Beiträge von Seph

    Der vollständige Rückzug ins Privatleben und maximal Dienst nach Vorschrift lohnt sich als Beamter (finanziell) mehr als Einsatz im Berufsleben!

    Ähm nein, definitiv nicht. Wenn man schon unselbständig arbeiten geht, dann doch so, dass man die Bedingungen mitbestimmen kann und eine gewisse Berufszufriedenheit mitnimmt.



    A13 mit 4 Kindern kommt bei circa 6.100€ Netto raus. A14 Stkl 1 bei knapp über 4000 Netto. A13 mit 3 oder 4 Kindern schlägt zudem sogar den Single Schulleiter mit A16!!!

    Dh Kinderbekommen führt zu einem im Verhältnis zur "Karriere" überproportional hohen Soldzuwachs.

    Der Betrachtungsfehler liegt mal wieder darin, den Kindern keine damit verbundenen Kosten gegenüberzustellen. Der A14er Single hat noch immer einen deutlich höheren soziökonomischen Lebensstandard als der A13er mit 4 Kindern.

    Vorsicht, in §38 Abs. 3 steht nicht "muss mindestens 20 Minuten dauern", sondern "dauert in der Regel mindestens 20 Minuten". Ein frühzeitiger Abbruch des ersten Prüfungsteils ist nicht unbedingt der Regelfall. Im Übrigen sollte man als Prüfer durchaus zunächst die Möglichkeiten für Hilfestellungen nach §38 Abs. 2 nutzen und sich klar machen, dass die "Soll"-Bestimmung in §38 Abs. 4 Satz 1 nicht zwingend heißt, dass nur der Prüfling reden darf. Meiner Meinung nach sind hier auch themenbezogene Nachfragen möglich, wenn der Prüfling nicht von selbst weitermacht.


    Die Darstellung, man dürfe den ersten Prüfungsteil sehr früh abbrechen und dafür den zweiten Prüfungsteil unverhältnismäßig ausdehnen, halte ich für gewagt.

    Was nutzt mir die ausgebildete Ärztin mit 0,7er Abitur, die nach ihrem Studium nur noch 5 Stunden/Woche arbeitet, durch ihr Studium aber einem anderen Bewerber mit etwas schlechterem Abitur, der nach dem Studium aber vollzeit gearbeitet hätte, den Studienplatz weggenommen hat? Da gilt es aus den sehr begrenzen Ressourcen das Maximum für die Gesellschaft rauszuholen.

    Sorry, aber wie frauenfeindlich willst du das eigentlich noch formulieren? Die allerwenigsten gehen in Teilzeit - übrigens schon gar nicht mit nur 5h/Woche - weil sie keinen Bock zu arbeiten haben, sondern nicht selten aus familiär bedingten Gründen. Das hängt wiederum leider noch viel zu oft an den Frauen.

    Kann ich dann auch meine Verwandten anweisen gefälligst nur in den Schulferien zu versterben, damit ich zu deren Beisetzung fahren kann? Denn ja, den Fall hatte ich gerade. Gab da kein Frei dafür, weil der Verwandtschaftsgrad eine Ecke zu weit war, als das es einen Anspruch auf Sonderurlaub gegeben hätte. :daumenrunter:

    Erst einmal: mein herzliches Beileid. Dennoch finde ich den polemischen Unterton unangemessen. Auch in der vielbesungenen freien Wirtschaft hättest du nicht unbedingt spontan Urlaub nehmen können. Und andersherum gibt es auch im ÖD immer wieder Dienstvorgesetzte, die in solchen Fällen kreative Lösungen finden.

    Und schaut gerne auch nach anderen Händlern, vor allem in der Umgebung. Thomann hat zwar de facto ein "Vollsortiment" und ist vermutlich der bekannteste Onlinehändler für alles rund um Musik in Deutschland, ist aber nicht zwingend der günstigste Anbieter. Gute Erfahrungen habe ich aber sowohl mit ihnen als auch mit anderen.

    Danke, darauf hatte ich plattyplus bereits im Thread "Arbeitszeit für nicht unterrichtliche Aufgaben - Recht der LuL" im September letzten Jahres hingewiesen. Aus dem Urteil des BAG lässt sich gerade nicht ableiten, dass AN grundsätzlich Anspruch auf völlig freie Festsetzung von mind. 2/5 ihres Urlaubsanspruchs haben. Einschlägig ist hier u.a. auch das BUrlG, in dem es explizit heißt:


    Zitat von §7 BUrlG

    (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.


    Die Vorgabe, den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit zu nehmen - die noch immer genügend Spielraum für individuelle Wünsche lässt - entspricht gerade dienstlichen Belangen. Der AG ist hier nicht dazu angehalten, eine Vertretungsreserve für Urlaube in der Unterrichtszeit vorzuhalten.

