Beiträge von DFU

    Wieviele Hierarchiestufen gibt ihr denn, dass nach dem betroffenen Kollegen und vor der Schulleitung noch mehrere andere Kollegen dein Ansprechpartner sind?

    Gerade wenn ich keine Ahnung habe, ob das nicht doch mit der Schulleitung abgesprochen ist, setze ich doch nicht die Gerüchteküche in Gang, in dem ich mit weiteren nicht betroffenen Kollegen an meiner Schule darüber spreche.

    Der erste Weg führt zum Kollegen, der zweite dann zum Schulleiter, wenn ich weiter Zweifel habe, wie ich reagieren soll. Und da geht es nicht darum den Kollegen zu verpetzen sondern darum Rechtssicherheit für das eigene Handeln zu bekommen. Was soll ich machen, wenn mir ein Schüler erzählt, dass er erlaubt später kommt? Es einfach hinnehmen, nzr beim Kollegen Nachfragen oder es als Klassenlehrer im Klassenbuch nachlesen? Dort müsste ja beispielsweise auch dokumentiert sein wann und warum ein Schüler nicht anwesend ist.

    So habe ich es auch verstanden, daher würde ich auch nicht gleich eine Remonstration auf den Tisch knallen, sondern zunächst das Gespräch suchen.

    Aber da es sich um BW handelt, wird vermutlich in den nächsten 11 Tagen erst einmal nichts passieren.

    Soll bedeutet juristisch schon zunächst einmal muss. Aber es kann begründet davon abgewichen werden. Eine Begründung habe ich hier aber noch nicht gelesen.

    Andererseits interpretiere ich die Vorgabe oben so, dass die Gruppengröße für die Veranstaltung genommen wird (hier 100 Schüler, also mehr als 20) und dafür dann 1 Lehrer und 4 weitere Begleitpersonen für mehr als 20, mehr als 40, mehr als 60 und mehr als 80 Schüler notwendig sind. Dann wären sechs Kollegen den Vorgaben nach sogar mehr als die Minimalbesetzung.


    Ohne Gruppe und Ziel zu kennen, halte ich das schon für möglich. Vielleicht sehen es Grundschulkräfte anders. Grundsätzlich ist eine Zuteilung der Kollegen zu den Klassen auch gut, weil nan den Schüler dann sagen kann, in wessen Nähe sie bleiben müssen.

    Wenn du laut Einteilung alleine mit einer Klasse fahren sollst, bei der du das nicht für machbar hälst, musst du remonstrieren.

    Ich würde aber, mit der schriftlichen Remonstration in der Tasche, vorher den Schulleiter im Gespräch darauf hinweisen, dass du den Ausflug mit der Klasse alleine nicht durchführen kannst, und er doch bitte für deine Klasse eine zweite Begleitperson einteilen soll oder, wenn das für dich so auch durchführbar scheint, drei Personen für deine und eine andere Klassezusammen. Wenn der Schulleiter das ablehnt, dann die schriftliche Remonstration abgeben. Wenn er es zusagt, kurz abwarten (je nach Ausflugstermin zwei Wochen oder kürzer), dann die Remonstration abgeben, wenn nichts passiert ist.


    Und wenn er sagt, dass alle für alle verantwortlich sind, weil eine Gruppe von 100 Schülern mit 6 Kollegen fährt, dann macht es ihm sicherlich nicht aus, das so auch für alle anzuweisen. Es nutzt dir nämlich nichts, wenn sich am Ende unterwegs die Kollegen auf die Einteilung berufen und nicht auf das, was der Schulleiter sich gedacht hat. Es könnte ja auch zu Situationen kommen, wo Klasse 2 tatsächlich zwei Betreuer benötigt hätte, und einem Kind etwas passiert, weil der Kollege gerade bei der anderen Klasse aushilft. Wer weiß, wie ein Gericht dann für den Kollegen entscheiden würde.


    Und natürlich kann man das bei 6 Kollegen und 100 Personen in der Regel problemlos intern regeln. Eine fehlerfreie Einteilung von Begleitungen benötigt man nur in dem Fall, in dem etwas passiert. Dann aber möglicherweise unbedingt.

    Hat das denn wirklich die Schulleitung so festgelegt?

    In BW wird die außerunterrichtliche Veranstaltung doch vom Lehrer beantragt. Hat da vielleicht der Klassenlehrer von Klasse 2 auf seinen Genehmigungsantrag eine Begleitperson genannt und damit beantragt und der Klassenlehrer von Klasse 1 nicht?

