Beiträge von Seph

    Ich sehe da kein Problem, eine Zeugnisbemerkung der Form "...hat (mit großer Freude/ mit Erfolg.....) am Projekt "Singpause" teilgenommen" aufzunehmen. Gerade solche Teilnahmehinweise auf außerunterrichtliche Mitwirkungen sind "Klassiker" der Zeugnisbemerkungen und als solche auch zulässig.

    Lieber Unterrichtsentfall/Kurzstunden statt Klimaanlage. Logisch :)

    Mal abgesehen davon, dass die eine Entscheidung beim Land lag und die andere bei den Schulträgern, stehen diese Maßnahmen ja nicht einmal im Widerspruch zueinander. Die Möglichkeit, auf hohe Raumtemperaturen situativ mit anderen Settings bis hin zu "hitzefrei" zu reagieren, bedeutet ja nicht, dass nicht gleichzeitig auch etwas an den Gebäuden selbst anzupassen wäre.

    Ich glaube, meine Schule setzt den Erlass rechtswidrig um. Wir haben jetzt Kurzstunden ab 13:00 Uhr, vormittags ganz normaler Unterricht. Im Erlass steht aber unter Nr. 1:

    ...und unter Nr. 3 steht

    Zitat

    3. Abweichend von Nummer 4.5 Satz 4 ist es zulässig, für Unterricht am Nachmittag, „Hitzefrei“ zu erteilen, insbesondere dann, wenn
    dieser durch Kurzunterricht vorgezogen wurde. Im Übrigen bleibt Nummer 4.5 des Erlasses unberührt.

    Das "insbesondere" ist dabei keine zwingende Voraussetzung.

    Hier geht es zwar um Bayern, ist aber vielleicht dennoch eine hilfreiche Quelle. Immerhin ist eine, wenn auch etwas ältere, Entscheidung des BVerwG explizit angegeben.

    Das ist direkt anwendbar, da sich die Fristberechnung direkt auf das BGB stützt. Die SL möge mal darlegen, wie sie auf ein anderes Ergebnis kommt. Entscheidend ist hier, dass es für die Anrechnung der Ermäßigungsstunden um die Vollendung des 60. Lebensjahres und nicht um den Beginn des 61. Lebensjahres geht. Solche Formulierungen findet man z.B. bei Eintritt der Volljährigkeit, die wirklich erst zum 18. Geburtstag eintritt. Das 18. Lebensjahr allerdings ist bereits am Vortag vollendet.

    Das Durchführen von mündlichen (Nach-)Prüfungen gehört zu den normalen Verpflichtungen von Lehrkräften dazu. Insbesondere den Prüferinnen und Prüfern werden dafür (zumindest in NDS) auch nach dem letzten Schultag der Q2 die Stunden noch ziemlich lange Zeit voll angerechnet.

    chilipaprika : Klar, ein Restaurant kann das ausprobieren. Und durch Verwendung für Erwachsene und Kinder ist das Risiko gesenkt, dass die Ware nicht verbraucht wird und schlecht wird. Ich bin mir jedoch unsicher, ob sich genug Eltern, wenn sie für ihre Kinder die Auswahl zwischen Seelachs mit Reis und Hähnchen mit Pommes hätten, für die Fischvariante entscheiden würden.

    Die Ware ist doch ohnehin vorhanden, wenn das Gericht auf der Karte steht. Das dann auch als Kinderportion anzubieten, sollte überhaupt kein Problem sein, außer dass man sich mal einen Tag hinsetzen und das kalkulieren muss.

    Dass man in Restaurants als Kinderteller fast nur Pommes/Hähnchen oder Fischstäbchen hat, ist traurig. Ich feiere jedes Restaurant, das sich Mühe macht, kindgerechte Portionen von Fisch und Gemüse zu machen, um zu zeigen: Schmeckt!

    Dito. Wir gehen inzwischen auch grundsätzlich nicht mehr in Restaurants mit derart einfallslosen Karten essen...das lohnt sich auch für die Erwachsenen i.d.R. nicht. Dass damit die deutliche Mehrheit aller Restaurants herausfällt ist klar....und irgendwie auch ein Armutszeugnis für die Gastronomie.

    Ja. Und wenn die umstehenden Schüler aussagen, dass der Lehrer aus Wut so fest zugepackt und den Schüler nach dem Angriff noch festgehalten habe, dann wird das Gericht die KI befragen oder was jemand in einem Forum glaubt.

    Genau, alle umstehenden Schüler verschwören sich gegen die Lehrkraft. Wirklich Sorgen sollte man sich bei Nichteingreifen vor der Aussage machen, der Lehrer stand nur unbeteiligt daneben.

