Beiträge von Seph

    Meine Frage: Ist es korrekt, dass – nach erfolgter Aufforderung zum Gutachten – das Gutachten abgeschickt werden kann mit den Revisionen, die vor den Ferien stattgefunden haben – ebenso wie das schulfachliche Gespräch? Ist es korrekt, dass ich lediglich darauf achten muss, dass das Datum des Beurteilungsgesprächs nach den Sommerferien und somit nach der Aufforderung zur Beurteilung stattgefunden hat – und nicht etwa auch vor den Sommerferien?

    In euren Beurteilungsrichtlinien gibt es da keine konkrete zeitliche Einschränkung. Die Beurteilung darf sich dabei explizit auch auf frühere Unterrichtsbesuche und weitere Erkenntnisse stützen.

    Habe ich mit folgenden Punkten realistische Chancen: Gesamturteil 4 Punkte und im „Unterpunkt Unterrichten“ 5 Punkte (die weiteren Unterpunkte sind 4)?

    Das hängt stark vom Mitbewerberfeld ab. Die Beurteilung ist aber bereits ziemlich gut.

    Würde es auch ausreichen, nur eine Revisionsstunde zu machen? (Wir haben zwei gemacht. Trotzdem kam im Vorfeld die Frage auch. Mich würde es jetzt im Nachhinein interessieren).

    Scheinbar nicht. In den Beurteilungsrichtlinien für NRW stehen unter 9.2

    Zitat

    9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Lauf-
    bahn – soweit kein Leitungsamt –


    − zwei Unterrichtsbesuche
    − ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.

    Ich finde es für die Schüler:innen auch anstrengend, wenn sie einen Tag nur ihren LK haben.

    Gerade das ermöglicht doch aber erst, mal gemeinsam strukturiert eine vollständige Abiklausur durchzugehen. Diese sind ja letztlich auch ganztägig angelegt. Wir haben keine explizite Vorbereitungswoche, viele Lehrkräfte handhaben das letztlich aber dennoch so, dass sie sich nach Ende der Q2 noch mal mit ihren Kursen treffen. Das ist mit Blick auf die übrigen Stundenpläne natürlich oft auch auf die bisherige Kurszeit (also Doppelstunden) beschränkt, ich konnte das aber auch schon einmal einen ganzen Vormittag am Stück anbieten und habe damit ganz gute Erfahrungen gemacht.

    Nach TEVO bekomme ich nichts (Frechheit, bin immer noch sauer!). Nach LRKG bekäme ich die Kosten erstattet. Was denn nun? Ich werde ja nicht dauerhaft abgeordnet, sondern bin einfach je 2 Tage zum Tagungsort gefahren.

    Ich finde das eigentlich ziemlich eindeutig. Es besteht bei dieser Konstellation halt kein Anspruch auf Trennungsgeld, sehr wohl aber auch Fahrtkostenerstattung. Dementsprechend fordert man dann halt auch kein Trennungsgeld nach TEVO, sondern Fahrtkostenerstattung nach LRKG ein.

    Das war eine "Erfindung" aus der Corona-Zeit, um die damaligen Härten für die SuS' auszugleichen. Man hat dann wohl befunden, dass das eine gute Idee wäre und das Ganze dann "auf Dauer" gestellt.

    Interessehalber: Wie muss man sich das organisatorisch vorstellen? Wie sieht in einer solchen Vorbereitungswoche der Stundenplan und Lehrkräfteeinsatz in der Q2 im Unterschied zum vorherigen "normalen" Unterricht aus?

    Zum Erwerb des höchsten Schulabschlusses gehört eben auch eine gute Beherrschung der Bildungssprache. Insofern finde ich die gezeigte Matheaufgabe völlig angemessen. Es wird Studierfähigkeit bescheinigt und im Studium begegnen einem noch ganz andere Texte.

