Beiträge von Seph

    Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.

    Es wird bei der Frage nach Beurlaubung in den einschlägigen Rechtsnormen gar nicht unterschieden nach Arztbesuch oder anderen Terminen. Das absehbare Fernbleiben vom Unterricht erfordert so oder so die Genehmigung der Schule. In der Praxis genehmigen diese eine Beurlaubung für Arzttermine nahezu immer problemlos. Es geht beim Vorgehen vor allem um eine rechtzeitige Rücksprache und nicht das typische "Ach übrigens, ich muss in 5min los zu einem Termin".

    Ach es muss auch noch erklärt werden welcher Arzt besucht wird. Das wird ja immer besser. Holt ihr auch die Diagnosen ein beurteilt dann ob es wirklich notwendig ist?

    Mach dich bitte nicht selbst lächerlich. Diese Übertreibung ist vollkommen unangebracht. Dass nicht jede Form von Auswärtstermin automatisch zu einer genehmigten Beurlaubung führen kann, ist hoffentlich klar. Und genau darum ging es. Ich habe oben auch ziemlich deutlich geschrieben, in welchen Fällen man das wohl in der Regel ablehnt. Von "Beurteilung, zu welchem Arzt es ging und welche Diagnose wichtig genug war" steht da jedenfalls nichts.

    Warum macht man sich das Leben so schwer? Wer fehlt, der fehlt. Warum interessiert mich erstmal nicht, solange eine Entschuldigung vorliegt. Sollten sich Fehlzeiten häufen, redet man mit den SuS und hakt mal nach. Bleibt es bei den gehäuften Fehlzeiten, denkt man mit der Stufenleitung über eine Attestpflicht nach. Das sind aber nur absolute Ausnahmen.

    Wenn du noch einmal auf den Beginn der Diskussion schaust, siehst du schnell, dass es gerade nicht um vereinzelte Fehlzeiten von Schülern geht, sondern um den Umgang mit starken Häufungen. Und es ist eben Aufgabe der Schule, auch darauf zu reagieren und nicht nur schulterzuckend daneben zu stehen.

    Ich habe einen Schüler, der für den achtzehnten Geburtstag seines Cousins, der in den Niederlanden lebt, beurlaubt werden möchte. Gebe ich dem statt? Ja. Der Schüler wird an dem Tag nicht da sein, mit der Beurlaubung kann ich ihn immerhin darauf hinweisen, dass er den Stoff nacharbeiten soll und habe da sogar seine Unterschrift für. Alternativ meldet er sich krank, wir beide wissen, dass es Quatsch ist, aber der Doktor vom Doktor ist halt nicht ohne weiteres zu entkräften.

    Ehrlicher und zumindest ein Lernanlass wäre es, der Beurlaubung nicht statt zu geben und auf die dann folgende Krankmeldung eine kurze Belehrung zum Umgang mit angekündigten Erkrankungen im Arbeitsrecht zu geben. Dann hat der Schüler zumindest die Chance, etwas für das spätere Leben daraus mitzunehmen.

    Ich verstehe immer noch nicht, warum nicht möglichst alle zu vertretenden Schüler in der Aula oder Sporthalle zusammengefasst werden. 100 sollten da jeweils reinpassen, 1-2 Aufsichten, fertig.

    Das wäre keine Vertretung, sondern eine reine Beaufsichtigung. Dann kann man die Kinder auch direkt zu Hause lassen.

    Wobei es auch da durchaus Sinn macht, die staatliche Bezuschussung an die finanzielle Voraussetzung der Eltern zu koppeln.

    Ja, denkbar wäre das. Vermutlich lässt man davon die Finger, weil das auch mit Schulzuweisungen kollidieren kann und man dann erst Recht in Erklärungsnöte käme, warum einige Kinder wohnortnah zur Schule gehen dürfen und andere fahren müssen.

    Antrag heißt, es könnte abgelehnt werden. Wie stelle ich mir das vor, wenn ich sowas entscheiden müsste?

    Das ist doch gang und gäbe: dann wird der Antrag halt schlicht abgelehnt, weil der Termin offenkundig nicht wichtig genug ist, um dafür freigestellt zu werden. Die Entscheidung hängt letztlich auch an der Nichtbeeinflussbarkeit des mit Unterricht kollidierenden Termins. Diese liegt regelmäßig bei Facharztterminen, Fahrschulprüfungen, Gerichtsterminen oder dem Tod naher Angehöriger vor. Anders sieht das bei Fahrstunden, früherem Start in den Urlaub oder zu einem Konzert, der in den Vormittag vorgezogenen Geburtstagsfeier vom Opa u.ä. aus.

    Warum zahlt die Allgemeinheit nicht mein Busticket?

    Weil du ein mehr als genügend großes eigenes Einkommen hast, um deine eigene Mobilität zu sichern und letztlich deinen Arbeitsplatz passend zum eigenen Wohnort bzw. deinen Wohnort zum eigenen Arbeitsplatz gewählt hast. Das sieht bei schulpflichtigen Kindern schlicht anders aus.

    In Baden-Württemberg ist dies immer noch so festgelegt wie ich neulich schrieb, ich habe inzwischen nachgelesen.

    Mehr als 2 km Entfernung zur zugewiesenen Grundschule für Klasse 1 bis 4, ab Klasse 5 3 km zur nächsten Werkrealschule/Hauptschule. Für alle anderen wird kein Busticket bezahlt.

