Beiträge von Seph

    Ist die Mutter-Kind-Kur nicht eher für die Kinder, die nicht ohne Begleitung eine Kur absolvieren können?

    Wie erholt sich eine Mutter, wenn sie voll für ihre Kinder verantwortlich ist? Was macht der Vater in dieser Zeit zuhause?

    Es gibt beide Varianten. Eine solche Kur kann sowohl aufgrund einer sich abzeichnenden Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung des Kindes als auch eines Elternteils indiziert sein. Eine Erholung von Vielfachbelastungen des Alltags und das Wappnen gegen diese ist durchaus auch mit Kind möglich.

    ich bin noch auf Probe verbeamtet und überlege gerade eine Mutter-Kind-Kur mit meinen Kindern zu machen. Nun stellt sich mir die Frage, ob das für die Verbeamtung auf Lebenszeit später ein Problem werden könnte. Da werden ja medizinische und etwaige andere Dinge nochmal überprüft. Gerade solche Kuren stehen ja oft in Zusammenhang mit Problemen der Eltern (wurde mir von einer Freundin gesagt, die dadurch nicht in die private Krankenversicherung kam).

    Das klingt ein bisschen so, als würde nach etwas Auszeit gesucht werden und weniger nach einer entsprechenden Indikation. Wenn eine solche Kur tatsächlich indiziert ist, dann sollte sie wohl auch angegangen werden, um eine sich möglicherweise abzeichnende schwerwiegendere Erkrankung noch zu verhindern/abzumildern. Sollte es hingegen keine Indikation geben, dann stellt sich die Frage eigentlich gar nicht erst.

    So pauschal kann man nichts verurteilen. Bei Kindern hilft Homöopathie oft gut und Antibiotika ruinieren die Darmflora ziemlich schnell, so dass sie vor lauter Sch... austrocknen und ins KH müssen. Allerdings stößt die Naturmedizin an Grenzen und man kann nicht alles heilen, also anekdotisch gesehen.

    Dass Antibiotika kein Allheilmittel sind und nur bei schweren bakteriellen Infektionen zur Anwendung kommen sollten, dürfte sich herumgesprochen haben. Ich hoffe, dass sich gleichzeitig herumgesprochen hat, dass ebenjene schweren bakteriellen Infektionen kaum zur "Behandlung" mittels Homöopathie in Frage kommen.

    Frag bei der zuständigen Stelle, ob du nicht aus Klimaschutzgründen an ein näher gelegenes Seminar und eine näher gelegene Schule kommen kannst. Wenn die das ablehnen fasst du nach, ob sie dich finanziell verfassungsgemäß austatten können (Klimaschutz hat doch inziwschen Verfassungsrang) damit du dir ein Elektroauto leisten kannst.

    Sie werden schlicht darauf verweisen, dass man halt an den Schulstandort ziehen kann. Und damit hätten sie auch Recht.

    Habt ihr Büchertipps für einen Jungen, der ein großes Allgemeinwissen hat, aber etwas lesefaul ist, was "klassische" Bücher angeht.

    Unser Kind im gleichen Alter hat kürzlich "Wolf" von Sasa Stanisic verschlungen. Da geht es altersgerecht u.a. auch um Themen wie Gruppendynamik, anders sein usw.

    Und die Schule muss eine Notbetreuung vorhalten, wie sie das bei der Verlässlichkeit über 5 Zeitstunden bisher auch musste, z.B. bei Schulausfall wegen schlechter Witterung.

    Ja, genau. Im Zweifelsfall ist bei zu geringer Personaldecke eben wie bei Kitas nur noch eine Notbetreuung anstatt normalen Unterricht möglich. Und ggf. ist selbst diese kapazitätsbeschränkt, wenn dafür schlicht nicht genug Personen zur Verfügung stehen.

    Wer Dienst nach Vorschrift macht, macht mehr als die meisten Kolleg*innen. Das wird immer so negativ dargestellt. Dienst nach Vorschrift bedeutet sämtliche Aufgaben des Aufgabenkatalogs vorschriftsmäßig zu erledigen. Das ist einiges.

    Es gibt genug Selbstdarsteller, die meinen sie machen viel (unnötiges Zeug), aber eben keinen Dienst "nach Vorschrift".

    Das hatten wir doch schon einmal: Der Begriff "Dienst nach Vorschrift" bedeutet heutzutage gerade nicht, dass sämtliche Aufgaben vorschriftsmäßig und in mittlerer zu erwartender Güte erledigt werden, sondern er wird für ein Verhalten genutzt, bei dem die Arbeitsintensität und/oder die Arbeitsleistung auf ein Maß vermindert wird, welches gerade so noch keine offenkundige (!) Pflichtverletzung darstellt. Ein solches Verhalten ist aber dennoch gerade pflichtverletzend.


    Der "Dienst nach Vorschrift" ist letztlich eine verdeckte Arbeitskampfmaßnahme und als solche klar unzulässig. Beamte verstoßen insofern auch regelmäßig gegen ihr sich aus §34 BeamtStG (bevor damit jemand wieder vom Inhalt ablenken möchte: oder den entsprechenden länderspezifischen Äquivalenten) ergebende Pflichten.

    Ja, das war zu vermuten. Aber keine Hinweise darauf, dass sie jetzt wenigstens Entlastung für ihre A13 Aufgaben bekommen können? Oder sie nach 10/15/20 Jahren abgeben dürfen?

    Wenigstens ein kleines bisschen Gerechtigkeit? Oder einfach Pech jetzt?

