Beiträge von Super112

    Danke für die ausführliche Information.

    Eine Frage OHNE bösen Hintergedanken:

    Wie können Grundschullehrkräfte auf 28 Unterrichtsstunden kommen?

    Quasi immer von 8.00-13.00 Uhr Unterricht?

    Ich habe bei meinen Kindern erlebt, dass sie oft nur bis 11.15 oder 12.00 Uhr tatsächlich Unterricht hatten. Meiner Erinnerung nach zumindest bist zur 3. Klasse. Erst in der 4. Klasse kamen sie mal erst um 13.00 Uhr. Aber nur an 2-3 Tagen. An einer 3 -zügigen Grundschule können dann nicht viele Vollzeitkräfte arbeiten, oder?

    Bei uns am Ort war das halbe Schulgebäude ab 12.00 Uhr verwaist.

    Wenn ich mir das Treiben an der Gesamtschule ab der 5. Klasse angucke, dann sind die Schüler Montag, Mittwoch, Donnerstag von 7.55 bis kurz vor 16.00 Uhr in der Schule. 8 Stunden Unterricht.

    Dienstag 6 ( bis 13.15 Uhr) und Freitag 7 Stunden Unterricht ( bis 15.15 Uhr).

    Da ist bis 16.30 immer Betrieb in der Schule.

    Das bietet natürlich mega Platz für Springstunden. Die bieten super Platz für Vertretungsstunden. Dazu mindestens 75 Minuten Pausenaufsicht. ( 3 Pausen).

    Gibt es dann an der Grundschule viele Teilzeitkräfte?

    Nicht böse gemeint. Ich will es nur verstehen!

    Vor 6 Jahren hat mein Sohn die Grundschule verlassen.

    Da war um 13.30 alles zu. Abgeschlossen.

    Feierabend.

    In Niedersachsen wurde das alles in einem Rutsch 2024 umgesetzt. Für den GHRS-Bereich gilt: Eingangsbesoldung A13, ehemalige Lehrkräfte mit Sonderaufgaben, die bereits zuvor von A12 auf A13 hochgestuft wurden, erhalten eine Zulage, also A13Z.

    Konrektoren A14 (gibt es hier erst ab einer Schülerzahl von 180), Rektoren kleiner Schulen ebenfalls A14, ab 180 SuS A14Z.

    Die größten Profiteure waren in diesem Fall die Konrektoren von Grundschulen, sie sprangen von A12Z auf A14.

    Alles übrigens ohne erneute Revision. Es kam nur ein förmliches Schreiben.

    Wie hoch ist das Z brutto?

    Dankeschön.

    Ich denke auch, dass eigentlich ALLE KuK A13 Z bekommen sollten. Warum nur Gymnasiallehrkräfte und Lehrkräfte an der Berufsschule.?

    1. Beförderungsamt A14. Diejenigen, die schon im 1. Beförderungsamt A13 sind, werden entsprechend - ohne weitere Revision und bei weiterer Übernahme von beförderungswürdigen Tätigkeiten- auf A14 befördert. Titel: Oberstudienrat. Ein Bundesland macht das schon so....! Welches?

    Korrektor A15 / 15 Z,

    Abteilungsleiter A14 Z /A15,

    Schulleiter A16 oder man müsste noch ein A16 Z ( Leitungszulage) einführen.

    Kann doch nicht so schwer sein.

    Dazu dringend kleinere Klassen, Entschlackung des Lehrplans, weniger Stundendeputat....!

    Okay, danke für die Aufklärung!

    Wie unterschiedlich das doch in den einzelnen Bundesländern gehandhabt wird!.

    Jo. Das ist korrekt.

    In NRW erhalten nicht nur Grundschullehrkräfte A12 sondern auch alle Sek-1 Lehrkräfte an allen Schulformen. Nun erhalten alle A12 + X.

    Ab August 2026 ALLE A13. Studuenräte A13 Z .

    Studienräte erstes Beförderungsamt =A14

    Lehrer A12 = A13 im 1. Beförderungsamt.

