Beiträge von Seph

    Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.

    So rätselhaft finde ich das gar nicht. Sie schreiben derzeit ja nicht, wie eigentlich eine Auswahl auf 25% erfolgen soll, aber vermutlich soll da nicht nur nach Leistungskriterien gefiltert werden. Es dürfte darum gehen, wenigstens eine Schulform "schön deutsch" zu halten. Gleichzeitig will man den völkisch-nationalen Anhängern ermöglichen, ihre Kinder nicht mehr der "linksversifften" Bildungsideologie aussetzen zu müssen. Wenn man sich mal die typischen Motivationen für den Hausunterricht auch in anderen Ländern anschaut, erkennt man da ein Muster, von wem das klassisch in Anspruch genommen wird.


    PS: Mich entsetzt tatsächlich der unwürdige Sprachgebrauch in einem offiziellen Papier der AfD. Wenn man da von "pervers" und "Störung" liest, ist das nicht einfach nur Ausdruck politischer Interessen, sondern schlicht menschenverachtend.

    chilipaprika Ja, in NDS ist der Weg der Versetzung mittels freiwilliger Rückernennung für A14er durchaus möglich und kommt im Einzelfall auch vor. Die andere Variante ist dann eben die (erfolgreiche) Bewerbung auf eine passende A14-Stelle, wobei die - zumindest am Gymnasium - oft sehr spezifisch auf bestimmte Personen zugeschnitten sind. Das kann im Übrigen bei vorherigem Kontakt und guter Passung auch gezielt auf eine externe Person zugeschnitten sein.

    Wenn ein Schüler eine komplexe Anfrage an das 70B-Modell stellt, zieht allein die Grafikkarte ca. 180W bis 320W. Das gesamte System liegt dann bei etwa 300 bis 450 Watt. Wir schätzen hier auf ca. 2 Euro Kosten pro Tag für Strom.

    Ja, genau...wenn ein Schüler eine entsprechende Anfrage stellt. Nur machen das für den sinnvollen Unterrichtseinsatz ziemlich viele Schüler gleichzeitig und spätestens dann wird das ganze sehr grenzwertig. Wie man auf 16 GB RAM 100 Nutzer sinnvoll versorgen möchte, erschließt sich mir nicht wirklich.

    Schön finde ich die Formulierung, dass für die Betroffenen Klarheit hergestellt wird, für die Verwaltung Rechtssicherheit. Ich bin mir sicher, die Betroffenen hätten auch keine Rechtssicherheit.

    Worin siehst du denn da eine fehlende Rechtssicherheit? Ein solcher Erlass würde doch gerade dafür sorgen, indem man wüsste, dass derzeit ein gestellter Antrag mit Sicherheit als genehmigt beschieden würde, und gerade nicht vom Ermessen eines konkreten Sachbearbeiters abhinge. Und es ist auch klar, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das etwas anders aussieht, was auch wenig verwunderlich sein dürfte. Ich empfinde das schon als sehr rechtssicher.

    Der Gedanke wäre, einen eigenen KI Rechner zu nutzen, den wir vorab mit der Software aufsetzen und diesen dann an das bestehende Schulnetzwerk anbinden. Die KI greift auf lokale Modelle von Llma und Mistral. Per VPN Verbindung kann dann hierauf zugegriffen werden. Bei Bedarf kann die KI auch auf die Schuldatenbank zugreifen, um Verwaltungsaufgaben zu automatisieren.

    Wir hatten uns damit auch mal auseinandergesetzt, sind aber zum Ergebnis gekommen, dass die Leistungsfähigkeit eines lokalen Modells für eine ganze Schule in keinem sinnvollen Verhältnis zu den notwendigen Einrichtungs- und Betriebskosten steht im Vergleich zu anderen Lösungen, die anonymisierte Schnittstellen zu den größeren Modellen außerhalb bieten.

    Das ist der einzige Weg, DSGVO konform zu. bleiben, soweit ich weiß? Ansonsten werden die Daten immer nach "außen" gesendet.

    Das ist nicht der einzige Weg. Die DSGVO schreibt nicht vor, dass grundsätzlich alle Daten nur auf schulinternen Servern laufen dürfen. Durch Anonymisierung der Nutzer und konsequenten Verzicht auf personenbezogene Daten lässt sich bereits eine Menge erreichen.

    Ich sehe das auch kritisch. Auch wenn der Vergleich hinkt und es in Schule mit hoher Sicherheit immer eine Art Kanon von Pflichtinhalten geben wird, der in einer bestimmten Zeitspanne zu bearbeiten ist, kann man an der Entwicklung von Videospielen ganz gut nachverfolgen, worin die Gefahr von Belohnungssystem liegt.

