Beiträge von DFU

    Ich bin tatsächlich sehr froh, dass es bei uns Aufgabe der fehlenden Schüler ist, sich das Material oder einen Heftaufschrieb zu besorgen und den verpassten Unterricht nachzuarbeiten. Wenn ich das für jeden erkrankten Schüler innerhalb der Unterrichtszeit leisten müsste, würde der reguläre Unterricht für die anderen Schüler sehr leiden.


    Das bedeutet aber nicht, dass ich die Schüler komplett alleine lasse. Ich erwarte aber, dass sie sich nach ihrer Krankheit selbst kümmern.

    Von Schülern, die nur einen Tag gefehlt haben, erwarte ich selbstverständlich, dass sie vor der nächsten Stunde nachlesen, was wir gemacht haben und sich möglichst auch an den Hausaufgaben versuchen, damit sie nicht komplett verloren sind, sondern gleich entsprechend nachfragen können. Insbesondere, wenn sie zwischendurch schon wieder in der Schule waren. Manche Klassen hat man ja nur einmal in der Woche. Je länger sie krank waren, desto mehr Zeit räume ich zum Nacharbeiten ein. Und sogar in der Mathematik gibt es Themen, die in späteren Jahren nicht wieder benötigt werden.


    Wie mit verpassten Klassenarbeitn umzugehen ist, ist wiederum landesspezifisch. In BW entscheidet die Lehrkraft, ob eine weitere Leistung und wenn ja, welche, eingeholt werden muss. In andern Bundesländern muss man immer einen Nachtermin anbieten.

    Ich hab´s getan, also Friseur. Es ging gut, nur das die ganze Zeit unterhalten müssen mit einer völlig fremden Frau ist nicht so meins, aber sie war nett.

    Wenn du hinterher nicht so unglücklich ausgesehen hast, dass der Friseur dir angeboten hat, die Hintertür zu nehmen, damit dich niemand sieht, ist alles gut gelaufen. :)

    Danke für die Klarstellung. Bei uns werden dann halt schöne Einführungsstunden angeboten und schnöde Übungsstunden. Die Fachleiter kommen natürlich gerne in den Einführungsstunden, aus Terminzwängen aber auch mal in anderen.


    Zurück zum Thema: Zur Wahrscheinlichkeitslehre sollte man eine schöne Stunde halten können ohne das Risiko einer sehr offenen Stunde einzugehen. Obwohl natürlich auch sehr offene Stunden sehr gut gelingen können. Sie sind nur weniger planbar.

    Bestimmt man in der Grundschule das Thema eigentlich wirklich selbst? In BW am Gymnasium muss man eine Reihenplanung mit Stuindenthemen über drei Wochen angeben und erfährt erst einige Tage vorher, in welcher Stunde der Besuch stattfindet. Nur für diese Stunde muss dann der Stundenentwurf erstellen.

    Klassenstufe steht im Titel. Und zumindest die erste Frage finde ich ausnahmsweise einigermaßen konkret. Da ich nicht an der Grundschule unterrichte, kann ich aber nicht beurteilen, ob eine Fermi-Aufgabe in einer geübten Klasse problematisch ist.


    Es fehlt aber wie immer, die Zielsetzung. Was soll in der Fermi-Aufgaben-Stunde erreicht werden, was in der Reißzwecken-Stunde. Nur wenn das bekannt ist, kann die Frage, ob die Stunde zu dem Ziel führen kann, beantwortet werden.

    Wenn du 24 Stunden arbeiten möchtest, musst du 24/41 * 26,5 = 15,5 Unterrichtsstunden unterrichten. Wenn in deinem Bundesland deine Wochenarbeitszeit 41 Stunden beträgt und man bei einem vollem Deputat an deiner Schulform 26,5 h unterrichten muss. Wenn die Werte anders sind, musst du sie anpassen.


    Dass du unter obigen Annahmen nur 20,1 Stunden angeben darfst, wenn du maximal 13 Unterrichtsstunden in der Woche haben möchtest, hat s3g4 schon vorgerechnet.

    Hallo Klinger,


    für mich liest sich der erste Beitrag seltsam. Die Kollegin fragt dich, ob du die Vertretung machen kannst und du sagst zu, falls sie keinen anderen findet. Jetzt bist du eingeteilt und plötzlich fallen dir Gründe ein, warum du es doch nicht machen möchtest.


    Ich an deiner Stelle würde diese Vertretung jetzt einfach machen. Und mir dann für die Zukunft überlegen, was mir wichtiger ist, kürzere Arbeitstage (max. 8/9/10 Stunden?) und ausreichende Ruhephasen (mindestens 11 h) oder einen kompakter Stundenplan mit einem unterrichtsfreien Tag. Auf Dauer wird da nicht beides möglich sein. Die Begründung, dass man wegen seines tollen kompakten Stundenplans leider keine Vertretung mehr machen kann, wird für Kollegen mit schlechteren Stundenplänen nicht überzeugend sein.


