Beiträge von Seph

    Wieso "Hörensagen über Schulleitungen"?

    Selbst wenn es die Schulleitungen wären, die quasi nichts tun wollen, dann könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen. Wenn ich 0 Punkte vergeben und damit das Risiko einer Klage eingehen wollte, dann würde das ja nichts ändern, wenn die Schulleitung mir genau das untersagt.

    Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal. Den meisten ist - spätestens nach Erstberatung beim auf Verwaltungsrecht spezialisiertem Anwalt - klar, dass ein solches Verfahren kostenintensiv und wenig aussichtsreich ist. Dem kann man als handlungssichere Lehrkraft entspannt entgegensehen.

    Dass es verschiedene Sichtweisen zu dem Thema gibt, war mir schon klar.

    Darum ging es mir aber gar nicht, sondern darum, wie die Erlasse in den anderen Bundesländern aussehen.

    Leider scheint das niemand zu wissen.

    Es gibt keinen spezifischen Erlass, der regelt, wie mit Täuschungsversuchen durch KI umzugehen ist. Es gibt sehr wohl Vorgaben, wie mit Täuschungsversuchen umzugehen ist. Und dafür muss man gerade nicht zwingend in der Situation selbst "auf frischer Tat erwischen". Worin sich die Bundesländer teils leicht unterscheiden, ist die Liste möglicher Konsequenzen (z.B. Anordnung der Wiederholung, Wertung von Teilbereichen und nicht der gesamten Prüfungsleistung, Aberkennung der gesamten Prüfungsleistung usw.).

    Verstehe ich nicht. Das Problem liegt doch woanders.

    Das Problem scheint darin zu liegen, dass sich viele am Mythos des "auf der frischen Tat zu ertappen" festhalten. Der Beweis des ersten Anscheins ist ein rechtssicheres Beweisverfahren und daran ändert auch das Hörensagen über Schulleitungen, die sich damit nicht auseinandersetzen wollen, erst einmal nichts. Und nur weil er vlt. mal in einem Fall "einkassiert" wurde, bedeutet es gerade nicht, dass er nicht verwendet werden kann und vor Verwaltungsgerichten nicht zu halten wäre.

    Da ich mich auf die Aussagen unserer Oberstufenleitung verlasse, scheint es ja auch in SH bereits gewisse Vorfälle gegeben zu haben, die es bis auf die höchste Entscheidungsebene im Ministerium geschafft haben. Der Beweis des ersten Anscheins wurde in diesem Kontext höchstwahrscheinlich schon einmal als ungenügend bewertet, weshalb es für uns unten an der Basis gilt: in flagranti erwischen oder Geständnis.

    Der Beweis des ersten Anscheins funktioniert gerade so, dass er durch hinreichend konkrete Darstellung des Zustandekommens eines atypischen Verlaufs erschüttert werden kann. Daraus zu folgern, dass er überhaupt nicht eingesetzt werden kann, ist aber weder sinnvoll noch sachlich richtig.

    Dann wundert es mich, dass alle Schulen in SH dem Problem so hilfslos gegenüberstehen.

    Interessanterweise kennen die Gerichte in SH sehr wohl den Beweis des ersten Anscheins, wie in einigen einschlägigen Urteilen auch aus anderen Rechtsgebieten zu sehen ist (z.B. OLG SH im Berufungsverfahren gegen ein Schadensersatzurteil im Verkehrsrecht). Mir wäre neu, dass einfache Erlasse in der Verwaltung (oder gar nur Ansagen von Schulleitungen) die Beweisführung im Prozess verbieten können.

    Ich finde es absurd, wie man zum einen das Elternrecht aufwerten möchte, sodass die ihre Kinder zuhause unterrichten können, gleichzeitig aber den Zugang zum Gymnasium auf 25 % eines Jahrgangs deckeln will. Ich weiß, bei der AfD sollte man keine Logik suchen, aber wie das irgendwer ideologisch zusammenbringen will, ist mir ein völliges Rätsel.

    So rätselhaft finde ich das gar nicht. Sie schreiben derzeit ja nicht, wie eigentlich eine Auswahl auf 25% erfolgen soll, aber vermutlich soll da nicht nur nach Leistungskriterien gefiltert werden. Es dürfte darum gehen, wenigstens eine Schulform "schön deutsch" zu halten. Gleichzeitig will man den völkisch-nationalen Anhängern ermöglichen, ihre Kinder nicht mehr der "linksversifften" Bildungsideologie aussetzen zu müssen. Wenn man sich mal die typischen Motivationen für den Hausunterricht auch in anderen Ländern anschaut, erkennt man da ein Muster, von wem das klassisch in Anspruch genommen wird.


