Ich habe mir die Zahlen nicht ausgedacht.
3 h / Monat sind die Vertretungsstunden, die eine Vollzeitkraft im Rahmen ihres Deputats in BW ohne Mehrarbeit leisten kann. Teilzeitkräfte eben anteilig.
Und wenn es darüber hinausgeht, wird alles als Mehrarbeit bezahlt.
Aber noch einmal, ich habe hier nur eine entsprechend dem Deputat anteilige Beteiligung der Teilzeitkollegen vorgeschlagen.
Abgesehen davon sollte ein Teilzeitkonzept meiner Meinung nach keine krankmachend hohe Anzahl an Vertretungsstunden vorsehen, nur weil der Dienstherr nicht genügend Vertretungsreserve oder -lehrkräfte vorhält. So viel vorauseilender Gehorsam führt sicher nicht zu mehr Hilfe von außen bei hohem Krankenstand.
Damit die Vollzeitkollegen dann aber nicht gegebenenfalls übermäßig belastet werden, ist ein kategorisches Nein zu Vertretungen durch Teilzeitkräfte aber auch nicht hilfreich.
Und mit absoluter Gleichverteilung der Vertretungsbelastung zu jedem möglichen Zeitpunkt hat das überhaupt nichts zu tun.