    Während diese früher um ihrer selbst Willen und zur Entspannung gespielt wurden und man jederzeit unterbrechen konnte (Ja, hier hinkt der Vergleich zum Unterricht), hat gerade die Einführung von Mechaniken wie Daily Quests, Erfahrungsstufen im Vergleich zu anderen usw. dazu geführt, dass sich "Spielen" eher nach Stress und Arbeit (kurz: einem Hamsterrad) anfühlt. Am Ende spielt man nicht mehr des Spaßes am Spiel wegen, sondern zugunsten des Fortschritts im Wettbewerb mit anderen. Das macht aber gerade keinen Spaß mehr, wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist. Ich mache inzwischen einen möglichst großen Bogen um derartige Mechaniken und möchte sie auch nicht im Unterricht sehen.

    Ja, erheblich. Nämlich erheblich gering.

    Das sehe ich etwas anders. Von allen Anwärtern, die ich so sehen durfte, war zumindest bisher weder jemand dabei, der zwar durchgängig top Unterricht durchgeführt hat, aber nur mit "ausreichend" bewertet war oder gar durchgefallen wäre und auch niemand, der bei wenig lernwirksamen Unterricht mit "sehr gut" bewertet worden wäre. Aber vlt. hast du da andere Erkenntnisse.


    PS: Dass die Noten nicht völlig trennscharf die reine Qualität von Unterricht abbilden und daher jemand mit 2,2 nicht unbedingt schlechteren Unterricht macht als jemand mit 2,0 ist auch klar. Ich bin ganz froh, dass wir in NDS bei den Einstellungen einen Korridor von etwa einer vollen Note einladen dürfen und nicht zwingend die beste Nachkommastelle auf Platz 1 setzen müssen.

    Es gibt bei euch kein Gremium, in dem Verteter des Kollegiums, Vertreter der Elternschaft und Vertreter der Schülerschaft alle stimmberechtigt über Grundsätze, die alle betreffen, abstimmen? Das ist bei uns das Schulforum, aus anderen Bundesländern kenne ich eben den Begriff der "Schulkonferenz". Es wird häufig als wichtiges Entscheidungsgremium bezeichnet, weil hier alle Gruppen stimmberechtigt an einem Tisch sitzen.

    Doch, klar. Das ist die von Tom123 schon mehrfach angesprochene Gesamtkonferenz.

    Mal ganz abgesehen davon, WER das verbieten darf, ist doch viel mehr die Frage, OB das Trinken von Kaffee oder Tee verboten werden darf. Mal von Fachräumen abgesehen, in denen es einen Sachgrund gibt, die Einnahme von Getränken grundsätzlich zu untersagen, sieht das im "normalen" Unterricht anders aus. Und wenn das Trinken grundsätzlich gestattet ist, gibt es auch keinen Grund, dann spezielle Getränke zu untersagen.


    Das gilt übrigens auch gegenüber Schülern. Auch wenn Schulen das immer wieder probieren, die Einschränkung der Getränke (z.B. keine Limonaden) oder auch des zulässigen Pausenessens (z.B. keine Süßigkeiten in der Brotdose) gehen regelmäßig zu weit.

    Meine Frage an euch: Ist es wirklich möglich, auf diese Weise eine „ruhige Kugel“ zu schieben, ohne dass es langfristig auffällt oder Nachteile bringt? Zum Hintergrund: Er studiert keine Hauptfächer.

    Ohne das jetzt zu sehr ins lächerliche ziehen zu wollen: Nein, das wird nicht funktionieren. Schon alleine dieses Vorhaben ist schlicht nicht realistisch:

    Aufgaben und Tests während des Unterrichts korrigieren

    Auch das hier funktioniert in der Praxis nicht zu 100%

    und nach einmaliger Vorbereitung immer wieder die gleichen Materialien verwenden – ohne sich darüber hinaus anzustrengen.

    da man immer wieder andere Lerngruppen haben wird und Inhalte zumindest rudimentär auf diese anpassen muss. Gleichwohl nimmt der notwendige Umfang der Vorbereitung natürlich später ab, da man durchaus auf bereits erstellte Materialien und Pläne zugreifen kann und das auch sollte.


    Bislang fehlen in der Auflistung vollständig die weiteren außerunterrichtlichen Tätigkeiten, die unseren Beruf prägen und die man nicht einfach skippen kann. Der Plan, nur 22h zu arbeiten, wird so wohl nicht funktionieren.