    Sie machen ihre bisherige Tätigkeit zu genau denselben Konditionen wie zuvor. Nur fühlt sich das jetzt vlt. anders an, weil andere nicht mehr weniger haben als man selbst. Ich erinnere mich übrigens daran, dass bei der Einführung von "A13 für alle" den Gymnasiallehrkräften oft gerade das vorgehalten wurde, man möge sich nicht beschweren, da sich für einen daran ja nichts ändere ;)

    Ich glaube auch nicht, dass die anderen Bundesländer in evtl. zu erstellenden neuen Lehrplänen die schriftliche Division rausschmeissen werden. Das wird ein Sonderweg Niedersachsens bleiben, den ich persönlich auch für unnötig halte. Die schriftliche Divison ist nicht das Problem der Kinder.

    Ja, die Probleme in Mathematik liegen an anderer Stelle. Gerade das kann ein sinnvoller Grund sein, für diese mehr Zeit zu schaffen, indem man nicht mehr benötigte Verfahren in den Hintergrund rückt.

    Nein, mir fällt tatsächlich keine einzige Stelle im Sek II Curriculum ein, in der ich in den letzten Jahren irgendwann einmal mit Schülern einen Rückgriff auf die schriftliche Division gebraucht hätte. Insofern ist es in gewisser Hinsicht nur konsequent, den Arbeitsschwerpunkt in Mathe in den früheren Jahren auf andere Aspekte zu legen.

    Aber alle, die es wollen, früher oder später. Niemand, der Ambitionen darauf hat, ist nach zehn oder fünfzehn Jahren noch Studienrat.

    Das dürfte länderübergreifend gelten. In jedem Fall für BW, auch wenn Kris24 , die selbst A14 oder A15 ist, das gleich bestreiten wird. 😉

    Nein, länderübergreifend gilt das sicher nicht. In NDS haben die weiterführenden Schulen knapp 20% A14-Stellen. Sind die "jung" besetzt, dann bleiben sie es auch lange Zeit. In Thüringen gibt es de facto gar keine Beförderungsmöglichkeit mehr für Lehrkräfte weiterführender Schulen außerhalb der direkten Schulleitung.

    Was heißt "Forderung"?

    Der Elementarbereich ist definiert als "die erste Stufe des deutschen Bildungssystems".

    Und zwar seit 1970.

    Es geht in dem Zusammenhang klar um die Frage, inwiefern dieser für alle Kinder verpflichtend sein soll. Das ist in Deutschland bislang nicht der Fall, was eben auch dazu führt, dass Kinder bei Einstieg in die Grundschule teils wesentliche Kompetenzen noch nicht erreicht haben.

    Aktuell ist Herr Le Maire im Consulting/Unternehmensberatung. Da kann er gerne Vorschläge in Sachen Bildungspolitik machen, ob die dann so profund sind, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Die Forderung, auch den Vorschulbereich als Bildungsbereich zu begreifen, gibt es auch in Deutschland....und ehrlich gesagt finde ich den auch nicht so verkehrt. Ob man da schon bei 1-jährigen ansetzen muss, ist natürlich fraglich.

    Tom123 hat insofern Recht, dass man bei Situationen mit "einfachen Aufsichtsverhältnissen" die Anzahl der notwendigen Aufsichten auch auf 1 pro Klasse begrenzen kann (diese Situation haben wir letztlich im Unterricht...übrigens auch im Sportunterricht...genauso wie sie bei Wandertagen zulässig wäre) und dadurch auch Freiräume für Kollegen schaffen kann, tatsächlich Freizeit während der Dienstreise zu haben. Und ehrlich gesagt sollte man diesen Gestaltungsspielraum durchaus auch nutzen.


    Gleichzeitig stimmt es natürlich, dass auch bei Aufsicht einer Klasse durch 3 Personen in diesem Moment auch alle 3 arbeiten.

    Nach der Logik müsste man ja auch für die 1. Stunde bereit stehen, selbst wenn man laut Plan erst zur dritten beginnt. Das handhabt doch hoffentlich keine Schule ernsthaft so.

    Da bitte ich dann doch mal um Klärung, wie das denn sonst gehandhabt werden soll, wenn die Vertretung in der 1. Stunde nicht durch diejenigen übernommen werden soll, die zur 1. noch keinen regulären Unterricht haben. Doch sicher nicht durch die unzulässige Mitbeaufsichtigung?

    Das kann ich soweit bestätigen. Zu den Punkten:


    1. Wenn man vorher schon weiß, dass der Job als Lehrkraft nicht nur ein Vormittagsjob ist, ist das bezüglich der Erwartungshaltung sicher sinnvoll und dann auch wenig überraschend. Schwierig waren teils die Seminartage, wenn das Studienseminar sehr weit vom Schulstandort entfernt ist.
    2. Nein, Lehrmaterial wie Bücher usw. waren nicht anzuschaffen, auch das Studienseminar hatte da notfalls eine umfangreiche Sammlung. Bei Büromaterialien wie Stifte usw. kann man sich überlegen, wie quer man sich stellen möchte. Einen Drucker halte ich ebenfalls für sinnvoll, wenngleich auch nicht zwingend nötig.
    3. Das Referendariat ist mit Sicherheit ein Vollzeitjob, trotz geringerem Deputat als bei Vollzeitlehrkräften.
    4. Die Tage vor Lehrproben gehören da mit Sicherheit dazu. Umso wichtiger ist die Antwort auf 5.
    5. Unbedingt einen privaten Ausgleich zum Job suchen. Bei mir war es wie bei Milk&Sugar der Sport, den ich auch an Abenden vor Lehrproben ganz bewusst wahrgenommen habe, um den Kopf frei zu bekommen.

    Vielleicht sollte man die Regeln nicht so kompliziert machen.

    Es wird noch kurioser: heute wurde eine korrigierte Version des Handouts an alle Schulen zur Prüfung versendet....der angesprochene Fehler ist darin noch immer enthalten :autsch: ....das ist einfach Realsatire pur.

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