Meine Frage: Ist es korrekt, dass – nach erfolgter Aufforderung zum Gutachten – das Gutachten abgeschickt werden kann mit den Revisionen, die vor den Ferien stattgefunden haben – ebenso wie das schulfachliche Gespräch? Ist es korrekt, dass ich lediglich darauf achten muss, dass das Datum des Beurteilungsgesprächs nach den Sommerferien und somit nach der Aufforderung zur Beurteilung stattgefunden hat – und nicht etwa auch vor den Sommerferien?
In euren Beurteilungsrichtlinien gibt es da keine konkrete zeitliche Einschränkung. Die Beurteilung darf sich dabei explizit auch auf frühere Unterrichtsbesuche und weitere Erkenntnisse stützen.
Habe ich mit folgenden Punkten realistische Chancen: Gesamturteil 4 Punkte und im „Unterpunkt Unterrichten“ 5 Punkte (die weiteren Unterpunkte sind 4)?
Das hängt stark vom Mitbewerberfeld ab. Die Beurteilung ist aber bereits ziemlich gut.
Würde es auch ausreichen, nur eine Revisionsstunde zu machen? (Wir haben zwei gemacht. Trotzdem kam im Vorfeld die Frage auch. Mich würde es jetzt im Nachhinein interessieren).
Scheinbar nicht. In den Beurteilungsrichtlinien für NRW stehen unter 9.2
Zitat9.2 Beurteilung vor der Übertragung des ersten Beförderungsamts einer Lauf-
bahn – soweit kein Leitungsamt –
− zwei Unterrichtsbesuche
− ein schulfachliches Gespräch, das sich an den Beurteilungsmerkmalen orientiert und die Dauer von 45 Minuten nicht überschreiten soll.