Beiträge von DFU

    Obwohl ich wie Kris24 in BW unterrichte, haben wir auch schon ältere Atteste akzeptieren müssen, weil das Regierungspräsidium die Klage als aussichtsreich genug betrachtete . Da ging es um "nicht durch eigenes Verschulden" und so Situationen wie Schüler liegt im Krankenhaus und kann das Attest erst verspätet abgeben. Das sind aber absolute Ausnahmen. Wir müssen bei Fehlen und nicht (pünktlich) abgegebener Entschuldigung die Klassenarbeits-Leistung mit Note 6 bewerten. Da gibt es keinen Spielraum.

    Und auch der Klassenteiler wird heute nicht immer eingehalten, wenn während der Sommerferien noch eine Anmeldung kommt, können es auch mal 34 Schüler sein. Selbst wenn dann im Computerraum nicht genug Computerarbeitsplätze sind. Aber auch das sind dann Ausnahmen.

    In BW entscheiden nicht mehr die Eltern alleine unabgängig von der Empfehlung der Lehrer. Man hat aber auch nicht dazu zurückgewechselt, dass allein die Lehrerempfehlung gilt.

    Es gibt jetzt drei Komponenten: Elternwunsch/-Meinung, Lehrermeinung und den Übertrittstest Kompass 4. Wenn Eltern und Lehrer sich nicht einig sind, ist das Abschneiden bei Kompass 4 entscheidend dafür, ob das Kind am Gymnasium angemeldet werden darf. Wenn sie sich einig sind, ist das Ergebnis bei Kompass 4 egal.

    Einen 8h Arbeitstag auf einer Klassenfahrt ist nur mit entsprechend Personal möglich. Wir sind 24h für die Kinder verantwortlich, dass sind schon dreimal 8h. Wenn dann außerhalb der Unterkunft niemand mit der Klasse in einer fremden Umgebungallein unterwegs sein soll, ist man schnell bei 5 notwendigen Begleitpersonen.

    Und gerade bei Teenagern muss man echt aufpassen. Abends rausgeschleichen und vergewaltigt werden, ist zum Glück nicht Standard, aber leider nicht komplett unrealistisch. Da fällt nicht weniger Aufsicht an, als bei heimwehkranken Grundschülern.

    Man kann natürlich einfach sagen, dass man 8h aufschreibt, und das war es. Eine echte Arbeitszeiterfassung ist das aber nicht.

    Ehrlicher ist es, die Zeit korrekt zu erfassen und dann mit dieser Information das Fahrtenkonzept oder die Anzahl der notwendigen Begleitpersonen zu diskutieren. Wobei 10h am Tag für viele auch okay sind, wenn man in der unterrichtsfreien Zeit die zusätzlichen Stunden weniger arbeiten kann.

    Teilzeitkräfte, die in der Zeit nicht Vollzeit bezahlt werden, haben aber verloren. Die arbeiten dann in einer Woche die Stunden von ca. 2,5 Arbeitswochen. Das wieder ausgleichen zu können, ist unrealistisch.

    Wir haben auch ein Bereitschafts-Vertretungsmodell, wissen aber auch, dass wir außerhalb dieser Zeiten eingesetzt werden können wenn Not am Mann ist.

    Dann ist aber das Modell hinfällig. Mit den zusätzlichen Präsenzzeiten erkauft sich das Kollegium doch genau die Freiheit, alle übrige Zeit privat zu verplanen.

    Oder tritt "Not am Mann" tatsächlich nur alle paar Jahre für ein paar Tage ein?

    Wenn man das tut, passiert bei b zunächst nichts. Die Schulleitung und der Dienstherr gehen zunächst davon aus, dass auch Lehrer sich üblicherweise nur dann krank verabschieden, wenn sie tatsächlich krank sind. Alles andere ist Betrug.

    Bei a würde man bei uns wieder ausgeplant, denn genau dafür haben wir das Bereitschaftsstundenmodell. Wenn darüber hinausgehende Vertretungen anfallen, wird man persönlich angesprochen. Bei unverschiebbaren privaten Terminen (z.B. Arztbesuch) darf man natürlich gehen, verschiebbare private Termine verschiebt man natürlich und übernimmt die Vertretung.

    Natürlich ist das möglich. Bolzbold hat die Quelle dazu zitiert.

