Beiträge von Seph

    Wie geschrieben in Baden-Württemberg sind festgelegt 1804 Stunden und damit 46,x pro Schulwoche, wenn die Ferien komplett frei sein sollen.

    Unter der Annahme, es gäbe keine Krankheitstage. Aber ja, das lässt sich mit Blick auf die eigene Zeiterfassung natürlich leicht dadurch lösen, dass man bei Erkrankung die für den jeweiligen Tag vorgesehene Arbeitszeit auch entsprechend als solche erfasst.

    Du bist Beamt*in. Deine Arbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche.

    Ja, bezogen auf die ca. 45 Arbeitswochen "normaler" Vollzeitkräfte. Bei einer Vollzeitkraft ist unter Berücksichtigung von Urlaub, Feiertagen und durchschnittlicher Anzahl Krankheitstage eine Jahresarbeitszeit im Bereich 1720-1760 Stunden anzunehmen. Das kann man für die eigene Arbeitszeiterfassung als "Soll" zum Abgleich ganz gut nutzen. Wir haben halt das Privileg (und auch die Verpflichtung) diese Zeiten teils eigenverantwortlich aufteilen zu müssen. Ich habe mir bis auf wenige Ausnahmen z.B. abgewöhnt, in der unterrichtsfreien Zeit zu arbeiten. Dementsprechend "voller" sind dann halt die Schulwochen...dann ist man je nach Ausgestaltung schnell bei 43-44h "Soll".

    Nachtrag:
    Die Disziplinen der "Bundesjugendspiele" sind Relikte der paramilitärischen Ausbildung für die Infanterie im (kalten) Krieg und kein Zeichen für Leistungsfähigkeit, die Urkunden ("Sieger" - "Ehren" - "Teilnehmer" sic!!) verdient.
    Rennen = Angriff / Rückzug
    Werfen = Handgranaten werfen
    Weitsprung = Gräben und Bäche überwinden.

    Der Begriff "Disziplin" setzt da nur das Ausrufezeichen.

    So ein Schwachsinn mal wieder. Das sind "klassische" Disziplinen der Leichtathletik und als solche sehr viel älter als der von dir kolportierte Zweck. Dass eine gewisse Sportlichkeit auch im militärischen Kontext begrüßenswert ist, steht dem nicht entgegen, bedeutet aber andersherum gerade nicht, dass Sport militärische Zwecke zu erfüllen hat. Und ja, es gab Zeiten und auch Gesellschaften, in denen das durchaus Hand in Hand ging und geht. Das ist bei den heutigen Bundesjugendspielen aber nun sicher nicht der Zweck. Und man zeige mir mal bitte den Soldaten, der im klassischen Bewegungsablauf der Disziplin Weitsprung irgendwelche Gräben überwindet.

    Naja, so "kostenlos" ist der Strom ja nun wirklich nicht. Ich hatte mich vor 2 Jahren mal etwas umgeschaut und die Anlagenpreise, die mir damals genannt wurden, waren schlicht nicht wirtschaftlich, insbesondere dann, wenn man das Geld nicht eh gerade bar liegen hat. Das mag bei hoher Eigenlast (Wärmepumpe, E-Autos usw.) schon wieder anders aussehen.

    Bezüglich Autarkie hatte mich auch abgeschreckt, dass wohl viele PV-Anlagen dennoch auf Anschluss an ein äußeres Stromnetz angewiesen sind und andernfalls gar nicht funktionieren. Kannst du dazu etwas sagen? Mich würde interessieren, ob es bei den "großen" PV-Anlagen auf dem Dach auch Optionen gibt, die wirklich autark funktionieren...also auch bei Stromausfall.

    Es wird sicher bald ein "hilfreicher" Link folgen, der Antworten auf die Probleme der langjährigen Kollegin, die noch nie Klassenlehrerin war, geben wird ;)

    Im Ernst: Bevor ins Blaue hinein massenhaft Material gekauft wird, bietet sich v.a. ein Gespräch mit der bisherigen Klassenlehrkraft an, sofern das noch möglich ist. Ansonsten einfach unvoreingenommen starten, die Kids kennenlernen und alles andere ergibt sich dann.

    Bin ich damit alleine, oder glauben noch andere Lehrkräfte, durch die Ausübung des Lehrerberufs weniger ausländerfreundlich geworden zu sein? (Oder sogar ausländerfreundlicher? Hier schlage ich Brüsseler Schanze vor.)

