Beiträge von Karl-Dieter

    Ich höre im eigenen privaten wie beruflichen Umfeld zuletzt vermehrt Stimmen, dass mit dem Gedanken gespielt werde, deutlich früher schon in Rente zu gehen. So sehr ich das individuell nachvollziehen kann, tue ich mir wiederum schwer, das mit den gleichzeitig immer lauter werdenden Stimmen wegen Fachkräftemangel und der Forderung nach späterem Renteneintritt in Einklang zu bringen.

    Alle Altersteilzeitmodelle & Co sollte man sowieso abschaffen, absolut kontraproduktiv. Aber das rührt halt keiner an, weil man sich dann mit den künftigen Rentnern anlegt

    Direkt für den Tag krank schreiben lassen?

    Mir ist das ja schon im anderen Thread aufgefallen. Krankmelden scheint für dich immer die naheliegenste Lösung für alle Probleme zu sein. Ich gehe davon aus, dass du das in der Vergangenheit (Uni, private Probleme etc) auch selbstverständlich so gemacht hast. Ich kann dir nur sagen, gewöhn dir das ganz dringend ab sonst wirst du schon im Ref Probleme bekommen - sowas fällt nämlich auf, und zwar negativ.

    Aber er ist doch nicht bei der Schulleitung erschienen und hat sich nicht an die Vorgaben gehalten.

    In RLP ist ein eintägiger Ausschluss nur durch die Schulleitung vorzunehmen, es ist ein Verwaltungsakt, mit vorheriger Anhörung und schriftlicher Bekanntgabe mit Rechtsbehelfsbelehrung.


    Das ist hier alles nicht passiert. Sie hat für diesen Sachverhalt die SL hinzugezogen, das ist auch in Ordnung, damit liegt die Verantwortung bei der, aber es ändert nichts daran, dass der Ausschluss trotzdem rechtswidrig war.

    Man kann sowohl pädagogische, als auch erzieherische Maßnahmen ergreifen. Je nach Dringlichkeit können diese von der SL vor der Maßnahme ausgesprochen werden. Auch eine Klassenlehrerin darf Entscheidungen zur Sicherheit der Klasse treffen. Dass diese Entscheidungen immer in Rücksprache mit der SL zu treffen sind, steht außer Frage.

    Pädagogische Maßnahmen sind erzieherische Einwirkungen.


    Ansonsten frage ich mich schon, ob du meinen Beitrag gelesen hast.

    Die Schulleitung hatte dem Schüler doch bereits mitgeteilt, dass ich als Klassenleiterin jederzeit dazu befugt bin, ihm vom Ausflug auszuschließen. Die Schulleitung war ja zuvor ins Bild gesetzt worden.

    Das Bundesland ist Rheinland-Pfalz.


    Ich kenne mich mit Rheinland-Pfalz nicht so gut aus, aber wenn ich aus diesem Dokument auf S. 51f schaue (https://bm.rlp.de/fileadmin/09…lordnung_LAY_07102022.pdf) ist der Ausschluss von einem Tag durch den Schulleiter vorzunehmen, und mit gewissen Verfahrensschritten verbunden:


    ) Bevor eine Ordnungsmaßnahme ausgespro- chen wird, ist die Schülerin oder der Schüler zu hören. Die Ordnungsmaßnahme ist zu begründen. Sie wird den Eltern minderjähriger Schülerinnen und Schüler schriftlich mitgeteilt und in den die Schülerin oder den Schüler betreffenden Unter- lagen vermerkt. Die Eltern volljähriger Schüle- rinnen und Schüler sollen in den Fällen des § 97 Abs. 1 Nr. 6 unterrichtet werden (§ 4 Abs. 2 Nr. 6 SchulG).



    Soll aber in dem Fall tatsächlich nicht dein Problem sein, weil der Schulleiter hier quasi die Verantwortung übernommen hat. Trotzdem würde ich das nicht so machen.

    In NRW dsrf ich Schüler als Klassenlehrerin von Ausflügen ausschließen. Nur bei Klassenfahrten bedarf es eine OM. Ich darf auch Maßnahmen ergreifen, die einer OM vorweggenommen werden und dann nach Paragraph 53 aufgelistet werden, aber bereits erfolgt sind.

    Das ist nicht korrekt.


    Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten:


    A Erzieherische Einwirkungen


    B Ordnungsmaßnahmen




    Ein irgendwie gearteter Ausschluss ist nur von der laufenden Unterrichtsstunde ("der Ausschluss von der laufenden Unterrichtsstunde") möglich durch eine Lehrkraft (da erzieherische Einwirkung), alles was irgendwie länger ist (also auch ein ganzer Schultag) ist direkt eine Ordnungsmaßnahme


    Zitat von § 53 SchulG


    der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen,


    Daher darfst du als Klassenlehrerin einen Schüler NICHT von einem "Ausflug" ausschließen, das ist eine Schulveranstaltung, also damit eine Ordnungsmaßnahme. Und die liegen in Verantwortung der Schulleitung. Du darfst hier auch keine Maßnahmen vorweg nehmen. Das ganze ist auch ein Verwaltungsakt, was mit Rechtsbehelfsbelehrung versehen werden muss etc pp.


    Zitat von § 53 SchulG


    6) Über Ordnungsmaßnahmen nach Absatz 3 Nummer 1 bis 3 entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter oder ein von ihr oder ihm beauftragtes Mitglied der Schulleitung nach Anhörung der Schülerin oder des Schülers (...) Den Eltern und der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer oder der Jahrgangsstufenleiterin oder dem Jahrgangsstufenleiter ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. In dringenden Fällen kann auf vorherige Anhörungen verzichtet werden; sie sind dann nachzuholen.


    Ich weiß, dass das an vielen Schulen so üblich ist, wie du das schilderst. Trotzdem ist es rechtswidrig. Wenn du das anders siehst, kannst du mir ja gerne sagen, wie du das aus § 53 SchulG interpretierst.

    Wie läuft das bei euch ab, dass du mitbekommst, wie Kollegen ihre Noten vergeben?

    Ich bekomme das nicht bei jedem mit, aber wenn man mit den Kollegen spricht, in einer Konferenz diskutiert wird etc pp.

    Da runde ich dann auch mal bei 3,4 auf oder bei 4,6 ab, je nachdem, wie die Entwicklung gelaufen ist.

    Und genau das machen viele Kollegen nicht. Unabhängig davon: Noten generell sind schon mit soviel Unsicherheiten behaftet, da ist die Frage, wieviel Aussagekraft die Zahlen nach dem Komma haben. Zumal es, zumindest in NRW, auch keine Tendenznoten in der Sekundarstufe I gibt. Und wenn man die nicht krampfhaft zusammenrechnet, kommt man gar nicht erst in diese Problematik. Aber ich erkenne auch an, dass das ein Mittel ist, womit viele Lehrkräfte subjektive Faktoren bei der Leistungsbewertung ausschließen wollen. Ich persönlich sehe das aber als Problem an, weil es wieder (meiner Meinung nach) ein anderes Problem aufwirft (nämlich diese sehr mathematische Herangehensweise)

    Ein Ausschluss von einer eintägigen Veranstaltung ist ohne Konferenzbeschluss zulässig.

    In NRW ist es egal ob ein- oder mehrtägig. Ist in beiden Fällen eine Ordnungsmaßnahme und damit durch die Schulleitung auszusprechen.



    Um vernünftig hier weiterzuhelfen, wäre eine Angabe des Bundeslandes wichtig.


    Für NRW wäre, sofern hier keine Ordnungsmaßnahme durch die SL erfolgt ist, der Ausschluss sowieso rechtswidrig gewesen.

    Aber klar: Wenn ich merke, dass es zu anstrengend wird, mittwochs um 08:00 anzufangen, nachdem ich am Vortag bis spät abends unterrichtet habe, dann muss ich was sagen. Und dafür suche ich gerade Informationen.

    Du kannst doch einfach bitten, dass du nicht den Montag frei hast, dann erübrigt sich diese Problematik.


    Ich muss fairerweise sagen, dass ich bei Vollzeitkräften, die sich die anderen Tage vollpacken, wenig Mitleid habe, wenn solche Problematiken auftreten wie bei dir jetzt.

    Ich sehe übrigens ein Problem darin, dass sehr viele Lehrkräfte Teacher-Tool, Excel und Co benutzen und so Noten problemlos auf die zweite Nachkommastelle vermeintlich ausgerechnet werden.


    Und dann wird in der z.B. Zeugniskonferenz ins iPad geguckt, irgendwie die 20 Reli-Einzelnoten angesehen und dann steht da 3,51 und dann wird dann "aufgerundet" und das Kind kriegt keine Versetzung, obwohl es sich in den letzten 2 Monaten vielleicht noch den Arsch aufgerissen hat. Und ich merke diese Problematik eben häufig, wie gesagt, bei Leuten die ihre Noten alle in TT, Excel etc. eintragen.

Werbung