Beiträge von DFU

    Wenn der Arztbesuch vorher bekannt ist, muss eine Freistellung beantragt werden. Spontane Arztbesuche gibt es nur bei akuten Erkrankungen. Wenn die Schulleitung hinter den Kollegen steht, dann hilft das, wenn man hart durchgreifen möchte. Sicherheitshalber sollte die Schulleitung sich aber in der zuständigen Rechtsabteilung erkundigen, ob sie auch dort Rückhalt hat, wenn ein Schüler sich bei einrm Arztbesuch nicht vorher freistellen lässt, sondern sich hinterher entschuldigt.

    Was die akuten Erkrankungen mitten am Tag angeht, sollte man die Schüler von ihren Eltern im Klassenzimmer beim Lehrer abholen lassen. Wer zu krank ist, um im Klassenzimmer zu sitzen, ist oft auch zu krank, alleine zu warten oder gar heimsuchen. Da ist eine direkte Übergabe der Aufsicht sinnvoll. Als Laie kann ich nicht beurteilen, ob der alkeinige Heimweg machbar ist. Ich kann außerdem nicht beurteilen, ob der Schüler tatsächlich krank ist, und werde ihm daher glauben. Eventuell biete ich frische Luft, die Liege im Krankenzimmer, eine warme Wärmflasche oder ähnliches an, bevor der Anruf nach Hause erfolgt.


    Was die Terminierung von Arztterminen angeht, kann es sehr schwierig sein, Termine außerhalb der Unterrichtszeiten von G8 Gymnasien zu bekommen. Wenn dann noch Fahrzeiten dazukommen, wird das Zeitfenster außerhalb der Unterrichtszeiten noch kleiner. Ambulante Sprechstunden in Kliniken enden oft um 15 oder 16 Uhr. Da würde ich kein Thema draus machen.

    Führen die Korrekturen nicht unabhängig vom Thema immer zu Chilis bzw. zu Schafen oder Eis? Kochrezepte hatten wir auch schon, aber das wäre beim Frosch vielleicht nicht so passend. Ich hätte diesen Link genommen. Er hat zwar nichts mit dem Ursprungsthema zu tun, aber ich fand es interessant. (Ergänzung: Auf der normalen Homepage habe ich das Foto leider nicht gefunden, sonst hätte ich die verlinkt.)

    Aus der von Kreidemeister dargestellten Problematik halte ich das schon für ein Thema für den örtlichen Personalrat / Lehrerrat.

    Grundsätzlich hat die Schulleitung in allen im Eingangspost genannten Fällen auch aus meiner Sicht recht. Aber die Kommunikation könnte anders laufen. Vielleicht kann der Personalrat da ins Gespräch gehen und die Befindlichkeiten des Kollegiums anonym an die Schulleitung herantragen.

    Ich hatte schon einen Schulleiter der jeden Morgen auf dem Gang vorm Lehrerzimmer Kollegen und Schüler begrüßt hat und gegebenenfalls auch gleich Geburtstagswünsche ausgesprochen hat. Ich fand es gut, dass er dadurch auch jeden Morgen für Tür-und-Angel-Gespräche zur Verfügung stand. Und wenn der Gesprächsinhalt nur die Vereinbarung eines echten Gesprächstermin war, das war dann gleich erledigt.

    Natürlich könnte man es auch als Kontrolle verstehen.

    Wie alt ist das Kind bzw. sind die Kinder? Ist Teilzeit in Elternzeit noch eine Option?

    In BW kann man im Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit nach Paragraph 29 Chancengleichheitsgesetz seine Anforderungen (nie zur 1. Stunde, nur 1.-5. Stunde, Montag frei,...) recht genau formulieren. Wenn keine dienstlichen Gründe dagegen sprechen, sollen sie erfüllt werden. Allerdings sprechen definitiv dienstliche Gründe dagegen, wenn man Wünsche hat, die einzeln oder in Summe unmöglich zu erfüllen sind oder die Stundenpläne von Klassen oder Kollegen zu sehr negativ beeinflussen. Man sollte also mit Augenmaß wünschen und eventuell priorisieren.

    Vielleicht gibt es so etwas in Bayern auch?


    P.S. Wo findet man auf einer Handytastatuf das Paragraphenzeichen?

    Was das Gas angeht: Sei beim nächsten Prüftermin dabei. Vielleicht ist der Prüfer so nett und zeigt dir, wie eure Anlage zu bedienen ist. Das sind in der Regel nur ein paar Handgriffe.


