Beiträge von Karl-Dieter

    du musst dich aber körperlich nicht in Gefahr begeben um den Konflikt zu beenden, wenn körperliche Verletzungen zu erwarten wären. Das erwartet von dir als Lehrer niemand.

    Das ist nicht korrekt. Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben, wenn ich zugucke, wie ein neunjähriger Schüler eine siebenjährige Schülerin verkloppt und als körperliche Verletzungen wären bei mir ggf. ein blauer Fleck zu erwarten - doch, dann ist das von einem Lehrer zu erwarten.

    Und alle anderen Kollegen sagen dann auch "Ich brauche mich nicht in Gefahr zu begeben, wir rufen jetzt die Polizei" und währenddessen wird das arme Mädel verprügelt? Nein, da liegst du falsch.

    Mich als Lehrer kann der Dienstherr nicht verpflichten, mich in Gefahr zu bringen., weil meine Kernaufgabe der Unterricht und das Lehren ist.

    Nein, das ist nicht korrekt.

    Wir haben eine sogenannte Garantenstellung (genauso wie auch bei der Polizei o.ä.).

    Im Rahmen dieser Garantenstellung kann der Dienstherr durchaus erwarten, dass du bei einer Prügelei (hier muss man natürlich abwägen, zwischen deiner körperlichen Konstitution, deinem Ausbildungsstand, Alter der Schüler etc.) dazwischen gehst und dich auch einer Gefahr aussetzt. Das ist rechtlich kein Unterschied zur Polizei.

    Anderes Beispiel: In der Schule brennt es. Auch hier kann der Dienstherr erwarten (und das tut er auch), dass Lehrkräfte ein höheres Risiko zum Schutz der Kinder eingehen und schauen, dass die Schule ordnungsgemäß evakuiert wird und nicht einfach als erste aus dem Gebäude sprinten.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html


    /Edit: Meine Tochter ist gerade in der zweiten Klasse, wenn die von irgendeinem Viertklässler angegriffen und verprügelt wird während eine Lehrerin oder Lehrer daneben steht und wartet bis Verstärkung aus dem Lehrerzimmer kommt - da würde ich dann auch mal ganz vorsichtig fragen, ob die Person sich den falschen Job ausgesucht hat. In so einem Fall erwarte ich das sowohl als Kollege als auch als Vater, dass dazwischen gegangen wird.

    Dabei frage ich mich dann nur, wie das mit der Aufsichtspflicht ist, wenn die Pause noch läuft und man den Rest des Hofs dann nicht mehr beaufsichtigen kann wenn beide Lehrkräfte eingreifen.

    Da gibt es keine Faustregel. Man kann auch einen Schüler reinschicken oder alternativ wenn man selber reingeht, sagt man Bescheid, dass ein Kollege rausgeschickt werden soll.


    Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.

    Wieso müssen das Lehrer sein und keine Lehrerinnen?

    Das kommt drauf an. Bei ganz vielen Schulen wirst du der einzige Bewerber sein, bei vielen Schulen wirst du einer von vielen sein. Du musst halt der Beste sein.


    Ich behaupte mal, dass auf eine A14er-Stelle an einem Gymnasium in Münster mehr Bewerbungen kommen (weil eine der wenigen Möglichkeiten nach Münster zu kommen gezielt an eine Schule) als an eine Gesamtschule in Gelsenkirchen.

    Würde hier mal mit dem Personalrat und dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen.

    In NRW ist das beispielsweise so:


    Zitat

    § 17
    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Es gibt dann aber auch Kolleginnen und Kollegen, die der Meinung sind, dass frei dann frei ist und z.B. einen Ausgleichstag für eine Abitur-Dienstbesprechung (die ja auch durchaus mal an einem "freien" Tag liegen kann) oder ähnliches wollen, worauf sie aber eben keinen Anspruch haben.

    Aber schon krass, dass du trotz bestehendem Verbot der Anordnung von Mehrarbeit diese dennoch übernehmen musstest. Mir leuchtet ein, dass dieses erst einmal eine Anweisung der BR an die SL ist, aber gibt es da keinen Weg, sich als Beschäftigter dagegen zu wehren?

    Nein, das ist ja keine arbeitsschutzrechtliche Maßnahme sondern hat hier einen arbeitsvertraglichen Hintergrund, nämlich dass das zu einer Entfristung führen könnte.

    Über die Erhebung von Kopiergeld haben wir gesprochen. Das ist aber ein Nullsummenspiel, denn der Betrag würde dann beim Eigenanteil fehlen.


    Nein, das ist nicht korrekt.

    Es ist erlaubt Kopiergeld (zusätzlich zum Eigenanteil) einzusammeln.


    Zitat

    - Vervielfältigungen zu Unterrichts- und Prüfungszwecken (z.B. Aufgabenblätter) sowie zu Lernstandserhebungen stellen vom Schulträger zu übernehmende Sachkosten dar.

    - Kopien im Zusammenhang mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ersetzen Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden (z.B. Schreibmaterial, Hefte) und müssen von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich auf eigene Kosten beschafft werden.
    Dies gilt insbesondere für Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden. Insoweit entstehende Kopierkosten sind der Ausstattung zuzurechnen und daher von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu tragen. Werden von einer Schule derartige Kopien hergestellt, die der Ausstattung zu zurechnen sind, sind diese Kosten unabhängig vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel umlagefähig.
    Kopierkosten sollen in der Regel nur einmal pro Schulhalbjahr mit Eltern abgerechnet werden. Ein pauschaler Ansatz, der annähernd den tatsächlichen Kosten entspricht, ist zulässig.


    https://bass.schule.nrw/6242.htm

    Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Die Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meinen, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?

    Was sagt denn dein Schulleiter/in dazu?


    Ich persönlich finde wegen so ner Lappalie schon eine Teilkonferenz (der vermutlich der Schulleiter vorsaß) für absolut übertrieben, aber gut ist.


    Ich teile aber die hier auch geäußerte Einschätzung, dass der geschilderte Sachverhalt völlig wirr ist und nicht so ganz stimmen kann. Oder die Schule hat bzgl. Fehlverhalten von Schülern gar keinen Plan, was ich mir bei manchen Gymnasien gut vorstellen kann.

    Studiere, was Dir Spaß macht, gute und begeisterte LehrerInnen werden immer gebraucht...

    Ich finde diesen Rat absolut leichtsinnig. Dann studiert man Geschichte und Erdkunde für GyGe und tingelt 15 Jahre mit Vertretungsstellen durch die Gegend, weil diese Fächerkombinationen faktisch keine Schule braucht bzw. eh schon abgedeckt hat. Für langfristige Planung, Familie & Co. ist sowas total beknackt.

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