    Das habe ich nicht geschrieben. Ich habe A14 und mit der Beförderung ein Aufgabe übernommen ohne eine Ermäßigung zu bekommen. Das ist in SH so. Für die Beförderung zu A14 ist das vorgeschrieben.

    Meine Kollegin ist im Zuge der Gleichsetzung zu A13 gekommen, da ist es nicht so.

    Kolleg*innen, die immer schon A13 hatten (Realschullehrkräfte und Studienrät*innen), sind nicht dazu verpflichtet, Sonderaufgaben zu übernehmen.

    Warum sollten denn bei der Aufwertung des GS-und-HS-Lehramtes plötzlich alle irgendwelche Aufgaben ohne Ermäßigung übernehmen? Das wäre ja komplett unlogisch da keine Aufwertung.

    @SH :

    Kam die Ernennung von A13 auf A14 einfach so, oder musste man nochmal eine Revision durchlaufen?

    ZUR INFO:

    NRW:

    Grundschule, Realschule, Sek-1 an der Gesamtschule = A12.

    Nur Berufsschule, gymnasiale Oberstufe = A13 mit Amtszulage ( A13 Z ).

    NUN bald komplette Anhebung auf A13 für ALLE. Nur eben Studienräte bekommen A13 Z.

    1. Beförderungsamt für diese Gruppe= A14 / Oberstudienrat.

    Ab August 2026 erhalten ALLE ( außer die A13 Z - Gruppe)) A13 .

    1. Beförderungsamt ist auch A13. Irgendwie passt das nun nicht mehr.

    Übrigens übernimmt man, wie die meisten Kollegen auch, Klassenleitung, Klassenfahrt, Projekte, Arbeitsgruppen, Fachvorsitz, Teamleitung usw .! Natürlich meist ohne Entlastungsstunden oder gar eine Beförderung....!

    Aber noch speziellere Aufgaben werden teilweise als Beförderungsamt landesweit ausgeschrieben. Dann natürlich ohne noch zusätzliche Entlastungsstunden.

    An der Gesamtschule hat man oft mit voller Stelle nach" Dienstschluss nachmittags " , wie hier jemand schrieb, keine Zeit bzw Möglichkeiten mehr, irgendwas zu organisieren in der außerschulischen Zusammenarbeit.

    Ich selbst hatte nicht selten montags bis 16.00 Uhr Unterricht, dienstags fast immer Konferenzen, Sitzungen etc., mittwochs, donnerstags lang. Bis vor 1 Jahr auch freitags bis 15.30 Uhr.

    Bis man aus dem Laden raus ist, ist es immer 16.30 Uhr.

    Springstunden werden meist zu Vertetung genutzt. Am Nachmittag werden nicht angerechnete Bereitschaften gesetzt...

    Da hat man insgesamt nicht auch noch Lust, sein sehr arbeitsintensives Beförderungsamt bald unentgeltlich und ohne Entlastungsstunden auszuführen.

    Der erste Kollege hat sein A13- Amt vor 1 Jahr zurückgegeben. Er bekam dann eine neue A12er Urkunde und wurde von der Verpflichtung zur Übernahme von dieser Zusatzsufgabe entbunden.

    Ich hoffe, dass es in NRW nun mindestens ein großes Z gibt. Dieses müsste dann eigentlich knapp 500 brutto betragen.

    Das war damals der Unterschied von A12 zu A13 bei mir.

    Die Größe der Schule bedingt auch, dass es sehr viel mehr Lehrkräfte gibt. Da könnte man ja ansonsten - verglichen zur Grundschule - auf die Idee kommen, dass man sich alles nur gut aufteilen muss, dann passt das schon.

    Naja. Ob ich 400 oder 1400 Schülerinnen und Schüler in einer Schule habe, 6-zügig, an 2 Standorten, mit gymnasialer Oberstufe, Altersklasse von 10 bis 20.

    Da wird es auch mit 120 Lehrerinnen und Lehrern oft eng.

    Deshalb wäre eine Landesregierung gut beraten, die Beförderungsstelleninhaber nicht zu verprellen, da diese Aufgaben eben nicht mal eben so mitgemacht werden können. Ohne Weiterqualifzierung usw...!

