Beiträge von DFU

    Das geht nur, weil ich Teilzeit arbeite und dann halt in den Korrekturwochen Vollzeit arbeite.

    Und warum machst du das, wenn du lieber in den Ferien arbeiten würdest? Mir fallen da als Grund nur ein oder mehrere Kinder ein, die man dann in den Ferien betreut. Dann ist diese Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung eher ein Vor- und kein Nachteil.

    Tue ich ja nicht. Im Jahresmittel arbeite ich genau so viel, wie ich soll.


    Es ist halt anstrengend, zwischen den Ferien immer so viele Überstunden zu machen, dafür dann aber 12 Wochen frei zu haben.

    Aber das machst du doch freiwillig. In den langen Sommerferien kannst du einen großen Teil deiner Unterrichtsreihen vorbereiten, so dass während des Schuljahres nur noch Anpassungen vornehmen und Material kopieren oder aufbauen musst. Und während der Schulwochen, musst du dann eben auch mal Arbeit bis in die Ferien verschieben (z.B. Korrekturen, Reihenplanung) oder auch vorziehen (z.B. Prüfungserstellung, Fahrtenplanung). Neben zentralen Prüfungen, für einen selbst wichtige Elterngespräche und manche außerunterrichtliche Veranstaltung gibt es es doch kaum etwas, dass man nicht selbst flexibel terminieren kann. Außer den tatsächlich zu haltenden Unterrichtsstunden vor Ort natürlich.

    Wenn mein Gegenüber weiß, dass er eine ansteckende Krankheit wie Corona oder Grippe hat, die in zu vielen Fällen tödlich verlaufen kann, fände ich das Näherrücken ohne Maske auch rücksichtslos und nicht wertschätzend mit gegenüber. Wenn er tatsächlich begründet vermutet (z.B. keine bekannten Corona-/Grippefälle in der Umgebung, negativer Corona-Grippe-Test, o.ä.), dass es eine üblicherweise nervige aber nicht weiter schlimme leichte Erkältung ist, sehe ich das nicht ganz so kritisch. Aber auch da sollte man rücksichtsvoll genug sein, zumindest Abstand zu anderen Personen zu halten.

    Was du vertrittst wird wegen deiner Teilzeit ab der ersten Stunde bezahlt. Ist also wieder am Thema vorbei.

    Das hängt doch von der Teilzeit ab. Bei einer Beamtenstelle mit 50%-Deputat sind statt 3 nur 1,5 Unterrichtsstunden Mehrarbeit inklusive. Es wird also ab der 2. Vertretungsstunde Stunde bezahlt, wenn nicht an anderer Stelle etwas ausfällt. Damit alles ab der ersten Vertretungsstunde bezahlt wird, muss das Deputat noch geringer sein.

    Nö, da musst du mich nicht korrigieren, denn über die Mitarbeit, die in den Kopfnoten erfasst ist hatte ich nicht geschrieben, sondern über die fachliche Mitarbeit, die du halt als mündliche Leistung bezeichnest. Ich weiß durchaus, was ich in welchem Bereich bewerte und was nicht. Das darfst du mir ruhig zutrauen und nachfragen, wenn du etwas sprachlich unscharf bzw. missverständlich formuliert findest.

    CDL: Ich wollte dir nicht vorwerfen, falsch zu bewerten. Tut mir leid, wenn das so bei dir angekommen ist.


    Die Formulierung fachliche Mitarbeit für unsere mündliche habe ich gerade von dir zum ersten Mal gelesen, bei uns verwendet das niemand so. Trotzdem hatte ich schon verstanden, was du damit meinst. Es ist auch nicht immer exakt zu trennen. Wenn ich in Physik eine Einführungsstunde halte, können die Schüler auch mit falschen Aussagen teilweise punkten, wenn ihre physikalischen Überlegungen dazu nachvollziehbar sind.

    Da aber im Ausgangspost ausdrücklich von „der Mitarbeit im Unterricht“ die Rede ist, wollte ich nur noch einmal klarstellen, dass diese in BW eben in der Kopfnote Mitarbeit erfasst wird und nicht als eigener Anteil in die Fachnoten einfließt. Meines Wissens wird das in Bundesländern ohne Kopfnoten anders gehandhabt. Ich selbst weiß nicht, wie es in bei Fragesteller in Hessen ist, daher habe ich das noch einmal verdeutlicht.

