Beiträge von Karl-Dieter

    Du hast zwar Recht, dass sie nach Aktenlage entscheidet, aber welche Akten sie dafür haben will, ist ihre Entscheidung

    Im Falle der BR Münster ist das ganz klar aufgeführt.


    Das ist leider falsch.

    Was genau?


    Vielleicht reden wir auch aneinander vorbei.


    Beispiel:

    Schüler bleibt sitzen, u.a. weil die Relinote 5 ist. Damit ist es auch ein Widerspruch und keine Beschwerde.

    Eltern legen Widerspruch gegen die Relinote ein, ohne Begründung. Wir fordern Begründung nach. Es kommt nichts.

    Trotzdem muss hier das Gremium, dass über den Verwaltungsakt entschieden hat, zusammentreten (sprich: Zeugniskonferenz).


    Jetzt gibt es zwei Varianten:

    Fall A:

    Relilehrer hat sich noch mal alles angeschaut, entdeckt einen Fehler, ändert die Note auf 4, Schüler kriegt ein neues Zeugnis und wird versetzt. Dem Widerspruch wurde Abhilfe geschaffen.


    Fall B:

    Relilehrer schaut sich alles an, entdeckt keine Fehler, bleibt bei seiner Note. Dem Widerspruch kann nicht Abhilfe geschaffen werden, alle Unterlagen müssen dann zur Schulaufsicht inkl. haufenweise Dokumentation (das ist bereits festgelegt, siehe oben), und die entscheidet dann.


    Was NICHT geht:

    Fall C:

    Es folgt keine Begründung, die Sachen werden geschreddert.


    Und dann gucken wir uns mal Fall B an: In der Regel ist sowas kurz vor den Sommerferien und dann haben wir folgenden Hinweis:

    "Widersprüche - insbesondere solche, die im Falle einer Stattgabe gegebenenfalls doch noch eine Versetzung oder die Zulassung zur Nachprüfung nach sich ziehen könnten – müssen umgehend geprüft und/oder zur Entscheidung an die Widerspruchsbehörde weitergeleitet werden, da mehr als drei Wochen nach Schulbeginn ein zumutbarer Wechsel der Jahrgangsstufe nicht mehr gewährleistet werden kann."

    Sprich, das alles läuft in den Sommerferien.


    So, und da kannst du dir ja vorstellen, wie wahrscheinlich das ist, dass Relilehrer Müller auf seiner Note beharrt um Jan-Christian (Jahrgang 7) das Schuljahr wiederholen zu lassen. Sondern natürlich wird der irgendeinen "Fehler" finden und dann kriegt der Schüler hat seine bessere Note und alle können in die Ferien.


    Das heißt nicht, dass ich das gut finde, aber wir können froh sein, dass ein Großteil der Eltern das nicht weiß oder nicht abgebrüht dazu ist.

    Man werfe hier einfach mal einen Blick in die VwGO, die Abhilfe bei Widersprüchen genau dann vorsieht, wenn die zuständige Behörde diesen für begründet hält. Zwar stimmt es, dass ein Widerspruch für seine Wirksamkeit (und den fristgemäßen Eingang) zunächst nicht begründet sein muss, eine sinnvolle Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten kann aber letztlich nur erfolgen, wenn solche auf vorgebracht werden.

    Genau, Abhilfe heißt beispielsweise: Note wird geändert, Versetzung ist doch möglich.

    Ist keine Abhilfe möglich, geht das Dingen immer zur Schulaufsicht. Und dann sind eben die o.g. Unterlagen beizufügen. (Also in NRW)


    Es ist nicht möglich, dass man sagt "Ihr habt keine Argumente geliefert, wir haben also nach Aktenlage entschieden, damit bleibt die Note und fertig"

    Richtig, aber man muss dann, meiner Meinung nach, nicht alles Haar klein aufdröseln, sondern nur sagen: In den schriftlichen Abreiten hatte er eine 5, 5 und 6. All diese Noten haben sie gesehen und nichts dagegen gesagt, also akzeptiert. Mündlich hatte er ... . Darauf wurden sie schon auf dem Elternsprechtag hingewiesen und auch das haben sie akzeptiert. ...

    Ja, das ist aber schon was anderes. Ich kann einen Widerspruch nicht einfach zurückgeben als "unbegründet" und nicht bearbeiten. Ansonsten muss hier aber auch einmal erst die Zeugniskonferenz als Widerspruchskonferenz wieder zusammenkommen. Und wenn man dem Widerspruch nicht Abhilfe schaffen kann, muss man den ganzen Papierkram zur BR schicken.

    Wenn Seph den schwarzen Peter hier der Schulleitung zuschiebt "das Problem liegt dort", nur weil sie nicht rechtswidrig handelt, dann ist das nicht korrekt.


    Btw: Eine Argumentation mit "mündlichen" Noten würde ich unterlassen, es sind die sonstigen Leistungen, da zählt auch z.B. die Mappe oder so mit rein.

    Ein Widerspruch ist i.d.R. konkret zu begründen und kann ansonsten einfach als "unbegründet" zurückgewiesen werden. Dafür muss der beschriebene Aufwand überhaupt noch nicht gemacht werden. Wenn eure SL wirklich einen solchen Aufwand bereits bei unbegründetem Widerspruch einfordert, liegt das Problem und der Gesprächsbedarf wohl eher dort.

    'Das ist soweit nicht korrekt, ich beziehe mich hier mal auf die BR Münster:

    Zitat

    Eine besondere Begründung des Widerspruches ist nicht zwingend, sollte aber unter Fristsetzung (maximal drei Wochen) erbeten werden, da sich die Schule nur dann mit den Argumenten des Widerspruchsführers wirkungsvoll auseinandersetzen kann. Es sollte darauf hingewiesen werden, dass anderenfalls nach Aktenlage entschieden wird.

    https://www.bezreg-muenster.de/themen/bildung…dersprueche-und

    Man kann einen Widerspruch demnach nicht einfach als unbegründet zurückweisen.

