Zum Mach-es-oder-lass-es-Punkt: Ich will erstmal verstehen, ob das Problem überhaupt existiert - und wenn ja, wie es aussieht. Wenn es sich bestätigt, kann man über Lösungen nachdenken (Ideen habe ich). Was es kostet und wer es bezahlt - das ist Schritt drei, nicht Schritt eins.
Das Problem existiert in der Praxis nicht.
Zum gefälschte-Unterschriften-Punkt: Nein, bei mir selbst kam das nicht vor. Aber das ändert nichts am Argument - beide Systeme haben das Problem, nur mit unterschiedlicher Nachweisbarkeit. Eine Unterschrift auf Papier lässt sich forensisch prüfen, ein Klick nicht.
Keine Schule lässt eine Unterschrift forensisch prüfen.
Zum Eltern-sehen-ja-den-Account-Punkt: Es geht nicht darum ob Eltern sehen können, was geschrieben wurde. Sondern darum ob WIR beweisen können, dass SIE es waren. Bei einer Krankmeldung ist das weniger kritisch - da reicht die Information. Aber bei einer Einwilligung (Filmaufnahmen, Kind geht allein vom Ausflug nach Hause) ist das was ganz anderes. Da muss ich als Lehrer sicher sein: DIESER Elternteil hat zugestimmt. Nicht irgendwer mit dem Passwort. Die Krankmeldung war nur ein Beispiel, dass die Lücke existiert.
Die Schule hat hier schlicht keine Nachweispflicht, dass die erhaltene Einverständniserklärung (sei es nun analog oder digital) auch wirklich vom mutmaßlichen Urheber kommt, wenn dieser dies anzweifelt. Analoge Unterschriften haben einen hohen Beweiswert und auch bei digitalen Systemen (hier: Account der Eltern für die Schulplattform) ist ein hinreichend sicheres Passwort zu wählen und unter Verschluss zu halten. Verstöße hiergegen haben sich die Betreffenden zuschreiben zu lassen, wenn nicht gerade eine nachvollziehbare Sicherheitslücke des Systems zum Missbrauch von Nutzerdaten führte.
Zum Briefkastenschlüssel-Punkt: Du sagst, wer den Schlüssel hat haftet. Einverstanden. Aber was nützt mir das in der Praxis? Ich klicke auf "Senden", jemand klickt auf "Gelesen", und zwei Wochen später sagt der Elternteil: "Davon weiß ich nichts." Ich hab eine Lesebestätigung im System, aber sie beweist nur dass IRGENDWER geklickt hat — nicht wer. Rechtlich mag der Empfänger haften - aber nachweisen muss ICH. Und das kann ich nicht. Genau deshalb verschicken wir wichtige Briefe ja auch als Einschreiben mit Rückschein und zahlen ein paar Euro extra - nur um sicher zu sein, dass genau diese Person es bekommen hat.
Siehe oben. Für den rechtssicheren Zugang eines Schreibens ist gerade nicht die Unterschrift genau dieser Person erforderlich. Ein Einwurfeinschreiben (bzw. das digitale Äquivalent....nämlich der Zugang in die direkte Einflusssphäre der Zielperson) reicht bereits aus. Den gewünschten Nachweis, wer dort "Gelesen" geklickt hat, hat man über den personenbezogenen Nutzeraccount, dessen Zugang nach Nutzungsbedingungen ausschließlich bei der betreffenden Person liegen darf.