Beiträge von Super112

    Und...

    Soeben erfahre ich leider durch meinen Professor, dass ich 2 neue Schultergelenke benötige ( nach dem schweren Unfall vor 1 Jahr). 4 Operationen hatte ich jetzt. Die letzte im Januar. Man hoffte, dass es klappen würde. Leider nein. Schmerzen nehmen zu. Bewegung ab. Unterrichtsverpflichtung nimmt auch zu.

    Soll mich in den Sommerferien, also August operieren lassen. Dann ist die Wiedereingliederung abgebrochen. Aber mit guter Prognose der Ärzte, dass ich wieder voll arbeiten kann ( mit neuer Wiedereingliederung) und ca 3-monatigem Ausfall...

    Bis zu den Sommerferien kann ich noch durchhalten...


    Mist...

    Zusätzlich zu den aktuell noch 10 Unterrichtsstunden kommen ja Korrekturen und zusätzliche Aufgaben, die ich in der Schule übernommen habe. So musste ich für dieses ganztägige Event viel Planen und organisieren . Heute habe ich diverse Dinge bestellt, mit der Stadt die Finanzierung geklärt, mit KuK alles abgestimmt usw.

    Dann wurde ich nachdrücklich aufgefordert zur LK an meinem freien Tag im Rahmen der Wiedereingliederung zu erscheinen- auch ca 3 Stunden mehr...!

    Das kann ja nicht der Sinn sein, 10 Stunden im Plan zu haben und trotzdem 20 Stunden tatsächlich zu arbeiten. Mit U-Vorbereitung, Korrekturen, Planungen, Konferenz usw..!

    Morgen kontaktiert mich die Bezirksregierung. Möchte mich rechtlich absichern. Hinterher heisst es: Warum halten sie sich nicht an den Wiedereingliederungsplan? Wer hat das angeordnet usw...!

    Ich bin seit 23 Jahren Lehrer, bin immer gesprungen, hab immer ja, klar ,mache ich gesagt. Immer zur Stelle mit 150 Prozent.

    Im Sinne meiner Gesundheit muss damit mal Schluss sein....

    Die eigentliche Frage ist ja auch das Thema Mehrarbeit!

    Wenn ich Montag ganztägig erscheinen muss und meine regulären Stunden von Mittwoch bis Freitag angesetzt sind, dann leiste ich am Montag Mehrarbeit. Das ist in der Wiedereingliederung nicht erlaubt. Damit würde sich mein aktuelles Stundendeputat für diese Woche verdoppeln.

    SL argumentiert: Der Kollege hatte in der letzten Woche auch 4x45 Minuten Hitzefrei.

    Deshalb wäre die Mehrarbeit ok, da ich die Hitzefteistunden nacharbeiten würde.

    Muss man diese Stunden, die wegen höherer Gewalt ausgefallen sind, nacharbeiten, da es sich um Minusstunden handelt? Und würde das auch für jemanden gelten, der in der Wiedereingliederung steckt...?

    PS:

    Die Sachbearbeiterin der Bezirksregierung bezog sich im heutigen Telefonat auf die tatsächlichen Pflichtstunden laut Wiedereingliederungsplan und Bezirksregierungsgenehmigung. Sie sagt aber auch: Mehrarbeit in der Wiedereingliederung geht nicht!! Sie bespricht es mit der Dezernentin und meldet sich morgen nochmal.

    Viele Grüße

    Wie das Verfahren läuft, ist mir bekannt. Mich hat nur irritiert, dass du von Wiedereingliederungsplan gesprochen hast. Da war mir nicht klar, ob es sich um die ärztliche Empfehlung handelt (was ja offensichtlich der Fall ist), an die sich die Behörde halten soll, die Grundlage für das BEM-Gespräch ist, aber erst genehmigt werden muss, oder schon um die Verabredung, die nach der ärztlichen Empfehlung stattfindet: Bei der wäre dein Schulleiter - falls das BEM-Gespräch in der Schule stattfindet - dabei und daher erschien es mir unlogisch, dass er gegen seine eigene Verabredung handeln sollte.

