Ich finde die Ergebnisse der Verbandsanhörungen zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes recht interessant. Obwohl auch irgendwie teilweise widersprüchlich:
„ Beförderungsämter
Schaffung eines Beförderungsamtes für
Fachleitungen aller Lehrämter
Die Schaffung von Beförderungsämtern für alle Fachleitungen ist abzulehnen. Dies hätte zur Folge, dass kaum noch flexibel auf Entwicklungen
im Bereich der Ausbildung reagiert werden könnte, um etwaige Personalbedarfe dort zu decken. Dies ergibt sich daraus, dass einmal aufgrund der Wahrnehmung von Ausbildungsaufgaben beförderte Beam-
tinnen und Beamte wegen des Anspruchs auf amtsangemessene Beschäftigung i. d. R. nicht mehr für allgemeine Unterrichtstätigkeiten verwendet werden könnten.
Einführung eines weiteren Beförderungs-
amtes A 13 Z
Die Ausbringung eines neuen funktionsgebundenen Spitzenamtes A 13 tzgl. Amtszulage (A 13 Z) zur Verhinderung von Personalfluktuation der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt ist aus besoldungsfachlicher Sicht nicht erforderlich. Amtszulagen in der Besoldungsgruppe A 13 der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt können nur nach Maßgabe sachgerechter Bewertung für besondere herausgehobene und dauerhaft wahrzunehmende Funktionen vorgesehen werden, die sich von denen der Besoldungsgruppe A 13 abheben. Den besonderen Anforderungen an eine Tätigkeit in den nichttechnischen Diensten wird besoldungs- und haushaltsrechtlich bereits hinreichend Rechnung getragen, indem besondere Funktionen auf Grund entsprechender Stellenschlüsselungen bereits dem Spitzenamt der Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt zugeordnet werden. Die Einführung eines neuen allgemeinen Spitzenamtes A 13 Z im Bereich der nichttechnischen Dienste wäre zudem mit nicht geringen Mehrausgaben für den Landeshaushalt verbunden und ist auch aus diesem Grund abzulehnen.
Fachleitungszulage(§ 55 LBesG NRW-E)
„Echte" Angleichung der Besoldung der Fachleitungen für die Lehrämter Grundschulen, Sekundarstufe I und sonderpädagogische Förderung an die Besoldung der Fachleitungen für die übrigen Schulformen
Die Prüfung einer etwaigen Harmonisierung ist noch nicht abgeschlossen.
Zulagen zum Ausgleich wegfallender Beförderungsämter
Ausgleich struktureller Probleme im Besoldungssystem bei Funktions-, Leitungs- und Beförderungsämtern über die Regelung von angemessenen Zulagen.
Die Anhebung auf A 13 Z wirft Folgefragen auf. Ob hieraus beispielsweise Weiterungen bei den bisherigen funktionslosen Beförderungsämtern oder an anderer Stelle folgen, wird derzeit innerhalb der Landesregierung unter Berücksichtigung rechtlicher und haushalterischer Aspekte mit der gebotenen Sorgfalt analysiert und etwaige Maßnahmen abgewogen.„