    Trotzdem solltest du dich erkundigen bzw. besser selbst nachlesen, ob du aufgrund der Schwerbehinderung überhaupt Vertretungen leisten musst. Rechtssicherheit in solchen Dingen ist immer gut. Und wenn das der Fall ist, lehnst du bei der nächsten Anfrage mit dieser Begründung ab.


    Wie gesagt, würde ich die Vertretung jetzt einfach machen. Aber wenn du denkst, dass ein möglicher Ringtausch wirklich eine Verbesserung für dich und eine akzeptable Änderung für tauschende Kollegen bietet, dann frag die Kollegen, ob sie einverstanden sind, und lass es, wenn sie es sind, vom Vertretungsplaner ändern. Bei uns wäre so etwas immer möglich, wenn die betroffenen Kollegen alle einverstanden sind und die Schüler keinen Nachteil haben. Wir dürfen nur nicht erwarten, dass der Vertretungsplaner selbst stundenlang nach komplizierten Tauschmöglichkeiten such.

    Finde ich Quatsch. Bei der Notengebung ist es doch oft so, dass man das anhand der Leistungsnachweise und Einschätzung der Mitarbeit geht. Oft hat man dafür Tabellen angelegt und ermittelt so nach eigenem Ermessen eine passende Note. Und jeder wird doch mal Schüler gehabt haben, wo es Diskrepanzen zwischen schriftlichen und mündlichen Leistungen gab. Mir ging es nur um eine grobe Tendenz wie man damit dann umgehen könnte. Ich wollte keine offizielle Zeugniskonferenz einberufen, um so mit Fremden eine konkrete Note zu ermitteln, die dann eingetragen wird.

    Notengebung ist sehr bundeslandabhängig. In BW ist es beispielsweise nicht erlaubt, Mitarbeitsnoten zur Bildung der Fachnote heranzuziehen. Für die Mitarbeit gibt es bei uns Kopfnoten auf den Zeugnissen. Wir müssen neben den schriftlichen Leistungen die mündlichen oder sonstigen Leistung berücksichtigen. Natürlich hängt das teilweise zusammen, denn jemand, der sich nie meldet, kann auch nie einen guten Beitrag leisten. (Allerdings auch nie einen schlechten.) Was die Benotung durch deinen Kollegen angeht, würde ich per Ferndiagnose aufgrund der schriftlichen Noten den Schüler bei angenommener Gleichgewichtung der Einzelnoten auch eher eine gute Zeugnisnote erwarten. Allerdings hast du bisher weder etwas zur Gewichtung der Einzelnoten, noch zur Gewichtung von schriftlichen zu sonstigen Leistungen geschrieben, noch sind uns die einzelnen Leistungen im sonstigen oder mündlichen Bereich bekannt. Du hast nur etwas zur aus Sicht des Mathelehrers wohl nicht zufriedenstellenden Mitarbeit geschrieben. Ohne diese Angaben ist es aber schlicht unmöglich, etwas zur Leistungsbewertung zur sagen.


    Da du den Umgang mit einer solchen fremden Fachnote, die du nicht verstehst, ansprichst:

    Bei uns gibt es vor den Halbjahresinformationen und vor den Zeugnissen am Ende des Schuljahres Konferenzen (bestehend aus Klassenkonferenz und Schulleitung), die beschließen, was auf der Halbjahresinformation bzw. dem Zeugnis stehen soll. Das betrifft Noten, Gesprächswünsche oder Zeugnisbemerkungen.

    Wenn du Zweifel an der Korrektheit der Note eines Fachkollegen hättest, müsstest du diese bei uns aber während der Konferenz äußern. Der Kollege könnte sie dann begründen, du könntest deine Bedenken äußern, und der Kollege könnte dann seinen Notenvorschlag abändern oder auch nicht. Am Ende muss er die Note verantworten können, daher wird von der Konferenz nicht über einzelne Noten abgestimmt. Und es wird auch nicht über das Zeugnis eines einzelnen Schülers abgestimmt, sondern eine Möglichkeit geboten in der Konferenz alles anzusprechen, was man für zeugnisrelevant hält. Und zwar bevor die Halbjahresinformationen bzw. Zeugnisse gedruckt werden. Die Fachnoten der Kollegen werden aber nie angezweifelt. Da ich selbst im Unterricht der Kollegen ja nicht anwesend bin, könnte ich die Leistung eines Schülers in deren Fächern überhaupt nicht beurteilen.


    Wenn ich das richtig verstanden habe, hattet ihr auch eine solche Konferenz und der Kollege hat seine Note sogar begründet. Du hast in der Konferenz offensichtlich nichts weiter gesagt und dich zufrieden gegeben. Jede weitere Aktion halte ich für unnötig.


    Ergänzung: Und da du nichts davon schreibst, dass sich der betroffene Schüler beschwert hat, ist die Note vielleicht einfach auch gerechtfertigt.

    Über unseren Postboten freue ich mich auch immer.

