Beförderungsstellen NRW 2026

  • Hallo zusammen,

    war lange Zeit stiller Mitleser ...

    Nun möchte ich meine "Lösung" diesbezüglich kundtun:
    Entpflichtung als stellvertretender Schulleiter zum 1. August 2026 (zweistellige Anzahl Dienstjahre auf dieser Position) und Wechsel der Dienststelle - Ende des Hinhaltens durch den Dienstherren.

    Schwierig ist noch ein wenig als Antwort nicht immer "Ja!" zu sagen, aber das sollte sich mit der Zeit noch legen...

    Das ist vielleicht nicht für jeden machbar, aber es tut auch nicht so weh, wie mach einer denkt.

  • E13/6 mit Amtszulage A13/FN 4 LBesO

    Richtig gelesen, ich bin angestellte Lehrkraft.

    Einmal editiert, zuletzt von BB71 (11. Mai 2026 18:45)

  • An welcher Sek I Schulform bekommt man E13 mit Zulage für stellvertretende Schulleitung? Oder gibt es da eine andere Nummerieung als bei A?

  • Große Hauptschule - Funktionsstelle als Konrektor: E13/A13 gelten als so genannte Paralleltabelle, die Zulage wird seit 2019 gezahlt.
    Diese wurde eingeführt, um Konrektorenstellen attraktiver zu machen...
    2026 scheint das dem Dienstherren wohl nicht mehr so wichtig zu sein.

    2 Mal editiert, zuletzt von BB71 (11. Mai 2026 18:47)

  • Das wird noch ein bisschen dauern.

    Es gibt noch Stellungnahmen von den Verbänden. Bestimmt Änderungsanträge von der Opposition. Vielleicht einen neuen Entwurf von der Regierung. Ich meine, der Entwurf sollte im Juni in die Plenarsitzung, um mit der Julibesoldung Abschläge zu bekommen. Endgültig beschlossen wird das Gesetzt irgendwann im Herbst.

  • Ich habe eine Rückmeldung vom VBE und der GEW erhalten.

    Sie laufen wohl Sturm gegen die jetzige Gesetzesvorlage, bei welcher das 1. Beförderungsamt unberücksichtigt ist.

    Ob es was bringt?

    Ich habe Widerspruch gegen dieses Vorgehen beim LBV eingereicht.

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