    Mir ging es auch gar nicht darum, dies zu verneinen, sondern aufzuzeigen, warum es durchaus auch bei vergleichbarem fachlichen Niveau Diskrepanzen zwischen den Bewertungen sonstiger Mitarbeit und schriftlicher Leistungen geben kann, die nicht auf "zu lasche" Notengebung zurückzuführen sind.


    Btw: Auch das Studium lebt durchaus vom (mündlichen) Austausch der Studierenden untereinander und mit den Dozenten. Und natürlich werden vergleichbare Schwierigkeiten für die Betreffenden auch im Studium auftreten. Per se "nicht studierfähig" sind sie deswegen noch lange nicht.

    PS: Das gilt umso mehr, wenn das Studium gar nicht in einem Studiengang, der weitgehend auf Deutsch stattfindet, angestrebt wird. Man mache sich in dem Zusammenhang bitte auch klar, dass man mit dem Abitur auch einerseits als Auslandsstudent in anderen Ländern studieren kann und andererseits hier auch Personen studieren, die kein deutsches Abitur abgelegt haben. Jemanden also wegen sprachlicher Schwierigkeiten bei gleichzeitig kognitiv hinreichender Leistungsfähigkeit in der Oberstufe die Studierfähigkeit absprechen zu wollen, geht etwas am Ziel vorbei....auch wenn das als Argument (übrigens auch im eigenen Kollegium) immer wieder auftaucht.

    Vielleicht ist ein Fehler, dass in mündlichen Unterrichtsbeiträgen Bildungssprache zu wenig eingefordert wird bzw. deren Verwendung zu wenig bei der Bewertung mündlicher Leistungen Berücksichtigung findet.

    Etwas provokativ: das kann man so sehen, wenn man bewusst Personengruppen aus dem Diskurs ausschließen bzw. zumindest den Zugang erschweren möchte.

    Aber im Ernst: ich bin mir sicher, dass auch im Unterricht bereits viel mit Bildungssprache gearbeitet wird und auch ein klassisches Operatorentraining zur sicheren Verwendung typischer Schlüsselwörter findet natürlich statt. Gleichzeitig ist und bleibt es so, dass im Unterrichtsgespräch Unklarheiten auch durch Rückfrage beseitigt werden können, was in schriftlichen Klausuren eher nicht möglich ist.


    Und bei Aufgabenstellung wie im diesjährigen Mathe-Abi habe ich an einigen Stellen auch mehrfach lesen müssen. Beispiel gefällig?

    Zitat

    Nun werden für 20 weitere Stichproben, die jeweils den Umfang 500 haben, die zu deren Ergebnissen gehörenden Konfidenzintervalle zur Sicherheitswahrscheinlichkeit 95 % ermittelt. Es wird angenommen, dass der Wert von 𝑝 für diese 20 Stichproben
    konstant ist. Betrachtet wird die folgende Aussage:


    Die Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Wert von 𝑝 von genau 19 dieser 20 ermittelten
    Konfidenzintervalle überdeckt wird, beträgt weniger als 42 %.


    Die Zufallsgröße 𝑌 beschreibt die Anzahl derjenigen Konfidenzintervalle unter den ermittelten Konfidenzintervallen, die den Wert von 𝑝 überdecken. Geben Sie eine geeignete Wahrscheinlichkeitsverteilung von 𝑌 an und erläutern Sie Ihre Wahl. Zeigen Sie, dass die Aussage wahr ist.

    Man stelle sich das jetzt mal aus der Perspektive eines Nichtmuttersprachlers vor, der erst seit 3 Jahren im Land ist.

    Aber wie kann die Somi Leistung bei so vielen so extrem viel besser sein als die Klausurergebnisse? Das geht ja eigentlich auch nur, wenn die Lehrkraft sehr viel mehr Wert auf Quantität als auf Qualität legt. Der Inhalt des Gesagten muss doch gut sein, es darf nicht sein, dass jemand eine gute Somi Note nur fürs Labern bekommt. Bei Hausaufgaben und Referaten ähnlich. Dann muss die Lehrkraft durch gezieltes Nachfragen raus bekommen, ob es wirklich verstanden oder nur mittels KI geschrieben wurde.

