Beiträge von DFU

    Das zeigt auch wieder eine interessante Grundhaltung hier: Sek II-Lehrkräfte müssen offensichtlich „gelockt“, „geködert“ oder „belohnt“ werden, sich in die Niederungen zu begeben…


    Dass man sich da als Sek I-Lehrkraft drüber wundert, die von Grundauf das „Abenteuer“ auf sich nimmt, sollte einen wiederum wenig verwundern….

    Ich denke, jeden Kollegen muss man zunächst locken oder ködern, wenn man möchte, dass er ohne Versetzung oder Abordnung freiwillig und möglichst dauerhaft von seiner ursprünglich favorisierten Schulform zu einer anderen wechselt.

    Ob da jetzt jemand von einer WBS an ein allgemeinbildendes Gymnasium wechseln soll, jemand von einer Förderschule an eine Grundschule oder jemand von einem Gymnasium an eine Gesamtschule, ist dabei doch egal.

    [...] So gesehen wurde die Arbeitsleistung der Frau den Haushalt zu schmeißen bei der Einstellung des Manns gleich mit eingekauft.

    Mit anderen Worten: mit der Abschaffung müsste die Wochenarbeitszeit dann entsprechend reduziert werden, damit der Beamte bzw. die Beamtin Zeit für den Singlehaushalt bzw. den halben Familienhaushalt hat.

    In BW können nur Frauen gewählt werden.

    Findet sich aber auch auf persönliche Nachfrage bei allen potentiellen Kandidatinnen keine, die sich zur Verfügung stellt, dann darf die Schulleitung in der allergrößten Not auch eine nicht weibliche Person dazu bestellen. Allerdings muss dann spätestens nach sechs Monaten eine neue Wahl durchgeführt werden.

    Es ist daher aufwändiger als gleich eine weibliche Person zu bestellen.

    Ob die Schulleitung mehrmals hintereinander den gleichen Mann für 6 Monate dazu bestellen dürfte, wenn sich alle einig wären und daher die weiblichen Beschäftigten alle verweigerten, habe ich allerdings keine Ahnung.

    Meines Wissens ist die Beauftragte für Chancengleichheit bei uns (BW) auch für Männer, die aus der Elternzeit kommen oder Teilzeit in Elternzeit machen, zuständig. Gewählt wird sie aber nur von weiblichen Beschäftigten. Nicht von männlichen oder diversen Personen. In mancher Hinsicht ist das Gesetz einfach zu alt.

    Bei uns gäbe es so etwas nicht ohne Absprache.

    War das einmalig durch Vertretung oder soll das jetzt bis zum Schuljahresende so sein? Wenn zweiteres der Fall ist, würde ich trotz der rechtlichen Lage mal vorsprechen, ob sich etwas optimieren lässt. Am besten findest du vorher schon einen Tauschpartner für Stundenslots. Wenn du auch keine Tauschmöglichkeit findest, gibt es aber vielleicht keine.

    Zauberwald

    Auch Beamte dürfen sich freiwillig in der GKV versichern.

    Ich kenne jemanden, der das während des Referendariats gemacht hat, damit er seine Frau und seine drei Kinder nicht auch privat krankenversichern musste.

    Es kann Gründe geben, sich nicht privat zu versichern. Und manchmal findet man keine PKV oder verpasst die Öffnungsklausel verpasst.

    In Ländern mit pauschalen Beihilfe erhält man dann eine pauschale monatliche Beihilfe, die man für den Arbeitgeberbeitrag verwenden kann. Weitere Rechnungen (z.B. Zahnspange Kind) darf man dann nicht mehr einreichen.

    Ohne pauschale Beihilfe, muss man den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag selbst zahlen. Und das können während der aktiven Dienstzeit riesige Beträge werden. Man kann die Beihilfe dann trotzdem noch nutzen, wenn die GKV etwas Beihilfefähiges nicht zahlt. Aber viel ist das ja nicht.

    "Eigentlich nicht abordnen" könnte bedeuten, dass sie es nur machen, wenn du sonst verlängerst. Aber eine verlässliche Glaskugel haben wir auch nicht.

    Wenn es an der alten Schule aber sicher nicht machbar ist, weil du keine Hilfe bei der Betreuung (Mann, Großeltern, Tagesmutter,...) organisieren kannst oder je nach Kindesalter ihr das nicht möchtet, wirst du aber vermutlich nicht glücklich, wenn du zusagst.