    Du Glückliche. Wir haben ständig neue Austräger, die dann regelmäßig entweder meinen Briefkasten nicht finden und die Post mit Empfänger unbekannt zurückschicken, oder die Briefkästen der Nachbarn gar nicht erst suchen und alle Post bei mir einwerfen, so dass ich sie austragen oder zur Post zurücktragen kann. Ablage P ginge auch, aber ich habe bisher ein gutes Verhältnis mit den Nachbarn. Und ganz ganz selten ist auch schon mal meine Post bei den Nachbarn gelandet.


    Damit es nicht Offtopic wird, freue ich mich aber jetzt einfach mal darüber, dass ich die letzten zwei Wochen regelmäßig Post bekommen habe.

    Ich glaube nicht, dass dir die zwei Monate Erfahrung an einer Schule viel bringen.

    Im Gegenteil, wenn du, wie du planst, mit vielen Stunden einsteigst, gewöhnst du dir vielleicht trotz der kurzen Zeit Fehler an. Nicht ohne Grund müssen Referendaren in Vollzeit weniger Stunden halten als fertig ausgebildete Kollegen. Als Vertretungslehrer hättest du mit der Stundenzahl der Referendare dann aber nur eine halbe Stelle.

    Nur weil du nach den Prüfungen (neben)beruflich mehr zu tun habenund damit mehr arbeiten möchtest, würde ich mich nicht um einen Vertretungslehrerjob bemühen. Dann lieber für zwei Monate etwas mit festen Arbeitszeiten.

    Wie gesagt: Standesamt, Kapelle und Pfarrer an einem Tag sollten es sein und schon war nur noch ein Termin in dem ganzen Jahr machbar. Uns war der Termin ansonsten egal.

    Ich finde nicht, dass das ein Sonderwunsch ist. Bei der großen Mehrheit der von mir bisher besuchten Hochzeiten, waren standesamtliche und kirchliche Trauung an einem Tag. Und wenn Plattyplus seinen Terminwunsch ansonsten nur noch auf das Jahr eingeschränkt hat, war er ja sehr flexibel. (Ich gehe mal davon aus, dass er nicht im November auf die Idee kam, bis Ende des Jahres verheiratet sein zu wollen.)

    Weiß deine Schulleitung ganz sicher (noch), dass du das Zertifikat schon hast?

    Ein Kompromiss wäre vielleicht eine halbtägige Teilnahme, wenn tatsächlich auch die gemeinsame Teamarbeit gestärkt werden soll.


    Vermutlich ist es auch kein freier sondern nur ein unterrichtsfreier Tag, du wirst also selbstverständlich arbeiten müssen. Wenn du das Zertifikat ein weiteres Mal erwirbst, muss eben das, was du ursprünglich an dem Tag erledigen wolltest liegen bleiben.

    Du fährst morgens zum Unterricht an deine erste Arbeitsstätte. Dann fährst du für eine Pause nach Hause. Dann fährst du nach der Pause wieder zum Arbeiten (z.B. Elternsprechtag) an deine erste Arbeitsstätte.


    Mir ist immer noch unklar, was dabei die Dienstreise ist. Die zweite Fahrt zur Schule und zurück?

    Meines Wissens darf man jeden Tag nur eine Fahrt zur Arbeitsstätte absetzen. Fahrten zu Konferenzen gehen also nur dann extra, wenn du an dem Tag keinen Unterricht hast und deswegen nur zur Konferenz fährst.

    Wobei zumindest bei uns die Kollegen, die vertreten müssen, frei in ihrer Fächerwahl sind, wenn kein Material zum selbständigen Arbeiten für die Schüler zur Verfügung steht.


    Ich schüttle dann oft eine Knobelstunde für Mathematik aus dem Ärmel, die ich natürlich vorher für den mehrfachen Gebrauch hineingesteckt habe. Einfach etwas, was man in mehreren Jahrgängen nutzen kann. Unterricht, der an die vorherige Stunden anknüpft, mache ich nur, wenn es sich bei Parallelklassen zufällig ergibt, es mit dem Fachkollegen bei geplanter Abwesenheit abgesprochen oder es eben ein längerfristiger Vertretungseinsatz ist,

    Nicht grundsätzlich. Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit (AU) auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig. Gleiches gilt für eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit.

    So das Zitat der Quelle.

    Nehmen wir an, es würde sich um Schönheits-OPs handeln, kennt man die Termine im Voraus und weiß, dass man im Anschluss eine Weile sportunfähig sein könnte. Da kann man auch ein tagesaktuelles Attest erwarten. Ich sehe hier keinen Grund für eine Rückdatierung.

    Meiner Meinung nach ist da gar keine Rückdatierung notwendig. Der Arzt kann mit Datum von heute ja trotzdem bestätigen, dass jemand von ihm bzw. in seiner Praxis in der Vergangenheit operiert wurde und seit der OP bis zu dem und dem Datum keinen Sport machen darf. Er muss die Vergangenheit ja nicht mit der Glaskugel beurteilen, denn die Person hat er am Tag der Operation ja gesehen.

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