Glaube ich dir sofort, auch ohne deine Quelle sofort nachzulesen. Ich hätte hinschreiben sollen, dass ich für BW spreche.
Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.)
Beiträge von DFU
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Bei uns arbeitet auch nicht nur eine Person am Stundenplan. Schon an der Stelle würde auffallen, wenn eine Person eine Kollegin bewusst benachteiligen wollte.
Außerdem sind die Planer vor allem für gute Schülerstundenpläne verantwortlich. Es ist der örtliche Personalrat, bestehend aus Kollegen der eigenen Schule, der die Pläne vor der Veröffentlichung durchsieht und dabei auf gute Kollegenpläne achtet. Natürlich geht es da um die Pläne in der Gesamtheit und nicht um jeden einzelnen Plan. Aber wer befürchtet, dass sein eigener Plan bewusst schlecht geplant wird, kann die Personalräte bitte, bei ihrer Durchsicht, insbesondere auf diesen Plan zu achten, und sich die dienstlichen Zwänge für Abweichungen von den eigenen Anforderungen nachweisen bzw. erklären zu lassen. Anforderungen meine ich hier im Sinne von mehr als einfache Wünsche, also z.B. entsprechend dem Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit. Da wäre dann also eine weitere Kontrollinstanz, die man einbinden kann.Marie_September Wenn du als Alleinerziehende an zwei Tage in der Woche erst später kommen kannst, dann solltest du das auch so ganz konkret in einem Antrag formulieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass das klappt, ist wesentlich größer als ein, möglichst immer erst zur zweiten Stunde. Das können die Planer dann so nämlich auch einplanen, während fünf Tage eher den schulischen Zwängen zum Opfer fällt.
Nachdem du an dieser Schule sehr unglücklich bist, halte ich deinen Entschluss, die Schule zu verlassen, für die richtige. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist da ja nicht mehr möglich.
Dein ich lasse mir das nicht mehr bieten, klingt für mich aber danach, als ob du mit dem Kopf durch die Wand möchtest. Stunden- und Vertretungsplaner (an Schulen im Allgemeinen) machen in der Regel vieles möglich, können aber an vielen Stellen auch nur Kompromisse anbieten, damit dein Vorteil nicht direkt zu einem Nachteil bei einem Kollegen oder Schülern wird. Momentan macht es den Eindruck, als wärst du nicht bereit über Kompromisse auch nur nachzudenken. Das macht eine Einigung natürlich nicht leichter.
Solltest du nicht etwas ganz anderes planen, sondern dich an einer anderen Schule bewerben, wäre das sicher ein Punkt, wo du deine Grenzen, was für dich akzeptabel ist, noch einmal überdenken könntest -
Den "Hauptschulabschluss" erhält man automatisch mit Bestehen der 9.Klasse einer weiterführenden Schule (HS,RS,GY,GMS). Den "qualifizierten Hauptschulabschluss" allerdings nur mit Bestehen der HS-Prüfung. Diese muss an einer HS mit landeseinheitlichen Aufgaben abgelegt oder durch HS-KuK auf diese Weise an anderen Schularten (wie RS) durchgeführt werden. So ist die Regelung in BaWü.
Ich habe schon mehrfach "Schulfremdenprüfungen" mit Schülern von RS und GY durchgeführt, die dort ohne "Qualifizierten Abschluss" abgegangen sind.Bist du sicher, dass die angemeldeten Schüler überhaupt einen Hauptschulabschluss hatten? Wer z.B. in Klasse 9 zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen und hat überhaupt keinen Abschluss. Diese Schüler beraten wir dahingehend, sich rechtzeitig zur schulfremden Prüfung für den Hauptschulabschluss anzumeldenden darauf vorzubereiten.
Wer nach der 10. Klasse ohne Versetzung geht, hat den Hauptschulabschluss mit der Versetzung von Klasse 9 in 10 bereits und versucht höchstens die Schulfremdenprüfung zur Erlangung der mittleren Reife.
Von einem qualifizierten Hauptschulabschluss habe ich in BW noch nicht gehört, das gibt es meines Wissens nur in anderen Bundesländern. Hast du als früherer Prüfer in Schulfremdenprüfungen für BW eine offizielle Quelle vom Kultusministerium, wo der Begriff definiert wird? Vom Gymnasium kommend, fehlt mir der Einblick, welche Prüfungsordnung oder Ähnliches da einschlägig ist.
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Klar, das funktioniert dann. Da hat dann auch die Vertretung die Verantwortung dafür, dass der Laden läuft.
Aber mir einer unfreiwilligen Person die Aufgaben teilen, während man selbst als kommissarischer Schulleiter doch die ganze Verantwortung trägt, ist etwas anderes.
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Randstunden könnten ja auch durch ersten Stunden sein. Ich drücke die Daumen.
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Alles andere finde ich offen gestanden im Kontext der Arbeit in multiprofessionellen Teams auch daneben.
Das hängt davon ab, ob sie einen andern festen Arbeitsplatz in der Schule hat. Unsere Schulleitung und unsere Schulsozialarbeiter haben eigene Büros, nicht Tisch und Stuhl im Lehrerzimmer. Sie können natürlich jederzeit trotzdem ins Lehrerzimmer kommen.
