Ohne Funktionsstelle heute nicht ohne Aufgabe. Wieso genau regst du doch so sehr darüber auf?
Weil das zeigt, wie unfassbar ungerecht es zugeht. Oberstudienräte an einer Sek 1 Schule....! Das kannst du doch keinem erklären..
Ohne Funktionsstelle heute nicht ohne Aufgabe. Wieso genau regst du doch so sehr darüber auf?
Weil das zeigt, wie unfassbar ungerecht es zugeht. Oberstudienräte an einer Sek 1 Schule....! Das kannst du doch keinem erklären..
Ich habe es oben beschrieben.
Jedoch war es eine Gemeinschaftsschule ...
Ohne Sek 2! Da liefen etliche A14er rum. Ohne Funktionsstelle!!
In einem Jahr gab es dort ( 2018/ 2019) 7x A13 - Stellen gleichzeitig für A12 er Kollegen. Für eine 2 - zügige Schule mit 40 Kollegen. Da es ein Schulversuch war, welcher scheiterte, ist die Schule Geschichte.
Ein Kollege erhielt ein Beförderungsamt für einen Schüleraustausch, den es gar nicht mehr gab, da sich die Schule in der Auflösung befand.
Das gab richtig Stimmung an den umliegenden Schulen.
Das fiktive Partnereinkommen haben wir in NRW leider auch....
Dass es an Gesamtschulen Sek II-Stellen gibt, ist ja nun nicht so überraschend, da es an Gesamtschulen ja auch eine Sek II gibt.
Sekundarschulen sind reine Sek I-Schulen und haben trotzdem Sek II-Stellen.
Exakt!
An einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe gibt es natürlich A14 Stellen. Darum geht es nicht.
Wir haben an einer Gesamtschule, 6 - zügig + große Oberstufe eine einzige A15 Stelle für Koordinierungsarbeit.
In dem Beitrag auf den ich mich bezogen habe, ging es um Sekundarschulen ohne gymnasiale Oberstufe, bei der etliche Kollegen als Oberstudienrat rumlaufen - ohne Aufgaben, ohne Oberstufe. Das empfinde ich als Sauerei!!
Du kannst das Thema seit gestern übrigens überall nachlesen. Ob 4teachers oder Bild oder TAZ oder Zeit oder WELT...
Mein Vater war übrigens erst Oberamtsrat und wurde dann, da es diesen Posten nicht mehr gab, als Regierungsrat geführt. BEIDES A13.
Da du nach Schulformen und nicht nach Studienabschlüssen sortiert hast, könnte man noch eine besonderheit an der Sekundarschule ergänzen. An diesen reinen Sek1-Schulen gibt es A14 Stellen für Sek2-Kollegen, die es dorthin verschlagen hat. Also Oberstudienrat-Stellen.
Ich vermute bundesweit gibt es diese Konstellation sonst niergends.
Jo.
Das kenne ich auch! Obersauerei.!
Ein Kollege wurde an diese Sekundarschule abgeordnet um sich da ne A14 Stelle zu schnappen und wurde wieder zurückabgeordnet an seine ursprüngliche Gesamtschule.
Andere Kolleginnen waren an der reinen Sek1 Schule mit A14 unterwegs.
Und nicht wenige. !!!
https://www.news4teachers.de/2026/04/bund-e…unter-zugzwang/
Eine Besoldungsstufe wird gestrichen
Zudem werden die Beamtengehälter an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angepasst. UND: Die Regierung will mit mehr Geld Top-Arbeitskräfte anlocken. Motto: Leistung muss sich lohnen. Folge: In allen Besoldungsgruppen (A3 bis A16) wird die erste von acht Erfahrungsstufen gestrichen. Künftig steigen Neulinge auf Stufe 2 ein. Im einfachen Dienst (A3) gibt es dann für einen Verwaltungshelfer 3107 Euro brutto: ein Plus von 261 Euro (9,2 Prozent).ine Besoldungsstufe wird gestrichen.
Und so stark steigen die Grundgehälter in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe 8:
• Betriebsmeister (Besoldungsgruppe A4): Gehaltsplus von 474 Euro (14,6 Prozent) auf 3726 Euro/Monat.
Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7): plus 403 Euro (10,6 Prozent) auf 4198 Euro.
• Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A13): plus 543 Euro (8,2 Prozent) auf 7164 Euro.
• Oberst (Besoldungsgruppe B3): plus 963 Euro (9,7 Prozent) auf 10.854 Euro.
• Staatssekretär (Besoldungsgruppe B11): plus 3264 Euro (19,7 Prozent) auf 19.831 Euro.
Rund 5,4 Millionen Personen arbeiten im öffentlichen Dienst, u.a. als Erzieher, Lehrer, Polizisten, Richter. 1,8 Millionen von ihnen sind Beamte.