    Wie CDL schreibt, ist die Erhebung von schriftliche Leistungen in BW nicht in allen Fächern vorgeschrieben. Allerdings ist es auch nicht wie in NRW ausgeschlossen, sondern es ist je nach Fach ein Rahmen vorgegeben (0-4 oder >4). Wie viele schriftliche Leistungen erhoben werden und das Verhältnis von schriftlichen : anderen Leistungen können die Kollegen dabei selbst festlegen. In Mathe kenne ich es so, dass die schriftlichen Leistungen mehr zählen als die mündlichen, z.B. 2:1 oder 60:40


    Korrigieren muss ich sie dahingehend, dass wir in BW Kopfnoten haben und daher die Mitarbeit überhaupt nicht in die Fachnote einfließt, sondern in die Mitarbeitsnote im Zeugniskopf. Allerdings sind Mitarbeit und gezeigte mündliche Leistung meist nicht unabhängig, denn wer sich nicht beteiligt, kann in der Regel auch keine gute mündliche Leistung zeigen.

    Buchseiten nennen:


    Manchmal (oft) habe ich gar keine Buchseiten, weil ich was kommunikatives im Fremdsprachenunterricht mache, wozu ich nur die Sachen in meinem Kopf, evtl. Kreide und Tafel oder vorbereitete Kärtchen, die bei mir zu Hause liegen, etc. brauche.

    Ich habe als Vertretungslehrer schon einfach Werwolf auf Englisch spielen lassen. Die Schüler reden zumindest ein bisschen Englisch und haben hoffentlich trotzdem Spaß.

    DFU behauptet, dass Lehrkräfte pro Woche nur 40 (39) h arbeiten müssen. Ich habe darauf hingewiesen, dass es offiziell 40 + x ist, wobei x die Stunden aus den Ferien sind. […]

    Ich behaupte das nicht einfach so, ich kann meine Wochenarbeitszeit in meiner Vereinbarung mit meinem Dienstherren nachlesen. Dort steht nirgendwo, dass ich gezwungen bin, während der Schulwochen mehr als die bei Beamten in meinem Bundesland übliche Wochenarbeitszeit zu arbeiten, sondern dass ich die gleiche Arbeitszeit habe.


    Was die Krankmeldung angeht: Ich kenne es von immer mehr Schulen, dass die Kollegen bereits wenn sie gesund sind, Material bereitstellen sollen, dass die Kollegen in Vertretungsstunden nutzen sollen. Das ist dann natürlich immer Material, dass zu jedem Zeitpunkt eingesetzt werden kann. Bei längeren Fehlzeiten wegen eigener Krankheit wird das gerade bei jüngeren Kindern nicht ausreichen. Bei älteren Schülern kann man aber auch eine Selbstlerneinheit vorbereiten kann.

    Mindestens für einzelne Vertretungstage (z.B. auch wegen eines kranken Kindes) kann das eine Entlastung für die Vertretungskollegen sein.

    Bei "die Person" und "der Mensch " gibt es keine Ungereimtheiten. Bei "das Mädchen" auch nicht. Bei "der Lehrer" aber schon, weil es auch "die Lehrerin" gibt.[…]

    Bei „der Lehrer“ und „die Lehrerin“ im Singular gibt es doch auch keine Ungereimtheiten, wie du es ausdrückst. Problematisch wird es doch erst im Plural, weil wir da im Deutschen eine Pluralform für alle haben, eine separate Pluralform für die Lehrerinnen und eben keine weitere Pluralform für eine rein männliche Gruppe.


    Es ist tatsächlich auch selten, dass man sich außerhalb von Diskussionen, Untersuchungen oder Studien im Zusammenhang mit Gleichberechtigung der Geschlechter für die einzelnen Geschlechter in einer Gruppe Menschen interessiert. Selbst bei dem Beispiel vom kleinen grünen Frosch zum Gebrauch des Pissoirs sind Frauen nicht ausgeschlossen, denn das Putzpersonal möchte von niemandem, dass es neben das Pissoir pinkelt. Es ist einfach nur sehr unwahrscheinlich, dass eine Frau das Pissoir gebraucht. Auch wenn man immer häufiger Frauen sieht, die auf die Herrentoilette gehen, wenn die Warteschlangen sehr unterschiedlich lang sind.

    Die einzige Teilzeit, die sich für Personen ohne größere gesundheitliche Einschränkungen (damit CDL nicht wieder eingreift ;) ) lohnt, ist das Sabbatjahr.

