Also ja, heute ist grundsätzlich Urnengang, also auch für alle eidgenössischen Volksabstimmungen. Für die Rückerstattung des Haushaltsüberschusses gibt es aber noch gar keine Gesetzesvorlage, der Vorstoss ist erst mal bei der Regierung und die ist dafür. Irgendwann in den nächsten 4 Jahren stimmen wir dann ab. Das ist aber praktisch immer so, dass wir "zu viel" Geld haben, Basel ist dank Roche und Novartis die reichste Stadt im Land. Drum kaufen wir ja auch unsinnige Mülleimer, die an die Stadtverwaltung melden, wann sie voll sind und stellen mobile Pflanzkübel mit Bäumen in der Stadt auf. Wir leisten uns jegliche Dekadenz.
Nutzt ihr im Unterricht gendergerechte Sprache?
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nur "arm, aber sexy" könnt ihr euch nicht kaufen.. außer ihr gebt uns berlinern ordentlich was ab. das würde allerdings bei uns sofort verdunsten und wir wären immer noch sooo sexy...
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Danke, ich verzichte. Mir ist stinkreich und nur so semi-hip dann doch ganz recht. Wir hatten halt jahrelang eine studierte Wirtschaftswissenschaftlerin als Vorsteherin des Finanzdepartements, Kompetenz könnte offensichtlich doch hilfreich sein. Immerhin haben wir neuerdings aber auch die höchste Kriminalitätsrate im ganzen Land.
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Mal gucken, ob dem zwangsweisen Gendern jetzt gerichtlich ein Ende gesetzt wird.

—> https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesell…cht-li.10016791
Damit wäre dann wohl auch das Zwangsgendern der Unterrichtsentwürfe fürs Seminar vom Tisch und auch die LuL, SuS und KuK. -
Mal gucken, ob dem zwangsweisen Gendern jetzt gerichtlich ein Ende gesetzt wird.

—> https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesell…cht-li.10016791
Damit wäre dann wohl auch das Zwangsgendern der Unterrichtsentwürfe fürs Seminar vom Tisch und auch die LuL, SuS und KuK.Interessanter Fall, den werde ich gerne mitverfolgen. Danke!
Die Schlussfolgerung halte ich aber für verfrüht. Zwischen der Unzulässigkeit einer Kündigung und der Unzulässigkeit der Verwendung Gendergerechter Sprache an sich, gibt es dann doch noch kleine Unterschiede. Das Ergebnis kann auch sein, dass diese zwar grundsätzlich gefordert werden kann und die Verweigerung eine Pflichtverletzung darstellt, diese aber für sich allein genommen nicht schwerwiegend genug ist, um eine Kündigung auszulösen.
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Die Schlussfolgerung halte ich aber für verfrüht.
Mein Augenmerkt fiel viel mehr auf den Aspekt, dass es gar keine gesetzlichen Vorgaben gibt wie zu gendern ist. Entsprechend kann auch kein Studienseminar so etwas verlangen.
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Mein Augenmerkt fiel viel mehr auf den Aspekt, dass es gar keine gesetzlichen Vorgaben gibt wie zu gendern ist. Entsprechend kann auch kein Studienseminar so etwas verlangen.
Ich finde es ehrlich gesagt unwichtig, sich Gedanken dazu zu machen, dass man nicht "SUS" und LUL" schreiben möchte.
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Es gibt auch keine gesetzliche Vorgabe, wie man zitieren muss. Trotzdem fordern die meisten Studienseminare eine wissenschaftliche Zitierweise. Die Kriterien an die Form der Arbeit sind im Vorhinein bekannt, da kann man sich im Nachhinein nicht beschweren, wenn man die Kriterien nicht erfüllt hat und deswegen Punktabzug erhält.
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Mein Augenmerkt fiel viel mehr auf den Aspekt, dass es gar keine gesetzlichen Vorgaben gibt wie zu gendern ist. Entsprechend kann auch kein Studienseminar so etwas verlangen.
Es bedarf keiner expliziten Rechtsnorm, um bestimmte Vorgaben für schriftliche Ausarbeitungen wirksam vorgeben zu können. Das dürften wir alle auch noch von der Uni kennen. Oder kennst du ein Gesetz, in dem explizit vorgeschrieben wäre, wie z.B. Quellenangaben in wissenschaftlichen Arbeiten auszusehen haben?
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