    Ich war - wie gesagt , lange an Hauptschulen, hab im Schulamt gleichzeitig gearbeitet, im Schulleitungsteam, im Brennpunkt, in Gesamtschulen usw.!

    Alles für A12. Bis es nach fast 20 Jahren endlich eine Beförderungsstelle gab. Die bekommt man auch an einem großen System nicht mal eben so....

    Glaubst du das wirklich? Man mache sich noch einmal klar, dass auch die Übernahme außerunterrichtlicher Aufgaben zu den Pflichten von Lehrkräften gehört. Dazu gehören neben unterrichtsnahen Tätigkeiten wie Beratung und Bewertung auch die Weiterentwicklung von Schule und Unterricht.

    Ist dann die Frage, in welcher Qualität dann die Aufgabe erledigt wird.

    Es geht um Steuerungsaufgaben oder Koordinierungsaufgaben - also beförderungswürdige Stellen mit deutlichem Mehraufwand.

    Das kann man nicht nebenbei mit übernehmen. Bzw. man kann nicht erwarten, dass das jemand ohne Beförderungsamt oder ohne Aussicht auf eine Beförderung qualitativ hochwertig ausführen wird.

    Ich mache seit 20 Jahren knapp massive Mehrarbeit. Ob als Fachberater damals an einer integrativen Ganztagshauptschule oder im Schulleitungsteam. Niemals habe ich mehr als ca 2 Entlastungsstunden erhalten. Es geht mir nicht um Posten wie : ich teile die Schulmilch aus und möchte befördert werden. Solche Stellen würden bei STELLA NRW niemals ausgeschrieben. Es geht um Beförderungsstellen im 1. Beförderungsamt, die landesweit ausgeschrieben waren und die man durch Leistung, Prüfung, dienstliche Beurteilungen usw erhalten hat. Warum soll ich eine aufwändige, verantwortungsvolle Sonderausgabe übernehmen, wenn andere das für das selbe Geld nicht müssen?

    Und die Größe eines Systems impliziert natürlich auch eine heftigere Anforderung an die Aufgaben, die zu erledigen sind. Zum Beispiel, ob es 1500 Schülerinnen und Schüler an einer Schule mit 2 Standorten gibt inclusive Pendelfahrten in den Pausen, inklusiv, Ganztagsschule, usw usw!

    Das hat nix mit Neid zu tun. Das hat etwas mit dem erreichten Beförderungsamt zu tun. Ich persönlich habe vor 10 Jahren die Gruppe A13 Z für ALLE gegründet. Vor 3 Jahren erhielt ich dann, nach fast 20 Jahren massiver Mehrarbeit, endlich meine Beförderungsstelle. 14 Jahre an Hauptschulen. Da gab es leider fast nie eine Stellenausschreibung.

    Die Frage, die sich mir stellt: soll ich diese Mehrarbeit einer Beförderungsstelle zukünftig noch für taube Nüsse machen. Es gibt noch genug Posten wie Fachkonferenzvorsitz, Steuergruppe, Teamsprecher usw, die man auch ohne befördert zu sein übernimmt.

    Ich stehe zu meiner Aussage: A13 für ALLE ist das Minimum!

    Die Anhebung in einer Schulart hat keine Auswirkung auf die Gehaltsstufen der anderen Schularten. Hier kommt endlich zusammen, was zusammen gehört.

    Es geht nicht um Auswirkungen zwischen den Schularten. Wenn man ein 1. Beförderungsamt in der Gesamtschule, Sekundarstufe 1 inne hat, mit der Übernahme von weiteren Aufgaben ohne Entlastungsstunden , was passiert dann , wenn ALLE A13 erhalten? Soll man die Ernennungsurkunde wegwerfen wofür man jahrelang, Jahrzehnte lang gearbeitet hat und sich beworben, eine Revision mit dienstlicher Beurteilung hinter sich hat und sich gegen weitere Bewerber durchgesetzt hat?

    Wie handhaben das zum Beispiel Niedersachsen, Hessens, Hamburg?

    In NRW hört man wenig bis nix...

    Moin...