    Ich wüsste gar nicht, woran man das mehr oder weniger sinnvoll messen sollte. Ich würde aber sagen, dass wir als Lehrkräfte am ehesten sehen dürften, dass es "die Ausländer" als scheinbar homogene Masse mit gleichen Eigenschaften schlicht nicht gibt, sondern auch hier eine enorme Spannweite in der sozioökonomischen Stellung und in der Haltung zu Bildung vorliegt. Und ja, berufsbedingt hat man sicher auch mit einigen Personen zu tun, die so ziemlich jedes (rechtspopulistische) Klischee bedienen. Man mache sich aber bitte auch bewusst, dass es gerade auch viele gibt, die entgegen aller Klischees aufgestellt sind.

    Man muß ja nicht mit allem mitgehen, was Wolfgang Autenriethhier schreibt, aber kann man mal bitte anerkennen, dass er seine Lösungen etabliert und allen anderen zu Verfügung gestellt hat, als es die DSVGO noch nicht gab, dass seine Lösungen relativ einfach und praktikabel für die Anwendung im täglichen Schulleben gedacht waren und auch funktioniert haben?

    Das hatte zu dieser Zeit auch sicher seine Berechtigung und waren (!) damals möglicherweise sinnvolle Lösungen. Es vergeht hier aber kaum ein Thread, in dem nicht früher oder später von ihm letztlich veraltete Hinweise mit Verweis auf seine Homepage eingepflegt werden. Auf dieser finden sich viele nützliche, aber eben auch teils nicht mehr zeitgemäße Dinge. Verbunden mit dem teils besserwisserischem Unterton ist das dann doch nicht immer angebracht.

    ich war mehrere Jahre als EDV-Beauftragter und Berater für Informationstechnik in der Schulverwaltung am Schulamt tätig und meine Sticks waren stets mit Bitlocker verschlüsselt. Es ist immer wieder erstaunlich, dass ich hinter dem Mond verortet werde und mich gegen seltsame Vermutungen verteidigen soll - nur weil ich nicht jede Unterstellung bei meinen Posts vorhersehe, proaktiv dagegen halte und Romane schreibe. Lasst es doch einfach.
    BTW: Diese Diskussion hilft sicher NICHT im Schulalltag.

    Deine Verortung der Art der Liste in Beitrag #16 als "nur reine Namensliste" im Gegensatz zur tatsächlich passwortgesicherten Gesamtliste und deine giftige Reaktion in #19 zeigt, dass dies zunächst deutlich anders dargestellt wurde. Aber klar, man kann sich darauf natürlich zurückziehen.

    Warum denn dann nicht gleich den Hinweis auf Notwendigkeit zur Verschlüsselung der Daten aufgreifen und positiv unterstreichen, wenn dir das doch angeblich völlig klar war? Das hilft dann auch den Mitlesenden, die sich nicht so gut auskennen. So müssen sie sich nun erst einmal durch den Thread wühlen, um eine zunächst falsch dargestellte Tatsache revidiert zu sehen.

    Ach so - dann sind auch Notenbücher oder Tablets verboten? Wie arbeitest du? Per Gedankenübertragung an die Cloud? Rennst du nach jeder mündlichen Notenvergabe ins Sekretariat, um die Note dort ins Schulprogramm einzutragen? Ich bitte dich - jetzt wird es spaßig. Hast du einen Panzerwagen mit Sicherheitspersonal, der dich ins Klassenzimmer begleitet? :autsch:

    Es mag an dir vorbeigegangen sein, aber die Verwaltungsvorschrift des Kultusministeriums über den Datenschutz an öffentlichen Schulen (BW) von 2019 sieht nun einmal explizit vor, dass alle personenbezogenen Daten auf PCs, Tablets und mobilen Speichermedien verschlüsselt zu speichern und soweit möglich zu pseudonymisieren sind.


    PS: Analoge Regelungen gibt es bei uns in NDS - und wie ich vermute in allen anderen Bundesländern - ebenfalls.

    Genau. Ich habe schon vorher geschrieben: Ich finde, es wäre viel effizienter gewesen, wenn die Lehrer vom Ministerium bzw. von der Schulleitung keine „digitalisierten Lösungen“, sondern einfach zusätzliches Geld bekommen hätten. Und jeder Lehrer könnte dann selbst entscheiden – will er das ausgeben um seinen Arbeitsalltag zu vereinfachen oder spart er und macht die Arbeit ohne Tools.

    Selten so einen Quatsch gelesen. Das führt dann dazu, dass entweder Gelder sinnlos versickern oder bestenfalls zig parallele Tools an derselben Schule genutzt werden. Wesentlich sinnvoller ist der bisher an den meisten Schulen bereits eingeschlagene Weg: sinnvoll nutzbare, flächendeckende und einheitliche Tools, die zentral beschafft und vorgegeben werden. So ist dann auch ein zielführender Support und im Sinne des Qualitätsmanagements auch die Überprüfung auf Rechtssicherheit bzgl. Datensicherheit u.ä. möglich.

