Frage:
Gibt es einen Musterwiderspruch zur Nicht-Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt A13?
Wäre super, wenn jemand diesen hier teilen könnte . ..
Frage:
Gibt es einen Musterwiderspruch zur Nicht-Anhebung der Besoldung der Lehrkräfte im 1. Beförderungsamt A13?
Wäre super, wenn jemand diesen hier teilen könnte . ..
Schreibt den Abgeordneten!
Das wäre super!
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…ce=native-share
Noch ist es ein Entwurf.
Ich hoffe, dass die Verbände noch angehört werden.
Sonst müsdte man ggf klagen.
Ah, ok, den Begriff kannte ich bisher nicht.
Welchen "Titel" haben die denn? Meinst Du "Amtsbezeichnung"? Titel ist doch nur sowas wie Dr. oder so.
Ja, da macht sich die Landesregierung einen schlanken Fuß. Ich verstehe den Frust und würde die Aufgabe direkt niederlegen. Wenn das Probleme gibt: Stunden aufschreiben, Überlastungsanzeige stellen.
Die Amtsbezeichnung meinte ich:
Gesamtschulrektor A13 !
Schreibt doch mal unserem Finanzminister oder sonst wem...
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…ce=native-share
Was heißt das? Die Schulleitung bekommt doch mehr als A13, oder?
Nein. Missverständnis!
Du meinst die Leitenden Gesamtschulldirektoren A16.
Gesamtschulrektoren sind die von A12 auf A13 beförderten Koordinatoren Sek 1 einer Gesamtschule. Die haben einen Titel inne, bekommen aber genau das gleiche Geld wie die beförderten Kolleginnen und Kollegen von A12 auf A13, die eine beförderungswürdige Aufgabe übernehmen, vorab eine Revision gemacht haben und nach Bestenauslese befördert wurden. Von den Koordinatoren gibt's aber nur ne handvoll Leute von. Von den Kolleginnen und Kollegen im 1. Beförderungsamt A13 ohne Titel gibt es mehrere Kolleginnen und Kollegen.
Die würden in die Röhre gucken.
BASS NRW:
Koordinatorinnen und Koordinatoren
1 Ihnen werden besondere schulische Aufgaben im Sinne von § 2 Absatz 5 der Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 SchulG (BASS 11-11 Nr. 1) übertragen. Die Verteilung von Sonderaufgaben durch die Lehrerkonferenz gemäß § 68 Absatz 3 Nr. 2 SchulG bleibt im Übrigen unberührt.
1.1 Ihnen können im Rahmen des (Beförderungs-)Amtes nach der Bes.Gr. A 13 LBesO insbesondere folgende Aufgaben übertragen werden:
- Planung, Aufbau und Verwaltung umfangreicher Sammlungen und Medieneinrichtungen,
- Planung und Durchführung der Berufsorientierung in der Schule,
- Planung und Durchführung besonderer Schulveranstaltungen und kleinerer Schulversuche,
- Koordination der Arbeit in einzelnen Fächern und Lernbereichen,
- Mitarbeit bei der Erstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen.
Das ist ja ganz klasse.
Habe seit 2010 ein Amt mit massiver Mehrbelastung inne. Dann kam 2022 die Beförderung auf A13. Ohne Entlastungsstunden. Die Beförderungsurkunde kann dann in die Tonne, die tägliche Mehrarbeit bleibt, Stundenentlastung wird durch SL verweigert ( da hier das Land reagieren soll).
Ganz Klasse!!
Wehe, die Menschen im 1. Beförderungsamt A13 werden bewusst ausgespart 😞.
Wir haben 140 Kollegen und 1400 SuS an der Gesamtschule. Aber keinen A13 Koordinator als Gesamtschulrektor....!
Unfassbar!!
Unbeantwortet:
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/marcus…ce=native-share
Kurz:
Ja, es ist zulässig!
§ 12
Unterrichtseinsatz, außerunterrichtliche Angebote
(1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.