    Aber auch in der Wirtschaft dürfen die Werksferien nicht 100% des Urlaubsanspruchs umfassen sondern maximal 2/5 der Zeit. Hat ein Arbeitnehmer also 5 Wochen Urlaubsanspruch im Jahr, dürfen die Werksferien maximal 2 Wochen andauern und über die verbleibenden 3 Wochen kann er frei verfügen. Das können wir nicht.

    Wir hatten das Thema hier schon einmal. Und ich hatte in dem Zusammenhang schon einmal beschrieben, dass sich diese Regelung auf einen konkreten Fall im Arbeitsrecht bezog, in dem eine Firma versucht hatte, den Urlaub des AN vollumfänglich mit bestimmten Zeitraum festzulegen. Ganz frei sind die AN auch in der freien Wirtschaft nicht bei der Urlaubsfestlegung, was du zutreffend im Beitrag #255 beschreibst.


    Wir mögen zwar auf die unterrichtsfreie Zeit festgelegt sein, dennoch haben wir für unsere 30 Tage Urlaubsanspruch noch immer ca. 75 Werktage zur freien Auswahl.

    Das ist unangenehm und anstrengend, aber wenn konstruktive Maßnahmen nicht fruchten, kann soziale Kontrolle durchaus helfen, auch wenn diese Meinung unpopulär ist.

    Ich habe offen gestanden noch nie erlebt, dass eine Lehrkraft mit hohen Fehlzeiten auf einmal wieder häufiger anwesend ist, weil die Kolleginnen und Kollegen über sie lästern. Vielmehr dürfte das Gegenteil der Fall sein...

    Ich habe viele junge KuK, die gerade wie wild Kinder bekommen. Viele bekommen das mit dem Beruf gut vereinbart und haben kaum (besondere) Ansprüche. Manche können oder wollen das nicht so regeln, dass es vereinbar ist. Gibts diesen Querschnitt nicht immer?

    Meiner Meinung nach triffst du damit den Nagel auf den Kopf. Ich würde mich sogar so weit aus dem Fenster lehnen, zu sagen, dass gerade die wenigen KuK, die das nicht so geregelt bekommen (wollen) auch ohne Kinder nicht gerade die zuverlässigsten und engagiertesten KuK wären.

    Danke für eure Antworten.


    Von den Mathe-Fachschafts-Vorsitzenden habe ich schonmal erfahren, dass uns für unsere Fachschaft etwa 100€ pro Jahr vorgesehen sind. Bei etwa 20 Mathe-Lehrern fällt das definitiv in die Kategorie Taschengeld...

    Und genau ein solches ist das auch. Die 100€ sind vermutlich schlicht die jeder Fachschaft zugeordnete Summe zur "freien Verfügung", also für kleinere Anschaffungen, für die nicht extra ein Antrag gestellt werden muss. So handhaben wir das jedenfalls. Für größere Anschaffungen muss dann Rücksprache mit den anderen Fachbereichen und der SL gehalten werden, sodass eine sinnvolle Priorisierung möglich ist. Und alles über 1000€ muss bei uns ohnehin für das folgende Haushaltsjahr beim Schulträger beantragt werden.

    Darf ich meinen Schülern einfach einen Elternbrief mitgeben mit der Aufforderung, zur nächsten Stunde x Euro herauszurücken (Wenn ja, groß darf x sein?)? Welche Schul-Budgets ließen sich - idealerweise niedrigschwellig - anzapfen?

    In NDS können die Schulen z.B. durch den Schulträger zugewiesene Budgets teils eigenverantwortlich nutzen. Notwendige Unterrichtssoftware lässt sich dann teils darüber beschaffen. Da diese Zuweisungen aber von Träger zu Träger sehr unterschiedlich ausfallen, ist hier im Forum vermutlich keine für deine Schule bindende Regelung zu erhalten. Hierzu kann dir deine SL mit hoher Sicherheit substantiiert Auskunft erteilen.

    Alles schulintern und man muss gut planen, wenn man alle Fachgruppen unterbringen will, bzw. kurze Termine ansetzen und davon mehrere bündeln. Ich denke, eure Planung ist da eher "sportlich".

    Unsere Planung funktioniert seit Jahren äußerst gut, danke.


    Die schulübergreifenden Termine sind dennoch nicht dabei.

    "Schulübergreifende" Termine in dem Sinne betreffen bei uns bestenfalls je 1-3 Personen, die den Kontakt mit den entsprechenden Kooperationspartnern halten.

    Klassenkonfernzen laufen bei uns außerhalb, weil man sie schneller ansetzen kann und da sonst der Tag kein Ende nimmt, mittags ist nur eine kurze Pause zwischen der letzten Stunde und dem Beginn der Konferenzzeit - mit Eltern ist es anders zu setzen.

