Beiträge von DFU

    Wenn du in Papierform einreichen möchtest, schick ihnen eine Papierkopie und behalte das Original. Wenn sie nachfragen, kannst du es ja genau damit begründen, dass du das Original ja nicht wiederbekommst.

    Ich selbst finde aber die Apps auch praktischer.

    Wenn ein Wechsel zur Vollzeit nur möglich ist, weil ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft vorligt, sehr ich das so wie susannea.

    Da könnte ja auch jeder Teilzeitbeschäftigte mit längerer Krankschreibung für diese Zeit, in der er eh nicht kommen darf, einfach mal aufstocken. Das würde aber nie durchgehen.

    Wenn es wegen der Änderung der familiären Situation im ersteren Fall durchgeht, dann ist das eben so. In meinen Augen tritt die Änderung aber erst mit der Geburt des Kindes ein.

    Und wenn dann aus irgendeinem Grund das Beschäftigungsverbot Ende des zweiten Drittels, in dem es Schwangeren ja oft auch hervorragend geht, doch aufgehoben werden könnte, müsste sie dann natürlich auch Vollzeit arbeiten. Das muss einem klar sein.

    Probieren kann sie es. Wenn es durchgeht, ist es wohl in Ordnung. Und wenn es nicht durchgeht, muss sie sich hinterher nicht fragen, ob sie die finanzielle Situation so nicht hätte verbessern können.

    Die Reihenfolge ist Teilzeit in Elternzeit, Vollzeit (2 Monate) und dann wieder Teilzeit.

    Wenn die letzte Phase wieder Teilzeit in EElternzeit ist, müsste es kurzfristig änderbar sein. Allerdings steht dem entgegen, dass sie im Beschäftigungsverbot ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn man gar nicht verfügbar ist. Rechtsicher bin ich da aber nicht.

    Ich möchte Kris Warnung auch keinen Glauben schenken, kann mir aber leider durchaus vorstellen, dass ein Gericht einer solchen Argumentation folgen könnte. Vor Gericht und auf hoher See usw.

    Lies in deinem Arbeitsvertrag nach, ob Chemikus recht hat.

    Wobei du auf jeden Fall damit argumentieren kannst, dass du bisher nur Sport unterrichtet hast und dich jetzt nicht in 10 andere nicht studierte Fächer gleichzeitig einarbeiten kannst. Deine verfügbare Arbeitszeit setzt dem Grenzen. Was da üblich bzw. machbar ist, dazu können Kollegen von deiner Schulform mehr schreiben als ich.

    Das zeigt auch wieder eine interessante Grundhaltung hier: Sek II-Lehrkräfte müssen offensichtlich „gelockt“, „geködert“ oder „belohnt“ werden, sich in die Niederungen zu begeben…


    Dass man sich da als Sek I-Lehrkraft drüber wundert, die von Grundauf das „Abenteuer“ auf sich nimmt, sollte einen wiederum wenig verwundern….

    Ich denke, jeden Kollegen muss man zunächst locken oder ködern, wenn man möchte, dass er ohne Versetzung oder Abordnung freiwillig und möglichst dauerhaft von seiner ursprünglich favorisierten Schulform zu einer anderen wechselt.

    Ob da jetzt jemand von einer WBS an ein allgemeinbildendes Gymnasium wechseln soll, jemand von einer Förderschule an eine Grundschule oder jemand von einem Gymnasium an eine Gesamtschule, ist dabei doch egal.

    [...] So gesehen wurde die Arbeitsleistung der Frau den Haushalt zu schmeißen bei der Einstellung des Manns gleich mit eingekauft.

    Mit anderen Worten: mit der Abschaffung müsste die Wochenarbeitszeit dann entsprechend reduziert werden, damit der Beamte bzw. die Beamtin Zeit für den Singlehaushalt bzw. den halben Familienhaushalt hat.

    In BW können nur Frauen gewählt werden.

    Findet sich aber auch auf persönliche Nachfrage bei allen potentiellen Kandidatinnen keine, die sich zur Verfügung stellt, dann darf die Schulleitung in der allergrößten Not auch eine nicht weibliche Person dazu bestellen. Allerdings muss dann spätestens nach sechs Monaten eine neue Wahl durchgeführt werden.

    Es ist daher aufwändiger als gleich eine weibliche Person zu bestellen.

    Ob die Schulleitung mehrmals hintereinander den gleichen Mann für 6 Monate dazu bestellen dürfte, wenn sich alle einig wären und daher die weiblichen Beschäftigten alle verweigerten, habe ich allerdings keine Ahnung.

    Meines Wissens ist die Beauftragte für Chancengleichheit bei uns (BW) auch für Männer, die aus der Elternzeit kommen oder Teilzeit in Elternzeit machen, zuständig. Gewählt wird sie aber nur von weiblichen Beschäftigten. Nicht von männlichen oder diversen Personen. In mancher Hinsicht ist das Gesetz einfach zu alt.

    Bei uns gäbe es so etwas nicht ohne Absprache.

    War das einmalig durch Vertretung oder soll das jetzt bis zum Schuljahresende so sein? Wenn zweiteres der Fall ist, würde ich trotz der rechtlichen Lage mal vorsprechen, ob sich etwas optimieren lässt. Am besten findest du vorher schon einen Tauschpartner für Stundenslots. Wenn du auch keine Tauschmöglichkeit findest, gibt es aber vielleicht keine.

    Zauberwald

    Auch Beamte dürfen sich freiwillig in der GKV versichern.

    Ich kenne jemanden, der das während des Referendariats gemacht hat, damit er seine Frau und seine drei Kinder nicht auch privat krankenversichern musste.

    Es kann Gründe geben, sich nicht privat zu versichern. Und manchmal findet man keine PKV oder verpasst die Öffnungsklausel verpasst.

    In Ländern mit pauschalen Beihilfe erhält man dann eine pauschale monatliche Beihilfe, die man für den Arbeitgeberbeitrag verwenden kann. Weitere Rechnungen (z.B. Zahnspange Kind) darf man dann nicht mehr einreichen.

    Ohne pauschale Beihilfe, muss man den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag selbst zahlen. Und das können während der aktiven Dienstzeit riesige Beträge werden. Man kann die Beihilfe dann trotzdem noch nutzen, wenn die GKV etwas Beihilfefähiges nicht zahlt. Aber viel ist das ja nicht.

    "Eigentlich nicht abordnen" könnte bedeuten, dass sie es nur machen, wenn du sonst verlängerst. Aber eine verlässliche Glaskugel haben wir auch nicht.

    Wenn es an der alten Schule aber sicher nicht machbar ist, weil du keine Hilfe bei der Betreuung (Mann, Großeltern, Tagesmutter,...) organisieren kannst oder je nach Kindesalter ihr das nicht möchtet, wirst du aber vermutlich nicht glücklich, wenn du zusagst.

    Wie geht denn deine alte Schule mit Teilzeitkollegen um? Versucht sie eher Vieles zu ermöglichen, oder nicht? Da könntest du auch noch vorfühlen, was bei deiner angestrebten Stundenzahl üblich ist.

    Für Single, die in der GKV sind, ist das System ohne pauschale Beihilfe nicht gedacht. Da kann es dann wirklich wenig werden.

    Wenn das Geld in Teilzeit nicht reicht, gibt es drei Möglichkeiten:

    • Auf Vollzeit wechseln, was vom Threadöffner aber bereits ausgeschlossen wurde
    • Ausgaben reduzieren
    • Beamtentum aufgeben

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