Beiträge von Super112

    Ich hatte ne Kollegin an der Gesamtschule, die war A14 , ohne besondere Aufgaben.

    Ich hatte A12. Wir hatten beide eine Klasse, die wir gemeinsam geleitet haben.

    Meist du, ich bin zu der gegangen und habe gesagt: du verdienst mehr Geld, also übernimmst du 3/5 tel der Arbeit ?

    Ich habe eine Rückmeldung vom VBE und der GEW erhalten.

    Sie laufen wohl Sturm gegen die jetzige Gesetzesvorlage, bei welcher das 1. Beförderungsamt unberücksichtigt ist.

    Ob es was bringt?

    Ich habe Widerspruch gegen dieses Vorgehen beim LBV eingereicht.

    Absolute Frechheit!!


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte

    Themenfeld

    Personalverwaltung

    Vorschlag

    Durch "A13 für alle" gibt es für die meisten Lehrkräfte keinen Anreiz mehr, Aufgaben in der Schulentwicklung zu übernehmen. Auch stellvertretende Schulleitungen wurden demotiviert, weil sie immer mehr Aufgaben übernehmen müssen, ohne dass es wenigstens noch einen finanziellen Abstand zur Lehrkraft gibt.

    Antwort

    Aufgrund der Anhebung der Einstiegsbesoldung auf A 13 fallen funktionslose Beförderungsämter an Grund-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen - die bislang oftmals mit Wahrnehmung einer Sonderaufgabe verknüpft wurden - künftig weg. Die entsprechenden Aufgaben müssen nunmehr ohne Beförderungen von Lehrkräften wahrgenommen bzw. erledigt werden.

    Lehrkräfte sind bereits nach § 57 Abs. 2 Schulgesetz verpflichtet, an der Gestaltung des Schullebens, an der Organisation der Schule und an der Fortentwicklung der Qualität der schulischen Arbeit aktiv mitzuwirken. Aus § 35 Abs. 1 BeamtStG ergibt sich auch die Verpflichtung, dass Beamtinnen und Beamte die dienstlichen Anordnungen von Vorgesetzten auszuführen und deren allgemeine Richtlinien zu befolgen haben. Die Delegation der entsprechenden Aufgaben durch die Schulleitung ist daher bereits möglich.

    Ob die Anhebung der Einstiegsämter für Lehrkräfte in der Laufbahngruppe 2.1 nach A 13 zum 1.8.2026 besoldungsrechtliche Folgewirkungen entfalten kann, wird derzeit in der Landesregierung geprüft.


    Demotivation durch A13 Beförderung für alle Lehrkräfte | Bildungsportal NRW https://share.google/D1ttwkIDHwwNVvz3U

    Ah, ok, den Begriff kannte ich bisher nicht.

    Welchen "Titel" haben die denn? Meinst Du "Amtsbezeichnung"? Titel ist doch nur sowas wie Dr. oder so.

    Ja, da macht sich die Landesregierung einen schlanken Fuß. Ich verstehe den Frust und würde die Aufgabe direkt niederlegen. Wenn das Probleme gibt: Stunden aufschreiben, Überlastungsanzeige stellen.

    Die Amtsbezeichnung meinte ich:

    Gesamtschulrektor A13 !

    Was heißt das? Die Schulleitung bekommt doch mehr als A13, oder?

    Nein. Missverständnis!

    Du meinst die Leitenden Gesamtschulldirektoren A16.

    Gesamtschulrektoren sind die von A12 auf A13 beförderten Koordinatoren Sek 1 einer Gesamtschule. Die haben einen Titel inne, bekommen aber genau das gleiche Geld wie die beförderten Kolleginnen und Kollegen von A12 auf A13, die eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, vorab eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese befördert wurden. Von den Koordinatoren gibt's aber nur ne handvoll Leute von. Von den Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt A13 ohne Titel gibt es mehrere Kolleginnen und Kollegen.

    Die würden in die Röhre gucken.


    BASS NRW:


    Koordinatorinnen und Koordinatoren

    1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.

    1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:

    - Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,

    - Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,

    - Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,

    - Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,

    - Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.

    Das ist ja ganz klasse.

    Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).

    Ganz Klasse!!

    Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.

    Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!

    Unfassbar!!

    Unbeantwortet:

    https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…ce=native-share

    Kurz:

    Ja, es ist zulässig!

    § 12

    Unterrichtseinsatz, außerunterrichtliche Angebote

    (1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.

    Ich habe es oben beschrieben.

    Jedoch war es eine Gemeinschaftsschule ...

    Ohne Sek 2! Da liefen etliche A14er rum. Ohne Funktionsstelle!!

    In einem Jahr gab es dort ( 2018/ 2019) 7x A13 - Stellen gleichzeitig für A12 er Kollegen. Für eine 2 - zügige Schule mit 40 Kollegen. Da es ein Schulversuch war, welcher scheiterte, ist die Schule Geschichte.

    Ein Kollege erhielt ein Beförderungsamt für einen Schüleraustausch, den es gar nicht mehr gab, da sich die Schule in der Auflösung befand.

    Das gab richtig Stimmung an den umliegenden Schulen.

    Dass es an Gesamtschulen Sek II-Stellen gibt, ist ja nun nicht so überraschend, da es an Gesamtschulen ja auch eine Sek II gibt.
    Sekundarschulen sind reine Sek I-Schulen und haben trotzdem Sek II-Stellen.

    Exakt!

    An einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe gibt es natürlich A14 Stellen. Darum geht es nicht.

    Wir haben an einer Gesamtschule, 6 - zügig + große Oberstufe eine einzige A15 Stelle für Koordinierungsarbeit.

    In dem Beitrag auf den ich mich bezogen habe, ging es um Sekundarschulen ohne gymnasiale Oberstufe, bei der etliche Kollegen als Oberstudienrat rumlaufen - ohne Aufgaben, ohne Oberstufe. Das empfinde ich als Sauerei!!

Werbung