    Habt ihr das schon mal gehabt, dass ihr euch richtig viel Mühe gebt, für die Klasse das Beste zu geben, aber die Eltern verlieren auch am Schuljahresende kein einziges wertschätzendes Wort?

    Das ist natürlich schade, mindert aber den Wert der eigenen Arbeit in keiner Weise. Ob Elternschaften da etwas hinbekommen, steht und fällt manchmal mit den konkreten Personen, die als Elternsprecher gewählt sind. Und wenn das gerade mal keine "Orga-Liebhaber" sind, dann heißt das noch lange nicht, dass andere Eltern (oder auch sie selbst) nicht sehen würden, was du alles für ihre Kinder tust.

    Ich verstehe das Argument nicht, dass man sich vorsichtshalber länger krankschreiben lässt, als man das ohne Arztbesuch täte.

    Welche Diagnosen könnten das sein, bei denen man 2 Tage krank wäre aber man sich so unsicher ist, dass man lieber mal 5 Tage daheim bleibt?

    Nicht selten sind das Infektionen wie eine Laryngitis, die meist nach wenigen Tagen ohne jede Therapie von selbst abheilt, für die man aber durchaus länger krank geschrieben wird oder auch Magen-Darm-Infekte, die teils schon nach 1-2 Tagen durch sind.

    Ich hab's vermutlich nicht gut erklärt. Face ID bestätigt in dem Fall: du hältst das Handy gerade in der Hand, du bist es. Genau dieselbe Mechanik wie beim Entsperren. Kein Extra-Schritt, kein Passwort merken.

    Ob man sich nun per Face ID oder Passwort authentifiziert, ist letztlich ziemlich egal. Und ganz ehrlich: die Eltern, die den Zugang per Passwort ablehnen, lehnen mit Sicherheit erst Recht die Nutzung von Face ID ab. Für Schule wesentlich entscheidender ist das Vermeiden von zig parallel existierenden Wegen und Plattformen. Deine Zielgruppe sind also bestenfalls noch Schulen, die keine eigene Plattform haben. Das dürften inzwischen die wenigsten sein.

    Unterschied zu IServ/Sdui/WebUntis:
    - Eltern brauchen keinen Account, keine App, kein Passwort
    - Face ID beweist wer unterschrieben hat (nicht "irgendwer hat auf Link geklickt")
    - Server kann PDFs nicht lesen (E2E)
    - Funktioniert auch für Eltern ohne E-Mail/App: QR-Code auf Papier
    - Ist ein Knopf, nicht zehn

    • haben die Eltern aber bereits so oder so
    • setzt voraus, dass diese mit Face ID arbeiten möchten
    • klappt in den bestehenden Schulsystemen bereits
    • haben die Eltern aber bereits so oder so
    • klappt in den bestehenden Schulsystemen bereits ebenfalls mit 1 Knopf


    Der wahre Unterschied besteht darin, dass zu ohnehin bereits bestehenden gut funktionierenden Systemen ein weiteres on top kommen soll, welches wiederum einigen Wartungsaufwand verursacht und damit gerade keine Erleichterung bringt.

    Zum Mach-es-oder-lass-es-Punkt: Ich will erstmal verstehen, ob das Problem überhaupt existiert - und wenn ja, wie es aussieht. Wenn es sich bestätigt, kann man über Lösungen nachdenken (Ideen habe ich). Was es kostet und wer es bezahlt - das ist Schritt drei, nicht Schritt eins.

    Das Problem existiert in der Praxis nicht.

    Zum gefälschte-Unterschriften-Punkt: Nein, bei mir selbst kam das nicht vor. Aber das ändert nichts am Argument - beide Systeme haben das Problem, nur mit unterschiedlicher Nachweisbarkeit. Eine Unterschrift auf Papier lässt sich forensisch prüfen, ein Klick nicht.

    Keine Schule lässt eine Unterschrift forensisch prüfen.

    Zum Eltern-sehen-ja-den-Account-Punkt: Es geht nicht darum ob Eltern sehen können, was geschrieben wurde. Sondern darum ob WIR beweisen können, dass SIE es waren. Bei einer Krankmeldung ist das weniger kritisch - da reicht die Information. Aber bei einer Einwilligung (Filmaufnahmen, Kind geht allein vom Ausflug nach Hause) ist das was ganz anderes. Da muss ich als Lehrer sicher sein: DIESER Elternteil hat zugestimmt. Nicht irgendwer mit dem Passwort. Die Krankmeldung war nur ein Beispiel, dass die Lücke existiert.