    Wenn ich nicht mir einer Klasse alleine fahren möchte, beantragen ich die Fahrt mit zwei Kollegen. Wird sie nicht genehmigt, fahre ich nicht.

    Wenn die Schulleitung nur drei Personen für zwei Klassen gehen lassen möchte und das für die Kollegen passt, kann auch ein Antrag für zwei Klassen und drei Kollegen gestellt werden. Dann würde das auch so genehmigt und der Klassenlehrer von Klasse 1 wäre auch auf dem Papier nicht alleine verantwortlich.

    Wie funktioniert das beibeuch mit der Leihe?

    Ob wir Wärmflasche haben, weiß ich nicht sicher. Ich glaube aber, ja.

    Grundsätzlich sollen die Schüler bei uns ein Pfand zur Ausleihe mitbringen. Kollegen weien darauf hin, wenn sie jemandem im Unterricht gehen lassen. Das kann das Busticket sein, das Handy oder ein Geldstück.

    Aber wenn ein nichtbusfahrender Fünftklässler ohne Geld und Handy ankommt, wird der auch nicht unterrichtete Dinge vom Sekretarist weggeschickt.

    Trotzdem müssen Kühlpads immer wieder ersetzt werden. Nicht, weil sie nicht zurückkommen, sondern weil sie bei häufiger Nutzung doch irgendwann undicht werden / kaputt gehen.

    Was möchtest du denn erreichen? Weitete Begleitungen? Oder nur eine Neuaufteilung, also zum Beispiel Klasse 1 + 2 wird von den Kollegen A,B+C begleitet, Klasse 3+4 von den Kollegen D, E +F?

    Tatsächlich finde ich die Handhabung mit dem Papirrbuch im Unterricht einfacher. Das Buch habe ich früher einmal aufgeschlagen und liegen lassen, Zu Beginn die Abwesenden eingetragen, bei Nachzüglern nebenbei die Uhrzeit ergänzt, dass Stundenthema, wann es eben passte eingetragen und am Ende die Hausaufgaben notiert.
    Ich mache das immer noch so, muss aber jedes Mal erst mein digitales Gerät erst entsperren oder den Beamer auf Freeze stellen, weil die Schüler gerade etwas anders sehen sollen, oder… Gerade das zeitnahe Eintragen der Hausaufgaben, ist für mich mühsam. Das Stundenthema kann ich einmal in der Woche nachtragen.

    Trotzdem ich mit der Handhabung trotz in der Regel funktionierender digitaler Infrastruktur noch immer nicht 100% warm geworden bin, überwiegen aber klar die Vorteile, die s3g4 oben schon genannt hat.

    Warte, bis du den Vertrag hast, bevor du etwas sagst. Man darf dich zwar wegen einer Schwangerschaft nicht nicht einstellen, aber das Risiko würde ich nicht eingehen.

    Vielleicht nimmst du dieses Mal auch nicht alle Schwangerschaftsleiden mit und kannst erst einmal normal anfangen. Und wenn du ein Beschäftigungsverbot bekommen solltest, dann ist das eben so.

    Das Wann war analog später nicht zu sehen. :)

    Wir wurden mit Start des digitalen Klassenbuchs sehr häufig / ständig daran erinnert zeitnah einzutragen. (Anwesenheiten sofort und Inhalte innerhalb einer Woche.) Grund waren diejenigen, denen die Klassenlehrer früher nachgelaufen sind, und diejenigen, die ihre Routine noch an das neue Medium anpassen mussten.

    Ich bin jedenfalls heilfroh, dass dank des digitalen Buchs inzwischen nicht mehr die Klassenlehrer es machen müssen sondern jemand von der Schulleitung, der auch die Rechte hat, alles im Klassenbuch zu lesen.


    Ergänzung: Ob die Schulleitung auf die Uhrzeit der Eintragung achtet, weiß ich nicht. Wir sollen zu Beginn eintragen, aber hingewiesen wurde eher auf noch Tage später fehlende Anwesenheitseintragungen. Wobei das oft den zweite Teil einer Doppelstunde über einer großen Pause betrifft.

    Mich nerven diese Miniautos mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit deutlich mehr als alles andere, weil ich überhaupt keinen Sinn darin sehe.