    So oft kommen diese nun wirklich nicht vor. Bis auf die "Zeugnis"konferenzen, die wie gesagt auch bei uns in anderen Takten laufen, sind das bestenfalls einzelne Konferenzen bzgl. Ordnungsmaßnahmen. Und die finden zu für Lehrkräfte angenehmen Zeiten statt. Dass Eltern die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden soll, heißt nicht, dass man für diese angenehme Zeiten finden muss.

    Das haben wir auch, aber das deckt ja nur die Termine innerhalb der Schule ab und nur die, die darin eingeschlossen sind.

    Die anderen (z.B. Verbundkonferenz, regionale Konferenz, Konferenz mit den weiterführenden Schulen) finden an anderen Tagen statt, außerhalb der mit schulischen Konferenzen belegten Nachtmittage, FoBi kann man auch nur als SchiLF auf den Konferenztag legen, Arbeitskreise kann man nur besuchen, wenn sie nicht am Konferenztag liegen, Klassenkonferenzen brauchen auch Zeiten.

    Konferenzen mit Eltern, das sind in NDS einige, brauchen ggf. andere Zeiten als die sonst üblichen Konferenzen.


    Es ist m.M.n. falsch, dass der Beruf familienfreundlich sei und die Erwartungshaltung weckt, man habe den Nachmittag zur freien Verfügung oder alles (und jede:r andere) müsse sich den Familienzeiten anpassen.

    Wenn ich unseren Jahresterminplan so durchsehe, dann sind da folgende regelmäßige Sitzungen enthalten:


    -> Teamsitzungen (Klassen-/Jahrgangs-/Fach-DBs) u.ä.

    -> Schulentwicklungsgruppen

    -> Fachkonferenzen

    -> Gesamtkollegium (DB/GK)

    -> Schulvorstand

    -> bei Bedarf: Klassenkonferenzen (Ordnungsmaßnahmen u.ä.)


    Alle diese Sitzungen finden am verlässlichen Besprechungsnachmittag statt und sind gut planbar.


    Einzige Ausnahmen hiervon sind:


    -> Klassenkonferenzen zum jeweiligen Halbjahresende für Zeugnisse (2x pro Jahr)

    -> Elternsprechtag (1x pro Jahr)

    -> SchiLF (1-2x pro Jahr)


    Das sind ziemlich wenige und langfristig bekannte Termine, die man ebenfalls gut in der privaten Planung berücksichtigen kann.

    Könnte daran liegen, dass du die Terminierung vieler Konferenzen selbst in der Hand hast oder nicht an übergreifenden Konferenzen und Terminen beteiligt bist.


    Konferenzen und Sitzungen, Fortbildungen und Arbeitskreise sind oft am Nachmittag mit vorheriger Anfahrt.

    Eher daran, dass wir einen verbindlichen Nachmittag haben, an dem nahezu alle unsere Sitzungen verteilt über das Schuljahr liegen. Das sorgt für eine gute Planbarkeit von Terminen, die über den Unterricht hinausgehen für alle Lehrkräfte der Schule.

    Es wundert mich immer wieder, welche Unterschiede es in den einzelnen Bundesländern gibt. Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird? Oder anders gesagt, dass man sich bei einer begrenzten Anzahl von Plätzen die brävsten und fleißigsten heraussucht und Problemkinder weiterreicht?

    Wenn mehr Anmeldungen als Kapazitäten vorliegen, muss es eine Form der Auswahl geben. Das ist zwar im Allgemeinen ein Losverfahren, welches aber mit Blick auf die Leistungsbilder aus verschiedenen Lostöpfen nach bestimmten Quoten bestehen kann. Dass ein Kind nur aufgrund seines Sozialverhaltens direkt abgelehnt werden kann, dürfte demnach nicht vorkommen. Zumindest unterschwellig ist das aber schon so, dass Schulen sich nicht gerade mit "Problemkindern" vollsaugen möchten.

    Was genau soll der Beitrag auf den du dich beziehst von k_19 mit rechtsradikalem Gedankengut zu tun haben?

    Das ist vermutlich eine Anspielung auf Überlegungen aus dem rechten Spektrum, Gelder für Entwicklungshilfe, Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz u.ä. radikal zusammenzustreichen um diese vermeintlich in andere Töpfe umlenken zu können. Flankiert wurde das durch so dumme Sprüche wie "Rente für Oma statt für....".


    Dass es einen deutlichen Unterschied zwischen Geldern aus unterschiedlichen Leistungstöpfen (und teilweise von Devisen in Fremdwährungen und Budgets in eigener Währung) zur Verteilung von festsstehenen Budgets des gleichen Leistungstopfes gibt, ist offenbar nicht allen Personen hinreichend bekannt.

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