Wieso "Hörensagen über Schulleitungen"?
Selbst wenn es die Schulleitungen wären, die quasi nichts tun wollen, dann könnten wir einfachen Lehrkräfte ja auch nichts tun und müssten die Entscheidungen hinnehmen. Wenn ich 0 Punkte vergeben und damit das Risiko einer Klage eingehen wollte, dann würde das ja nichts ändern, wenn die Schulleitung mir genau das untersagt.
Welche Entscheidung wäre hinzunehmen? Dass Täuschungsversuche nicht als solche zu ahnden wären? Das hätte eine SL schlicht nicht zu entscheiden. Das Risiko einer Klage hat man übrigens immer bei Bewertung, nur ist diese minimal. Den meisten ist - spätestens nach Erstberatung beim auf Verwaltungsrecht spezialisiertem Anwalt - klar, dass ein solches Verfahren kostenintensiv und wenig aussichtsreich ist. Dem kann man als handlungssichere Lehrkraft entspannt entgegensehen.
Dass es verschiedene Sichtweisen zu dem Thema gibt, war mir schon klar.
Darum ging es mir aber gar nicht, sondern darum, wie die Erlasse in den anderen Bundesländern aussehen.
Leider scheint das niemand zu wissen.
Es gibt keinen spezifischen Erlass, der regelt, wie mit Täuschungsversuchen durch KI umzugehen ist. Es gibt sehr wohl Vorgaben, wie mit Täuschungsversuchen umzugehen ist. Und dafür muss man gerade nicht zwingend in der Situation selbst "auf frischer Tat erwischen". Worin sich die Bundesländer teils leicht unterscheiden, ist die Liste möglicher Konsequenzen (z.B. Anordnung der Wiederholung, Wertung von Teilbereichen und nicht der gesamten Prüfungsleistung, Aberkennung der gesamten Prüfungsleistung usw.).