    Finanziell ja. Aber die wenigsten reduzieren die Stunden aus finanziellen Gründen. Auch ohne größere gesundheitliche Einschränkungen kann man den Wunsch haben, Zeit für andere Dinge als die Arbeit (Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen,…) bereitzuhalten. So jemand wird dann auch darauf achten, die dann noch verfügbare Arbeitszeit einzuhalten.


    Aber wenn man reduziert, weil man als gesunde Person das Arbeitspensum nicht in der vorgesehenen Zeit schafft, dann wird Teilzeit so richtig unlukrativ.

    Ich habe letztes Schuljahr den Wunsch geäußert, dass ich gerne mehr Hohlstunden hätte. Bin mittlerweile etwas älter und 6h am Stück stecke ich nicht mehr so leicht weg. Ich bekam sie leider nicht, weil der Aufwand, sie einzubauen, zu hoch wäre.

    So unterschiedlich sind Schulen. Bei uns war die Frage nach der maximalen Stundenzahl, die man am Block unterrichten möchte, jahrelang eine Standardfrage der Stundenplaner. Nach Veränderungen im Stundenplanteam, wird das aber auch bei uns nicht mehr gefragt.

    Du meinst, wenn man nur Vollzeit beschäftigte Kollegen (also viel weniger) hätte und nicht alle Kollegen, die man hat, Vollzeit beschäftigt wären oder?

    Ja.

    Alle Veranstaltungen sollten auch funktionieren, wenn man nur Deputatsstunden der Schule / 25 Lehrer zur Verfügung hat.

    Ich habe nichts anderes behauptet. Es ist klar, dass die Wochenarbeitszeit durch solche Regelungen nicht überschritten werden darf. Es sind übrigens nicht 40 sondern 40 + x Stunden durch den Ausgleich für die Ferien...

    Nein, es sind nicht prinzipiell 40+x. Das gilt nur, wenn Kollegen mehr freie Tage haben möchten und daher von sich in Schulwochen mehr arbeiten. Das kann die Schule aber nicht voraussetzen. Wir haben wie andere Beamte ebenfalls ca. 30 Urlaubstage, was bedeutet, dass wir 46 Wochen jeweils 40 Stunden unterrichten. Ich kenne keine Schulleitung, die fordert, dass die Kollegen bitte 12 Wochen lang komplett frei nehmen und dafür in den anderen Wochen zum Ausgleich mehr arbeiten.

    Warum sollte das also als Argument dafür gelten, dass man am Morgen eh früh aufstehen muss, weil der Arbeitstag beginnt?

    Meiner Meinung nach hast du da den Denkfehler und nicht alle anderen.

    Das ist aber auch ein Punkt für ein Teilzeitkonzept.

    Wenn man darauf achtet, nur Veranstaltungen durchzuführen, die auch möglich sind, wenn alle Kollegen Vollzeit beschäftigt wären, dann könnten sich zwei 50%-Teilzeitkräfte einfach absprechen, wer vormittags und wer Nachmittags kommt. Oder wer 2023 und wer 2024 hingeht.

    An normalen Arbeitstagen muss ich aber die Interessen meines Arbeitgebers beachten. Wenn die Schule für eine bestimmte Uhrzeit eine Konferenz ansetzt, kann ich auch nicht sagen, da mache ich aber immer meinen Mittagsschlaf. Am Ende geht es darum die Interessen von Schule und Lehrer zu berücksichtigen und zu gewichten. Es geht hier auch nicht um eine Aufstehzeit. Es geht darum, dass ich bis dahin mich krank melden muss. Ich kann mir einen Wecker stellen, merken dass ich gesund bin und mich wieder umdrehen. Die meisten Menschen werden es sowieso früher merken, dass sie krank sind.


    Könnte daran liegen, dass Teilzeitkräfte eine andere Arbeits- bzw. Unterrichtsverpflichtung haben? Nur mal eine Idee. Wenn Du Vollzeitkraft bist und die Schule von dir mehr als 40+X Stunden Arbeit verlangt, geht das nicht. Letztlich hat dein Arbeitgeber ein Recht auf die 40h+x, wobei x der Ferienausgleich wäre. Aber am Ende solltest du zu mindestens rechtlich nicht wirklich mehr arbeiten.

