Beiträge von DFU

    Wir haben auch Kollegen mit dieser Kombination. Mir wurde bei der Fächerwahl davon abgeraten. Das Argument war, der große zeitliche Vorbereitungsaufwand in der Schule. Und es hieß, am Ende würde man eh nur eines der Fächer unterrichten.


    Bei uns unterrichten diese Kollegen durchaus beides, haben sich aber in der Oberstufe auf eines der Fächer spezialisiert.

    Du musst sie gar nicht hacken. Es gibt in Deutschland nur 80 Straßen, die Milchstraße heißen und die zwei Geschäfte sind auch gut beschriftet.

    Ich weiß es jetzt auch. :)


    Ich bemühe dabei Google normalerweise nicht, aber mich interessierte, ob Milchstraße ein häufiger Straßennamen ist. Ich kannte ihn vorher nur als Straßennamen für die Stichstraße zu einem Planetarium. Aber vermutlich kann auch der Weg zu einer Molkerei so heißen.

    UNd trotzdem kenne ich kein Bundesland, wo die Eltern nicht schriftlich der Schule geben müssen, dass die Kinder alleine nach Hause gehen müssen oder abgeholt werden (und dann auch nur gehen dürfen, wenn eben jemand da ist).

    Ich kenne in BW mindestens eine Grundschule, in der die Kinder auch ohne schriftliche Erlaubnis der Eltern nach dem Unterricht einfach alleine nach Hause gehen dürfen. Ich dachte, das sei normal.


    Diese schriftliche Bestätigung kenne ich nur von Ausflügen, die am Bahnhof und nicht an der Schule enden. Kommt an dieser Schule aber quasi nicht vor.


    Die Kinder dürfen nur dann nicht alleine gehen, wenn sie in der Schule krank werden sind. Dann auch nicht, wenn die Eltern es wünschen und das auch so äußern, wenn sie angerufen werden. Bei vielen Krankheitsbildern (z.B. Schwindel) verständlich, bei anderen wie „geschienter Finger tut wieder ein bisschen weh“ vielleicht hat auch nicht. Aber so ist die Regel.

    Den Automatismus gibt es auch nicht. Leider sieht die Realität vor, dass Teilzeitkollegen jederzeit zu den üblichen Arbeitszeiten der Vollzeitkollegen und wie diese auch zusätzlich an Terminen am Abend (Elternabend, Informationsveranstaltungen) eingesetzt werden können. Individuelle verlässlich arbeitsfreie Zeiträume wären da ein Fortschritt.

    Wenn Eltern sich nicht um ihre Kinder kümmern (können), dann ist für diese Kinder sicher gut im Ganztagesangebot der Schule gut betreut zu sein.


    Ich sehe es aber auch kritisch, wenn es in einem Grundschulbezirk nur noch ein Ganztagesangebot gibt. Das ist nämlich auch nicht für alle Familien und insbesondere für alle Kinder das beste Angebot. Manchen Kindern geht es zu Hause nämlich auch besser als in der Schule.

    Die Einschätzung in dieser Absolutheit teile ich nicht und muss dafür nicht weit über den Tellerrand schauen: Sekretärinnen an den Schulen sind in der Regel auch nur Teilzeitkräfte (mit zum Teil weniger als 75%) und sind jeden Tag da.

    Ich sagte ja nicht, dass immer unbedingt ein Vormittag und der zugehörige Nachmittag frei sein muss. Gerade bei Teilzeit wegen Kinderbetreuung ist es ja auch oft der Wunsch der Kollegen nur vormittags zu arbeiten.


    Trotzdem bleibe ich dabei, dass meine erste Aussage

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein.[..]

    in dieser Absolutheit gelten muss.


    Leider kann man da beim Teilzeitantrag aber keine festen Einsatzzeiten mit der Schulleitung besprechen und verbindlich festlegen. Am meisten Sicherheit gibt noch ein Antrag nach §29 Chancengleichheitsgesetz. Nicht schriftliche (und unverbindliche) Absprachen mit der Schulleitung können in vielen Fällen gut gehen, beinhalten aber natürlich immer das Risiko, dass sie doch nicht in allen Fällen eingehalten werden können.

