Beiträge von Karl-Dieter

    Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.


    Dann setzt man die eben in Doppelbesetzung ein, sehe das Problem nicht.

    In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    Das wäre hier in NRW allerdings auch eine Schulveranstaltung.


    Zitat

    Die Zeugin B. hatte als Mitveranstalterin und -organisatorin die Amtspflicht, Teilnehmer und Gäste vor Schaden durch das Fest zu bewahren. Der schulische Charakter der Veranstaltung folgt daraus, dass diese bei einem Elternabend (§ 34 SchulG) mit Zustimmung der Klassenlehrerin als Klassenfest der Klasse l d der Grundschule beschlossen und als solches öffentlich angekündigt wurde.

    Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Da stimme ich dir absolut zu.

    Dafür aber SLen, denen es wichtig war jede Konferenz persönlich zu leiten.

    Ich kann zumindest von Gesamtschulen berichten, da ist explizit auch Aufgabe der Abteilungsleiter Zeugniskonferenzen zu leiten:

    Zitat

    - Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht,

    https://bass.schule.nrw/1011.htm

    Außerdem ist Softwareentwickler ein Lehrberuf, konkret "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung". Wenn schon, müßtest Du uns mit dem Software Engineer mit Master-Abschluß vergleichen.

    Softwarentwickler ist kein Lehrberuf, sondern ist irgendwie eine Sammelbezeichnung. Ich bezog mich hier schon auf den studierten Informatiker.

    Wenn ich jetzt die GKV und die Pflegeversicherung daovn abziehe, lande ich bei 3.300€ "netto nach Krankenkasse" und damit bin ich deutlich unter dem oben beschriebenen Softwareentwickler.

    Gut, ich weiß nicht, was dazu geführt hat, dass du dich als Beamter in der GKV freiwillig versicherst, aber das ist ja jetzt gewissermaßen deine eigene Entscheidung gewesen und betrifft ja nur einen Bruchteil.

    Das Gehalt ist okay, mehr nicht.

    Wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen. Auch für Akademiker ist das Gehalt sehr gut als Lehrer.

    In NRW verdient man beispielsweise als Senior Developer (Softwareentwickler) im Schnitt 80 000 EUR Brutto/p.a., wenn man wirklich gut ist, läuft es so auf die 100 000 EUR hinaus. Natürlich gibt es einige wenige, die dadrüber liegen, aber das ist nicht die Regel. Gehen wir mal von den 80 000 EUR aus, dann liegen wir bei 4000 EUR netto/Monat.

    Ein Studienrat, A13Z/7, nicht verheiratet, keine Kinder, liegt schon bei 4800 EUR Netto, auch abzüglich PKV liegt er damit deutlich besser als der o.g. Softwareentwickler.

    Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung

    Im Falle der BR Münster ist das ganz klar aufgeführt.


    Das ist leider falsch.

    Was genau?


    Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.


    Beispiel:

    Schüler bleibt sitzen, u.a. weil die Relinote 5 ist. Damit ist es auch ein Widerspruch und keine Beschwerde.

    Eltern legen Widerspruch gegen die Relinote ein, ohne Begründung. Wir fordern Begründung nach. Es kommt nichts.

    Trotzdem muss hier das Gremium, dass über den Verwaltungsakt entschieden hat, zusammentreten (sprich: Zeugniskonferenz).


    Jetzt gibt es zwei Varianten:

    Fall A:

    Relilehrer hat sich noch mal alles angeschaut, entdeckt einen Fehler, ändert die Note auf 4, Schüler kriegt ein neues Zeugnis und wird versetzt. Dem Widerspruch wurde Abhilfe geschaffen.


    Fall B:

    Relilehrer schaut sich alles an, entdeckt keine Fehler, bleibt bei seiner Note. Dem Widerspruch kann nicht Abhilfe geschaffen werden, alle Unterlagen müssen dann zur Schulaufsicht inkl. haufenweise Dokumentation (das ist bereits festgelegt, siehe oben), und die entscheidet dann.


    Was NICHT geht:

    Fall C:

    Es folgt keine Begründung, die Sachen werden geschreddert.


    Und dann gucken wir uns mal Fall B an: In der Regel ist sowas kurz vor den Sommerferien und dann haben wir folgenden Hinweis:

    "Widersprüche - insbesondere solche, die im Falle einer Stattgabe gegebenenfalls doch noch eine Versetzung oder die Zulassung zur Nachprüfung nach sich ziehen könnten – müssen umgehend geprüft und/oder zur Entscheidung an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet werden, da mehr als drei Wochen nach Schulbeginn ein zumutbarer Wechsel der Jahrgangsstufe nicht mehr gewährleistet werden kann."

