Kam heute:
Spannender Satz:
" Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an."
Beginn der Nachricht des MSB NRW >>>>>>>>>
Sehr geehrte Schulleiterinnen und Schulleiter,
zum 1. August 2026 wird die stufenweise Anpassung der Besoldung für Lehrkräfte mit einer Lehramtsbefähigung für die Primarstufe oder die Sekundarstufe I mit der Überleitung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 abgeschlossen sein. Darüber hatte ich Sie am 5. Februar bereits informiert. Schwerpunkt der damaligen Information waren die Auswirkungen für tarifbeschäftigte Lehrkräfte. Nunmehr erhalten Sie eine Information für die Lehrkräfte im Beamtenverhältnis:
1. Lehrkräfte im bisherigen Einstiegsamt A 12
Beamtinnen und Beamten, die zum 1. August 2026 als Lehrkräfte ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit den Amtsbezeichnungen
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grundschulen,
-Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen,
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen,
- Lehrerin, Lehrer an allgemeinbildenden Schulen, soweit nicht anderweitig eingereiht,
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe bei entsprechender Verwendung,
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Primarstufe und der Sekundarstufe I bei entsprechender Verwendung,
- Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für das Lehramt der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II bei entsprechender Verwendung innehaben, werden kraft Gesetzes in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet. Ein Antrag auf Überleitung oder eine Ernennungsurkunde sind nicht erforderlich.
Die neue Amtsbezeichnung lautet ab 1. August 2026 „Lehrerin, Lehrer mit der Befähigung für ein schulform- oder schulstufenbezogenes Lehramt an einer allgemeinbildenden Schule, soweit nicht anderweitig eingereiht".
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) wird die Anpassung der Besoldung mit den Bezügen für den Monat August 2026 vornehmen. Die bislang gezahlte Zulage nach § 91a des Landesbesoldungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) entfällt mit Wirkung vom 1. August 2026.
Die betroffenen Lehrkräfte werden durch das LBV schriftlich über die gesetzliche Überleitung und die Anpassung der Besoldung informiert. Es wird gebeten, dass diese Lehrkräfte sorgfältig prüfen, ob sie über eine der oben genannten Amtsbezeichnungen verfügen und damit die Voraussetzungen für die Überleitung nach A 13 erfüllen. Falls Lehrkräfte feststellen, dass ihre Besoldung fehlerhaft angepasst wurde oder die Anpassung trotz Vorliegens der Voraussetzungen ausgeblieben ist, sollten sie sich unverzüglich an das LBV wenden.
2. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter
Mit der Hebung des Einstiegsamtes für Lehrkräfte der Primarstufe und der Sekundarstufe I in die Besoldungsgruppe A 13 erfolgt zugleich eine entsprechende Anpassung des Anwärtergrundbetrags für die Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (§ 74 Absatz 2 LBesG NRW i.V.m. Anlage 12 zum LBesG NRW). Die Anpassung des Anwärtergrundbetrags erfolgt ebenfalls mit den Bezügen für den Monat August 2026.
3. Weitere Regelungen
Der Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge in den Jahren 2026 bis 2028 sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen sieht als rechtlich notwendige Folgewirkung zunächst die Anhebung des Amtes „Gesamtschulrektorin, Gesamtschulrektor – als Koordinatorin oder Koordinator" von A 13 auf A 13 mit Amtszulage vor. Die Überleitung der betroffenen Lehrkräfte in ein Amt A 13 mit Amtszulage soll ebenfalls kraft Gesetzes erfolgen. Die Zahlung der Amtszulage erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung mit den Bezügen für August 2026. Die betroffenen Lehrkräfte werden vom LBV durch ein gesondertes Schreiben informiert.
Die Prüfung weiterer Anpassungsbedarfe in der Folge der Anhebung der Einstiegsbesoldung im Schulbereich dauert derzeit noch an.
Bitte stellen Sie sicher, dass alle betroffenen Lehrkräfte diese Information erhalten. Dies gilt auch für die Kolleginnen und Kollegen, die derzeit abgeordnet, beurlaubt oder längerfristig erkrankt sind. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Urban Mauer