? zulässige Leerstunden Stundenplan

  • Hey,

    weiß jemand, ob es für NRW Grundsätze zur Stundenplangestaltung gibt, insbesondere mit Bezug auf Leerstunden?

    Hintergrund: seitdem die 13er weg sind, werden bei uns die entfallenen Stunden aufgefüllt, teils mit anderen Klassen (wo die Kollegen dauerkrank sind bzw. ehemalige Referendare, die bis Ende April noch einen Übergangsvertrag bekamen, nicht mehr da sind), teils mit Vertretungsbereitschaft.

    Nun hat man mir an einem Tag gelegt: 1-2. Stunde (bis 09:40 Uhr)... lange Pause dann 10.-11. Stunde (15:10-16.40 Uhr). Ist sowas zulässig, zumal ohne Absprache, einfach in den Plan gelegt? An einem anderen Tag sind mit Pausen auch fast 3h leer dazwischen.

  • § 12 Abs. 1 ADO und ggf. in Verbindung mit § 17 Abs. 3.

    BASS 2025/2026 - 21-02 Nr. 4 Allgemeine Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer, Schulleiterinnen und Schulleiter an öffentlichen Schulen (ADO)

    An meiner alten Schule gab es mit dem Wegfall der Q2 selten neue Pläne, so dass ich mitunter auch ziemliche Löcher im Plan hatte.

    Ist die Schulleitung "frackig", setzt sie Dich zur Vermeidung von Langeweile als "Stattvertretung" in den Löchern in anderen Lerngruppen ein. Kommt sicherlich ohnehin schon vor, könnte aber ausgebaut werden.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Kurz:

    Ja, es ist zulässig!

    § 12

    Unterrichtseinsatz, außerunterrichtliche Angebote

    (1) Lehrerinnen und Lehrer unterrichten in der Regel in den Fächern, für die sie eine Lehrbefähigung erworben haben, sowie in außerunterrichtlichen Angeboten, für die vom Land zusätzliche Lehrerstellenanteile bereitgestellt werden. Über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung und die Aufstellung von Stunden-, Aufsichts- und Vertretungsplänen entscheidet die Lehrerkonferenz (§ 68 Absatz 3 Nummer 1 SchulG). Einsatzwünsche von Lehrerinnen und Lehrern sowie behinderungs- und krankheitsbedingte Erfordernisse sollen im Rahmen der Möglichkeiten der Unterrichtsorganisation angemessen berücksichtigt werden. Ein Anspruch auf Unterricht zu bestimmten Zeiten, in bestimmten Klassen und in bestimmten Fächern oder auf die Leitung einer bestimmten Klasse besteht nicht.

  • Bei uns gäbe es so etwas nicht ohne Absprache.

    War das einmalig durch Vertretung oder soll das jetzt bis zum Schuljahresende so sein? Wenn zweiteres der Fall ist, würde ich trotz der rechtlichen Lage mal vorsprechen, ob sich etwas optimieren lässt. Am besten findest du vorher schon einen Tauschpartner für Stundenslots. Wenn du auch keine Tauschmöglichkeit findest, gibt es aber vielleicht keine.

    LG DFU

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