    Wir beobachten das z.B. regelmäßig bei Nichtmuttersprachlern, die oftmals ein recht gutes Alltagsdeutsch sprechen, mit der Bildungssprache aber weniger Kontakt haben (das fällt btw. selbst Muttersprachlern schwer). Diese können dann dem Unterricht zwar noch gut folgen und auch sinnvolle Beiträge formulieren usw., scheitern aber nicht selten an den bildungssprachlich formulierten Aufgabenstellungen in schriftlichen Klausuren und wissen dann teils nicht, was genau zu tun ist.

    Seitdem habe ich mich intensiver mit dem Thema Realeinkommen bei steigenden Preisen befasst. Wusstet ihr, dass viele Familien als Sparstrategie nach aufeinander abgestimmten Outfits für Eltern und Kinder suchen, um bei Kleidung klug zu planen und gleichzeitig den Zusammenhalt zu stärken? Das ist nur ein kleiner Trick unter vielen, um das Budget zu entlasten und trotzdem gut auszusehen.

    Selten so einen Schwachsinn gelesen.....

    Aber nochmal kurz, an all die die "privat" und "beruflich" so strikt trennen - und auf ihren Privatgeräten keinerlei dienstliche Inhalte zulassen bzw. ausschließlich an vom Dienstherrn gegebenen Geräten arbeiten:

    Das Lesen, Schreiben, Diskutieren hier im Lehrerforum macht ihr von welchem Gerät aus? Diskussionen über Krieg, Wetter und Fußball von Privatgeräten; Diskussionen über Bildungspolitik, Unterrichtsbesuche und Elternabende über Dienstgeräte?
    Wechselt ihr das Gerät, wenn ich hier mal nach einer Anregung für euren Unterricht fragt?

    Es geht nicht darum, dass man nicht auf freiwilliger Basis hin und wieder auch mal ein Privatgerät im dienstlichen Interesse einsetzt. Es geht darum, dass es scheinbar noch immer Schulen gibt, die dies geradezu einfordern. Und daran sollte man dann durchaus ein großes Fragezeichen setzen...insbesondere wenn das mit der Forderung permanenter Erreichbarkeit einhergeht.

    Hin schauen? Was können Lehrkräfte dafür, wenn die Schüler es nicht auf die Reihe kriegen? Ich würde ja soweit mitgehen, dass sie viel zu lange durchgewunken worden sind. Aber externe Hilfe? Mir ist nicht bekannt, dass es eine Prüfung bei zu hoher Durchfallquote gibt.

    Möglich wäre natürlich eine zu gute Benotung, aber auch damit bin ich sehr vorsichtig.

    Wenn von den zum Abitur zugelassenen Schülern (das bedarf einer entsprechenden Vorleistung) auf einmal 1/3 durchs Abitur fallen, dann mag das zwar weitgehend wirklich an den Prüflingen selbst liegen, ist aber zumindest eine Quote, die auch an der Schule selbst Fragezeichen und den Wunsch nach Ursachenforschung auslösen dürfte.

    Dann ist es doch noch viel fragwürdiger warum man einer Nicht-Abiturientin bei einer Abiturfeier diesen Raum gibt.

    Wir hatten den Fall auch schon, dass ausgerechnet die Jahrgangssprecherin kein Abitur bestanden hatte. Dennoch war sie als fester Teil des Jahrgangs in die ganze Planung und Durchführung der Entlassfeierlichkeiten eingebunden. Warum auch nicht?

    Ich beginne im Oktober mein Lehramtsstudium an der PH. Voraussichtlich werde ich Geschichte und Ethik für die Sekundarstufe I studieren. Gerne würde ich später auch an einer Haupt- bzw. Werkrealschule unterrichten. Ich freue mich total!

    Jetzt ist es so, dass Deutsch etwas gefragter ist. Soll ich noch versuchen, Ethik gegen Deutsch zu tauschen? Vom Typ her passt Ethik besser zu mir. Gleichzeitig habe ich etwas Angst, am Ende den berühmten „Taxifahrer“ zu machen, weil ich mir Sorgen um die Berufsaussichten mit Geschichte und Ethik mache.