    PS: Mich entsetzt tatsächlich der unwürdige Sprachgebrauch in einem offiziellen Papier der AfD. Wenn man da von "pervers" und "Störung" liest, ist das nicht einfach nur Ausdruck politischer Interessen, sondern schlicht menschenverachtend.

    chilipaprika Ja, in NDS ist der Weg der Versetzung mittels freiwilliger Rückernennung für A14er durchaus möglich und kommt im Einzelfall auch vor. Die andere Variante ist dann eben die (erfolgreiche) Bewerbung auf eine passende A14-Stelle, wobei die - zumindest am Gymnasium - oft sehr spezifisch auf bestimmte Personen zugeschnitten sind. Das kann im Übrigen bei vorherigem Kontakt und guter Passung auch gezielt auf eine externe Person zugeschnitten sein.

    Wenn ein Schüler eine komplexe Anfrage an das 70B-Modell stellt, zieht allein die Grafikkarte ca. 180W bis 320W. Das gesamte System liegt dann bei etwa 300 bis 450 Watt. Wir schätzen hier auf ca. 2 Euro Kosten pro Tag für Strom.

    Ja, genau...wenn ein Schüler eine entsprechende Anfrage stellt. Nur machen das für den sinnvollen Unterrichtseinsatz ziemlich viele Schüler gleichzeitig und spätestens dann wird das ganze sehr grenzwertig. Wie man auf 16 GB RAM 100 Nutzer sinnvoll versorgen möchte, erschließt sich mir nicht wirklich.

    Schön finde ich die Formulierung, dass für die Betroffenen Klarheit hergestellt wird, für die Verwaltung Rechtssicherheit. Ich bin mir sicher, die Betroffenen hätten auch keine Rechtssicherheit.

    Worin siehst du denn da eine fehlende Rechtssicherheit? Ein solcher Erlass würde doch gerade dafür sorgen, indem man wüsste, dass derzeit ein gestellter Antrag mit Sicherheit als genehmigt beschieden würde, und gerade nicht vom Ermessen eines konkreten Sachbearbeiters abhinge. Und es ist auch klar, dass im Spannungs- oder Verteidigungsfall das etwas anders aussieht, was auch wenig verwunderlich sein dürfte. Ich empfinde das schon als sehr rechtssicher.

    Der Gedanke wäre, einen eigenen KI Rechner zu nutzen, den wir vorab mit der Software aufsetzen und diesen dann an das bestehende Schulnetzwerk anbinden. Die KI greift auf lokale Modelle von Llma und Mistral. Per VPN Verbindung kann dann hierauf zugegriffen werden. Bei Bedarf kann die KI auch auf die Schuldatenbank zugreifen, um Verwaltungsaufgaben zu automatisieren.

    Wir hatten uns damit auch mal auseinandergesetzt, sind aber zum Ergebnis gekommen, dass die Leistungsfähigkeit eines lokalen Modells für eine ganze Schule in keinem sinnvollen Verhältnis zu den notwendigen Einrichtungs- und Betriebskosten steht im Vergleich zu anderen Lösungen, die anonymisierte Schnittstellen zu den größeren Modellen außerhalb bieten.

    Das ist der einzige Weg, DSGVO konform zu. bleiben, soweit ich weiß? Ansonsten werden die Daten immer nach "außen" gesendet.

    Das ist nicht der einzige Weg. Die DSGVO schreibt nicht vor, dass grundsätzlich alle Daten nur auf schulinternen Servern laufen dürfen. Durch Anonymisierung der Nutzer und konsequenten Verzicht auf personenbezogene Daten lässt sich bereits eine Menge erreichen.

    Ich sehe das auch kritisch. Auch wenn der Vergleich hinkt und es in Schule mit hoher Sicherheit immer eine Art Kanon von Pflichtinhalten geben wird, der in einer bestimmten Zeitspanne zu bearbeiten ist, kann man an der Entwicklung von Videospielen ganz gut nachverfolgen, worin die Gefahr von Belohnungssystem liegt.

    Während diese früher um ihrer selbst Willen und zur Entspannung gespielt wurden und man jederzeit unterbrechen konnte (Ja, hier hinkt der Vergleich zum Unterricht), hat gerade die Einführung von Mechaniken wie Daily Quests, Erfahrungsstufen im Vergleich zu anderen usw. dazu geführt, dass sich "Spielen" eher nach Stress und Arbeit (kurz: einem Hamsterrad) anfühlt. Am Ende spielt man nicht mehr des Spaßes am Spiel wegen, sondern zugunsten des Fortschritts im Wettbewerb mit anderen. Das macht aber gerade keinen Spaß mehr, wenn man mal ehrlich zu sich selbst ist. Ich mache inzwischen einen möglichst großen Bogen um derartige Mechaniken und möchte sie auch nicht im Unterricht sehen.