    Hallo,


    ich teile hier meine Sorgen, da ich einfach nur enttäuscht bin, dass ich in meinem ersten Hauptsemester in allen Fächern nur 5 Punkte erreicht habe….war das bei euch auch so? Meine Ausbilder meinen, dass ich nicht die gleichen Leistungen im zweiten Hauptsemester mitbringen darf, weil es sonst schwierig wird…

    Ich würde mich sehr auf eure Erfahrungsberichte freuen.


    Lg

    Die gerade so ausreichenden Leistungen sind sicher erst einmal enttäuschend, sind aber kein K.O. Kriterium. Entscheidend ist, dass du nun auf Ursachensuche gehst und versuchst an diesen zu arbeiten. Genau darum geht es letztlich in der Ausbildung.

    Für das Mathematikstudium Lehramt Sek I fällt mir spontan die PH Heidelberg ein, die für dich evtl. infrage käme. Prof. Spannagel bietet dort seine Vorlesungen als "Flipped Classroom" an. Das bedeutet, dass alle Vorlesungen als Video abrufbar sind und in der "Vorlesung" Fragen dazu besprochen werden. Aber genau an diesem Punkt "beisst sich die Katze in den Schwanz" - denn die vertiefenden Erklärungen fehlen dir, falls du nicht vor Ort bist.

    Dass einzelne Dozenten ihre Inhalte online verfügbar machen (oder die Vorlesung nahezu 1:1 als Buch veröffentlichen) gibt es sicher an vielen Hochschulen und gab es auch vor Jahrzehnten schon. Nur funktioniert ein Fernstudium so noch immer nicht.

    Von einem 9jährigen droht einem Erwachsenen auch keine Gefahr. Von einem 15/16 jährigen schon.

    Da sind wir uns also alle einig. Und dementsprechend würde ich handeln.

    9jährige ziehe ich auseinander und bei 15/16 jährigen schütze ich mich.

    Was nicht in Ordnung ist, ist das Verhalten der Schulleitung aus dem Eingangspost. Nach der Prügelei muss die SL reagieren und darf es nicht ignorieren. Das geht gar nicht.

    Es ging im Eröffnungsbeitrag um 5.-7. Klässler und nicht um 15-16 Jährige. Und auch wenn es stimmt, dass man sich nicht zwingend dazwischenwerfen und selbst "einkassieren" muss, ist das hier

    Ich schaue mir das an und sammele am Schluss die Reste ein.

    völlig daneben. Da ist von uns Lehrkräften doch ein etwas größerer Einsatz gefordert als nur daneben zu stehen.

    PS: Auch aggressiv auftretende Schüler realisieren durchaus den Unterschied zwischen einem Mitschüler und einer Lehrkraft und prügeln i.d.R. beim dazwischengehen nicht auch noch auf die Lehrkraft ein.

    Eher eine theoretische Frage: Aber ich bin ja aktuell nur mit der Aufgabe beauftragt und habe die Beförderung noch nicht. Ist die Stelle dann trotzdem mit mir besetzt? Und kann ich mich hypothetisch in der laufenden Probezeit auf andere ausgeschriebene Stellen bewerben?

    Man wird dennoch schon formal in die Stelle eingewiesen, erhält aus dieser aber zunächst nur Dienstbezüge nach (vermutlich bei dir) A14. Dennoch ist die Stelle dann schon an dich gebunden.

    Ja, formal dürfte eine Bewerbung auf eine andere Stelle möglich sein. Das Bild, welches damit vermittelt wird, ist für die dann neue Zielschule aber auch nur dann nicht abschreckend, wenn sie dich unbedingt haben wollen.

    Wir sammeln 50 Euro "Materialgeld" ein, für Kopien (nur s/w), Werken, Kochen, noch so Zeug.

    Geht das bei euch nicht? Schaffen 95% alle Familien. Kenne ich von allem Schulen hier so.

    Das Problem kann (je nach Träger) darin bestehen, dass derartige Einnahmen ja auch sauber verbucht werden müssen und den Schulträger erst Recht dazu verleiten können, den vom Schulträger den Schulen zugewiesenen Betrag weiter zu verringern.

    Ich bin ja in der BR Arnsberg. Ich hatte da anfangs auch große Probleme, die Mehrarbeit auszahlen zu lassen, am Ende hat es dann aber immer geklappt. Ich bin ja gerade der Fall gewesen, bei dem Mehrarbeit angeordnet wurde (und zwar immer wieder), obwohl das nicht sein durfte. Nur entbindet mich das nicht von meiner Arbeitspflicht im Rahmen meines Arbeitsvertrags, dieses Verbot Mehrarbeit anzuordnen besteht zwischen der Schulleitung und ihrem Dienstherrn.

    Danke für die Erläuterung. Ich war halt über folgende Formulierung auf der Seite der BR Arnsberg gestolpert:

    Besondere Hinweise

    Befristet eingestellte Personen dürfen keine Mehrarbeit übernehmen, da immer eine Änderung des bestehenden Arbeitsvertrages erfolgen muss.

