermessenspielraum bei der Bewertung eines konkreten Schülers eingehalten oder überschritten wurde.
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Ich kann dir sagen, dass Amtsärzte dich nur noch verbeamten, wenn es höchstwahrscheinlich ist, dass du in den nächsten 5 Jahren dauerhaft dienstunfähig bist. Alles andere hat keinen Bestand vor Gericht.
Ohne Vorliegen einer Schwerbehinderung gilt das so gerade nicht, auch wenn die Hürden für die gesundheitliche Eignung vor einem knappen Jahrzehnt erheblich abgesenkt wurden. Es darf für eine Verbeamtung keine überwiegende Wahrscheinlichkeit für das Nichterreichen der Altersgrenze geben.
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