    Gibt es schon Erkenntnisse, wie weitere Bundesländer mit den Lehrkräften im 1. Beförderungsamt in der Sekundarstufe 1 , A13 umgehen, wenn in den betreffenden Bundesländern ALLE Sek.1 Lehrkräfte auf A13 angehoben werden oder wurden?

    Kann es sein, dass man, wenn man im 1. Beförderungsamt A13 ist, eine neue Bewertung, Revision und Beurteilung durchlaufen muss, wenn das Amt auf A14 angehoben würde? Also das man nicht automatisch höhergruppiert wird? Grund: A14 ist ja wieder eine neue Besoldunggruppe usw.! Bei einer Zulage wäre das sicher doch nicht notwendig, da man ja mit dem Z ( A13 Z ) in der A13 Gruppe bleibt, oder? Hat da jemand Erfahrung? Wie sah das in Niedersachsen und Hamburg oder Hessen aus? Da ist meiner Meinung nach doch schon besoldungstechnisch schon etwas passiert. In NRW schweigt man wohl noch

    ...

    ! Es geht mir nicht um Funktionsstellen wie Abteilungsleiter oder Konrektor usw...!

    Viele Grüße

    Hallo!

    Hat jemand Erfahrungen damit, wenn man eine Kur/Rehamaßnahme schon eher als nach Ablauf von 3 Jahren seit der letzten genehmigten ambulanten Maßnahme erhalten muss?

    Sprich, die Gesundheit hat in den Jahren seit 2023( seit einer ambulanten Rehabilitation) nochmal sehr gelitten...!

    Eigentlich wäre eine neue Maßnahme erst im Sommer 2027 zu genehmigen. In Ausnahmefällen ginge es auch eher: Beihilfe NRW: " Ist im Jahr der Antragstellung oder in den drei vorherigen Jahren bereits eine Rehabilitationsmaßnahme (stationär oder ambulant - einschließlich Heilkur) durchgeführt worden, so wird der amtsärztliche Dienst auch prüfen, ob die Durchführung der beantragten Maßnahme trotz des kurzen Zeitabstandes aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist.

    Im Regelfall wird der amtsärztliche Dienst Sie zu einer Untersuchung einladen."

    Hat da jemand Erfahrung, ob man da Chancen hat, die Frist zum Beispiel um 1 Jahr zu unterschreiten. Natürlich wäre die Rehabilitation in den Sommerferien.

    VG

    MOIN...

    Die Nachfrage kam von einer Kollegin.

    Wir sind im Bundesland NRW.

    Wir haben einmal das Fach als Hauptfach Wirtschaft und Arbeitswelt mit praktischen Einheiten in der Schulküche und auch das Fach Arbeitslehre Hauswirtschaft/Technik/ Informatik im Wechsel.

    Ich habe der Kollegin geraten, das Kind auf keinen Fall mit in die Küche zu nehmen.

    Zusätzlich wird die Kollegin Kontakt zu den Eltern aufnehmen, um die schwere der Allergie zu erfahren.

    Ich selbst hab eine Rettungsdienstausbildung und kenne die Gefahren.

    Ich sehe das auch so, dass da ein Brief an die Eltern bezüglich der Übernahme des Risikos nicht ausreicht.

    Wir müssen schließlich auch Gefährdungsbeurteilungen schreiben.

    Wir sind die Fachkräfte vor Ort.

    Nicht die Eltern.

    Die Küche ist niemals sauber. Ganz im Gegenteil. Wir haben bestimmt 15 Kurse, die die Küche wöchentlich nutzen. Plus Externe!

    Leider habe ich auf der Suche zu Allergie im Hauswirtschaftsunterricht nix gefunden.

    Ich nehme ja auch als Schwimmlehrer keinen Schüler mit ins tiefe Becken, wohl wissend, dass er nicht schwimmen kann. Da hilft mir auch kein unterschriebener Zettel der Eltern wenn das Kind ertrunken ist....

    Da ist der Lehrer dran.

    Und außerdem sollte über allem das Wohlergehen des Kindes stehen.

    Das kann die Kollegin aus meiner Sicht nicht gewährleisten.

    LG

Werbung