Beiträge von DFU

    Bei uns spricht die Schulleitung die Kollegen, die eine zusätzliche Klasse ganz oder teilweise übernehmen sollen, persönlich an. Da gibt es dann die Möglichkeit selbst Einfluss zu nehmen (kurzfristige Deputatserhöhung möglich?, alle Wochenstunden oder kann eine Randstunde ausfallen, ...) oder auch gegen die Übernahme zu argumentieren. So eine Dienstanweisung fällt nicht unbedingt ganz plötzlich vom Himmel.

    Aber auch wenn es eine Belastung ist, und die bezahlte Nebentätigkeit ein Geschmäck'le hat, gingen bei uns die vertretenden Kollegen davon aus, dass eine echte Erkrankung vorliegt und das Unterrichten nicht möglich ist.

    Man kann auch über viel Arbeit stöhnen ohne einer erkrankten Person Vorwürfe zu machen.

    Ich selbst freue mich, wenn es länger Erkrankten so gut geht, dass sie das Haus verlassen können.

    Wenn du sogar mehrere Rettungsschwimmer dabei hast und dich mit dem Schwimmunterricht wohlfühlst, sehe ich keinen Grund dazu.
    Wenn du selbst aber eine Gefährdung in irgendeinem Bereich siehst, dann solltest du das melden, damit eine Gefährdungsbeurteilung durch die Schulleitung vorgenommen wird.

    Das war in diesem Fall tatsächlich anders. Mehrere Kolleginnen der Fachschaft haben beim Aufteilen (trotz eigener Belastung) gesagt "kein Problem, die Arbeit muss ja weg". Ich nehme an, dass die sich alle etwas verschaukelt fühlen. Beim nächsten Mal warten die vielleicht auch auf Anweisung.

    Wenn die Belastung zu groß wird, ist es sicher besser einer Dienstanweisung nicht vorzugreifen. Es ist schließlich Aufgabe der Schulleitung die Belastung der Kollegen im Auge zu behalten und die Arbeit zu verteilen.

    Wenn es dir möglich ist, befolgst du die Dienstanweisung dann kommentarlos und wünscht dem erkrankten Kollegen in Gedanken eine gute Genesung.
    Und wenn es dir nicht möglich ist, gehst du mit der Schulleitung ins Gespräch und schreibst im schlimmsten Fall eine Überlastungsanzeige.

    Problematisch für den Frieden im Kollegium ist in eurem Fall sicherlich das öffentliche Auftreten der Kollegin und das Erscheinen in der Zeitung. Aber mal ehrlich, wer findet denn zwei oder drei Stunden Ehrenamt anstrengender als einen Schultag? Es wird unzählige Fälle geben, in denen die Ausübung des Ehrenamts (oder auch des bezahlten Nebenjobs) der Genesung deutlich zuträglicher ist als der Hauptberuf. Und da man in den wenigsten Fällen Einblick in die Diagnosen der kranken Kollegen hat, kann man normalerweise nicht beurteilen, was bei einem anderen zuträglich ist oder eben nicht.

    Und wenn du in eurem Fall sogar weißt, dass die Schulleitung ein Gespräch geführt hat, dann ist das Thema durch. Da gibt es keinen Grund die Kollegin erneut anzuprangern.

    Dann wäre jetzt (= nach den ersten Wochen?) der richtige Zeitpunkt, das Thema anzugehen, wenn ihr etwas ändern möchtet.

    Wie sind denn die Regelungen für die Doppelbesetzung?
    Wie wird der Unterricht geplant? Von euch abwechselnd oder gemeinsam? Wie klappt die Planung?
    Betreut ihr die ganze Klasse gemeinsam oder jeder die halbe Klasse in einem eigenen Raum? Beinhaltet die Planung Differenzierung, die bei nur einem anwesenden Kollegen nicht stattfinden kann?
    Wer korrigiert und bewertet? Klappt da die Arbeitsteilung?

    Wirst du ausgeplant, wenn du wegen Krankheit oder Fortbildung eine solche Stunde verpasst? Falls ja, warum funktioniert das nur in eine Richtung? Was sagt der Vertretunsgplaner gegebenenfalls dazu?

    Ich würde den Vertretungsplaner ansprechen, dass du die Information vor der Stunde benötigst, weil du sonst regelmäßig im Klassenzimmer stehst und eure wohlüberlegte Planung über den Haufen werfen und improvisieren musst. Das ist ab und an sicher kein Problem und führt manchmal auch zu tollen Stunden, aber ein Dauerzustand sollte das ja nicht sein. U

    Und dann würde ich mit den anderen betroffenen Kollegen den Personalrat ansprechen und um Unterstützung im Gespräch mit der Schulleitung bitten.