    Ich möchte den Blick mal von den Einstellungschancen als einmalige Hürde eher auf die tägliche Arbeit, die du nach dem Studium voraussichtlich gute 40 Jahre machen wirst, lenken. Eine Kombination von 2 Nebenfächern bedeutet halt aufgrund der geringen Wochenstundenzahlen, dass man bei rein fachgebundenem Einsatz sehr viele Lerngruppen hat und dabei nie wirklich irgendwo angedockt ist. An einer Schulform, an der extrem viel über Beziehungsarbeit läuft, ist das eine unglückliche Konstellation. Die Alternative dazu ist der breitbandige fachfremde Einsatz.


    Wenn für dich Deutsch als Option ähnlich gut funktioniert, dann möchte ich auch zur Kombination Deutsch + 2. Fach raten. Ob das zweite Fach dann Geschichte oder Ethik sein soll, sollte zunächst von deinen persönlichen Präferenzen abhängen, sofern es da einen deutlichen Ausschlag zu einem der Fächer gibt. Falls nicht, dann bin ich auch eher bei Deutsch + Ethik.

    Deswegen gibts jetzt auch eine App mit Warnton. Aber auch für die braucht es ein privates Gerät.

    Und alle anderen erhalten im Fall der Fälle dann keine Warnung?

    und wie läuft es bei euch?

    Ganz genau wie der Feueralarm: per Lautsprecheranlage, die wohl an den meisten Schulen vorhanden sein dürfte. Schon alleine für das - zugegeben in manchen Schulen auch abgestellte - "Pausenklingeln". Aber im Ernst: genau damit erreicht man letztlich alle Personen im Gebäude im Fall der Fälle sicher und unabhängig davon, ob gerade ein Empfangsgerät griffbereit ist oder nicht. Oder bekommen bei euch auch den Feueralarm nur "Auserwählte", die mit einem (privaten) Gerät in einem entsprechenden Verteiler sind?

    Es ging um private Geräte und Kommunikation in der Schule. Ich habe unsere Erfahrungen und Überlegungen dazu dargestellt. Aus unserer Sicht gibt es zumindest auf SL-Ebene Fälle, in denen ein (privates) Handy unverzichtbar ist. Ob mit oder ohne Messenger. Wir nutzen einen Messenger und machen damit gute Erfahrungen. Es gibt aber bestimmt auch andere funktionierende Lösungen.

    Ich bin gespannt, wie ihr es macht.

    Nein, wie gesagt: es reicht vollkommen aus, wenn jeweils eine Person als Kontakt zu den üblichen Dienstzeiten erreichbar ist. Dafür haben wir in der SL-Runde Bereitschaftszeiten definiert und sichergestellt, dass zu den üblichen Dienstzeiten mindestens eine Person (oft sind es gleichzeitig dennoch mehrere) anwesend und ansprechbar ist. Notfalls weiß das Sekretariat, wo man sich gerade im Gebäude aufhält.

    Und wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist: die wenigen Situationen, in denen unmittelbar reagiert werden muss, setzen auch gerade eine unmittelbare Reaktion ohne große Rücksprache im Team voraus. Und alle anderen Situationen können meist gut bis zum nächsten Tag warten. Eine permanente Erreichbarkeit und damit auch der verbundene implizite Druck, genau diese Erreichbarkeit auch zu gewährleisten, tut niemanden gut. Auch nicht in Leitungsverantwortung und insbesondere nicht außerhalb der üblichen Dienstzeiten.


    PS: Es gibt wohl nahezu keine Branche, in der das Fortlaufen geordneter Geschäfte derart unabhängig von der An- oder Abwesenheit einzelner konkreter Personen ist, wie unsere. Selbst die längere Abwesenheit des SL selbst (z.B. durch Krankheit) lässt sich im Tagesgeschäft i.d.R. ganz gut auffangen. Das bedeutet andersherum aber gerade, dass es auch nicht darauf ankommt, dass konkrete Personen jederzeit ad hoc eingebunden sein müssen, damit die Schule nicht kollabiert.

