Beiträge von DFU

    Nordlicht_33 Ich würde dem Ganzen zunächst einmal positiv gegenüberstehen. Wenn du den Schritt der Entlassung aus dem Dienst erst einmal gewagt hast, kannst du ja auch ohne Probleme immer weiter suchen, weil du dann eben nicht mehr verbeamtet bist. Man gibt damit ja nicht nur die bisherigen Vorteile auf, sondern gewinnt auch neue Vorteile.

    Ich glaube nicht, dass das Format der jährlichen Versetzungszeugnisse vorgeschrieben ist. Es gibt Gymnasien, da sind sie in DinA5 ausgedruckt, und welche, die sie in DinA4 ausdrucken. Bei Grundschulen meine ich, bisher einen einziges DinA4- Zeugnishefter von einem zugezogenen Kind gesehen zu haben. Im Umkreis meiner Schule sind sie sonst alle DinA5.

    Die halbjährigen Zeugnisse in der Kursstufe sind immer groß. Allerdings weiß ich nicht genau, ob es auch DinA4 ist bzw. vielleicht sogar etwas länger. Zumindest mein altes Abiturzeugnis passt nicht ganz in eine normale Klarsichthülle. Und da waren keine Leerräume, so dass bei einem kürzeren Blatt nicht alles auf eine Seite gepasst hätte.

    Ich hätte nie gedacht, dass auf jemanden das kleine Format weniger wertig Wertigkeit wirken könnt. Ist vielleicht wie bei den Eltern in Konferenzen; Humblebee, du kannst es dir nur noch nicht vorstellen, weil du es nicht gewohnt bist.

    Möglich ist das natürlich, aber das Referendariat ist eine Zeit, um zu Lernen. Gib dir diese Zeit, denn vorher wirst du an der nächsten Schule vermutlich die gleiche Schwierigkeiten mit ähnlichen Klassen haben. Wenige Lehrer sind so talentiert, dass sie von Beginn an keine Probleme haben. Die meisten Lehrer lernen das Unterrichten und den richtigen Umgang mit den Klassen aber erst während des Referendariats und den ersten Arbeitsjahren. Danach wird es leichter, aber man lernt auch später immer dazu.

    Wenn an deiner Schule wenige Fachkollegen sind (oder gibt es noch mehr, die es gerade nicht unterrichten?), dann nutze den Austausch mir anderen Referendaren am Seminar. Sprich deine Ideen mit ihnen durch. Du bist nicht alleine.

    Wenn Dein Referendariat erst drei Monate dauert, dann sind die Probleme in großen Klassen normal. Du lernst ja erst noch, wie du mit den verschiedensten Situationen um Klassenzimmer umgehen musst. Da muss noch nicht alles klappen. Überlege dir, was dir wichtig ist, und kommuniziere das den Schülern ganz klar. Überlege dir dann zusammen mit deinen Mentoren bzw. Lass dir erklären, welche Konsequenzen an eurer Schule üblich und durchsetzbar sind.

    Und gerade wenn du erst kurz an der Schule bist, nutze die Zeit die Fachkollegfn zu finden, bei denen dich bei der Zusammenarbeit wohlfühlt. Du kannst und sollst die Zusammenarbeit mit deinen Mentoren nicht einstellen, aber such dir Fachkollegen, bri denen die Chemie zwischen euch stimmt. Bek 100 Kollegen gibt es sie sicher.

    Eventuell kannst du auch Empfehlu gen bekommen, welche Klassen gut für Unterrichtsbesuche geeignet sind.

    Wenn es möglich ist, hospitiere bei vielen verschiedenen Kollegen, die deine Fächer unterrichten. So kannst du viele Lehrerpersönlichkeiten und Unterrichtsstile sehen und für dich übernehmen, womit du dich wohlfühlt. Außerdem kannst du so vielleicht auch selbst dir sympathische Kollegen finden, in deren Klassen du auch unterrichten darfst. Normalerweise sind die Kollegen hilfsbereit, solange man nicht zu viel erwartet. Die Stunden für deine Betreuung erhalten ja deine Mentoren und niemand anderer. Die wenigen Entlastungsstunden sind auch der Grund, warum dig nicht gleich mehrere Kollegen als Ausbildungslehrer an die Seite gestellt werden.

