Beiträge von Seph

    Die hier von mehreren genannte Argumentation, es brauche keinen ernstgenommenen Brandschutz, da es ja seit Ewigkeiten keine Brände mit Todesopfern an Schulen mehr gab, scheint mir etwas kurzsichtig zu sein. Wohin mangelnder Brandschutz im Zweifelsfall führen kann, haben wir erst Anfang des Jahres in der Schweiz miterleben dürfen. Und dabei ging es genau um unnötige Brandlasten sowie verstellte und verengte Fluchtwege. Die schnelle Evakuierung einer großen Schule mit wesentlich mehr Personen als in einer Bar stellt da im Fall der Fälle noch einmal ganz andere Herausforderungen dar. Und da sind Brandlasten in den Fluchtwegen nun einmal ziemlich kontraproduktiv.


    PS: Die Anekdote mit der Wasserpflanze finde ich aber auch witzig :)

    Es gibt eine Korrelation zwischen Homepage und Güte einer Schule?

    Für eine einzelne Schule? Nein.

    Für alle Schulen zusammen? Meines Erachtens nach schon. Man dürfte im Pool der Schulen mit "guter" Homepage tendentiell mehr "gute" Schulen finden als im Pool der Schulen mit "Schrotthomepage". Ein verlässliches Kriterium ist das natürlich nicht.

    Liebe alle,

    ich wurde fürs Ref an Gymnasien in Wolfsburg zugewiesen, obwohl das keiner meiner Wünsche war. Möchte hier zufällig jemand mit Hannover, Stadthagen oder Celle wechseln? :)


    Lg

    Marie

    Das tut mir Leid. Die Nichtzuweisung zu einem deiner Wünsche lässt leider erkennen, dass die Ausbildungskapazitäten in deinen Fächern an den Wunschseminaren bereits erschöpft war. Dennoch könnte man natürlich folgenden Weg versuchen:

    Zitat von Merkblatt über die Einstellung in den niedersächsischen Vorbereitungsdienst

    Sollte Ihnen der zugewiesene Seminarort aus gewichtigen Gründen unzumutbar erscheinen, können Sie bis zum gesetzten
    Termin für die Annahme des Ausbildungsplatzes unter Angabe der Gründe und ggf. Beifügung entsprechender
    Belege einen Antrag auf Umsetzung stellen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Umsetzung.

    Für einen direkten Tausch - auf den es auch keinen Anspruch gibt - benötigst du i.d.R. einen Tauschpartner mit exakt derselben Fächerkombination, da wie oben beschrieben, die Ausbildungskapazitäten in den Fächern erschöpft sein werden und damit am Wunschseminar jemand genau passend diese wieder freigeben müsste.

    Das ist wirklich ungewöhnlich und habe ich mich gestern auch gefragt. Ich kenne aber die Vorgehensweisen bei Stellenbesetzungen in SH nicht, vlt. haben externe Bewerber ja irgendeine Form von Bonus vor internen Versetzungen (was ich mir kaum vorstellen kann). Dann geht es ggf. darum, einen unliebsamen internen Bewerber zu verhindern.

    Dafür nutzen die meisten Schulen bereits eigene "Bordmittel", also Software, die ohnehin in der Verwaltung bereits vorhanden ist. Idealerweise ist das auch gleich die Software, mit der die Stunden- und Vertretungspläne erstellt werden, um direkt integriert auch die notwendigen Umplanungen durchführen zu können und nicht erst zwischen verschiedenen Programmen hin und her wechseln zu müssen.

    'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:

    https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und

    Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.

    Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden. Ansonsten wird halt nach Aktenlage so entschieden, wie bereits entschieden wurde. Und dabei kann durchaus darauf abgestellt werden, dass keine stichhaltigen Argumente für eine zuvor angeblich fehlerhafte Entscheidung vorliegen.

    Mir ging es um die Suggestion, jeder Widerspruch löse enorm viel Zusatzarbeit aus. Dem ist nicht so.

    Ich freu mich über ehrliches Feedback, auch wenn es kritisch ist.