    Korrekt! Der Plan wurde erstellt vom Arzt. Dieser wurde im BEM mit der SL und dem Personalrat der Bezirksregierung kommuniziert und von der Bezirksregierung, auf Grundlag dieses ärztlichen Plans, genehmigt. In dem ärztlichen Attest stand Montag und Dienstag kein Unterricht.

    Ich rufe morgen bei der Bezirksregierung an...

    Okay, das heißt, du hast eine Sammelmail bekommen?
    Dann antwortest du einfach "Da ich mich zur Zeit in der Wiedereingliederung befinde und an dem Tag wahrzunehmende Termine habe, bitte ich mein Fehlen zu entschuldigen."

    (Und ich schreibe das hier und habe es im ganzen Jahr EINMAL geschafft, von einem ganztägigen Tag um 12 Uhr wegzugehen, war sonst brav auf jeder LK und fühle mich genau gerade total schlecht, weil ich bei einer Notenkonferenz fehlen werde.
    Also: Mache es besser als ich, achte auf dich!)

    Hey..

    Keine Samnelmail! Eine Mail nur an mich mit der Anweisung, genau wie Teilzeitkräfte, die dann einen freien Tag hätten, zu erscheinen.

    Ich werde schriftlich angewiesen, eine Station zu leiten und im Vorfeld das nötige Material zu beschaffen. Eine weitere Kontaktaufnahme meinerseits wird abgelehnt, der SL habe sich unmissverständlich ausgedrückt ...


    Ich bin geschockt!!

    Alle Pflichtstunden werden laut Wiedereingliederungsplan an andren Tagen erfüllt. Der Montag ist laut Wiedereingliederungsplan frei.

    Nun gibt es eine dienstliche Anweisung, ganztägig am Montag anwesenden zu sein.

    Auch Teilzeitkräfte wären verpflichtet teilzunehmen. Jedoch geht es nicht um Teilzeit, sondern um elne stufenweise Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen....

    Was ist mit Wiedereingliederungsplan gemeint: der Vorschlag des behandelnden Arztes oder die letztliche Genehmigung durch die Behörde?

    Der Plan, den der Arzt erstellt.

    Dort stehen die zu unterichtenden Stunden drin und der Plan der Aufstockung der Stunden ab welchem Zeitraum usw..

    Ebenso stehen dort weitere Angaben wie zum Beispiel:

    Kein Vertretungsunterricht, freier Tag, keine Pausenaufsichten usw...!

    Das ist die Vorlage der Bezirksregierung.

    Diese bespricht man beim BEM-GESPRÄCH und dann geht das unterschrieben zurück zur Bezirksregierung. Die erteilen dann die Genehmigung.

    Alle dort aufgeführten Punkte dienen dem Arbeitsschutz und müssen m.W. eingehalten werden.

    Das ist ja keine lockere Empfehlun , sondern ein verpflichtender ,durch die Bezirksregierung und den Personalrat sowie den Arzt vorgegebener Plan...

    Hallo zusammen!

    Wenn im Wiedereingliederungsplan festgehalten wurde, dass der Montag und der Dienstag frei sein müssen, kann der SL einen trotzdem verpflichten, an einem der Tage zu einer Schulveranstaltung wie einen Ausflug , Wandertag oder Sportfest zu erscheinen?

    Der Plan wurde ärztlich erstellt, von der Bezirksregierung genehmigt und von der SL akzeptiert.


    Viele Grüße

    Gewerkschaften wie der Beamtenbund (DBB NRW) und die Gewerkschaft der Polizei (GdP) kritisieren scharf, dass die Substanz des Fonds zwar formal bei ca. 14,1 Milliarden Euro gedeckelt und geschützt wird, dem Fonds aber durch die fehlenden Einzahlungen und das Absaugen der Rendite die Kraft genommen wird, inflationsbedingt mitzuwachsen. Das Geld wird jetzt im Hier und Jetzt verbraucht, um den aktuellen Haushalt zu sanieren, anstatt wie versprochen die Demografie-Krise ab 2028 abzufedern.