    Aber schon krass, dass du trotz bestehendem Verbot der Anordnung von Mehrarbeit diese dennoch übernehmen musstest. Mir leuchtet ein, dass dieses erst einmal eine Anweisung der BR an die SL ist, aber gibt es da keinen Weg, sich als Beschäftigter dagegen zu wehren?

    Auch das ist nicht korrekt. Befristet angestellte Lehrkräfte dürfen auch Mehrarbeit machen, ihnen darf aber keine Mehrarbeit angeordnet werden. Das ist ein feiner Unterschied.

    Mal abgesehen davon, dass vergütbare Mehrarbeit im Schuldienst ohnehin nur durch zu leistende Unterrichtstätigkeit entstehen kann (diese wird i.d.R. angeordnet....aber ja, ok...sie kann auch auf Antrag genehmigt werden), scheinen einige Bezirksregierungen in NRW explizit die Übernahme (das umfasst mehr als nur die Anordnung) von Mehrarbeit bei befristet eingestellten Personen auszuschließen. Das finde ich z.B. bei der BR Arnsberg und bei der BR Münster.

    In der Regel sollte es ausreichen, wenn mit der Anmeldung das letzte Zeugnis in Kopie mit vorgelegt wird, um prüfen zu können, ob tatsächlich eine Versetzung in Jahrgang x erfolgte. Was die aufnehmenden Schulen da konkret haben wollen, geht meist aus den Anmeldeunterlagen hervor. Es ist aber nicht notwendig, Zeugnisse aus längst zurückliegenden Schuljahren vorzulegen, diese haben i.d.R. keine Relevanz mehr.

    Der Schüler muss zwei Wochen Schulhof kehren, weil er Eicheln ins Gebüsch geworfen hat und anwesend war, als ein Mitschüler (der lediglich verwarnt wird) einem Mädchen einen Stein an den Kopf geworfen hat?

    Der Eröffnungsbeitrag gibt einen anderen Sachverhalt vor. Nach diesem war der Betreffende nicht lediglich anwesend, sondern haben beide Jungen mit Steinen (oder Eicheln, was letztlich egal ist) auf dem Schulgelände geworfen und damit letztlich billigend in Kauf genommen, dass auch jemand getroffen werden kann. Wessen Stein dann nun wirklich das Mädchen traf, ist insofern gar nicht entscheidend. Aktiv beteiligt am rücksichtslosen Verhalten waren scheinbar beide Jungen und erfahren damit zurecht eine entsprechende Konsequenz. Dass diese "nur" ein Erziehungsmittel ist, empfinde ich ehrlich gesagt sogar als vergleichsweise milde.


    PS: Dass die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen, finde ich - wie weiter oben erwähnt - auch etwas seltsam und zeugt von der Fehlvorstellung, dass Konsequenzen erst in einer bestimmten Reihenfolge durchlaufen werden müssten. Aber auch das ändert nichts daran, dass der Betreffende hier zurecht ein Erziehungsmittel auferlegt bekommt.

    So, jetzt habe ich tatsächlich mal Chat GTP gefragt (danke für den Tipp). Die KI meint leider, dass 14 Tage zu unverhältnismäßig wären und das Werfen von Eicheln dafür nicht ausreichend sei. Ordnungsmaßnahmen? Jugendamt? Das geht wohl zu weit….

    Mal abgesehen von der wirklich denkbar ungeeigneten Hinzuziehung einer KI, die überhaupt nicht in der Lage ist, die Verhältnismäßigkeit einzuschätzen (auf welche Datenbasis will sie sich da auch beziehen?), möchte ich noch einmal betonen, dass es hier um ein einfaches Erziehungsmittel geht. Alles andere sind mögliche eskalierende Maßnahmen, wenn ein solch mildes Mittel der Wiedergutmachung halt nicht angenommen wird.

    Auch die Reinigung 2 Wochen lang? (Ich war dagegen)


    Danke für deine Mühe

    Ja klar. Die möglichen Ordnungsmaßnahmen sind abschließend in §53 Absatz 3 SchulG NRW geregelt. Die Erziehungsmittel sind nicht abschließend in §53 Absatz 2 SchulG NRW geregelt. Dazu gehören explizit auch Maßnahmen mit dem Ziel der Wiedergutmachung und Beauftragungen mit Aufgaben, die geeignet sind, das Fehlverhalten zu verdeutlichen.

    Der Schüler, zur Reinigung. Das war eine Antwort auf die fehlende aufschreibende Wirkung. Dazu schreiben die auch etwas

    Wenn Erziehungsmittel torpediert werden, kann man langsam mal über Ordnungsmaßnahmen nachdenken.

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