    Und mir würde es dabei weniger darum gehen, dass die Doppelsteckung wegfällt, obwohl das natürlich auch doof ist. Mir wäre Verlässlichkeit wichtiger, also dass zum einen eine gescheite Stundenplanung vorliegt und zum anderen klar kommuniziert wird, wenn die Doppelsteckung ausfällt.

    Es geht doch nicht um den formalen Nachweis des Geschlechts, sondern warum es im aktuellen Jahrtausend noch solche Strukturen gibt.

    Tatsächlich habe ich es an einem öffentlichen Gymnasium für beide Geschlechter vor Jahrzehnten schon erlebt, dass eine reine Mädchenklasse gebildet wurde. Natürlich eher aus der Not heraus geboren, weil sich andere Mischverhältnisse in dem Jahrgang bei dem Wahlverhalten auch nicht anboten. Aber gerade von den betroffenen Mädchen wurde es in der Pubertät sehr gut angenommen, dass sie im Unterricht Ruhe vor dem anderen Geschlecht hatten.

    Lehrer war ich damals noch nicht, aber ich stehe dem Konzept daher offen gegenüber. Ich denke, dass es auf jeden Fall Schülerinnen gibt, für die eine solche Schule besser passt als eine Schule mit Jungen und Mädchen. Vermutlich gibt es aber ebenso Schülerinnen, für die ein gemischter Unterricht besser passt. Und bei den Jungen wird es ähnlich sein.

    Ich bin immer noch hin- und hergerissen. Mir wäre es vermutlich am liebsten, dass unsere Dienstherren aus den Arbeitszeitstudien schon Konsequenzen gezogen hätten, so dass wir jetzt allgemein weniger Deputatsstunden leisten müssten, naturwissenschaftliche Assistenten hätten, Entlastungsstunden für jedes Inklusionskind in der Klasse bekämen und/oder ähnliches.

    Ob ich hinterher mit der Arbeitszeiterfassung und eventuellen Konsequenzen für unsere Arbeitszeit zufrieden bin, wird sich erst noch zeigen.

    Es geht überhaupt nicht um abends. Dass aber Besprechungszeiten nach 15 Uhr bereits als Zumutung empfunden werden, kann echt nur bei Lehrkräften passieren.

    Bei Kollegen, die Vollzeit arbeiten, sind Termine bis 17 Uhr Sicher nicht zu beanstanden. Bei Teilzeitkollegen kann das schon anders aussehen. Und gerade deswegen finde ich es richtig, wenn es Konferenztage gibt, die eben auch Teilzeitkräfte als Arbeitszeit einplanen müssen. Auf Zuruf immer einen anderen Tag eine zusätzliche Kinderbetreuung, Pflegehilfe,… zu organisieren, ist da schon schwieriger.

    Die Termine im Jahr, die nicht am Konferenznachmittag liegen und nicht um 16.30 / 17Uhr beendet sind, sind überschaubar:
    - 3 Nachmittage mit Notenkonferenzen, die sich bis um 19 Uhr ziehen können ( nicht müssen und nicht jeder unterrichtet in den letzten Klassen)
    - 3-4 Elternabende (Start 18 Uhr bzw. 20 Uhr), nicht jeder Kollege ist jeden Tag betroffen, bei der zweiten Runde (Tag 3 und 4) fast nur die Klassenlehrer
    - Konzerte, Theateraufführungen und sonstige Abendvorstellungen betreffen die Schulleitung und einzelne Fachkollegen im Rahmen ihrer AG, bei den übrigen Kollegen ist die Anwesenheit erwünscht, aber nicht verpflichtend
    - gegebenenfalls Klassenfahrten, Schulausflüge und Exkursionen, die aber nicht in jedem Jahr stattfinden.

    Einen Elternsprechtag gibt es nicht. Sonstige Elterngespräche werden in Absprache mit den Eltern terminiert. Ich selbst führe sie lieber vor der ersten Stunde vor dem Arbeitsbeginn vieler Eltern, als am Nachmittag oder Abend.

    Am Konferenznachmittag finden bei uns nicht jede Schulwochen Konferenzen statt. Ich schätze, ich komme im Jahr auf ca. 7 Nachmittagstermine (Gesamtkonferenzen, Fachkonferenzen, pädagogischer Tag) bis 16 Uhr. Damit es weniger Termine sind, wird sich abgesprochen, so dass mehrere an einem Tag abgehandelt werden kann. So war man bisher als Physikkollege automatisch Mitglied der Fachkonferenzen Ph, BNT, NwT und IMP, da bietet es sich an die Fachkonferenzen mit den Sicherheitsbelehrungen für die Lehrer zu bündeln.

