Geschenkt, darum geht es mir doch gar nicht. Es wird aber hier so oft geschrieben, dass Arztbesuche genehmigt werden muss. Ich frage nach und bekomme keine Antwort auf welcher Grundlage diese dann auch abgelehnt werden können. Wenn es da gar keine Ablehnung für gibt, dann ist auch kein Antrag nötig, sondern nur eine Anzeige.
Es wird bei der Frage nach Beurlaubung in den einschlägigen Rechtsnormen gar nicht unterschieden nach Arztbesuch oder anderen Terminen. Das absehbare Fernbleiben vom Unterricht erfordert so oder so die Genehmigung der Schule. In der Praxis genehmigen diese eine Beurlaubung für Arzttermine nahezu immer problemlos. Es geht beim Vorgehen vor allem um eine rechtzeitige Rücksprache und nicht das typische "Ach übrigens, ich muss in 5min los zu einem Termin".