Beiträge von Karl-Dieter

    Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Die Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meinen, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?

    Was sagt denn dein Schulleiter/in dazu?


    Ich persönlich finde wegen so ner Lappalie schon eine Teilkonferenz (der vermutlich der Schulleiter vorsaß) für absolut übertrieben, aber gut ist.


    Ich teile aber die hier auch geäußerte Einschätzung, dass der geschilderte Sachverhalt völlig wirr ist und nicht so ganz stimmen kann. Oder die Schule hat bzgl. Fehlverhalten von Schülern gar keinen Plan, was ich mir bei manchen Gymnasien gut vorstellen kann.

    Studiere, was Dir Spaß macht, gute und begeisterte LehrerInnen werden immer gebraucht...

    Ich finde diesen Rat absolut leichtsinnig. Dann studiert man Geschichte und Erdkunde für GyGe und tingelt 15 Jahre mit Vertretungsstellen durch die Gegend, weil diese Fächerkombinationen faktisch keine Schule braucht bzw. eh schon abgedeckt hat. Für langfristige Planung, Familie & Co. ist sowas total beknackt.

    Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.


    Dann setzt man die eben in Doppelbesetzung ein, sehe das Problem nicht.

    In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    Das wäre hier in NRW allerdings auch eine Schulveranstaltung.


    Zitat

    Die Zeugin B. hatte als Mitveranstalterin und -organisatorin die Amtspflicht, Teilnehmer und Gäste vor Schaden durch das Fest zu bewahren. Der schulische Charakter der Veranstaltung folgt daraus, dass diese bei einem Elternabend (§ 34 SchulG) mit Zustimmung der Klassenlehrerin als Klassenfest der Klasse l d der Grundschule beschlossen und als solches öffentlich angekündigt wurde.

    Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Da stimme ich dir absolut zu.

    Dafür aber SLen, denen es wichtig war jede Konferenz persönlich zu leiten.

    Ich kann zumindest von Gesamtschulen berichten, da ist explizit auch Aufgabe der Abteilungsleiter Zeugniskonferenzen zu leiten:

    Zitat

    - Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht,

    https://bass.schule.nrw/1011.htm

    Außerdem ist Softwareentwickler ein Lehrberuf, konkret "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung". Wenn schon, müßtest Du uns mit dem Software Engineer mit Master-Abschluß vergleichen.

    Softwarentwickler ist kein Lehrberuf, sondern ist irgendwie eine Sammelbezeichnung. Ich bezog mich hier schon auf den studierten Informatiker.

    Wenn ich jetzt die GKV und die Pflegeversicherung daovn abziehe, lande ich bei 3.300€ "netto nach Krankenkasse" und damit bin ich deutlich unter dem oben beschriebenen Softwareentwickler.

    Gut, ich weiß nicht, was dazu geführt hat, dass du dich als Beamter in der GKV freiwillig versicherst, aber das ist ja jetzt gewissermaßen deine eigene Entscheidung gewesen und betrifft ja nur einen Bruchteil.

    Das Gehalt ist okay, mehr nicht.

    Wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen. Auch für Akademiker ist das Gehalt sehr gut als Lehrer.

    In NRW verdient man beispielsweise als Senior Developer (Softwareentwickler) im Schnitt 80 000 EUR Brutto/p.a., wenn man wirklich gut ist, läuft es so auf die 100 000 EUR hinaus. Natürlich gibt es einige wenige, die dadrüber liegen, aber das ist nicht die Regel. Gehen wir mal von den 80 000 EUR aus, dann liegen wir bei 4000 EUR netto/Monat.

    Ein Studienrat, A13Z/7, nicht verheiratet, keine Kinder, liegt schon bei 4800 EUR Netto, auch abzüglich PKV liegt er damit deutlich besser als der o.g. Softwareentwickler.

    Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung

    Im Falle der BR Münster ist das ganz klar aufgeführt.


    Das ist leider falsch.

    Was genau?


    Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.


    Beispiel:

    Schüler bleibt sitzen, u.a. weil die Relinote 5 ist. Damit ist es auch ein Widerspruch und keine Beschwerde.