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Ich sehe das wie McGonagall. Sie hat ja schon beleuchtet, wie es vielleicht mit der Teilzeig klappen könnte. Da müsstest du bei einer potentiellen unterstützenden Lehrkraft mal vorfühlen.
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b) Widerspruch gegen die Bewertung der ursprünglichen mündlichen Prüfung einzulegen.
Ich würde das nicht priorisieren, weil das nur bei Formfehlern etwas bringt. Prüfen kann man das aber natürlich.
MManmuss sich aber bewusst sein, dass man bei a) sein Abi in der nächsten Woche in der Tasche haben kann, während ein Rechtsstreit das sehr verzögern kann.
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Wer glaubt, dass der Threaderöffner kein Kollege ist, kann einfach das Antworten einstellen. Die falsche Gebrauch der Fachbegriffe ist seltsam, aber ich gehe jetzt mal von einem Anfänger aus.
Wenn deine Korrektur so stark von derjenigen der beiden anderen Korrektoren abweicht, ist das ein Grund zur Selbstreflexion. Hast du zu schülerfreunglich und nachsichtig korrigiert? War dein Anspruch während der letzten zwei Jahre schon zu gering? War es ein Fach, bei dem auch erfahrenen Kollegen passieren kann, dass alle Schüler niedriger bekommen haben, auch mehrere Punkte? In Mathematik und den Naturwissenschaften gibt es das nie. In Deutsch habe ich schon überraschte Kollegen gesehen, die vorher jahrzehntelang nur Abweichungen von einem Punkt bei wenigen Schülern hatten.
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Flipper unterrichtest du an einem allgemeinbildenden Gymnasium in Baden-Württemberg?
Flipper hat NRW im Profil stehen, also eher nicht.
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Der Fremdprüfer bekommt vor der Prüfung nicht nur die Aufgabe und den Erwartungshorizont für den ersten Prüfungsteil, sondern auch den geplanten Verlauf und den Erwartungshorizonr des zweiten Prüfungsteils. Und zwar vor der Prüfung.
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Bei uns (allgemeinbildendes Gymnasium) gibt es erst eine Aufgabe, zu der der Schüler nach einer Vorbereitungszeit 10 Minuten etwas erzählen soll, und danach wird etwas anderes gefragt. Bei dem geplanten Thema soll man dann eigentlich auch bleiben. Themenhopping bis man etwas findet, was der Schüler weiß, ist nicht gewünscht. Kris24 korrigiere mich bitte, wenn du es anders siehst.
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Warum wird dann überhaupt ein Protokoll angefertigt?
Der Verlauf der Prüfung muss dokumentiert werden, so dass Formfehler nachweisbar sind.
Wir dürfen zum Beispiel nicht nur Niveau I und II prüfen, da sich dann der Prüfling, der mit 12 Punkten rausgeht, zurecht beschweren kann, dass er ohne Transferaufgabe keine besseren Leistungen zeigen konnte und mehr Punkte damit gar nicht möglich waren.
Das Protokoll ist aber nicht dafür da, dass genehmere Personen die getätigten Antworten neu bewerten und die getroffene Entscheidung wieder einkassiert wird. Daher sind die Antworten nicht so relevant wie der Fragenverlauf. Das ist ja kein Notenbazar.
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Ich wäre ja ein Fan der Steuererklärung, die auf einen Bierdeckel passt.
Ich finde die ganzen Absetzmöglichkeiten fürchterlich. Mir wäre es lieber, wenn der Dienstherr und der Schulträger alle meine dienstlichen Ausgaben komplett übernehmen. Und wenn beispielsweise derjenige, der weniger Spritkosten zahlen möchte, keinen Tankrabatt bekommt, sondern ein Fahrzeug mit weniger Verbrauch wählt oder die Strecken reduziert, usw.
Ich komme mir total egoistisch vor, wenn ich versuche meine Steuern zu minimieren, weil das System nun mal so funktioniert. Und ich sammle nicht einmal einen Schuhkarton voll Belege.
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Ich würde, aus BW kommend, das auch auf jeden Fall mit dem Oberstufenberater/-Koordinator besprechen. Dieser kann sicher auch überprüfen, ob der Schüler auch in andern Fächern seine Wahl falsch in Erinnerung hatte.
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Ach naja, vielleicht stelle ich es mir auch dramatischer vor als es ist oder man legt die Abizeitung nach 20 Dienstjahren sowieso nur ungelesen beiseite. Kritik ist es für mich trotzdem nicht, die ist m.E. kriterienbezogen, sondern nachträgliches Abrechnen und schade ist es schon, wenn das Verhältnis offenbar so verkorkst ist.
Die Abizeitung wird bei uns erst nach den mündlichen Abiturprüfungen veröffentlicht, da dauert es noch maximal eine Woche bis sie entlassen werden. Es hilft einfach nicht, sich aufzuregen und noch großartig pädagogisch auf die Schüler einwirken zu wollen.
Man muss daher einfach für sich selbst abwägen, ob es sich noch lohnt gegen Respektlosigkeit vorzugehen. Wenn man strafrechtlich relevante Verleumdungen liest, ist das dann anders.
Als Schule kann man relativ einfach zumindest den Verkauf auf dem Schulgelände verbieten, wenn man sich einig ist, dass die Abizeitung als Ganzes nicht tragbar ist. Meist ist sie es als Ganzes aber doch.
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