Dass man bei einer 0-Punkte-Leistung in einer mündlichen Prüfung in BW eine weitere Chance bekommt, ist leider seit einigen Jahren wahr.
Den Prüfungsvorsitz übernimmt normalerweise der Fremdprüfer, der für das Fach kommt. Bei kritischen Prüfungen aber auch der Schulleiter der fremden oder eigenen Schule als vierte Person. Derjenige stellt dann sicher, dass der Prüfling keinen Grund zur Klage hat.
Die Noten werden gleich verkündet, sonstige Interna aus der Notenfindungsphase dürfen aber nicht weitergegeben werden.
In welchem Zeitraum man mit den Prüflinge nicht beratend sprechen darf, müsste ich selbst nachsehen. Das beschriebene Gespräch wird aber eine offizielle Information zum weiteren Vorgehen gewesen sein, nehme ich an.
Ergänzung: Bolzbold war schneller und hat die Quelle mitgeliefert.