Beiträge von Karl-Dieter

    Genau das hatten wir am Gymnasium. 13jähriger Schüler mit Kombination aus LE und ESE wird in das 2. Halbjahr einer 5. (!) Klasse gestopft und geht regelmäßig mit Stühlen und Besen auf seine körperlich komplett unterlegenen Mitschüler los. Absolute Zumutung. Aber: auch mir war dieses Kind in Rage körperlich überlegen und ganz sicher gehe ich dann nicht dazwischen und stell mich selbst in die Schusslinie.

    Traurigerweise muss man sagen, dass die häufigen Verletzungen von Mitschülern hier immerhin erwirkt haben, dass er nach ein paar Monaten erfolgreich der Schule verwiesen werden konnte.


    Wenn das regelmäßig ist, hätte ich hier direkt § 54 gezogen und das wäre nach einer Woche erledigt gewesen.

    Das soll die Hemmschwelle höher setzen. Leider gibt es Schulleitungen, die Ordnungsmaßnahmenkonferenzen scheuen wie der Teufel das Weihwasser.

    Ich frag mal: Wieviel Ordnungsmaßnahmen hattet ihr am Gymnasium dieses Schuljahr? 5 oder doch 10?


    Ich hatte das ja schon mal gesagt: Diese Aussage von dir ist recht einfach, wenn man nur eine Handvoll Ordnungsmaßnahmen pro Jahr hat und sich dann bei jedem Fehlverhalten direkt reinknien kann. Wenn ich jedes Mal eine Ordnungsmaßnahme durchführe, wenn die Kolleginnen und Kollegen das von mir fordern, wäre ich den ganzen Tag mit nichts anderem beschäftigt. Häufig fehlt aber komplett die pädagogische Vorarbeit oder manche wollen von mir aus, dass ich den kompletten Vorfall aufkläre, damit sie selber keine Arbeit damit haben. Auf meine Bitte, den Vorfall entsprechend aufzuklären und mir gesammelt als Zusammenfassung zukommen zu lassen, kommt dann aber nichts mehr - wenn der Kollege mir dann sagt, ich würde mich scheuen, OM zu erlassen- da fehlt mir dann doch das Verständnis

    Wer in der 6 Blödsinn gemacht, dem wird bei leichtem Fehlverhalten in der 10 sicherlich kein Schulverweis angedroht werden können.

    Was genau meinst du hier mit "Schulverweis angedroht"? Ich finde das immer etwas ungünstig, wenn solche Begriffe nicht sauber verwendet werden.

    Es gibt die Ordnungsmaßnahme

    - schriftlicher Verweis

    es gibt aber auch die Ordnungsmaßnahme

    • Androhung der Entlassung
    • Entlassung von der Schule


    Was genau meinst du mit "Verweis angedroht"?

    Die Präsenzpflicht wird aber nicht kommen. 1. aus den oben genannten Gründen und 2. weil sich zwei Seiten gegenüber stehen: Die Länder, die als Dienstherren der Lehrkräfte da stehen und die Kommunen, die die Arbeitsräume zur Verfügung stellen müssten (die aber einen Teufel tun werden, wenn sie das von den Länden nicht kompensiert bekämen.)

    3. weil viele Lehrer das nicht wollen.

    Eine Grundschullehrerin in TZ mit einem Deputat von von 20 von 28 kann theoretisch jeden Tag ihre Kinder um 14 Uhr aus der Kita oder Schule abholen und hat noch einen unterrichtsfreien Tag dabei, wenn das bei dieser Stundenzahl im Teilzeitkonzept gedeckt ist.

    Die Unterrichtsvorbereitung kann sie z.B. auf den Sonntag verlagern (oder Abends, oder was auch immer).