    Dazu kommt ein zweiter, indirekter Entnahmeeffekt: Eigentlich war gesetzlich verankert, dass das Land NRW dem Pensionsfonds jedes Jahr 200 Millionen Euro aus dem Haushalt zuführen muss, um den Topf für die Zukunft zu vergrößern.

    Diese Einzahlungen wurden ab 2024 dauerhaft gestrichen.

    Für die Jahre 2024, 2025 und 2026 fehlen dem Fonds dadurch weitere 600 Millionen Euro, die fest für die Zukunft der Altersvorsorge eingeplant waren.

    Man kann Rente und Pension gar nicht direkt vergleichen, da in der Rentenkasse vom Minijobber bis zum Manager alle einzahlen, während Beamte zu über 60 % einen Hochschulabschluss haben und somit logischerweise höhere Altersbezüge erzielen.

    Zudem müssen/ können Angestellte ihre Rente oft durch private Vorsorge oder betriebliche Zusatzrenten (VBL) aufstocken – eine Möglichkeit, die man gesetzlich verpflichtend für alle Firmen ausbauen könnte.

    Beamte hingegen haben solche staatlich finanzierten Zusatzrenten nicht; ihre Pension ist bereits das Gesamtpaket.

    Statt das System der Beamten zu schwächen, sollte der Fokus also eher darauf liegen, die Betriebsrenten in der freien Wirtschaft für alle Arbeitnehmer verbindlich zu stärken.

    Es bringt kein neues Geld:

    Wenn Beamte in die Rentenkasse einzahlen, erwerben sie auch Rentenansprüche. Da der Staat ihr Arbeitgeber ist, müsste er die Beiträge komplett aus Steuergeldern zahlen – und die Rentenkasse müsste später riesige Renten an sie ausschütten. Das Geld wandert nur von der linken Tasche in die rechte.

    Es verschiebt das Problem nur: Kurzfristig gäbe es ein Plus in der Rentenkasse. Sobald diese Beamten aber in Rente gehen, kollabiert das System umso härter, weil die alternde Generation der Beamten dann zusätzlich versorgt werden muss.

    Der Staat zahlt am Ende drauf: Das gesetzliche Rentenniveau reicht rechtlich nicht aus, um Beamte im Alter „amtsangemessen“ zu versorgen. Der Staat müsste die Differenz ohnehin über eine teure Zusatzversorgung aus Steuermitteln drauflegen.

    Fazit:

    Beamte in die Rentenkasse zu stecken, ist eine optische Täuschung. Es entlastet den Steuerzahler um keinen einzigen Cent, sondern verschiebt das Problem nur um ein paar Jahre.

    Aktuell fließen im Jahr 2026 gigantische 127,4 Milliarden Euro an Bundeszuschüssen und Bundesmitteln direkt aus Steuergeldern in die gesetzliche Rentenversicherung. Der Zuschuss würde im Falle der Hinzuziehung der Beamten explodieren!!

    Kam heute:

    Spannender Satz:

    " Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an."

    Beginn der Nachricht des MSB NRW >>>>>>>>>

    Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,

    zum 1. August 2026 wird die stufenweise Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I mit der Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 abgeschlossen sein. Darüber hatte ich Sie am 5. Februar bereits informiert. Schwerpunkt der damaligen Information waren die Auswirkungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Nunmehr erhalten Sie eine Information für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis:


    1. Lehrkräfte im bisherigen Einstiegsamt A 12

    Beamtinnen und Beamten, die zum 1. August 2026 als Lehrkräfte ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit den Amtsbezeichnungen

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen,

    -Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,

    - Lehrerin, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,

    - Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung innehaben, werden kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Ein Antrag auf Überleitung oder eine Ernennungsurkunde sind nicht erforderlich.