    Was die Methoden angeht, haben die Schüler sie vielleicht noch nicht gelernt. Auch eine Methode muss man einüben. Jede Methode, die du während eines Unterrichtsbesuch einsetzen möchtest, sollte die Klasse bereits mehrmals erfolgreich genutzt haben. Frag die anderen Kollegen der Klasse, ob die Klasse aus ihrem Unterricht deine Wunschmethode schon kennt, damit du weißt, ob du bei Null anfängst oder nicht.

    Füg whr als allgemeine Hinweise wären mehr Informationen hilfreich. Wir langfristig bist du schon im Referendariat und wie lange geht es noch?

    Glaube ich dir sofort, auch ohne deine Quelle sofort nachzulesen. Ich hätte hinschreiben sollen, dass ich für BW spreche.

    Aber Wolfgang ist ja auch aus BW, da hat er sicher eher Schüler geprüft, die vorher in BW zur Schule gegangen sind. Und ich kenne das wirklich nicht, dass Schülern mit Hauptschulabschluss durch Versetzung in BW eine Schulfremdenprüfung an der Hauptschule empfohlen wird. (Mehr könnten wir als Lehrer ja nicht machen, anmelden müssen die Eltern.)

    Bei uns arbeitet auch nicht nur eine Person am Stundenplan. Schon an der Stelle würde auffallen, wenn eine Person eine Kollegin bewusst benachteiligen wollte.

    Außerdem sind die Planer vor allem für gute Schülerstundenpläne verantwortlich. Es ist der örtliche Personalrat, bestehend aus Kollegen der eigenen Schule, der die Pläne vor der Veröffentlichung durchsieht und dabei auf gute Kollegenpläne achtet. Natürlich geht es da um die Pläne in der Gesamtheit und nicht um jeden einzelnen Plan. Aber wer befürchtet, dass sein eigener Plan bewusst schlecht geplant wird, kann die Personalräte bitte, bei ihrer Durchsicht, insbesondere auf diesen Plan zu achten, und sich die dienstlichen Zwänge für Abweichungen von den eigenen Anforderungen nachweisen bzw. erklären zu lassen. Anforderungen meine ich hier im Sinne von mehr als einfache Wünsche, also z.B. entsprechend dem Antrag auf familiengerechte Arbeitszeit. Da wäre dann also eine weitere Kontrollinstanz, die man einbinden kann.

    Marie_September Wenn du als Alleinerziehende an zwei Tage in der Woche erst später kommen kannst, dann solltest du das auch so ganz konkret in einem Antrag formulieren. Die Wahrscheinlichkeit, dass das klappt, ist wesentlich größer als ein, möglichst immer erst zur zweiten Stunde. Das können die Planer dann so nämlich auch einplanen, während fünf Tage eher den schulischen Zwängen zum Opfer fällt.

    Nachdem du an dieser Schule sehr unglücklich bist, halte ich deinen Entschluss, die Schule zu verlassen, für die richtige. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist da ja nicht mehr möglich.

    Dein ich lasse mir das nicht mehr bieten, klingt für mich aber danach, als ob du mit dem Kopf durch die Wand möchtest. Stunden- und Vertretungsplaner (an Schulen im Allgemeinen) machen in der Regel vieles möglich, können aber an vielen Stellen auch nur Kompromisse anbieten, damit dein Vorteil nicht direkt zu einem Nachteil bei einem Kollegen oder Schülern wird. Momentan macht es den Eindruck, als wärst du nicht bereit über Kompromisse auch nur nachzudenken. Das macht eine Einigung natürlich nicht leichter.
    Solltest du nicht etwas ganz anderes planen, sondern dich an einer anderen Schule bewerben, wäre das sicher ein Punkt, wo du deine Grenzen, was für dich akzeptabel ist, noch einmal überdenken könntest