Ohne Funktionsstelle heute nicht ohne Aufgabe. Wieso genau regst du doch so sehr darüber auf?
Weil das zeigt, wie unfassbar ungerecht es zugeht. Oberstudienräte an einer Sek 1 Schule....! Das kannst du doch keinem erklären..
Ich habe es oben beschrieben.
Jedoch war es eine Gemeinschaftsschule ...
Ohne Sek 2! Da liefen etliche A14er rum. Ohne Funktionsstelle!!
In einem Jahr gab es dort ( 2018/ 2019) 7x A13 - Stellen gleichzeitig für A12 er Kollegen. Für eine 2 - zügige Schule mit 40 Kollegen. Da es ein Schulversuch war, welcher scheiterte, ist die Schule Geschichte.
Ein Kollege erhielt ein Beförderungsamt für einen Schüleraustausch, den es gar nicht mehr gab, da sich die Schule in der Auflösung befand.
Das gab richtig Stimmung an den umliegenden Schulen.
Das fiktive Partnereinkommen haben wir in NRW leider auch....
Dass es an Gesamtschulen Sek II-Stellen gibt, ist ja nun nicht so überraschend, da es an Gesamtschulen ja auch eine Sek II gibt.
Sekundarschulen sind reine Sek I-Schulen und haben trotzdem Sek II-Stellen.
Exakt!
An einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe gibt es natürlich A14 Stellen. Darum geht es nicht.
Wir haben an einer Gesamtschule, 6 - zügig + große Oberstufe eine einzige A15 Stelle für Koordinierungsarbeit.
In dem Beitrag auf den ich mich bezogen habe, ging es um Sekundarschulen ohne gymnasiale Oberstufe, bei der etliche Kollegen als Oberstudienrat rumlaufen - ohne Aufgaben, ohne Oberstufe. Das empfinde ich als Sauerei!!
Du kannst das Thema seit gestern übrigens überall nachlesen. Ob 4teachers oder Bild oder TAZ oder Zeit oder WELT...
Mein Vater war übrigens erst Oberamtsrat und wurde dann, da es diesen Posten nicht mehr gab, als Regierungsrat geführt. BEIDES A13.
Da du nach Schulformen und nicht nach Studienabschlüssen sortiert hast, könnte man noch eine besonderheit an der Sekundarschule ergänzen. An diesen reinen Sek1-Schulen gibt es A14 Stellen für Sek2-Kollegen, die es dorthin verschlagen hat. Also Oberstudienrat-Stellen.
Ich vermute bundesweit gibt es diese Konstellation sonst niergends.
Jo.
Das kenne ich auch! Obersauerei.!
Ein Kollege wurde an diese Sekundarschule abgeordnet um sich da ne A14 Stelle zu schnappen und wurde wieder zurückabgeordnet an seine ursprüngliche Gesamtschule.
Andere Kolleginnen waren an der reinen Sek1 Schule mit A14 unterwegs.
Und nicht wenige. !!!
https://www.news4teachers.de/2026/04/bund-e…unter-zugzwang/
Eine Besoldungsstufe wird gestrichen
Zudem werden die Beamtengehälter an den Tarifabschluss im öffentlichen Dienst angepasst. UND: Die Regierung will mit mehr Geld Top-Arbeitskräfte anlocken. Motto: Leistung muss sich lohnen. Folge: In allen Besoldungsgruppen (A3 bis A16) wird die erste von acht Erfahrungsstufen gestrichen. Künftig steigen Neulinge auf Stufe 2 ein. Im einfachen Dienst (A3) gibt es dann für einen Verwaltungshelfer 3107 Euro brutto: ein Plus von 261 Euro (9,2 Prozent).ine Besoldungsstufe wird gestrichen.
Und so stark steigen die Grundgehälter in der jeweils höchsten Erfahrungsstufe 8:
• Betriebsmeister (Besoldungsgruppe A4): Gehaltsplus von 474 Euro (14,6 Prozent) auf 3726 Euro/Monat.