    Wenn Kollegium und Schulleitung sich aber vorher auf ein Modell mit Bereitschaftsstunden geeinigt haben, nachdem man außerhalb dieser Bereitschaftsstunden alle freien Unterrichtszeiten privat verplant darf, dann kann auch niemand dem Kollegen wegen seiner Reise einen Vorwurf machen.

    In jedem Fall sollte das Bereitschaftsstundenmodell überdacht werden, wenn es nicht ohne weitere spontane Vertretungen außerhalb dieser Bereitschaftsstunden auskommt.

    Ob man an den Homeofficetagen dann arbeitet oder Überstunden abfeiern ist egal. Fakt ist, dass wir an Präsenstagen, d.h. Tagen außerhalb der Ferien, keinen normalen Urlaub nehmen können.

    Und da, wie auch du geschrieben hast, niemand während Mutterschutz und Elternzeit alle Ferien aussparen darf, müssen die betroffenen Ferientage so wie die Nichtferientage als Arbeitstage zählen, so dass eventuell außerhalb der Elternzeit nicht genug Ferientage für den Jahresurlaub übrig bleiben.

    Du hattest nicht nach Moral gefragt, aber da du diese Begründungen mehrach anführst, möchte ich das doch erwidern: Dass wir jährlich knapp 50 Tage bezahlte Ferien haben ist doch etwas, worüber man froh sein darf, wenn der Mutterschutz oder die Elternzeit da hineinfällt, bedarf es keines Finanzausgleichs. Ich denke, jede schwangere Arbeitnehmerin mit normalem Urlaub oder Selbständige ohne denselben würde sich ärgern, wenn sie anfing, Vergleiche mit verbeamteten Lehrerinnen anzustellen.

    In meinen Augen sind 68 Ferientage - 30 Urlaubstage = 38 Homeofficetage. Das sind ca. drei im Monat, da je nach Bundesland und Schule für verpflichtende Präsensveranstaltungen in der letzten Ferienwoche noch ein paar Tage wegfallen. Drei Tage im Monat ist sicher nicht schlecht, aber es gibt Angestellte mit normalem Urlaub, die mehr Homeofficetage machen dürfen. Es gibt ja auch Regelungen wie mindestens drei Tage pro Woche im Büro oder beim Kunden vor Ort. Und diese Angestellte sind dann oft flexibler in der Einteilung, wann sie Homeoffice machen und wann nicht. Aber wie gesagt, es ist nicht schlecht. Es gibt sicher auch Angestellte, die keine Homeofficeregelungen haben, z.B. die oft genannten Krankenschwestern.

    Neid kann ich nur bei der Schulferienabdeckung bei Grundschulkindern verstehen. Kindergärten haben kürzer Schließzeiten und schließen auch mal außerhalb der Ferien wegen pädagogischen Tagen, Personalmangel, Streik,… Da ist eher eine freie Urlaubstagswahl Gold wert.

    Also bei Geburt 15.8. geht der Mutterschutz mindestens bis 10.10. evtl. länger, wenn das Kind vor dem Termin gekommen ist, also mindestens 10/12 Urlaubsanspruch, sprich 25 Tage, das reicht dann gar nicht bei 24 Ferientagen.

    Hm, also bei mir sind September bis Dezember 4/12. Somit komme ich allerdings dann nur auf 10 Urlaubstage.

    Stimmt, ich habe den Mutterschutz nach der Geburt im falschen Jahr berücksichtigt, daher waren beide Urlaubstagzahlen um einen Tag entgegengesetzt falsch.

    Tatsächlich hatte ich über das Thema Elternzeit und Ferien für Urlaub noch nie so konkret nachgedacht. Liegt vielleicht daran, dass es in BW fast immer zumindest theoretisch möglich ist, den Urlaub in den Ferien zu nehmen. Vermutlich nur dann nicht, wenn die vorgeburtliche Mutterschutzzeit voll in die Sommerferien fällt, weil dann 6 Wochen + 12 Monate zweimal die Sommerferien abdecken. In NRW kann es durch die Rotation kurze Schuljahre geben, in denen es dann mehr Mütter betreffen kann.


    dasHiggs Wenn ihr es ausprobiert, würde mich das Ergebnis interessieren. Und die Begründung, wenn sie es ablehnen. Viel Erfolg dabei.