    Vielleicht sollten wir uns einfach alle angewöhnen konsequent von unterrichtsfreien Tagen zu sprechen, wenn es um einen Tag zwischen Montag und Freitag (oder auch Samstag, je nach Bundesland) in Schulwochen geht, nicht von generell freien Tagen. Das könnte helfen, nicht zu vergessen, dass es zumindest in den meisten Fällen nicht um generell dienstfreie Tage geht.

    Allerdings muss bei einem 75%-Deputat auch 25% der Arbeitszeit bei vollem Deputat nicht nur unterrichtsfrei sondern richtig frei sein. Und wenn jemand mit 75% vier volle Arbeitstage zur Verfügung steht, dann ist ein freier Tag (1/5 = 20%) eher noch zu wenig frei. Für mich bedeutet das eher, dass die Schulleitung nur ein Zeitfenster von ca. 30h/Woche mit Unterricht und anderen Terminen Kollegen füllen darf. Aber Schulleitungen wollen (oder können) sich da meist nicht so festlegen.


    Allerdings will Haubsi1975 ja nachmittags auch noch für ihr Kind da sein, daher kann man in ihrem Fall schlecht so argumentieren.


    @Haubsi: Trotzdem kannst du ja mal für dich überlegen, welche Zeiten du eher für die Schule reservierst und welche für dich und dein Kind. Diesen (un)regelmäßigen Konferenztermin solltest du dann als Arbeitszeit verbuchen. Vielleicht kannst du damit eher die Tage positiv herausheben, die du ab und zu doch zu Hause am Schreibtisch verbringen kannst. Im Moment fallen ja gerade die anderen Tage negativ auf.

    Du kannst auch in der Schule darauf hinwirken, dass die Konferenzen wenigstens zuverlässig an einem Termin stattfinden, denn einmal 11 Uhr, einmal 15 Uhr und dann noch mal anders sorgt wirklich nicht für Planbarkeit.

    Ich glaube, dass die Idiotendreiecke (so heißt das auch bei uns) ursprünglich aus der Nachhilfe kommen. Da geht es ja auch primär um die nächste Leistungsüberprüfung und nicht um anschlussfähige Grundlagenkenntnisse.

    Ist genauso wie diese elende NEW-Regel in der Funktionsuntersuchung oder der Jägerzaun beim Vektorprodukt.

    Ich kenne die Dreiecke auch unter diesem Begriff.

    Und ich würde sie als Mathematiklehrer niemals im Unterricht erklären. Auch nicht für ganz schwache Schüler, denn meine Aufgabe ist es ihnen Äquivalenzumformungen beizubringen und keine Umgehung.

    In den Naturwissenschaften habe ich sie bei Kollegen kennengelernt als die Schüler in G8 in der Mathematik einfach noch nicht so weit waren, wenn man in der Physik gerne schon mit ersten Formeln rechnen wollte. Woher der Kollege sie kannte, keine Ahnung.

    Auf welcher Erfahrung beruht das?

    Hat das wirklich mal jemand verglichen?

    Oder ist das nur eine Vermutung?

    Es bestätigt sich immer dann, wenn man selbst oder Kollegen bei der Bewertung nach den festgelegten Kriterien auf die gleiche Note kommt, die man dem Schüler direkt nach der GFS / dem Referat / dem ersten Durchblättern der Klassenarbeit / … auch direkt hätte sagen können, es aber nicht getan hat, weil man die Note eben nicht mit dem „Bauchgefühl“ sondern kriteriengeleitet begründet.


    Ich bin jetzt hier raus. Ich schließe mich aber noch der Bitte an, das Paper sein zu lassen und dafür lieber die entsprechenden Verordnungen für das eigene Bundesland gründlich zu lesen.