    Wenn man späte Sommerferien hat, wie sie in BW und By momentan gesetzt sind, ergeben sich die Pfingstferien fast automatisch. Es sind zwei Wochen, die in BW sowieso nur vier Arbeitstage enthalten. Und der Abstand zu den Osterferien, die ja auch zwei solche Wochen abdecken, ist passend.

    Die Ferienregelung ist zwar jedes Jahr wieder ein Thema im Sommerloch, aber so große Nachteile, dass sich da wirklich etwas ändern wird, hat kein Bundesland. Zumal die Nachteile je nach Betrachter andere sind. Es herrscht ja nicht einmal Einigkeit darüber, ob das rotierende System jetzt gut oder schlecht ist.

    Und wenn es keine Abhängigkeiten gäbe, könnte man einfach auslosen, welches Land als erstes einen festen Sommerferientermin für die Zukunft aussuchen darf. Aber zum einen gibt es die oben erwähnte Problematik mit den bundesweit zentralen Prüfungselementen in landesspezifischen Prüfungsorganisationen und zum anderen möchten Familien, die in Grenznähe Kinder oder Elternteile in Schulen verschiedener Bundesländer haben, eine möglichst große Ferienüberlappung haben. Das klappt jetzt schon nicht an allen Landesgrenzen, und wird bei freier Wahl aber auch nicht unbedingt besser werden.

    Dann würde ich jetzt schon einmal beim Schulleiter für die Pfingstferien 2026 Urlaub einreichen. Es heißt bei uns ja: "30 Tage Urlaub, in den Schulferien zu nehmen." ... und dann bin ich in den Pfingstferien weg. Wenn ich dann doch die Klausuren korrigieren soll, breche ich selbstverständlich meinen Familienurlaub ab und wir kommen alle zurück. Die Rechnung über den Schadenersatz (können gerne auch mal 5.000€ oder mehr sein) kommt dann selbstverständlich!

    Ich denke, das würde aus dienstlichen Gründen abgelehnt. Denn da sind inzwischen immer Korrekturen.
    Und das Wochenende vor den mündlichen Prüfungen konnten die prüfenden Kollegen bei uns auch vergessen. Sie haben am Freitag ihre Aufgabenvorschläge eingereicht, wenige Stunde, nachdem die genaue Anzahl der Prüflinge feststand. Die Prüfungen werden Denkaufgaben dem Dienstweg Lehrer A, Schulleiter A, Prüfungsvorsitzender / SchulleiterB, Prüfer/ Lehrer B dann hin- und hergeschickt, bis der Prüfer B zufrieden ist. Dienstag und Mittwoch waren dann die Prüfungen an der fremden Schule B und Donnerstag und Freitag an Schule A. Das ist zeitlich dann wirklich alles sehr eng, da fährt auch an dem Wochenende niemand weg, wenn es nicht absolut notwendig ist. Das muss gar nicht angewiesen werden.

    Die Ferienregelung in ganz Deutschland möge sich also nach den SekII-Lehrkräften in BY richten, die über Pfingsten korrigieren.

    Nachdem ich die Prüfungsdiskussion ja eingebracht habe: Ich meine nicht, dass sich alle nach BW und By richten sollen. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass das gemeinsame Abitur, so wie die Termine jetzt sind, den Ferienregelungen auch Grenzen setzen und ein noch längerer Ferienkorridor schwieriger wird. Egal, wer wann Ferien hat.


    Tatsächlich hatte ich nur den aktuellen Ostertermin für das schriftliche Abitur im Kopf und nicht den von Kris24 genannten früheren Januartermin. Aber wenn BW auch rotieren soll, wäre der Ostertermin bei frühen Ferien für BW womöglich tatsächlich nicht mehr machbar ohne das Korrekturverfahren zu ändern. Andere Bundesländer können aber vielleicht den Januar nicht realisieren, weil sie dann die notwendigen Klausuren vorher nicht unterbringen o.ä. Ich kenne nicht die Problematiken der anderen Länder.


    Mit anderen Worten: Ich glaube jetzt noch viel weniger, dass sich an den Ferienterminen etwas ändern wird, wenn so etwas jetzt mitgedacht werden muss.

    Was das Wetter angeht, halte ich das im konkreten Einzelfall der Sommerferien eines Bundeslands für unvorhersehbar. Da verändert sich auch gerade zu viel. Aber die Schulen sollten entsprechend der Klimaentwicklung mit dichten Dächern, guten Heizungen und Klimaanlagen ausgestattet werden. Bei unseren gerade noch klammeren Kommunen aber sicher momentan utopisch.
    Vielleicht können wenigsten Neubauten entsprechend geplant werden.