    Als ehrliches Feedback: Chapeau! Immerhin gut 3 Wochen durchgehalten, bevor aus dem "kollegialen Unterstützungsangebot" doch noch offensichtliche Werbung für ein teures Produkt wurde. So viel Durchhaltevermögen haben nicht alle Mitbewerber.

    Guten Abend,

    ist es rechtlich zulässig, dass alle Kinder einer Grundschulklasse in den Hauptfächern Deutsch und Mathe jeweils mit der Ausgabe Einstern/Einsterns Schwester -leicht gemacht Verdion arbeiten?

    Können Eltern etwas dagegen unternehmen und auf die normale Ausgabe bestehen?

    Vielen Dank für Rückmeldungen!

    Zulässig mag das sein, sinnvoll wohl eher nicht. Was sagt denn die zuständige Kollegin dazu?

    Bezüglich der Möglichkeiten der Elternmitwirkung bei der Einführung von Lehrwerken über die Fachkonferenzen weißt du als Lehrkraft in NDS sicher Bescheid.

    Neben der überbordenden Bürokratie ist die nierigschwellige Möglichkeit zur Klage ein Aspekt, der uns gesamtgesellschaftlich immer mehr lähmt und politisch dringend angegangen werden sollte.

    Worin siehst du denn bitte die niedrigschwellige Möglichkeit zur Klage? Das klingt ja fast so, als würden die Schulen mit solchen überhäuft werden. Nur sieht die Realität deutlich anders aus: die tatsächlichen landesweiten Klagen gegen Verwaltungsakte an Schulen sind quasi an der Hand abzählbar. Das liegt auch daran, dass diese gerade nicht niedrigschwellig erfolgen können, sondern bei meist geringen Erfolgsaussichten erhebliche Kostenrisiken für den Kläger bedeuten. Davon sehen dann doch viele ab, selbst wenn damit zuvor inbrünstig gedroht wurde.

    Etwas häufiger kommen Widerspruchsverfahren vor, die in unserem Bereich gerade die gewünschte "Vorverlagerung" der Prüfung von Erfolgsaussichten darstellen können. Reine Beschwerdeverfahren hingegen sind noch am häufigsten und gleichzeitig am einfachsten zu bearbeiten. Dafür reicht eine nette Antwortmail i.d.R. aus.

    Hi! Ich bin in Baden-Wü... habe ein Dienstrad (E-Mountainbike mit Straßenausstattung)

    und genieße es jeden Tag, mit dem Rad zur Schule zu fahren (und es auch für den Urlaub zu nutzen).

    Macht Spaß, das Auto bleibt stehen - kann ich also empfehlen.

    In BaWü ist der Anbieter Jobrad.

    LG,

    Dass Fahrrad fahren Spaß macht und sinnvoll ist, steht außer Frage. Aber warum sollte man das als Leasing-Modell handhaben? Die paar Kröten, die man scheinbar durch die Steuervorteile bei der Umwandlung der Bruttobezüge spart, gehen an anderer Stelle für Pflichtversicherung, hohe Listenpreise und teils geringeren Rentenansprüchen (wie das bei Beamten mit der Pension aussieht, konnte ich noch nicht direkt finden) drauf.

    Ich hatte letztes Jahr einen Widerspruch. Rein formal muss der Schüler seinen Widerspruch nicht begründen. Er muss auch keinerlei Unterlagen einreichen. Für ihn reicht ein schlichtes "Ich bin mit der Note im Fach xy nicht einverstanden und lege hiermit Widerspruch ein. Mfg"

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    Es läuft darauf hinaus, dass man bestimmte Bezahlkarten erwerben und die Codes per Mail an den "Schulleiter" schicken soll, das Geld würde man angeblich von der Schule erstattet bekommen. Es hört sich erst mal abenteuerlich an, aber es wird wohl eine erfundene Begründung geliefert, auf die dann schon an einigen Schulen KuK reingefallen sind.

    Krass, dass da wirklich noch Leute darauf reinfallen. Zum Glück würden die meisten Kollegen dem fiktiven SL vermutlich einen Vogel zeigen, wenn er mit Bezahlkarten anfängt.