    Den "Hauptschulabschluss" erhält man automatisch mit Bestehen der 9.Klasse einer weiterführenden Schule (HS,RS,GY,GMS). Den "qualifizierten Hauptschulabschluss" allerdings nur mit Bestehen der HS-Prüfung. Diese muss an einer HS mit landeseinheitlichen Aufgaben abgelegt oder durch HS-KuK auf diese Weise an anderen Schularten (wie RS) durchgeführt werden. So ist die Regelung in BaWü.
    Ich habe schon mehrfach "Schulfremdenprüfungen" mit Schülern von RS und GY durchgeführt, die dort ohne "Qualifizierten Abschluss" abgegangen sind.

    Bist du sicher, dass die angemeldeten Schüler überhaupt einen Hauptschulabschluss hatten? Wer z.B. in Klasse 9 zum zweiten Mal nicht versetzt wird, muss das Gymnasium verlassen und hat überhaupt keinen Abschluss. Diese Schüler beraten wir dahingehend, sich rechtzeitig zur schulfremden Prüfung für den Hauptschulabschluss anzumeldenden darauf vorzubereiten.

    Wer nach der 10. Klasse ohne Versetzung geht, hat den Hauptschulabschluss mit der Versetzung von Klasse 9 in 10 bereits und versucht höchstens die Schulfremdenprüfung zur Erlangung der mittleren Reife.

    Von einem qualifizierten Hauptschulabschluss habe ich in BW noch nicht gehört, das gibt es meines Wissens nur in anderen Bundesländern. Hast du als früherer Prüfer in Schulfremdenprüfungen für BW eine offizielle Quelle vom Kultusministerium, wo der Begriff definiert wird? Vom Gymnasium kommend, fehlt mir der Einblick, welche Prüfungsordnung oder Ähnliches da einschlägig ist.

    Klar, das funktioniert dann. Da hat dann auch die Vertretung die Verantwortung dafür, dass der Laden läuft.

    Aber mir einer unfreiwilligen Person die Aufgaben teilen, während man selbst als kommissarischer Schulleiter doch die ganze Verantwortung trägt, ist etwas anderes.

    Alles andere finde ich offen gestanden im Kontext der Arbeit in multiprofessionellen Teams auch daneben.

    Das hängt davon ab, ob sie einen andern festen Arbeitsplatz in der Schule hat. Unsere Schulleitung und unsere Schulsozialarbeiter haben eigene Büros, nicht Tisch und Stuhl im Lehrerzimmer. Sie können natürlich jederzeit trotzdem ins Lehrerzimmer kommen.

    b) Widerspruch gegen die Bewertung der ursprünglichen mündlichen Prüfung einzulegen.

    Ich würde das nicht priorisieren, weil das nur bei Formfehlern etwas bringt. Prüfen kann man das aber natürlich.

    MManmuss sich aber bewusst sein, dass man bei a) sein Abi in der nächsten Woche in der Tasche haben kann, während ein Rechtsstreit das sehr verzögern kann.

    Wer glaubt, dass der Threaderöffner kein Kollege ist, kann einfach das Antworten einstellen. Die falsche Gebrauch der Fachbegriffe ist seltsam, aber ich gehe jetzt mal von einem Anfänger aus.

    Wenn deine Korrektur so stark von derjenigen der beiden anderen Korrektoren abweicht, ist das ein Grund zur Selbstreflexion. Hast du zu schülerfreunglich und nachsichtig korrigiert? War dein Anspruch während der letzten zwei Jahre schon zu gering? War es ein Fach, bei dem auch erfahrenen Kollegen passieren kann, dass alle Schüler niedriger bekommen haben, auch mehrere Punkte? In Mathematik und den Naturwissenschaften gibt es das nie. In Deutsch habe ich schon überraschte Kollegen gesehen, die vorher jahrzehntelang nur Abweichungen von einem Punkt bei wenigen Schülern hatten.

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