    Die Schule hat hier schlicht keine Nachweispflicht, dass die erhaltene Einverständniserklärung (sei es nun analog oder digital) auch wirklich vom mutmaßlichen Urheber kommt, wenn dieser dies anzweifelt. Analoge Unterschriften haben einen hohen Beweiswert und auch bei digitalen Systemen (hier: Account der Eltern für die Schulplattform) ist ein hinreichend sicheres Passwort zu wählen und unter Verschluss zu halten. Verstöße hiergegen haben sich die Betreffenden zuschreiben zu lassen, wenn nicht gerade eine nachvollziehbare Sicherheitslücke des Systems zum Missbrauch von Nutzerdaten führte.

    Zum Briefkastenschlüssel-Punkt: Du sagst, wer den Schlüssel hat haftet. Einverstanden. Aber was nützt mir das in der Praxis? Ich klicke auf "Senden", jemand klickt auf "Gelesen", und zwei Wochen später sagt der Elternteil: "Davon weiß ich nichts." Ich hab eine Lesebestätigung im System, aber sie beweist nur dass IRGENDWER geklickt hat — nicht wer. Rechtlich mag der Empfänger haften - aber nachweisen muss ICH. Und das kann ich nicht. Genau deshalb verschicken wir wichtige Briefe ja auch als Einschreiben mit Rückschein und zahlen ein paar Euro extra - nur um sicher zu sein, dass genau diese Person es bekommen hat.

    Siehe oben. Für den rechtssicheren Zugang eines Schreibens ist gerade nicht die Unterschrift genau dieser Person erforderlich. Ein Einwurfeinschreiben (bzw. das digitale Äquivalent....nämlich der Zugang in die direkte Einflusssphäre der Zielperson) reicht bereits aus. Den gewünschten Nachweis, wer dort "Gelesen" geklickt hat, hat man über den personenbezogenen Nutzeraccount, dessen Zugang nach Nutzungsbedingungen ausschließlich bei der betreffenden Person liegen darf.

    Danke. Es gibt tatsächlich eine Möglichkeit über School-Apps (wir benutzen WebUntis), nicht nur die Elternbriefe zuzustellen, sondern auch per Knopfdruck zu bestätigen. Leider ist das nicht ganz rechtskonform: zum einen ersetzen solche Zustellungen nicht die Unterschrift (z. B. kann ein Kind das Passwort klauen und wir können nichts mehr beweisen). Zum anderen bleiben die Daten auf fremden Servern.

    Was willst du denn da von Seite der Schule aus beweisen müssen? Das ist letztlich nur das digitale Äquivalent von "Briefkastenschlüssel gestohlen". Das hat sich letztlich der Empfänger zurechnen zu lassen, nicht der Sender.

    Ist der Beitrag echt? Welche Schulleitung hat denn so viel Zeit?

    Dass Schulleitungen - zumindest stichprobenartig - auch mal die pünktliche Anwesenheit oder die Wahrnehmung von Aufsichten kontrollieren, kommt durchaus vor und gehört in gewisser Hinsicht auch zu ihren Pflichten. Das gilt insbesondere dann, wenn es zuvor Hinweise darauf gab, dass die Dienstgeschäfte gerade nicht ordnungsgemäß wahrgenommen worden sind. Als Dauerzustand kann ich mir das aber auch nur schwer vorstellen.

    Meine Frage: Ist es korrekt, dass – nach erfolgter Aufforderung zum Gutachten – das Gutachten abgeschickt werden kann mit den Revisionen, die vor den Ferien stattgefunden haben – ebenso wie das schulfachliche Gespräch? Ist es korrekt, dass ich lediglich darauf achten muss, dass das Datum des Beurteilungsgesprächs nach den Sommerferien und somit nach der Aufforderung zur Beurteilung stattgefunden hat – und nicht etwa auch vor den Sommerferien?

    In euren Beurteilungsrichtlinien gibt es da keine konkrete zeitliche Einschränkung. Die Beurteilung darf sich dabei explizit auch auf frühere Unterrichtsbesuche und weitere Erkenntnisse stützen.

    Habe ich mit folgenden Punkten realistische Chancen: Gesamturteil 4 Punkte und im „Unterpunkt Unterrichten“ 5 Punkte (die weiteren Unterpunkte sind 4)?

    Das hängt stark vom Mitbewerberfeld ab. Die Beurteilung ist aber bereits ziemlich gut.

    Würde es auch ausreichen, nur eine Revisionsstunde zu machen? (Wir haben zwei gemacht. Trotzdem kam im Vorfeld die Frage auch. Mich würde es jetzt im Nachhinein interessieren).

    Scheinbar nicht. In den Beurteilungsrichtlinien für NRW stehen unter 9.2

    Zitat

    9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Lauf-
    bahn – soweit kein Leitungsamt –


    − zwei Unterrichtsbesuche
    − ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.

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