    Danke für den Hinweis. In dieser "Qualität" (und damit meine ich Dreistigkeit) kannte ich das auch noch nicht.

    Teure Beamte für reine Aufsichtstätigkeiten einzusetzen, ist auch ökologisch gesehen Bullshit. Es kapiert halt keine Landesregierung, dass dann keine Zeit mehr für anderes Wichtiges bleibt. Und das Lehrpersonal hat in der Fläche auch nicht nicht verstanden, dass sie nicht privat mit Zeit und Geld einspringen sollten.

    Es ist zwar richtig, dass die reine Aufsichtstätigkeit nicht unbedingt von Personen mit Bezahlung A13 aufwärts vorgenommen werden muss und anderes Personal da geringere Stundensätze hätte. Dennoch wäre das Vorhalten des Personals rein für Aufsichtstätigkeiten in der Summe teurer, als wenn man auch einmal diese "einfache" Tätigkeit durch "Überqualifizierte", die ohnehin bereits vor Ort sind, mit abdeckt.

    Gleichzeitig können wir eigentlich ganz froh sein, dass ein Teil unserer Arbeitszeit auch mit weniger anspruchsvollen Aufgaben ausgefüllt ist und die ohnehin schon hohe Belastung in Situationen mit hohen Entscheidungsdichten nicht die vollständige Arbeitszeit umfasst.

    Andreas231 An der Stelle waren wir bereits in der ersten Antwort auf die Ausgangsfrage ;) Letztlich ist ja die Frage, wie "in der Regel" gedeutet wird. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff lässt durchaus Abweichnungen von der Vorgabe im Einzelfall zu. Der TE schweigt sich trotz mehrfacher Nachfrage aber beharrlich darüber aus, wie häufig eine solche Situation nun genau vorkommt und ob diese Auswirkungen auf den Betrieb der Schule hatte.

    Ich war nie in einem Mehrbettzimmr oder in einem Zimmer ohne eigenes Badezimmer und würde das auch nicht mitmachen. Letztlich liegt es ja an einem selbst, ob man sich so unterbringen lässt oder nicht.

    Da bestehe ich auch drauf und haben die Anbieten inzwischen eigentlich alle auch so fest im Programm. Übrigens auch ein Grund, warum man ruhig über einen solchen gehen sollte. Das dient letztlich dem Selbstschutz.

    Einzige Ausnahme bislang waren Klassenfahrten mit Zelt, da wird es dann mit eigenem Badezimmer schwierig ;) Aber auf solche Fahrten hatte ich es auch angelegt und das waren bisher mit die entspanntesten.

    Solche Diskussionen müsste man nicht führen, wenn Arbeitszeit endlich korrekt erfasst würde.

    Überfällig.

    Wie schon oft gesagt: es hindert dich nichts und niemand daran, das bereits jetzt zu tun. Dafür muss man nicht auf eine zentrale Lösung des Dienstherrn warten. Und dass das über die eigene Steuerung der Arbeitszeit hinaus im Falle notwendiger Mehrarbeit auch eine entsprechende Beweiskraft vor Gericht hätte, habe ich hier bereits mehrfach aufgezeigt.

    Na dann lasst uns wenigstens weitere Anbieter sammeln. Wer hat Erfahrung mit Herolé? Gibt es weitere?

    Neben den hier Genannten wie EVR Reisen und Herolé hatten wir auch schon netten Kontakt mit Klühspies und CTS Reisen. Es gibt aber natürlich noch zig mehr (z.B. Jugendtours, Ruf, Alpetour usw.). Selbst die Deutsche Bahn bietet ein eigenes Portal für die Planung von Klassenfahrten an.

    Bei uns würde das nicht reichen. Kann mir nicht vorstellen, dass es bei euch geht. Obwohl bei euch einige Dinge freizügiger geregelt sind als bei uns.

    Ich will dir nicht in die Suppe spucken, aber das scheint inzwischen auch bei euch in Hessen möglich zu sein:

    Ich gebe aber zu, dass ich da auch erst die aktuellste Variante suchen musste. In früheren Fassungen tauchte diese Variante noch nicht auf.

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