    Ich muss gestehen, dass ich auch nach Krankheit in der Regel erwarte, dass meine Schüler, sofort vorbereitet in meinem Fachunterricht erscheinen. Alle Aufgaben aus dem Unterricht müssen sie natürlich nicht gemacht haben, die Hausaufgaben schon. Oft fehlen sie ja nur ein oder zwei Tage. Da bleiben dann noch einige Tage, sich auf das einmal in der Woche stattfindende Fach vorzubereiten, ein Heft von einem Klassenkameraden zu kopieren und Aufgaben, mit denen in der nächsten Stunde weitergearbeitet werden soll, zu bearbeiten. Besonders wichtig ist letzteres ja gerade, wenn es nicht erfolgreich ist, denn dann können sie in der ersten Unterrichtsstunde, in der sie wieder da sind, gleich Fragen stellen.


    Natürlich kann ein Schüler, der z.B. zwei Wochen mit Fieber im Bett lag und gerade den ersten Tag wieder da ist, noch nicht alles komplett haben. Und in solchen Einzelfällen spreche ich mit den Betroffenen Schülern dann über Sonderregeln.

    Nachdem auch kein Nachbar den Schlüssel nehmen kann, weil diese selbst alle arbeiten, kann der angebotene Termin zumindest kein eifrig genutzter Sammeltermin für das Mehrfamilienhaus sein. Wenn dann irgendwo anders in der Straße.


    Vielleicht mal mit den anderen Wohnungsinhabern absprechen, dass das ganze Haus einen anderen zweiten Termin wünscht und nicht du als Einzelperson. Oder waren alle anderen Nachbarn beim ersten Termin verfügbar?

    Bei erfahrenen Kollegen ergibt sich nach dem berühmten „Bauchgefühl“ erfahrungsgemäß keine andere Note als bei einer Aufschlüsselung der Leistung nach einzelnen Komponenten, die vorher dem Schüler transparent gemacht wird. Entsprechend ist es in BW auch zulässig sowohl mündliche Noten für abgegrenzte Einzelleistungen in einzelnen Stunden festzuhalten als auch einen angemessenen Zeitraum zu betrachten, und für diesen in der Gesamtschau eine mündliche Note zu geben.

    Anscheinend gibt es Bundesländer, wo auch in der Schulzeit nur 40h gearbeitet werden muss und man die Ferien sozusagen bis auf Korrekturen frei hat. Entsprechend müssten dort Lehrer tatsächlich auf das Jahr gesehen zu wenig arbeiten. Irgendwer hat das letztens Mal gepostet.

    Falls du mich meinst: Ich habe für BW gepostet, dass ich in allen Schulwochen und in allen Ferienwochen abzüglich der sechs Urlaubswochen 41h zu arbeiten habe. Und dass meine Schulleitung mich nicht zwingen kann, die Ferien immer frei zu machen und dafür in den Schulwochen mehr zu arbeiten.

    Wenn meine Arbeitszeit für die Woche erfüllt ist, darf und sollte ich durchaus auch Aufgaben ablehnen oder eben nur unter der Bedingung annehmen, sie zu einem anderen späteren Termin (z. B. in unterrichtsfreien Zeiten) zu erledigen.


    Ich glaube, auch Sissymaus hat mal ein ähnliches Vorgehen angedeutet, falls ich das richtig in Erinnerung habe. Eine gleiche äßige Arbeitsbelastung macht ja auch für die meisten Menschen Sinn, wenn man seine Arbeitskraft bis zum Pensionseintritt erhalten möchte.

    Sonstige Mitarbeit ist aber ja nicht nur die Teilnahme im Plenum.


    Tests, Referate, schriftliche Ausarbeitungen, Protokolle, Arbeits- und Sozialverhalten und bestimmt noch mehr, fließt da ja ein.