Polizeimeister (Besoldungsgruppe A7): plus 403 Euro (10,6 Prozent) auf 4198 Euro.
• Oberamtsrat (Besoldungsgruppe A13): plus 543 Euro (8,2 Prozent) auf 7164 Euro.
• Oberst (Besoldungsgruppe B3): plus 963 Euro (9,7 Prozent) auf 10.854 Euro.
• Staatssekretär (Besoldungsgruppe B11): plus 3264 Euro (19,7 Prozent) auf 19.831 Euro.
Rund 5,4 Millionen Personen arbeiten im öffentlichen Dienst, u.a. als Erzieher, Lehrer, Polizisten, Richter. 1,8 Millionen von ihnen sind Beamte.
Diese Vorgabe gilt nicht nur für Berlin. Sie richtet sich an alle Dienstherren – also an Bund und Länder gleichermaßen. Entsprechend versteht die Bundesregierung ihre Reform ausdrücklich als Umsetzung verfassungsrechtlicher Anforderungen. „Ziel des Gesetzes ist eine angemessene Bezahlung im Einklang mit dem Grundgesetz“, heißt es in der Begründung des Entwurfs.
Und ich finde es ebenfalls mehr als problematisch, einem Kollegen im A13 Beförderungsamt mit Zusatzaufgaben den monetären Ausgleich oder monetären Abstand auf 0,0 Euro einzuschmelzen. Der Abstand betrug mal ca gute 400 Euro pro Monat. Das ist ne absolute Sauerei.
Eins weiß ich ganz sicher: in NRW ist gar nichts automatisch. In keiner Schulform.
So wie ich es verstanden habe (bis jemand aus den Schulformen korrigiert oder bestätigt), von dem was hier alle schreiben: A13 (ohne Z sogar?) war eben eine Beförderungsstelle. Mit Bewerbung für eine ausgeschriebene Zusatzaufgabe, Prüfungstag, sich gegen andere Bewerber*innen durchsetzen.
Und jetzt: die Zusatzaufgabe behält man, auch dasselbe Geld, ist aber mit allen anderen wieder im (neuen) Eingangsamt.
und eine neu geschaffene Stufe drüber (wie vorher A13 zu A12) gibt es (noch?) nicht.
Das ist korrekt.
Es geht darum, dass A13 für Alle einfach nicht die Wahrheit darstellt. Ab 1.8.26 bekommen Alle an den Grundschulen, Sekundarschulen, Realschulen und die Sek.1 Lehrer an Gesamtschulen A13. Kollegen an Berufsschulen, Gymnasien oder der Gesamtschule mit der Lehrbefähigung Sek.2 erhalten nämlich A13 mit Zulage. Also gibt es nicht A13 für Alle im Einstiegsamt, sondern für einige A13Z.
Und ja: die Sek.1 Kollegen, die ein 1. Beförderungsamt inne haben, nach bestandener Revision und Bestenauslese usw., mit der Übernahme von Zusatzaufgaben die beförderungswürdig sind, fallen von der Besoldung A13 im ersten Beförderungsamt auf A13 im Eingangsamt zurück. Aktuell gibt es keine Lösung in NRW. Wenn du als Sek 1 Kollege an einer Gesamtschule nun ein A14 Amt anstrebst, findest du dich direkt in der SL als Abteilungsleiter wieder.
In der Sek 2 an Gesamtschulen oder auch Berufsschulen oder Gymnasien gibt es sehr wohl noch das 1. Beförderungsamt unterhalb der Schulleitungsebene. Hier bekommst du nach erfolgreicher Revision usw dann A14 mit der Übernahme von beförderungswürdigen Aufgaben; bist aber nicht direkt in der Schulleitung.
Genau! A13 Z für ALLE
1. Beförderungsamt A14 für Alle.
Ende der Diskussion!
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