    Das mag dann v.a. an der Drittkorrektur liegen (wobei es eine 3. Person, die drüber schaut natürlich auch bei uns gibt). Gemeinsame Abitermine sind aber sicher nicht das zentrale Problem für das Bundesland, welches mit am spätesten Sommerferien hat. Anders ausgedrückt: die zeitliche Knappheit bei euch liegt mit Sicherheit nicht an gemeinsamen Abiturterminen, wenn nahezu alle anderen Bundesländer noch weniger Zeit haben.

    Nein, sicher nicht., da hast du recht. Ich habe einfach aus baden-württembergischer Sicht geschrieben, was sich bei uns verändert hat. Es kann (und wird vermutlich) in anderen Bundesländern da andere Probleme geben.

    Ein einheitliche bzw. vergleichbares Abschlussprüfungskonzept in allen Bundesländern wird einfach schwieriger, wenn die Schuljahre zu so unterschiedlichen Zeitpunkten enden. Sollen die gleichen Aufgaben verwendet werden, bieten sich gemeinsame Prüfungstermine an. Wenn jetzt jemand auf die Idee kommt, den Ferienkorridor zu verlängern, wird es noch schwieriger, für alle Bundesländer passende Prüfungstermine und Korrekturzeiträume festzulegen.

    Das heißt nicht, dass meiner Meinung nach, alle Bundesländer gleichzeitig Ferien haben sollte. Ich denke aber, dass man die Schwierigkeiten nicht noch weiter verschärfen sollte.

    Und ich selbst bin mit den baden-württembergischen Ferienterminen sehr zufrieden. Wenn andere Ferienzeiten festgelegt würden, käme ich damit auch zurecht. Daran hängt mein Lebensglück dann doch nicht.

    Dem entgegen steht aber die Bestrebung ein gemeinsames Abitur in allen Bundesländern zumindest teilweise umzusetzen.
    In Baden-Württemberg sind die Korrekturzeiträume in den letzten Jahren insbesondere für die Fächer, die schriftlich einen späten Termin haben, immer kürzer geworden. Inzwischen werden die letzten Fächer teilweise sogar vom allgemeinen Umschlagtermin zwischen Erst- und Zweitkorrektur ausgenommen, damit die Kollegen wenigstens eine Woche Zeit zum Korrigieren haben. Wenn es in Chemie überhaupt eine ganze Woche war, Kris24 weiß es sicher genau. Natürlich ist das Korrekturverfahren in Baden-Württemberg mit der Drittkorrektur auch speziell, aber früher war es zeitlich weniger knapp und es wäre in Baden-Württemberg ja noch genug Schuljahr übrig für etwas längere Zeiträume.

    Wenn der Sommerferienzeitraum jetzt noch länger würde, weil Mai bis September klimatisch ähnlich gut sein kann, würde das aber noch schwieriger. Für eine Ausweitung wäre ich aus gymnasialer Sicht daher nicht.

    Ich hatte schon den Fall, dass ein Krankenhaus und die PKV angeboten haben, dass zunächst 100% direkt über die PKV abgerechnet wird. Die PKV fordert dann später noch zur Einreichung bei der Beihilfe auf und möchte deren Erstattung dann (mit angepasstem Zahlungstermin) weitergeleitet bekommen.

    Kann bei großen Beträgen oder Krankheiten, bei denen man anderes im Kopf hat, schon hilfreich sein. Ist allerdings nichts, wenn man die Rechnungen vorher selbst sehen möchte.

    Welche Entlastungspunkte gibt es bei euch außer Vertretung und Aufsicht?

    Ich sage nicht, dass wir ein besseres Konzept haben.

    Während Chilipaprika bei eurem die Entlastung bei einem 23/25-Deputat bestaunt, ist mir aber vor allem aufgefallen, dass du für 1/2-Deputat keine stärkere Entlastung laut Konzept aufgezählt hast als für ein 18/25-Deputat.

    Aber schlussendlich heißt das ja nicht, dass nicht entlastet werden kann, sondern dass die Art der Entlastung nicht festgeschrieben ist. Du hast ja noch geschrieben, dass dann auch an Klassenleitung gedacht wird Und vermutlich gibt es bei so starker Reduzierung oft einen Grund (Kinder, Pflege), der auch zu weniger Beteiligung an Klassenfahrten führt. Manchmal ist es auch besser noch etwas Flexibilität zu ermöglichen.

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