    Wie geht denn deine alte Schule mit Teilzeitkollegen um? Versucht sie eher Vieles zu ermöglichen, oder nicht? Da könntest du auch noch vorfühlen, was bei deiner angestrebten Stundenzahl üblich ist.

    Für Single, die in der GKV sind, ist das System ohne pauschale Beihilfe nicht gedacht. Da kann es dann wirklich wenig werden.

    Wenn das Geld in Teilzeit nicht reicht, gibt es drei Möglichkeiten:

    • Auf Vollzeit wechseln, was vom Threadöffner aber bereits ausgeschlossen wurde
    • Ausgaben reduzieren
    • Beamtentum aufgeben

    Bei uns ist der Schulhof auch befahrbar. Zum einen haben wir Behindertenparkplätze auf dem Schulhof direkt neben dem Eingang und zum anderen bekommen wir auch manchmal Lieferungen oder es kommen Handwerker, die mit ihrem Material am Eingang parken.

    Oft ist das aber nicht. Und wenn es dann selten mal während der Pause ist, weil Paketdienste nicht 20 Minuten vertrödeln können, dann schaue ich, dass die Schüler kurz Platz machen.

    Es kommt aber nur sehr selten vor, dass während der Pause jemand den Schulhof bewährt.

    Ich kenne es nur so, dass diese Bereitschaftsstunden in der Gesamtlehrerkonferenz so beschlossen wurde, weil der Mehrheit der Kollegen die Planbarkeit wichtiger ist als möglichst geringe Anwesenheitszeiten. Und zumindest bei uns ist es kein Problem sich von so einer Bereitschaftsstunde auch einfach mal ausplanen zu lassen, wenn ein Termin, dienstlich wie privat, ansteht. Es entfällt ja kein Unterricht.


    Ich habe bei dem Thema den Eindruck, es ist wie bei den Eltern, die in Konferenzen sitzen. Entweder man hat sie und findet sie gut bzw. mindestens okay, oder man ist dagegen (Ausnahmen gibt es sicher in beiden Fällen.)

    Auch im offenen Ganztag sind insbesondere Grundschulkollegen länger am Nachmittag in der Schule als früher (Ergänzung: z.B. als es früher nötig war).

    Außerdem ist der Transfer, Freiplätze für Begleitpersonen und auch das ganze Programm im Preis enthalten.

    In meinem Bundesland bedeuten nicht umgelegte Freiplätze, dass die Schüler Kosten übernehmen, die mein Dienstherr zahlen muss. Was nicht erlaubt ist.

    Und wenn meine Kosten einmal nicht voll übernommen werden, strecke ich für Klassenfahrten keinen Cent mehr vor. Dann beantragt ich einen Vorschuss.

    Einzige Ausnahme: Bei den Mahlzeiten sehe ich das nicht so streng. Essen muss ich zu Hause auch, und den Betrag, den ich dort spare (oder auch etwas mehr), kann ich drauflegen. Da halte ich nicht immer ausreichende Pauschalen auch für üblich.

    Wir konnten bei den ersten Dienstgeräten zwischen iPad, Laptop und Convertible auswählen. Das fand ich in Ordnung.

    Wenn ein Gerät kaputt geht, sollen aber nur noch die iPads ersetzt werden. Der Schulträger wünscht Einheitlichkeit. (Ich glaube aber irgendwie nicht, dass bei der Stadtverwaltung oder dem Bürgermeister nur iPads als mobile Geräte verwendet werden.)

    Sind es nicht :) In diesem Extremfall hätte man z.B. bei einem Deputat von 25 Unterrichtsstunden eben 50 reine Aufsichtsstunden á 45min, also 37,5 Zeitstunden pro Woche während der Unterrichtszeit. Und dafür entfiele gleichzeitig alles an Vor- und Nachbereitung und klassenbezogenen Konferenzen, Elterngesprächen usw. Eigentlich gar nicht so unattraktiv :teufel:

    Dann bleiben noch 6 Ferienwochen mit 40h Arbeitszeit, also 240h für Elterngespräche Fortbildung und Schulentwicklung. Eine ganz gleichmäßige Arbeitsbelastung wird man damit aber vermutlich nicht hinbekommen, weil irgendjemand aus der Arbeitsgruppe dann garantiert im Urlaub ist.

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