    Ich kann also bei einer Vollzeitkraft sagen, dass sie an einem Tag erst um 10 Uhr Unterricht hat, sich aber von 8:00 bis 10:00 Uhr als Vertretungsreserve bereit hält oder auch andere Sachen machen soll, so dass mir als Arbeitgeber zur Verfügung steht. Am Ende darf die Lehrkraft nicht über die 40h+x pro Woche kommen. Wenn ich eine Teilzeitkraft habe muss die ggf. nur 20 h arbeiten. Dann kann ich sie nicht jeden Tag für 8h einplanen. Da muss ich halt entscheiden, was ich möchte. Ggf. könnte die Teilzeitkraft an 2-3 Tagen wie Vollzeit arbeiten und hat dann den Rest frei. Oder sie arbeitet die ganze Woche. Dann muss ich aber beachten, dass sie nicht zu viel arbeitet. Da kann sie nicht jeden x Stunden als Vertretungsreserve fungieren. Aber vielleicht ist das sowieso nicht möglich. Susanne schrieb, dass das so etwas verboten ist. Aber vielleicht verwechselt sie das auch mit Bereitschaftsdiensten bei Ärzten etc., die nicht auf die Arbeitszeit angerechnet werden.

    Die Schule kann zunächst mal nur 40h /pro Woche verlangen. Wenn ein Kollege in einer Unterrichtswoche mehr arbeitet und dafür in den Ferien weniger, dann ist das sicher nicht das Recht der Schule. Möglich ist es, weil wir eben einen großen Teil unserer Arbeitszeit selbstständig organisieren. Dabei vertraut unser Dienstherr oder Arbeitgeber darauf, dass wir die Jahresarbeitszeit einhalten, d.h. nicht zu wenig (und nicht zu viel) arbeiten. Auch das Einhalten der Ruhezeiten liegt dabei in unserer Verantwortung.

    Und wenn jetzt jemand seine Arbeitszeit so verteilt, dass er vormittags unterrichtet, sich nachmittags für die Kinder/den Hund/die pflegebedürftige Person/den Mittagsschlaf/ den Friseurtermin/… Zeit nimmt und nach dem Abendessen korrigiert, vorbereitet oder Sonstiges plant, dann muss derjenige bei spätem Unterrichtsbeginn morgens vielleicht sogar lange schlafen, damit die Ruhezeit eingehalten wird.


    Wenn wir verpflichtet würden, jeden Tag von ca. 8 bis 16 Uhr in der Schule vor Ort zu sein, dann wäre das so. Dann ginge viel Flexibilität (und der einzige familienfreundliche Aspekt) für den einzelnen verloren, andererseits müsste sich der Arbeitgeber/Dienstherr dann auch Gedanken darüber machen, wie er dann Anwesenheitspflichten außerhalb dieser Zeiten (Abendveranstaltungen, Klassenfahrten, Wochenendveranstaltungen) kompensiert. Denn dann läge das eben nicht mehr in der Verantwortung des einzelnen.


    Was die Bereitschaftsstunden für Vertretungen angeht, so kann man dazu meines Erachtens nicht seitens der Schulleitung verpflichtet werden, solange nicht konkret eine Vertretungssituation vorliegt. Und es gibt sicher immer mal wieder jemanden, der diese Verpflichtung in einigen zusätzlichen Unterrichtsstunden für spontane Vertretungen in der Schule vor Ort zu sein, nicht begrüßt.

    Normalerweise hat sich das Kollegium als Gesamtheit in der Gesamtlehrerkonferenz oder deren Entsprechung in anderen Bundesländern aber freiwillig (und dann bindend für alle) dafür entschieden, weil man sich damit erkauft, dass man nicht ständig ungeplant für Vertretungen herangezogen wird. Jedes Kollegium muss selbst entscheiden, was ihm da wichtiger ist. Solange es funktioniert, der einzelne also nicht ungefragt zu anderen Zeitpunkten für Vertretungen herangezogen wird, kann es sehr angenehm sein.

    Wenn du so etwas nicht kennst, dann kannst du das ja auch an deiner Schule vorschlagen. Es kann ja auch bedeutet, dass ihr festlegt, welcher Kollege in welcher Stunde immer damit rechnen muss, zwei Klassen parallel in der Aula zu beaufsichtigen, wenn ihr an der Grundschule im Kollegium nicht genug Hohlstunden für normale Bereitschaftsstunden habt.