    Sprich, das alles läuft in den Sommerferien.


    So, und da kannst du dir ja vorstellen, wie wahrscheinlich das ist, dass Relilehrer Müller auf seiner Note beharrt um Jan-Christian (Jahrgang 7) das Schuljahr wiederholen zu lassen. Sondern natürlich wird der irgendeinen "Fehler" finden und dann kriegt der Schüler hat seine bessere Note und alle können in die Ferien.


    Das heißt nicht, dass ich das gut finde, aber wir können froh sein, dass ein Großteil der Eltern das nicht weiß oder nicht abgebrüht dazu ist.

    Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden.

    Genau, Abhilfe heißt beispielsweise: Note wird geändert, Versetzung ist doch möglich.

    Ist keine Abhilfe möglich, geht das Dingen immer zur Schulaufsicht. Und dann sind eben die o.g. Unterlagen beizufügen. (Also in NRW)


    Es ist nicht möglich, dass man sagt "Ihr habt keine Argumente geliefert, wir haben also nach Aktenlage entschieden, damit bleibt die Note und fertig"

    Richtig, aber man muss dann, meiner Meinung nach, nicht alles Haar klein aufdröseln, sondern nur sagen: In den schriftlichen Abreiten hatte er eine 5, 5 und 6. All diese Noten haben sie gesehen und nichts dagegen gesagt, also akzeptiert. Mündlich hatte er ... . Darauf wurden sie schon auf dem Elternsprechtag hingewiesen und auch das haben sie akzeptiert. ...

    Ja, das ist aber schon was anderes. Ich kann einen Widerspruch nicht einfach zurückgeben als "unbegründet" und nicht bearbeiten. Ansonsten muss hier aber auch einmal erst die Zeugniskonferenz als Widerspruchskonferenz wieder zusammenkommen. Und wenn man dem Widerspruch nicht Abhilfe schaffen kann, muss man den ganzen Papierkram zur BR schicken.

    Wenn Seph den schwarzen Peter hier der Schulleitung zuschiebt "das Problem liegt dort", nur weil sie nicht rechtswidrig handelt, dann ist das nicht korrekt.


    Btw: Eine Argumentation mit "mündlichen" Noten würde ich unterlassen, es sind die sonstigen Leistungen, da zählt auch z.B. die Mappe oder so mit rein.

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:

    Zitat

    Eine besondere Begründung des Widerspruches ist nicht zwingend, sollte aber unter Fristsetzung (maximal drei Wochen) erbeten werden, da sich die Schule nur dann mit den Argumenten des Widerspruchsführers wirkungsvoll auseinandersetzen kann. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass anderenfalls nach Aktenlage entschieden wird.

    https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und

    Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.

    Wenn man aber ein solches Attest bekommt… wäre dann nicht der Antrag auf Teildienstfähigkeit lukrativer? Immerhin bekommt man die Differenz zwischen der reduzierten Stundenzahl und dem vollen Deputat zu 50% erstattet und muss keine Vertretungen mehr machen.

    Sollte man auch mit Vorsicht genießen


    Zitat

    Wir als Personalrat sowie unsere Schwer-behindertenvertretung kennen die Vorteile einersolchen Teildienstfähigkeit für bestimmteBetroffene. Wir wissen aber auch, dassAmtsärzt:innen zu ganz anderen Bewertungenund Ergebnissen bei einer solchen Untersuchungkommen können. So kann dabei auch festgestelltwerden, dass die Lehrkraft gar nicht mehrdienstfähig oder eigentlich voll dienstfähig ist,sodass ein neuer Teilzeitantrag womöglich nichtmehr bewilligt werden könnte. Das Verfahren, dieeigene Teilzeit für ein Schuljahr eigenständig zubeantragen, wird durch den Besuch beiAmtsärzt:innen aus der Hand gegeben.Wir raten daher allen Beschäftigten, die einsolches Schreiben von der Bezirksregierungerhalten und vorhaben, einen Antrag auf einenamtsärztlichen Besuch zu stellen, die Risiken, dieein solches Verfahren birgt, genau abzuwägen. InZweifelsfällen könnt ihr Kontakt zurSchwerbehindertenvertretung oder zu eurembetreuenden Personalratsmitglied aufnehmen.

    Quelle: Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen & PRIMUS-Schule Bezirksregierung Münster April 26

    Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger.

    Das ist nunmal das Problem. Der Einstieg erst in Oktober mit ganz wenigen Stunden ist halt viel zu spät. Da sollte die Wiedereingliederung schon abgeschlossen sein.

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