    Wenn aber eine Kollegin in BW am 12. September aus der Elternzeit zurückkommt, hat sie noch 5/12 von 30 Urlaubstagen (= 12,5 Tage), aber 2026 nur noch 5 Tage Herbstferien und 6 Tage Weihnachtsferien. Das reicht dann nicht. Und im Jahr vorher ist sie dann am Anfang der Sommerferien in den Mutterschutz gegangen und hatte für die 20 Urlaubstage auch nur 24 Ferientage zur Verfügung. Bei Abiturbeteiligung mit Korrekturen und Erstellung mündlicher Prüfungen um Pfingsten schon eher nicht machbar.
    Ich glaube, vor dem Mutterschutz und der Elternzeitplanung Bedenken das aber nur sehr wenige, so dass sicher nicht alle Ferientage komplett freigehalten wurden und die Arbeitszeiten auf 40h/Woche beschränkt wurden.

    Wenn deine Frau ihre Arbeitszeiten privat erfasst hat, kann sie mit der Begründung der Ablehnung schriftlich widersprechen. Das kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.

    Einfach erläutern, an welchen Ferientagen gearbeitet wurde bzw. Noch wird (Erstellung Prüfungen, Korrekturen, Unterrichtsplanung, Mutterschutz) und dass sie in den Sommerferien 2027 Urlaub nehmen möchtet, was ja in der Elternzeit nicht möglich ist und bei Lehrern außerdem nur in Ferien und daher dann später auch nur eingeschränkt, weil in den Herbstferien die erste Korrekturphase ist und in den Weihnachtsferien die zweite (zumindest in BW käme das so hin), falls sie ein oder zwei Korrekturfächer hat.


    Wenn euch die geplante Verteilung wichtig ist, würde ich das versuchen.


    P.S. Wenn es stimmt, dann auch auf Urlaubstage verweisen, die in 2026 nicht genommen werden konnten, weil es vor dem Mutterschutz nur ca. 20 Ferientage, die nicht Feiertage waren, gab und nachgeholt werden müssen. Aber beachten, dass der Urlaubsanspruch auch 2026 wegen Elternzeit reduziert war.

    Nur nochmal zum besseren Verständnis:

    Vom 15.8.-14.9.27 arbeitet ihr dann beide (und habt eine andere Betreuung vorgesehen)?

    Und vom 15.9.-14.10.27 wollt ihr dann beide Elternzeit nehmen. Die Mutter ohne Elterngeldanspruch und du mit?

    Dass du Organisatorisches an einer neuen Schule erst neu lernen musst, ist normal. An vielen Schulen ist es leider auch nicht ungewöhnlich, dass neue Kollegen nicht mehr wie Referendare an die Hand genommen werden. In diesem Fall such dir selbst Kollegen in deinen Fächern, die dir helfen können und wollen - konkret oder durch Nennung der Ansprechpartner.

    Referendare bekommen bei uns nicht die Klassen mit den meisten Sonderfälle sondern bewußt pflegeleichte. Neue Kollegen bekommen dagegen die Klassen, die übrig bleiben, wenn die Kollegen ihre Deputatwünsche geäußert haben. Das müssen keine schwierigen Klassen sein, aber es wird nicht mehr bewußt auf einen einfachen Einstieg geachtet.

    Und vielleicht ist deine neue Schule mit der alten auch nicht vergleichbar (Stadt - Land, kirchlich, Brennpunkt,...). In dem Fall funktioniert Bewährtes vielleicht nicht wie gehabt. Und gerade bei neuen Lehrern wird gerne ausgetestet.

    Gib dir also Zeit und frage bei Kollegen, ob es Absprachen zum Umgang gibt, oder wie sie mit solchen Situationen (erfolgreich) umgehen.

    Ich kenne von weiterführenden Schulen auch maximal Hausaufgabengutscheine. Da Hausaufgaben ja nicht zum Schülerärgern aufgegeben werden, kenne ich auch die Variante, dass einmal die Hausaufgaben später vorgezeigt werden dürfen, weil man erwas anderes vorhat.

    Vielleicht kommt der Unterschied zur Grundschule auch daher, dass das Klassenlehrerteam ihre Klasse oft nicht einmal gemeinsam jeden Tag sehen und damit nicht jeden Geburtstag gleichermaßen feiern können.

    Einen privaten Drucker sollte man nur anschaffen, wenn man viele private Kopien macht.

    Bei schulischen Kopien sollte man zumindest zu Beginn davon ausgehen, dass man sie in der Schule drucken kann. Im Optimalfall ist ja auch nicht alles erst am Abend vorher fertig.

    Wer dann feststellt, dass er manches Schulische lieber privat druckt, kann das ja machen, aber es darf nicht erwartet werden. Auch nicht im Referendariat.

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