Wenn deine Frau ihre Arbeitszeiten privat erfasst hat, kann sie mit der Begründung der Ablehnung schriftlich widersprechen. Das kostet etwas Zeit und eine Briefmarke.
Einfach erläutern, an welchen Ferientagen gearbeitet wurde bzw. Noch wird (Erstellung Prüfungen, Korrekturen, Unterrichtsplanung, Mutterschutz) und dass sie in den Sommerferien 2027 Urlaub nehmen möchtet, was ja in der Elternzeit nicht möglich ist und bei Lehrern außerdem nur in Ferien und daher dann später auch nur eingeschränkt, weil in den Herbstferien die erste Korrekturphase ist und in den Weihnachtsferien die zweite (zumindest in BW käme das so hin), falls sie ein oder zwei Korrekturfächer hat.
Wenn euch die geplante Verteilung wichtig ist, würde ich das versuchen.
P.S. Wenn es stimmt, dann auch auf Urlaubstage verweisen, die in 2026 nicht genommen werden konnten, weil es vor dem Mutterschutz nur ca. 20 Ferientage, die nicht Feiertage waren, gab und nachgeholt werden müssen. Aber beachten, dass der Urlaubsanspruch auch 2026 wegen Elternzeit reduziert war.