    Ja, erheblich. Nämlich erheblich gering.

    Das sehe ich etwas anders. Von allen Anwärtern, die ich so sehen durfte, war zumindest bisher weder jemand dabei, der zwar durchgängig top Unterricht durchgeführt hat, aber nur mit "ausreichend" bewertet war oder gar durchgefallen wäre und auch niemand, der bei wenig lernwirksamen Unterricht mit "sehr gut" bewertet worden wäre. Aber vlt. hast du da andere Erkenntnisse.


    PS: Dass die Noten nicht völlig trennscharf die reine Qualität von Unterricht abbilden und daher jemand mit 2,2 nicht unbedingt schlechteren Unterricht macht als jemand mit 2,0 ist auch klar. Ich bin ganz froh, dass wir in NDS bei den Einstellungen einen Korridor von etwa einer vollen Note einladen dürfen und nicht zwingend die beste Nachkommastelle auf Platz 1 setzen müssen.

    Es gibt bei euch kein Gremium, in dem Verteter des Kollegiums, Vertreter der Elternschaft und Vertreter der Schülerschaft alle stimmberechtigt über Grundsätze, die alle betreffen, abstimmen? Das ist bei uns das Schulforum, aus anderen Bundesländern kenne ich eben den Begriff der "Schulkonferenz". Es wird häufig als wichtiges Entscheidungsgremium bezeichnet, weil hier alle Gruppen stimmberechtigt an einem Tisch sitzen.

    Doch, klar. Das ist die von Tom123 schon mehrfach angesprochene Gesamtkonferenz.

    Mal ganz abgesehen davon, WER das verbieten darf, ist doch viel mehr die Frage, OB das Trinken von Kaffee oder Tee verboten werden darf. Mal von Fachräumen abgesehen, in denen es einen Sachgrund gibt, die Einnahme von Getränken grundsätzlich zu untersagen, sieht das im "normalen" Unterricht anders aus. Und wenn das Trinken grundsätzlich gestattet ist, gibt es auch keinen Grund, dann spezielle Getränke zu untersagen.


    Das gilt übrigens auch gegenüber Schülern. Auch wenn Schulen das immer wieder probieren, die Einschränkung der Getränke (z.B. keine Limonaden) oder auch des zulässigen Pausenessens (z.B. keine Süßigkeiten in der Brotdose) gehen regelmäßig zu weit.

    Meine Frage an euch: Ist es wirklich möglich, auf diese Weise eine „ruhige Kugel“ zu schieben, ohne dass es langfristig auffällt oder Nachteile bringt? Zum Hintergrund: Er studiert keine Hauptfächer.

    Ohne das jetzt zu sehr ins lächerliche ziehen zu wollen: Nein, das wird nicht funktionieren. Schon alleine dieses Vorhaben ist schlicht nicht realistisch:

    Aufgaben und Tests während des Unterrichts korrigieren

    Auch das hier funktioniert in der Praxis nicht zu 100%

    und nach einmaliger Vorbereitung immer wieder die gleichen Materialien verwenden – ohne sich darüber hinaus anzustrengen.

    da man immer wieder andere Lerngruppen haben wird und Inhalte zumindest rudimentär auf diese anpassen muss. Gleichwohl nimmt der notwendige Umfang der Vorbereitung natürlich später ab, da man durchaus auf bereits erstellte Materialien und Pläne zugreifen kann und das auch sollte.


    Bislang fehlen in der Auflistung vollständig die weiteren außerunterrichtlichen Tätigkeiten, die unseren Beruf prägen und die man nicht einfach skippen kann. Der Plan, nur 22h zu arbeiten, wird so wohl nicht funktionieren.


    PS: Sind die fiktiven knapp 39€ Stundenlohn netto wirklich auf Basis der 22h mit 13. und 14. Gehalt gerechnet? Das klingt nach extrem wenig.

    Und wenn alle dann zum Sikhtum konvertieren?8)

    Was soll dann sein? Dann dürfen halt ziemlich viele Personen im Militär abseits des Fronteinsatzes einen Turban tragen. Wie das aussieht, kann man z.B. in der kanadischen oder der US-Armee bereits sehen. Problematisch finde ich das nicht.

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