    Fahrrad fahre ich selbst gerne und fahre dann auch hinter einem Fahrrad klaglos her, bis ich mit gefahrlosmit Sichheitsabstand überholen kann. Bis auf Rennräder fahren sie meist auch nur kurze Strecken auf der Landstraße, um von einem zum anderen Radwegabschnitt zu kommen. Traktorfahrer erledigen auch nur ihre Arbeit und sorgen für volle Lebensmittelregale.

    Aber dann wohl doch meine subjektive Meinung. Sonst bin ich auch eher bei CDL.

    Da geht es auch darum, dass bei Feueralarm o dr ähnlichem jederzeit bekannt ist bzw. Nachgesehen werden kann, wer denn gerade in welchem Raum anwesend ist/war.

    Ich schaffe es auch nicht immer, zähle aber zumindest am Anfang der Stunde immer die anwesenden Schület, so dass ich zumindest die korrekte Anzahl weiß.

    Ich glaube, dass fast jeder nach einer (zu) langen Zeit mit sehr viel zusätzlichem Dauervertretungsunterricht, wie es an Kris24s Schule momentan wohl notwendig ist, da etwas dünnhäutig werden kann, wenn es um die Aufgabenverteilung geht.

    Und der Schluss von Kris24, wie sich "die anderen" von den Schulleitungen unterscheiden, liegt doch nahe.

    Trotzdem ziehe ich diesen Schluss für mich nicht, weil das in meinen Augen überhaupt nicht zur allgemeinen Intention des Beitrags passt. Da trägt aber sicher zu bei, dass ich dieses Jahr bei den Aufsichten alle meine Wünsche erfüllt bekommen habe und sie daher dieses Schuljahr nicht sehr belastend finde.

    Und wenn ich nicht verfügbar bin, dann sprechen sie mich halt in einer anderen Pause an

    Ich mag es, wenn ich wegen der Aufsicht weiß, wo ich die Person in der Pause zum Ansprechen finde. :)
    Gerade die Aufsicht, bei der man zweimal den Gang entlang läuft, um einmal alle Schüler hinauszuschicken und anschließend die Klassenräume aufzuschließen, eignet sich gut für bewegte dienstliche Gespräche. Bewegt in dem Sinne, dass man dabei ein paar Schritte tut.

    Wenn der stellvertretende Schulleiter wie Bolzbold 50% Entlastungsstunden für die zusätzlichen dienstlichen Aufgaben bekommt, gehören auch nur noch halb so viele Aufsichten zu seiner Dienstpflicht wie bei Vollzeitkräften. Bei uns waren das ein Jahr zwei und ein Jahr eine im Wechsel.

    Davon ausgehend, dass Entlastungsstunden eigentlich immer knapp bemessen sind, kann man auf eine gehen. Das Argument trifft aber vermutlich noch stärker das Nichtschulleitungsmitglied, dass den IT-Support für die Kollegen übernimmt. Da sollte man dann auch abrunden.

    Geht aber beides nur, wenn das übrige Kollegium die restlichen Aufsichten dann noch im Rahmen ihrer Dienstzeit stemmen kann. Umgekehrt kann man auch stärker reduzieren, wenn die Anzahl der Aufsichten zur Kollegiumsgröße das zulassen. Man sollte das Warum aber transparent darlegen.

    Klassenlehrertätigkeiten übernehmen alle Mitglieder der erweiterten Schulleitung bei uns regelmäßig. SL und stSL dagegen nicht. Beide unterrichten bei uns aber wegen ihrer wenigen Stunden bzw. ihrer Fächer nie viele Stunden in einer Klasse oder einem Kurs.


    Ich bin jedenfalls froh, dass das bei u s bisher nie auf die Agenda musste. Vielleicht wurde es vor meiner Zeit an der Schule geregelt.

    Bei uns übernehmen die Mitglieder der erweiterten Schulleitung die Oberaufsicht.

    Eine Person der erweiterten SL hat also immer Aufsicht.

    Wie viele Bereitschaftsstunden sie haben, weiß ich nur beim Schulleiter, der hat keine und springt nur in der Not ein. Die anderen machen regelmäßig Vertretung, aber möglicherweise etwas seltener. Vielleicht passend zur Zahl ihrer Unterrichtsstunden?

    Da der stellvertretende Schulleiter seit den Webuntisstundenplänen regelmäßig sonntags arbeitet, sind Vertretungen auch montags in der ersten Stunde seltener geworden.

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