    Ergänzung: Wenn an der Schule tatsächlich niemand ist, der es dir zeigen könnte.

    Das ist bei uns lustig, weil der Schulträger zwar die Oberstufe ausgestattet hat, ansonsten aber ausdrücklich die Auffassung vertritt, dass Lehrkräfte halt Landesbedienstete seien und deshalb das Land für deren Ausstattung zuständig sei. Im Ergebnis hat also die Schülerschaft iPads aber die Lehrkräfte nur insoweit wie noch Geräte aus dem Corona-Topf von 2021/22 da sind (die mangels Speicherplatz nicht mehr updaten können), oder halt privat gekaufte die aber nichts ins MDM dürfen und daher die anderen Geräte nicht steuern können.

    Das würde für mich bedeuten, dass die internetfähigen Schülergeräte in meinem Unterricht nur sehr begrenzt eingesetzt würden. Weder digitales Heft noch Buch würde ich zulassen.

    Und drei Anschlussfragen: Könnte die Schulkonferenz den Prozess verlangsamen oder stoppen? Wenn ihr an euren Schulen ausgestattet seid; wie handhabt ihr die Verwaltung der Tablets und wie gut läuft der Einsatz im Unterricht?

    Wir haben uns nach einer Testphase mit Zulassung privater Geräte dafür entschieden, nur noch Schulgeräte für Schüler zuzulassen, da private Geräte (teilweise mit SIM-Karte) nicht einschränken waren.

    Jetzt stellt der Schulträger iPads für die Oberstufenschüler. Wir verwalten sie zentral. Über entsprechende Software (z.B LehrerApp, Resolution,...) kann jeder Kollege festlegen, welche Apps den Schülern während seines Unterrichts zur Verfügung stehen. Dazu legt man eine Vorlage an und startet sie zu Unterrichtsbeginn.

    Die iPads sind dazu immer im WLAN, das können die Schüler nicht ausstellen.

    Ohne diese Einschränkung gab es immer mal Schüler, die im Unterricht Youtubevideos (ohne Ton) geschaut haben.

    Jeder Kollege benötigt natürlich ebenfalls ein Dienstgerät mit der zugehörigen Lehrerversion der App.

    Unsere Kunstlehrer sind da genauso geschult wie unsere Chemielehrer. Und daher verhalten sie sich auch entsprechend.

    Da die Kunsträume die größten Räume sind, müssen sie aber ab und an mit Fremdnutzung leben. Vorher wird dann aufgeräumt.

    selbstständiges Lernen" ist für viele in der Mittelstufe ein Fremdwort, dafür fliegen eher Stühle durch den Raum oder in einzelnen Klassen Gegenstände aus dem Fenster. Oder die SuS rennen auf den Fluren und stören andere Klassen durch Öffnen

    Das fiele ja weg, wenn die Schüler in anderem Unterricht hinten säßen.

    tibo Meines Erachtens sind die Raumgrößen andere. Wir haben wenige Räume, in denen noch Platz für weitere Tische und Schüler wären. Und die Tische müssten dann für diese Stunde auch erst einmal aufgestellt werden.

    Von Grundschulklassen kenne ich es eher, dass neben dem Platz für Tische und Stühle noch Platz für eine Lese- und eine Spieleecke ist. Zumindest bei uns ist es in vielen Räumen schon ohne Gäste sehr eng.

    Deine 10 + 6 Stunden zählen wie ein volles Deputat. Du lernst ja noch und bekommst daher mehr Vor- und Nachbereitungszeit. Außerdem bist du ja nur 4/5 deiner Arbeitstage an der Schule.

    Du kannst daher von einer Arbeitszeit von ca. 40 Zeitstunden/ Woche ausgehen. Genau weiß ich es für Sachsen nicht.

    Da es das Thema mit deutlich normaleren Beiträgen schon einmal gab könnt ihr euch dort gern weiter aufregen.

    schulrecht und mützen - eine erstaunliche entdeckung... - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte

    [...]

    In einem Punkt kann ich Milli nur zustimmen: Im alten Thread wurde meiner Erinnerung nach sachlicher diskutiert. Wer die gleiche Frage hat, kann daher gerne auch dort lesen.

    Aufgeregt weiterdiskutieren aber natürlich hier im aktuellen Thread.

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