Diese Vorgabe gilt nicht nur für Berlin. Sie richtet sich an alle Dienstherren – also an Bund und Länder gleichermaßen. Entsprechend versteht die Bundesregierung ihre Reform ausdrücklich als Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. „Ziel des Gesetzes ist eine angemessene Bezahlung im Einklang mit dem Grundgesetz“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Und ich finde es ebenfalls mehr als problematisch, einem Kollegen im A13 Beförderungsamt mit Zusatzaufgaben den monetären Ausgleich oder monetären Abstand auf 0,0 Euro einzuschmelzen. Der Abstand betrug mal ca gute 400 Euro pro Monat. Das ist ne absolute Sauerei.
Eins weiß ich ganz sicher: in NRW ist gar nichts automatisch. In keiner Schulform.
So wie ich es verstanden habe (bis jemand aus den Schulformen korrigiert oder bestätigt), von dem was hier alle schreiben: A13 (ohne Z sogar?) war eben eine Beförderungsstelle. Mit Bewerbung für eine ausgeschriebene Zusatzaufgabe, Prüfungstag, sich gegen andere Bewerber*innen durchsetzen.
Und jetzt: die Zusatzaufgabe behält man, auch dasselbe Geld, ist aber mit allen anderen wieder im (neuen) Eingangsamt.
und eine neu geschaffene Stufe drüber (wie vorher A13 zu A12) gibt es (noch?) nicht.
Das ist korrekt.
Es geht darum, dass A13 für Alle einfach nicht die Wahrheit darstellt. Ab 1.8.26 bekommen Alle an den Grundschulen, Sekundarschulen, Realschulen und die Sek.1 Lehrer an Gesamtschulen A13. Kollegen an Berufsschulen, Gymnasien oder der Gesamtschule mit der Lehrbefähigung Sek.2 erhalten nämlich A13 mit Zulage. Also gibt es nicht A13 für Alle im Einstiegsamt, sondern für einige A13Z.
Und ja: die Sek.1 Kollegen, die ein 1. Beförderungsamt inne haben, nach bestandener Revision und Bestenauslese usw., mit der Übernahme von Zusatzaufgaben die beförderungswürdig sind, fallen von der Besoldung A13 im ersten Beförderungsamt auf A13 im Eingangsamt zurück. Aktuell gibt es keine Lösung in NRW. Wenn du als Sek 1 Kollege an einer Gesamtschule nun ein A14 Amt anstrebst, findest du dich direkt in der SL als Abteilungsleiter wieder.
In der Sek 2 an Gesamtschulen oder auch Berufsschulen oder Gymnasien gibt es sehr wohl noch das 1. Beförderungsamt unterhalb der Schulleitungsebene. Hier bekommst du nach erfolgreicher Revision usw dann A14 mit der Übernahme von beförderungswürdigen Aufgaben; bist aber nicht direkt in der Schulleitung.
Genau! A13 Z für ALLE
1. Beförderungsamt A14 für Alle.
Ende der Diskussion!
Folgendes Szenario an der Gesamtschule:
Studienrat mit A13 Z erhält nach einer Revision das 1. Beförderungsamt A14.
Er übernimmt eine Aufgabe, die in der Stellenausschreibung stand. Die ganze Diskussion um A13 für Alle interessiert ihn nur am Rande. Sein 1. Beförderungsamt bleibt ja unangetastet.
Kollege Lehrer A12 hatte im selben Monat an der selben Gesamtschule ebenfalls eine Revision und erhält das 1. Beförderungsamt A13.
Ihn interessiert A13 für Alle schon deutlich mehr. Sein 1. Beförderungsamt mit identischer Revision und ähnlicher Stellenausschreibung ist einfach ( aktuell) für die Tonne, da es keinerle Vorteile mehr gibt. Keine Entlastungsstunden, keine monitäre Höhergruppierung.
Wenn eine Zulage käme, müsste die eigentlich ungefähr 400 Euro brutto sein. Denn das war damals ungefähr der Sprung von A12 zu A13.
In der freien Wirtschaft suchst du dir dann auf mittefristige Sicht nen anderen Job. Wenn du gut bist und Qualifikationen hast, sollte das klappen.
Als Beamter verarschen die dich mittlerweile nach Strich und Faden.
Du machst Revisionen und reißt dir den Allerwertesten auf...und dann...ZACK! Wieder angeschmiert.
Verfassungswidrige Besoldung, Arbeitszeit seit Ewigkeiten bei 41 Stunden, Weihnachtsgeld quasi weg, Urlaubsgeld weg, Mehrarbeit wird gar nicht oder nur teilweise gezahlt, 1. Beförderungsamt wird klammheimlich auf 0,000 Euro runtergefahren, Arbeitsbedingungen werden immer katastrophaler...! Gewalt gegen Lehrkräfte nimmt stetig zu...!
Super! Nach über 22 Jahren im Lehrerdasein kann ich mir nix anderes suchen...
Darum geht es in diesem Thread auch eigentlich gar nicht.
Es geht darum, dass man mit den Leuten im 1. Beförderungsamt umgeht, als wären unsere Urkunden für die Tonne!!!
