In BW ist es auch für Fünftklässler erlaubt, in der Mittagspause das Schulgelände zum Mittagessen zu verlassen. Wenn sie dabei auf direktem Weg zum Essen, egal ob zu Hause, beim Dönerladen oder der Eisdiele, unterwegs sind, sind sie auch versichert.
Ich kenne es von mehreren Schulen so, dass die Schule die Eltern über die Risiken bezüglich der Vetsicherung informiert, und dass die Eltern dann schriftlich beantragen, dass ihr Kind zum Essen das Schulgelände verlassen darf. Denn es gibt auch noch Eltern, die ihre Kinder selbst mittags bekochen möchten. In der Regel haben in der 5. Klasse tatsächlich nur die Schüler, die zum Mittagessen nach Hause gehen, die Erlaubnis. Bei älteren Schülern dann mehr, die auch mal zum Dönerladen gehen.
Das ist aber versichert, wenn es auf direktem Wege passiert. (Im Einzelfall wird das aber im Streitfall natürlich vor Gericht entschieden.)
Meine Schule hat keine Mensa und irgendwo müssen die Schüler ja essen.
Moebius Unterbinden könnt ihr den Supermarktbesuch kaum. Wäre ich dein Schulleiter, würde ich jedes Jahr wieder, alle Eltern darauf hinweisen, dass ein Supermarktbesuch auf dem Heimweg den Versicherungsschutz mindestens unterbricht und vielleicht sogar beendet.