    Wie ist das bei euch mit einem Abischerz? Machen sie das bei euch vor dem mündlichen oder nach der Entlassung? Im zweiten Fall könnte es doch im Falle eines Falles nicht mehr als Schülerscherz behandelt werden, wenn etwas kaputt geht, versehentlich der Feueralarm von einer Nebelmaschine ausgelöst wird,...

    Welchen Unterschied macht hier der "Schülerscherz"? Der Jahrgang (genauer: die beteiligten Personen) ist so oder so gesamtschuldnerisch für Schäden haftbar. Dafür ist es egal, ob sie zu dem Zeitpunkt gerade noch Schüler sind oder nicht.

    "Lehrkräfte werden zur Nutzung bereitgestellter Lehr- und Lernsystem sowie der Arbeits- und Kommunikationsplattformen verpflichtet, ohne aber allen Lehrkräften landeseitig die dafür notwendigen digitalen Endgeräte zur Verfügung zu stellen. "

    Daraus lässt sich bestenfalls ableiten, dass Lehrkräfte an zur Verfügung stehenden Dienstgeräten auf die entsprechenden Plattformen in regelmäßigen Abständen zugreifen sollen. Das kann dann auch bedeuten, dass man das halt einmal am Tag (oder bei zu wenig Geräten eben seltener) an den PCs im Lehrerzimmer tut, wenn da gerade etwas frei ist und man die Zeit hat.

    Für die Schulleitung (und manchmal auch für andere Betroffene) ist es in Krisensituationen gelegentlich nötig, schnell miteinander in Kontakt zu treten. Das ist entweder per direkter Anruf oder über einen Messenger möglich. Jedes SL-Team sollte sich dieses Szenario überlegen. So etwas passiert schneller, als man denkt.

    Nein, es gibt nahezu kein Szenario, in dem eine Rücksprache mit dem kompletten Team vor einer Entscheidung in einer akuten Situation notwendig wäre. Wichtig ist, dass jemand aus dem SL-Team kurzfristig ansprechbar ist. Dafür haben wir Präsenzregelungen getroffen und zumindest das Sekretariat weiß, wo die betreffende Person gerade anzutreffen wäre.

    Spart euch den Erreichbarkeitsstress. Nichts ist so dringend an der Schule, dass man eine Kommunikationsform wählen muss, die erfordert, dass man ständig kucken muss, ob etwas „dringendes“ angekommen ist. Wenn man aber eh nur einmal am Tag draufkuckt, kann man auch bei E-Mail bleiben (was ich empfehle).

    Das möchte ich definitiv unterschreiben. Wir haben zwar über unsere interne Schulplattform ebenfalls einen Messengerdienst, der auch recht rege genutzt wird, aber letztlich auch nur zur asynchronen Kommunikation. Ich habe inzwischen übrigens bewusst auch die zugehörige App wieder von meinen verwendeten Geräten geschmissen und schaue nur noch am Dienst-PC zu bestimmten Uhrzeiten nach, was so reingekommen ist. Ich sehe es auch so und erlebe es auch in der Praxis, dass es nahezu kein Anliegen auf elektronischem Weg gibt, was eine sofortige Bearbeitung erfordern würde. Das gilt selbst in Leitungsverantwortung.

    Schön dass es für dich gut ausgegangen ist. Frage mich aber, was die Schulleitung damit zu tun hat. Die Schulleitung ist nicht dein Arbeitgeber und bezahlt dich nicht. Deswegen ist es egal, was die Schulleitung oder eine andere Stelle herausgefunden hat.

    Die Schulleitung muss genau wissen, für wieviele Deputatsstunden ihr Personal einsetzbar ist und dies auch in der Statistik ausweisen. Insofern ist sie in der Frage, inwiefern die Altersermäßigung schon greift, direkt eingebunden.

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