    Bei einer Präsenzpflicht und einer Unterrichtsverpflichtung von 29 Stunden von 41 Stunden als Beamter müsste sie jeden Tag sechs Zeitstunden in der Schule sein, falls sie auf ihren unterrichtsfreien Tag verzichtet. Wenn sie ihn weiterhin haben möchte, wäre sie 7,25 Stunden netto vor Ort, Brutto sogar noch eine halbe Stunde länger wegen verpflichtender Pause.

    du musst dich aber körperlich nicht in Gefahr begeben um den Konflikt zu beenden, wenn körperliche Verletzungen zu erwarten wären. Das erwartet von dir als Lehrer niemand.

    Das ist nicht korrekt. Um bei meinem obigen Beispiel zu bleiben, wenn ich zugucke, wie ein neunjähriger Schüler eine siebenjährige Schülerin verkloppt und als körperliche Verletzungen wären bei mir ggf. ein blauer Fleck zu erwarten - doch, dann ist das von einem Lehrer zu erwarten.

    Und alle anderen Kollegen sagen dann auch "Ich brauche mich nicht in Gefahr zu begeben, wir rufen jetzt die Polizei" und währenddessen wird das arme Mädel verprügelt? Nein, da liegst du falsch.

    Mich als Lehrer kann der Dienstherr nicht verpflichten, mich in Gefahr zu bringen., weil meine Kernaufgabe der Unterricht und das Lehren ist.

    Nein, das ist nicht korrekt.

    Wir haben eine sogenannte Garantenstellung (genauso wie auch bei der Polizei o.ä.).

    Im Rahmen dieser Garantenstellung kann der Dienstherr durchaus erwarten, dass du bei einer Prügelei (hier muss man natürlich abwägen, zwischen deiner körperlichen Konstitution, deinem Ausbildungsstand, Alter der Schüler etc.) dazwischen gehst und dich auch einer Gefahr aussetzt. Das ist rechtlich kein Unterschied zur Polizei.

    Anderes Beispiel: In der Schule brennt es. Auch hier kann der Dienstherr erwarten (und das tut er auch), dass Lehrkräfte ein höheres Risiko zum Schutz der Kinder eingehen und schauen, dass die Schule ordnungsgemäß evakuiert wird und nicht einfach als erste aus dem Gebäude sprinten.

    https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__13.html


    /Edit: Meine Tochter ist gerade in der zweiten Klasse, wenn die von irgendeinem Viertklässler angegriffen und verprügelt wird während eine Lehrerin oder Lehrer daneben steht und wartet bis Verstärkung aus dem Lehrerzimmer kommt - da würde ich dann auch mal ganz vorsichtig fragen, ob die Person sich den falschen Job ausgesucht hat. In so einem Fall erwarte ich das sowohl als Kollege als auch als Vater, dass dazwischen gegangen wird.

    Dabei frage ich mich dann nur, wie das mit der Aufsichtspflicht ist, wenn die Pause noch läuft und man den Rest des Hofs dann nicht mehr beaufsichtigen kann wenn beide Lehrkräfte eingreifen.

    Da gibt es keine Faustregel. Man kann auch einen Schüler reinschicken oder alternativ wenn man selber reingeht, sagt man Bescheid, dass ein Kollege rausgeschickt werden soll.


    Einzige Situation in der Lehrer eingreifen sollten ist, wenn für jeden Schüler, der in eine Schlägerei verwickelt ist, mindestens 2, besser 3, männliche Lehrer anwesend sind.

    Wieso müssen das Lehrer sein und keine Lehrerinnen?

    Das kommt drauf an. Bei ganz vielen Schulen wirst du der einzige Bewerber sein, bei vielen Schulen wirst du einer von vielen sein. Du musst halt der Beste sein.


    Ich behaupte mal, dass auf eine A14er-Stelle an einem Gymnasium in Münster mehr Bewerbungen kommen (weil eine der wenigen Möglichkeiten nach Münster zu kommen gezielt an eine Schule) als an eine Gesamtschule in Gelsenkirchen.

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