    Hier scheint es vom Schulträger abhängig zu sein, vergleichbare Grenzen habe ich aber auch oft gefunden. Teils gab es auch eine 2,5km Grenze und ich habe auch schon 5km Grenzen für Sek II Schüler gesehen, während bei anderen Trägern diese Selbstzahler sind. Landes- oder gar Bundesweite Regelungen würde ich sehr begrüßen.

    Ich frag mal blöd nach: bei geplantem Ausfall wie einer Elternzeit, da gibt es keine Vertretungslehrkräfte die man anfordern kann?

    Das wird durchaus versucht, aber es ist ja nicht so, dass eine nennenswerte Anzahl guter Pädagogen bereitsteht, um spontan einige Monate zu vertreten und dann wieder entlassen zu werden. In der Praxis wird das meist durch Mehrarbeit der Bestandskollegen aufgefangen....die diese Mehrarbeit irgendwann auch wieder abbauen müssen.

    Wieso hat ein Kind für 3km Schulweg ein Busticket?

    Weil man irgendwo mal eine Grenzdistanz definieren muss, ab der ein Busticket angemessen ist. Dass diese weder bei nur 200m noch bei 10km liegen sollte, ist vermutlich leicht einzusehen. Scheinbar handhaben die verschiedenen Schulträger das aber leicht unterschiedlich, was etwas willkürlich klingt.

    Ich verstehe den Punkt immer noch nicht. Man muss also ein Fahrrad oder irgendeine Alternative vorhalten, Fall der ÖPNV ausfällt? Wer bezahlt das? Ist es eine Zulassungsvoraussetzung, dass man Fahrrad fahren kann? 3km kann man laufen, ja. Wenn der Schulweg aber üblicherweise mit dem Bus gemacht wird und dieser fällt aus, dann schafft man es niemals pünktlich zu Fuß.

    Nein, man muss auch kein Fahrrad haben. Man kann sich ja z.B. auch ein Taxi nehmen. Der Punkt ist, dass es in der Verantwortung des Beschäftigten liegt, wie er pünktlich zur Arbeit kommt. Das gilt gerade auch bei (meist ja frühzeitig) angekündigten Streiks.

    Dann hätte ich die 24 anderen Zettel gar nicht einsammeln, sortieren und abheften müssen? Mist, das merk ich mir fürs nächste Mal.

    Das kommt ganz auf den Kommunikationsweg an. Den Kindern mitgegebene Zettel können verloren gehen, da ist es durchaus sinnvoll, sich den Erhalt bestätigen zu lassen. Gerüchteweise kann man wichtige Schreiben aber auch postalisch versenden oder seit kurzer Zeit tatsächlich auch elektronisch...habe ich zumindest mal gehört ;)

    Wo ist also der Sinn? Habt ihr auch derlei Schuluntersuchungen noch?

    PS: Der Sinn liegt v.a. in einer sehr geringen Schwelle, frühzeitig bestimmte kontrollbedürftige Befunde festzustellen und damit (zumindest im Durchschnitt eines Jahrgangs) die medizinische Situation zu erfassen und verbessern zu können. Der absolute Klassiker liegt z.B. in einer noch vergleichsweise schwach ausgeprägten Fehlsichtigkeit, die bislang im Alltag vlt. nicht besonders auffällig war, mittelfristig aber nicht nur das schulische Lernen stark beeinflussen würde.

    Ganz grundsätzlich geht es natürlich ums Kindeswohl. Trotzdem fühle ich mich nicht in der Lage, derlei Kontrolle durchzuführen, zumal es dem Gesundheitsamt offenbar nicht zugestanden wird, weitere Schritte einzuleiten. Außerdem: wenn die Eltern nicht zustimmen, erfahre ich sowieso nichts vom Ergebnis der Untersuchung.

    Es ist auch nicht deine Aufgabe, Nachkontrollen durchzuführen. Das läuft wenn überhaupt zwischen Elternhaus und Gesundheitsamt. Mögliche Befunde bei der Schulärztlichen Untersuchung dienen letztlich als Tipps an die Eltern, hier weiter im Sinne ihres Kindes tätig zu werden. Aber auch das Gesundheitsamt wird - mal von offenkundiger Vernachlässigung abgesehen - nicht engmaschig dazu zwingen und kontrollieren bestimmte Fachärzte aufzusuchen.

    Unsere Schule hat ein riesiges Einzugsgebiet. Wenn der ÖPNV streikt, dann können die Schüler nicht anreisen. Das ist so. Darüber würde ich mich aber auch nicht aufregen. Der Streik funktioniert, das ist für mich als Arbeitnehmer wichtig und die SuS sind dadurch entschuldigt.

    Was das mit Ramadan zu tun haben soll, verstehe ich nicht. Das betrifft doch eher die späteren Unterrichtsstunden.

    Das interessante ist, dass zu solchen Gelegenheiten auch diejenigen Schüler plötzlich nicht kommen können, die man sonst an jedem Tag mit Elterntaxi kommend beobachten kann ;)


    PS: Ich räume gerne ein, dass das an der Berufsfachschule dann vlt. nicht mehr so verbreitet ist.

    Den Frust kann ich nachvollziehen und während man bei Mittelstufenschülern oft noch einen Zugriff über die Eltern und notfalls Behörden bekommt, wird das in der Sek II wirklich mühsam. In Einzelfällen sind die Fehlzeiten so massiv, dass innerhalb mehrerer Wochen der Unterricht in einzelnen Fächern nur 1-2x besucht wurde.

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