    Eltern legen Widerspruch gegen die Relinote ein, ohne Begründung. Wir fordern Begründung nach. Es kommt nichts.

    Trotzdem muss hier das Gremium, dass über den Verwaltungsakt entschieden hat, zusammentreten (sprich: Zeugniskonferenz).


    Jetzt gibt es zwei Varianten:

    Fall A:

    Relilehrer hat sich noch mal alles angeschaut, entdeckt einen Fehler, ändert die Note auf 4, Schüler kriegt ein neues Zeugnis und wird versetzt. Dem Widerspruch wurde Abhilfe geschaffen.


    Fall B:

    Relilehrer schaut sich alles an, entdeckt keine Fehler, bleibt bei seiner Note. Dem Widerspruch kann nicht Abhilfe geschaffen werden, alle Unterlagen müssen dann zur Schulaufsicht inkl. haufenweise Dokumentation (das ist bereits festgelegt, siehe oben), und die entscheidet dann.


    Was NICHT geht:

    Fall C:

    Es folgt keine Begründung, die Sachen werden geschreddert.


    Und dann gucken wir uns mal Fall B an: In der Regel ist sowas kurz vor den Sommerferien und dann haben wir folgenden Hinweis:

    "Widersprüche - insbesondere solche, die im Falle einer Stattgabe gegebenenfalls doch noch eine Versetzung oder die Zulassung zur Nachprüfung nach sich ziehen könnten – müssen umgehend geprüft und/oder zur Entscheidung an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet werden, da mehr als drei Wochen nach Schulbeginn ein zumutbarer Wechsel der Jahrgangsstufe nicht mehr gewährleistet werden kann."

    Sprich, das alles läuft in den Sommerferien.


    So, und da kannst du dir ja vorstellen, wie wahrscheinlich das ist, dass Relilehrer Müller auf seiner Note beharrt um Jan-Christian (Jahrgang 7) das Schuljahr wiederholen zu lassen. Sondern natürlich wird der irgendeinen "Fehler" finden und dann kriegt der Schüler hat seine bessere Note und alle können in die Ferien.


    Das heißt nicht, dass ich das gut finde, aber wir können froh sein, dass ein Großteil der Eltern das nicht weiß oder nicht abgebrüht dazu ist.

    Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden.

    Genau, Abhilfe heißt beispielsweise: Note wird geändert, Versetzung ist doch möglich.

    Ist keine Abhilfe möglich, geht das Dingen immer zur Schulaufsicht. Und dann sind eben die o.g. Unterlagen beizufügen. (Also in NRW)


    Es ist nicht möglich, dass man sagt "Ihr habt keine Argumente geliefert, wir haben also nach Aktenlage entschieden, damit bleibt die Note und fertig"

    Richtig, aber man muss dann, meiner Meinung nach, nicht alles Haar klein aufdröseln, sondern nur sagen: In den schriftlichen Abreiten hatte er eine 5, 5 und 6. All diese Noten haben sie gesehen und nichts dagegen gesagt, also akzeptiert. Mündlich hatte er ... . Darauf wurden sie schon auf dem Elternsprechtag hingewiesen und auch das haben sie akzeptiert. ...

    Ja, das ist aber schon was anderes. Ich kann einen Widerspruch nicht einfach zurückgeben als "unbegründet" und nicht bearbeiten. Ansonsten muss hier aber auch einmal erst die Zeugniskonferenz als Widerspruchskonferenz wieder zusammenkommen. Und wenn man dem Widerspruch nicht Abhilfe schaffen kann, muss man den ganzen Papierkram zur BR schicken.

    Wenn Seph den schwarzen Peter hier der Schulleitung zuschiebt "das Problem liegt dort", nur weil sie nicht rechtswidrig handelt, dann ist das nicht korrekt.


    Btw: Eine Argumentation mit "mündlichen" Noten würde ich unterlassen, es sind die sonstigen Leistungen, da zählt auch z.B. die Mappe oder so mit rein.

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