    Jeder von uns hier unterstützt die Formulierung „Um 7 Uhr oder direkt bei späterer Feststellung der Krankheit“, auch wenn alle um 7 Uhr telefonisch statt bis 7 Uhr auf einem AB oder per E-Mail für nicht mehr zeitgemäß halten. Aber niemals wäre ich bereit mir vorsichtshalber einen Wecker zu stellen, um vor 7 Uhr meine Dienstfähigkeit für den Tag überprüfen. Da kann eine spätere Krankmeldung für die Schule so unpraktisch sein wie sie will, dieses Recht hat die Schule nicht.


    Du darfst mich aber gerne eines besseren belehren und mir aufzeigen, wo diese Recht der Schule nachzulesen ist.

    Ich glaube, das klingt aber für Leute mit Kindern zuhause, die die auch noch beschulen mussten eher als Hohn, da war nichts entschleunigt, da hätte jeder Tag 48 h haben müssen und für einen selber blieb dann wenig Zeit, selbst für die Kinder eher nicht neben Schulsachen.

    Das sehen sicher nicht alle Eltern mit Kindern so. Nicht alle Eltern waren viel mit den Schulsachen der Kinder beschäftigt, es gibt ja auch viele Kollegen, die passendes selbständig bearbeitbares Material erstellt haben. Und auch bei den Kindern sind ja die Aktivitäten in den Sportvereinen weggefallen, wenn es sich nicht um Kadertraining gehandelt hat. Da blieb in vielen Familien viel Zeit für gemeinsame Aktivitäten (Spiele, Kochen, Schlittenfahren,…).


    Aber so wie es bei den Lehrern von der Schulart abhing, war es bei den Eltern sicher vom Alter der Kinder abhängig, wie anstrengend eine solche Zeit ist.

    Ich hätte oft übrigens kein Problem, mich schon um 5 oder 6 telefonisch krank zu melden. Aber genau exakt um 7 passt es oft eben nicht. Leider geht ja 5 oder 6 nicht, da geht keiner dran. Aber das wäre ja noch rechtzeitiger.

    So sehe ich das auch, genau um 7 Uhr ist nicht praktisch. Man kann ja auch einen AB schalten, wenn es unbedingt telefonisch sein muss.


    Bei uns gibt es auch eine E-Mailadresse und wer schon Sonntag weiß, dass er Montag wegen Krankheit fehlen wird, soll sich gerne auch schon am Sonntag abmelden. Unser Vertretungsplaner schaut wohl gerne schon Sonntagabend einmal durch die E-Mails, dann kann er auch für die jüngeren Schüler dank des digitalen Stundenplans die erste Stunde noch entfallen lassen. Früher gab es einen AB und die telefonische Krankmeldung über das Sekretariat. Zum Leidwesen der Sekretärinnen auch für die Schüler, was zu einem sehr hohen Telefonaufkommen geführt hat. Jetzt können die Eltern mit ihrem Untiszugang, das Fehlen gleich ins Klassenbuch eintragen und die Sekretärinnen haben mehr Zeit für ihre übrige Arbeit.


    Ich kenne aber auch ein Gymnasium, bei dem man die Schüler auch jetzt noch nur per Telefon krankmelden darf. Wer eine E-Mail schickt, wird von der einzigen Sekretärin angemeckert, dass sie morgens, wenn sie kommt, nicht sofort E-Mails lesen kann. Und Schüler dürfen sowieso erst 10 Minuten nach Beginn der ersten Stunde ins Sekretariat. Extra früh kommen und gleich eine schriftliche Entschuldigung für ein Geschwisterkind abzugeben ist nicht möglich.

    Was mich an euren Regeln noch viel mehr stören würde als die Uhrzeit, ist die Tatsache, dass ihr euch bei drei Stellen (Vertretungsplanung, Verwaltung und Schulleitung) abmelden müsst. Das würde ich im Krankheitsfall nicht machen wollen.


    Bei uns gibt es in den ersten Stunden keine Vertretung. Wir haben eine Frühbereitschaft, die zu den Aufsichten zählt. Statt jede Woche in einer 20minütigen Pause Aufsicht zu führen, beaufsichtigt man alle zwei Wochen morgens eine Klasse in der ersten Stunde (45 Minuten). Oft wird man gar nicht eingesetzt. Man muss aber natürlich immer für den Fall spontaner Krankmeldungen zur ersten Stunde vor Ort sein.

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