Ich aber schon, deswegen ärgern mich solche Aussagen von Lehrkräften, die nie außerhalb gearbeitet haben schon sehr. Sicher gibt es überall Vor- und Nachteile und entsprechend wählt man sich den Beruf aus.
Darum geht es hier überhaupt nicht !!!
Habe aufgrund meiner Zusatzaufgaben, die beförderungswürdig ( A12 auf A13) waren, gefragt, ob ich nun Entlastungsstunden bekomme...
Antwort: Nein! Das mit dem quasi Wegfall des Besoldungsabstands im Falle A12 auf 13 wäre im Verantwortungsbereich des Landes NRW. Die Schule gibt mir keine Entlastungsstunden, da ich ja immer noch als Lehrer im 1. Beförderungsamt gelte. Und da sind Entlastungsstunden zusätzlich ausgeschlossen.
Es lebe das Beamtentum. In keiner Firma wird so mit Mitarbeitern umgegangen, die Verantwortung und Mehrarbeit auf sich nehmen.
In dem Beitrag ist ausgehend die Frage gestellt:
Was passiert mit den Posteninhabern?
Also mit Leuten mit einem beförderungsamt von A12 auf A13 mit zusätzlichen Aufgaben.
MMV18-4841.pdf https://share.google/C6p3txvU9fFNR9vUG
Hier eine aktuelle Stellungnahme von Ministerin Feller.
Die Entscheidung fällt im Herbst!!
Das ganze Drama dauerte nur gute 15 Minuten...
Ohne mich nur einmal untersucht zu haben, stand ich wieder draußen.
Ggf werde ich das Ergebnis anfordern.
Im Moment bin ich nur froh, dass es vorbei ist und dass meine Wiedereingliederung genehmigt wurde...
VG
Wenn der Amtsarzt sagt:
Ich habe die Berichte sowieso nicht gelesen.
Da bleiben sie tatsächlich mit vollen Bezügen so lange zu Hause?
Sie haben wohl Angst, dass ich sie in den Ruhestand versetzen muss?
Glauben und hoffen können sie in der Kirche!
Wenn Sie nicht geboren worden wären, wäre uns das alles erspart geblieben!!!
Wenn Sie in 6 Monaten inklusive der Wiedereingliederung nicht fit sind, dann überlege ich mir etwas für Sie!!
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Nach einem schweren Unfall! Mit der ärztlichen Prognose wieder voll zu genesen??!!
Das empfand ich als massive Bedrohung meines Jobs und als absolute Unverschämtheit!!
Die Bezirksregierung hat nun meiner Wiedereingliederung zugestimmt.
Vom Ergebnis der angeblichen amtsärztlichen Untersuchung habe ich bis heute nix erfahren!!
Ich bin seit 22 Jahren Lehrer. Habe für die Bezirksregierung gearbeitet, bin Gutachter beim Ministerium, wurde befördert mit Übernahme der Aufgaben eines Teils der Schulleitungsaufgaben...
Sowas hatte ich niemals erwartet.
Absolute Frechheit!!
Hab mir immer ein Bein für die Schule, die Schüler usw. ausgerissen. Einmal Pech gehabt, 4 Operationen im 13 Monaten.... und dann sowas?
Ich weiß jetzt, was ich für mich ändern werde!!
Ich habe gute Erfahrungen gemacht, aber anders als du vermutlich meinst. Bei mir hat der Amtsarzt eine gesundheitliche Abklärung initiiert, für die ich ihm sehr dankbar bin.
Meine Kollegen, die in ähnlichen Situationen wie dein Mann waren, haben nur gute Erfahrungen gemacht.
Letztendlich muss man sich klar machen, dass Amtsärzte wie andere Behördenmitarbeiter auch sind. Wenn du etwas bestimmtes willst, dann briefst du sie entsprechend, indem du z.B. Arztberichte mitnimmst, die deine Position stützen und dem Amtsarzt es erleichtern in deinem Sinn zu entscheiden. Was er braucht, ist letztlich eine Rechtfertigung für seine Entscheidung. Daran kann man aktiv mitwirken.
Es gibt immer solche und solche Amtsärzte.
Ich habe denen, wie gewünscht, bis 4 Wochen vorm Termin alle geforderten Unterlagen und auch positive Prognosen zur Verfügung gestellt. Dann kam der Hammer, dass er diese Berichte " höchstens mal überflogen hat".
Er gab mir weder die Hand beim Reinkommen, noch untersuchte er mich.
Vorwürfe, Beleidigungen, Unterstellungen und Drohungen ließ er dann in 15 Minuten ab. Länger dauerte es nicht.
Ich hatte einem schweren Unfall mit einigen Operationen zu überstehen. Also nix psychisches oder nix, was nicht wieder in Ordnung kommen würde.
Das Verhalten war absolut unter aller Kanone.
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksregierung und nicht der Amtsarzt, was letztendlich mit dir passiert.
Wenn es eine gute Prognose innerhalb der nächsten 6 Monate gibt, kann er deinem Mann aber nicht wirklich den Wiedereintritt verweigern oder ihn als teildienstfähig einstufen.
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