    Die neue Amtsbezeichnung lautet ab 1. August 2026 „Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht".

    Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird die Anpassung der Besoldung mit den Bezügen für den Monat August 2026 vornehmen. Die bislang gezahlte Zulage nach § 91a des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) entfällt mit Wirkung vom 1. August 2026.

    Die betroffenen Lehrkräfte werden durch das LBV schriftlich über die gesetzliche Überleitung und die Anpassung der Besoldung informiert. Es wird gebeten, dass diese Lehrkräfte sorgfältig prüfen, ob sie über eine der oben genannten Amtsbezeichnungen verfügen und damit die Voraussetzungen für die Überleitung nach A 13 erfüllen. Falls Lehrkräfte feststellen, dass ihre Besoldung fehlerhaft angepasst wurde oder die Anpassung trotz Vorliegens der Voraussetzungen ausgeblieben ist, sollten sie sich unverzüglich an das LBV wenden.


    2. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter


    Mit der Hebung des Einstiegsamtes für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 erfolgt zugleich eine entsprechende Anpassung des Anwärtergrundbetrags für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (§ 74 Absatz 2 LBesG NRW i.V.m. Anlage 12 zum LBesG NRW). Die Anpassung des Anwärtergrundbetrags erfolgt ebenfalls mit den Bezügen für den Monat August 2026.


    3. Weitere Regelungen


    Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen sieht als rechtlich notwendige Folgewirkung zunächst die Anhebung des Amtes „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator" von A 13 auf A 13 mit Amtszulage vor. Die Überleitung der betroffenen Lehrkräfte in ein Amt A 13 mit Amtszulage soll ebenfalls kraft Gesetzes erfolgen. Die Zahlung der Amtszulage erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung mit den Bezügen für August 2026. Die betroffenen Lehrkräfte werden vom LBV durch ein gesondertes Schreiben informiert.


    Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an.


    Bitte stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Lehrkräfte diese Information erhalten. Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit abgeordnet, beurlaubt oder längerfristig erkrankt sind. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Urban Mauer

    Ich hatte ne Kollegin an der Gesamtschule, die war A14 , ohne besondere Aufgaben.

    Ich hatte A12. Wir hatten beide eine Klasse, die wir gemeinsam geleitet haben.

    Meist du, ich bin zu der gegangen und habe gesagt: du verdienst mehr Geld, also übernimmst du 3/5 tel der Arbeit ?

    Ich habe eine Rückmeldung vom VBE und der GEW erhalten.

    Sie laufen wohl Sturm gegen die jetzige Gesetzesvorlage, bei welcher das 1. Beförderungsamt unberücksichtigt ist.

    Ob es was bringt?

    Ich habe Widerspruch gegen dieses Vorgehen beim LBV eingereicht.

    Absolute Frechheit!!


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte

    Themenfeld

    Personalverwaltung

    Vorschlag

    Durch "A13 für alle" gibt es für die meisten Lehrkräfte keinen Anreiz mehr, Aufgaben in der Schulentwicklung zu übernehmen. Auch stellvertretende Schulleitungen wurden demotiviert, weil sie immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, ohne dass es wenigstens noch einen finanziellen Abstand zur Lehrkraft gibt.

    Antwort

    Aufgrund der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf A 13 fallen funktionslose Beförderungsämter an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen - die bislang oftmals mit Wahrnehmung einer Sonderaufgabe verknüpft wurden - künftig weg. Die entsprechenden Aufgaben müssen nunmehr ohne Beförderungen von Lehrkräften wahrgenommen bzw. erledigt werden.

    Lehrkräfte sind bereits nach § 57 Abs. 2 Schulgesetz verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität der schulischen Arbeit aktiv mitzuwirken. Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte die dienstlichen Anordnungen von Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen haben. Die Delegation der entsprechenden Aufgaben durch die Schulleitung ist daher bereits möglich.

    Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW https://share.google/D1ttwkIDHwwNVvz3U

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