Beiträge von Karl-Dieter

    An einer Ganztagsschule ist das noch einmal anders.

    Zumindest an einer Gesamtschule ist das nicht anders, sondern es gilt das Gleiche.

    Zitat

    5 Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Klassen 5 und 6 der Sekundarstufe I dürfen auch bei unvorhersehbarem Unterrichtsausfall grundsätzlich nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten nach Hause entlassen werden. Über Änderungen des Stundenplans und der Öffnungszeiten der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote sind die Eltern rechtzeitig zu informieren.

    https://bass.schule.nrw/6333.htm

    und selbst: "höher" heißt nicht (NRW-Regelung) "Anspruch auf".
    Das "biiiiip" bezieht sich auf das den Anspruch und ganz genauer auf den unterschwelligen Tipp Anna-Lisas (und soooo vieler NRW-Leute) "Nimm doch die Stelle, mit Kind ist es egal, danach hast du die Versetzung".

    Ja, so läuft das auch. Schwanger ne Stelle im Ruhrgebiet annehmen, Wohnort Münster, dann praktischerweise individuelles Beschäftigungsverbot und dann Elternzeit mit anschließender Versetzung nach Münster.

    Ich würde dies beim Punkt der Corporate Identity unterschreiben, wenn dazu ein Beschluss der Schulkonferenz geführt hat. A

    Eine Kleiderordnung im Rahmen eines SK-Beschlusses ist aber für Lehrkräfte nicht ansatzweise bindend.


    Ansonsten möchte ich hier einmal auf § 34 Beamtenstatusgesetz hinweisen:


    Zitat

    (2) Beamtinnen und Beamte haben bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug auch hinsichtlich ihres Erscheinungsbilds Rücksicht auf das ihrem Amt entgegengebrachte Vertrauen zu nehmen. Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen und Tätowierungen im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 durch ihre über das übliche Maß hinausgehende besonders individualisierende Art geeignet sind, die amtliche Funktion der Beamtin oder des Beamten in den Hintergrund zu drängen

    Leider wurde das Budget tatsächlich in diesem Jahr gekürzt auf die Hälfte. Egal, was die KI sagt.

    Ich kann nur für uns sprechen, wir haben für das Schuljahr 2027/2028 knapp 2800 Euro bei FBON überwiesen bekommen.

    Externe Dozenten kosten in der Regel für uns so 1500 EUR pro Tag, da hatten wir schon sehr gute und welche die absolut beschissen werden. Allerdings gehen beispielsweise für Fahrtkosten zu den Dienstbesprechungen der SL und erw. SL pro Jahr beispielsweise 250 EUR drauf, das sind ja schon etwas mehr als knapp 10% des Budgets.

    Meine Fächer sind Deutsch und Englisch

    Da bist du schon deutlich eingeschränkt, Gymnasium wirst du völlig vergessen können. Machen wir uns da nichts vor. Gesamtschule wird gerade im Ruhrgebiet ggf. möglich sein, auch S II, aber da muss man schon gucken.

    Ansonsten solltest du auch im Bereich BK, Primarstufe etc. schauen, da sind teilweise Stellen bei Lois (Stellenportal dafür) offen.


    Falls du dir das so ausgemalt hast, dass du in der Regel an einem gutbürgerlichen Gymnasium in einem wohlhabendem Kölner Vorort intensiv über Faust in einem LK in der Oberstufe diskutierst - nein, das wird nicht der Fall sein.


    Weil du solltest dir mal überlegen, wo sind Stellen für den Seiteneinstieg geöffnet - dort, wo ggf. längerfristig Lehrermangel herrscht weil da keiner hin will.

    r braucht sie nicht, weil er irgendwas geerbt hat (NICHTS selbst gemacht) und / oder soviel Geld (selten nicht auf Kosten Anderer) verdient, dass sein Geld sich einfach so vermehrt.

    Dieses Geld was er geerbt hat, wurde aber z.T. schon mehrfach besteuert. Ansonsten vermehrt sich jedes Geld irgendwie, selbst wenn ich 200 EUR auf ein Konto lege, vermehrt es sich irgendwie.

    Und genau da wäre auch das Geld zu holen was den Staaten aktuell fehlt. U

    Das ist ja erst einmal eine Position der linken Parteien, ob das so stimmt, ist ne andere Sache. Es ist natürlich einfach gesagt, dass mit einer zusätzlichen Besteuerung von Reichen sämtliche Finanzprobleme des Staates gelöst sind und dadurch kann man sich natürlich gut um Kürzungen, insbesondere im Sozialbereich, drücken.

    Ich erinnere mich übrigens daran, dass bei der Einführung von "A13 für alle" den Gymnasiallehrkräften oft gerade das vorgehalten wurde, man möge sich nicht beschweren

    Ich finde der Vergleich hinkt aber ganz deutlich.

    Studienräte haben ja nicht irgendwie mehr oder besser gearbeitet oder haben eine zusätzliche Aufgabe gehabt für die sie besser entlohnt worden sind, sondern es war einfach eine andere Laufbahn.

    Die Alternative wären Betreuungsmodelle, in denen eine Lehrkraft zwei oder mehr Klassen beaufsichtigt. Das dürfen diese zu Recht ablehnen

    Das ist meiner Meinung nach etwas pauschal ausgedrückt. Wenn ich beispielsweise an meiner Schulform einen TC und einen HW-Kurs mit jeweils 15 Personen zusammenlege und in einen Klassenraum stecke, ist das meiner Meinung nach absolut zumutbar.

    Konkret: Kollege hat nur 1.-2. Unterricht. Morgens poppt im Plan auf: bitte noch 3.-4. Stunde vertreten.
    Kollege protestiert, weil er direkt nach dem Unterricht mit dem Zug plant zu verreisen.

    Ja, ist erlaubt.

    § 13 ADO NRW

    Zitat

    (3) Lehrerinnen und Lehrer können, soweit sie während der allgemeinen Unterrichtszeit der Schule (die Zeit, in der die ganz überwiegende Zahl der Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden) nicht im Unterricht eingesetzt sind, durch die Schulleiterin oder den Schulleiter bei Bedarf im Rahmen des Zumutbaren mit anderen schulischen Aufgaben betraut werden. Sie können im Einzelfall zur Anwesenheit in der Schule verpflichtet werden, wenn Aufgaben in der Schule, insbesondere kurzfristig wahrzunehmender Vertretungsunterricht, dies erfordern.

Werbung