    In BW sind Tests, schriftliche Ausarbeitungen und (schriftliche) Protokolle schriftliche Leistungsnachweise. Wenn man eine Gewichtung wie schriftlich:mündlich =2:1 angibt, muss man diese auf der schriftlichen Seite einordnen. Mündliche Leistungen haben auch mündlich zu erfolgen. Allerdings ist man dank Transparenzerlass recht frei und kann auch eine Gewichtung wie Klassenarbeiten:Sonstiges = 2:1 festlegen. Die Schüler muss man natürlich informieren.

    Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.

    Und warum machst du das, wenn du lieber in den Ferien arbeiten würdest? Mir fallen da als Grund nur ein oder mehrere Kinder ein, die man dann in den Ferien betreut. Dann ist diese Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung eher ein Vor- und kein Nachteil.

    Tue ich ja nicht. Im Jahresmittel arbeite ich genau so viel, wie ich soll.


    Es ist halt anstrengend, zwischen den Ferien immer so viele Überstunden zu machen, dafür dann aber 12 Wochen frei zu haben.

    Aber das machst du doch freiwillig. In den langen Sommerferien kannst du einen großen Teil deiner Unterrichtsreihen vorbereiten, so dass während des Schuljahres nur noch Anpassungen vornehmen und Material kopieren oder aufbauen musst. Und während der Schulwochen, musst du dann eben auch mal Arbeit bis in die Ferien verschieben (z.B. Korrekturen, Reihenplanung) oder auch vorziehen (z.B. Prüfungserstellung, Fahrtenplanung). Neben zentralen Prüfungen, für einen selbst wichtige Elterngespräche und manche außerunterrichtliche Veranstaltung gibt es es doch kaum etwas, dass man nicht selbst flexibel terminieren kann. Außer den tatsächlich zu haltenden Unterrichtsstunden vor Ort natürlich.

    Wenn mein Gegenüber weiß, dass er eine ansteckende Krankheit wie Corona oder Grippe hat, die in zu vielen Fällen tödlich verlaufen kann, fände ich das Näherrücken ohne Maske auch rücksichtslos und nicht wertschätzend mit gegenüber. Wenn er tatsächlich begründet vermutet (z.B. keine bekannten Corona-/Grippefälle in der Umgebung, negativer Corona-Grippe-Test, o.ä.), dass es eine üblicherweise nervige aber nicht weiter schlimme leichte Erkältung ist, sehe ich das nicht ganz so kritisch. Aber auch da sollte man rücksichtsvoll genug sein, zumindest Abstand zu anderen Personen zu halten.

    Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.

    Das hängt doch von der Teilzeit ab. Bei einer Beamtenstelle mit 50%-Deputat sind statt 3 nur 1,5 Unterrichtsstunden Mehrarbeit inklusive. Es wird also ab der 2. Vertretungsstunde Stunde bezahlt, wenn nicht an anderer Stelle etwas ausfällt. Damit alles ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt wird, muss das Deputat noch geringer sein.

    Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.

    CDL: Ich wollte dir nicht vorwerfen, falsch zu bewerten. Tut mir leid, wenn das so bei dir angekommen ist.


    Die Formulierung fachliche Mitarbeit für unsere mündliche habe ich gerade von dir zum ersten Mal gelesen, bei uns verwendet das niemand so. Trotzdem hatte ich schon verstanden, was du damit meinst. Es ist auch nicht immer exakt zu trennen. Wenn ich in Physik eine Einführungsstunde halte, können die Schüler auch mit falschen Aussagen teilweise punkten, wenn ihre physikalischen Überlegungen dazu nachvollziehbar sind.

    Da aber im Ausgangspost ausdrücklich von „der Mitarbeit im Unterricht“ die Rede ist, wollte ich nur noch einmal klarstellen, dass diese in BW eben in der Kopfnote Mitarbeit erfasst wird und nicht als eigener Anteil in die Fachnoten einfließt. Meines Wissens wird das in Bundesländern ohne Kopfnoten anders gehandhabt. Ich selbst weiß nicht, wie es in bei Fragesteller in Hessen ist, daher habe ich das noch einmal verdeutlicht.

Werbung