    PS: Sind die fiktiven knapp 39€ Stundenlohn netto wirklich auf Basis der 22h mit 13. und 14. Gehalt gerechnet? Das klingt nach extrem wenig.

    Und wenn alle dann zum Sikhtum konvertieren?8)

    Was soll dann sein? Dann dürfen halt ziemlich viele Personen im Militär abseits des Fronteinsatzes einen Turban tragen. Wie das aussieht, kann man z.B. in der kanadischen oder der US-Armee bereits sehen. Problematisch finde ich das nicht.

    Noch nicht. Noch ist die Wehrpflicht aber auch nicht wieder reaktivert worden, weil unser Staat hofft, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, um die Bundeswehr wieder auf eine Stärke von 460.000 Soldaten zu bringen. ich glaube nicht, dass sich ausreichend Freiwillige werden finden lassen, so dass auch ohne Spannungsfall die Wehrpflicht wieder reaktivert werden dürfte.

    --> https://www.tagesschau.de/inland/innenpo…reform-104.html

    Das ist doch dann letztlich nichts weiter als Whataboutism. Im Moment besteht keine allgemeine Wehrpflicht außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls. Und für diese Fälle wiederum ist das SBGG hinreichend gerüstet. Sollte sich daran etwas ändern, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch das SBGG entsprechend angepasst werden, um wie bereits jetzt eine Kollision von Grundrechten zu vermeiden. Der von dir skizzierte Fall, viele Männer würden sich einer Wehrpflicht durch Umtragung des Geschlechts entziehen, wird so nicht eintreten. Dass der Gesetzgeber das auf dem Schirm hat, kann man eben auch jetzt bereits im SBGG gut erkennen.


    PS: Auch jetzt sieht das Grundgesetz bereits die Möglichkeit eines Ersatzdienstes vor, wenn der Wehrdienst verweigert wird. Und auch jetzt sieht es bereits eine Dienstpflicht für Frauen vor, sobald dies zur Deckung des Bedarfs an zivilen Dienstleistungen im medizinischen Bereich notwendig ist. Um also einer Wehrpflicht "zu entkommen", bedarf es keiner Umtragung des Geschlechtseintrags und auch eine solche würde nicht vor einer eventuellen Dienstpflicht schützen.

    Und was den §9 SBGG betrifft: Wir befinden uns ja eben nicht in einem Spannungsfall oder gar in einem Verteidigungsfall, so dass der gar nicht einschlägig wäre und eben doch jeder, der sich als Frau definiert, nicht zur Musterung vorgeladen werden darf.

    Hast du derzeit den Eindruck oder gar sachdienliche Hinweise, dass sich eine nennenswerte Anzahl an Männern gerade den Geschlechtseintrag mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen ändern lassen? Sollte es erst einmal zum Spannungs- oder Verteidigungsfall kommen, ist es dafür jedenfalls zu spät.

    Ich bin gespannt darauf, ob dann auch die Wehrpflicht für Frauen eingeführt wird bzw. eingeführt werden muss, weil sich auf einmal ein Großteil der Wehrpfllichtigen als Frauen definiert, um so der Musterung und dem Wehrdienst zu entgehen.

    Das wird in bestimmten Kreisen gerne kolportiert, um Stimmung gegen das SBGG zu machen. Es wird nur gerne übersehen, dass dieses bereits einen Schutzmechanismus gegen dieses Szenario enthält:

    Zitat von §9 SBGG

    Die rechtliche Zuordnung einer Person zum männlichen Geschlecht bleibt, soweit es den Dienst mit der Waffe auf Grundlage des Artikels 12a des Grundgesetzes und hierauf beruhender Gesetze betrifft, für die Dauer des Spannungs- oder Verteidigungsfalls nach Artikel 80a des Grundgesetzes bestehen, wenn in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit diesem die Änderung des Geschlechtseintrags von „männlich“ zu „weiblich“ oder „divers“ oder die Streichung der Angabe zum Geschlecht erklärt wird. Unmittelbar ist der zeitliche Zusammenhang während eines Spannungs- oder Verteidigungsfalls sowie ab einem Zeitpunkt von zwei Monaten vor Feststellung desselben.

    Bei uns floppte eine Cafeteria gleich zweimal hintereinander. Erst sehr hoher bürokratischer Aufwand und dann schmeckte der Kaffee nicht. War aber auch eine Fremdfirma und die Konkurrenz durch umliegende Bäckereien war groß.

    Für Firmen ist das oft wirklich unattraktiv und die Fixkosten kaum hereinzubekommen. Das sieht natürlich anders aus, wenn man das als Schülerfirma ohne Personalkosten und ohne Gewinnerzielungsabsicht betreiben kann.

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