    Wenn man aber ein solches Attest bekommt… wäre dann nicht der Antrag auf Teildienstfähigkeit lukrativer? Immerhin bekommt man die Differenz zwischen der reduzierten Stundenzahl und dem vollen Deputat zu 50% erstattet und muss keine Vertretungen mehr machen.

    Sollte man auch mit Vorsicht genießen


    Zitat

    Wir als Personalrat sowie unsere Schwer-behindertenvertretung kennen die Vorteile einersolchen Teildienstfähigkeit für bestimmteBetroffene. Wir wissen aber auch, dassAmtsärzt:innen zu ganz anderen Bewertungenund Ergebnissen bei einer solchen Untersuchungkommen können. So kann dabei auch festgestelltwerden, dass die Lehrkraft gar nicht mehrdienstfähig oder eigentlich voll dienstfähig ist,sodass ein neuer Teilzeitantrag womöglich nichtmehr bewilligt werden könnte. Das Verfahren, dieeigene Teilzeit für ein Schuljahr eigenständig zubeantragen, wird durch den Besuch beiAmtsärzt:innen aus der Hand gegeben.Wir raten daher allen Beschäftigten, die einsolches Schreiben von der Bezirksregierungerhalten und vorhaben, einen Antrag auf einenamtsärztlichen Besuch zu stellen, die Risiken, dieein solches Verfahren birgt, genau abzuwägen. InZweifelsfällen könnt ihr Kontakt zurSchwerbehindertenvertretung oder zu eurembetreuenden Personalratsmitglied aufnehmen.

    Quelle: Personalrat Gesamtschulen, Sekundarschulen & PRIMUS-Schule Bezirksregierung Münster April 26

    Aber es ging ja darum, ob im Oktober, also in 6 Monaten, Teildienstfähigkeit eine Option wäre und dann Einstieg nicht mit 13 Stunden, sondern mit deutlich weniger.

    Das ist nunmal das Problem. Der Einstieg erst in Oktober mit ganz wenigen Stunden ist halt viel zu spät. Da sollte die Wiedereingliederung schon abgeschlossen sein.

    wir haben da Erfahrung, das ist langwierig." Ohne überhaupt ein Wort mit meinem Mann gewechselt zu haben und entgegen aller eingereichter Gutachten

    Sei mir nicht böse, aber er ist bereits seit einem Jahr krank und du sagst selber, innerhalb der nächsten sechs Monate wird er nicht wieder arbeitsfähig sein. Was soll das denn sonst anderes sein als langwierig? Und was sollen das dann für Gutachten sein? Die werden ja nicht gesagt haben, dass er vor 3 Monaten bereits wieder hätte arbeiten können.


    Also auch wenn eure Situation individuell betrachtet natürlich total blöd für euch ist, und die Situation deinen Mann natürlich belastet- alles nachvollziehbar. Systemisch gesehen ist er aber nun mal Beamter und kennt die Spielregeln und er ist gerade halt zuhause bei vollen Bezügen und wird min. 1,5 Jahre nicht arbeiten da ist nun mal ein Instrument die Zurruhesetzung.

    Und die Regeln sagen nun mal folgendes:

    Zitat

    Ein Beamter ist dann dienstunfähig, wenn er in den letzten sechs Monaten drei Monate krank war und davon auszugehen ist, dass er auch innerhalb der nächsten sechs Monate nicht wieder voll dienstfähig wird.


    Und genau das ist hier der Fall.

    Hier würde mich die Rechtsgrundlage zu interessieren. Wieso werden sie nur hälftig angerechnet; auf welcher Basis wird es so gehandhabt?

    10.7 Betreuungs- und Aufsichtszeiten, die von Lehrkräften während der Mittagspause, zum Beispiel in Mensen, Cafeterien, auf dem Schulgelände oder in Trainingsräumen, durchgeführt werden, werden zur Hälfte auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.

    https://bass.schule.nrw/11042.htm


    Das geht hier explizit nicht um Lernzeiten, das ist klar. Die sind voll anzurechnen.

    Ein Jahr. Ja, ich weiß, das ist lang und es ist verständlich, dass der Dienstherr reagieren muss. Trotzdem ist die Belastung gerade groß.

    Kann ich absolut verstehen, dass das natürlich eine Belastung ist. Im Vergleich zu Tarifangestellten ist das aber schon sehr komfortabel, da endet nach 78 Wochen das Krankengeld und man bekommt Arbeitslosengeld oder EU-Rente.

    ch danke allen für die Antworten und habe noch eine Frage, es würde doch Sinn machen, dem Dezernenten eine Unterrichtsstunde in der Mittelstufe zu zeigen? Somit kann man auch die Themen für die Reflektion/Nachbesprechung verknüpfen.

    Die Unterrichtsstunde interessiert niemanden. Der Fokus liegt auf der Beratung, der Konferenz und insbesondere dem schulfachlichen Gespräch und hier beispielsweise der Rollenklarheit, die für Schulleitungspositionen wirklich wichtig ist.


    Also das heißt jetzt nicht, dass du die Unterrichtsstunde außen vor lassen solltest, aber das ist nicht der Knackpunkt der Revision.


    Hast du schon mit der Schulleitung persönlich gesprochen? Also mit der, wo du dich bewirbst?

    dass wenn möglich eher eine Stunde ausfällt als dass abrechenbare Mehrarbeit generiert wird,

    Den Vertretungsplanern und auch dem Stellv ist das völlig egal, ob abrechenbare MA generiert wird oder nicht, weil sie es nicht aus der eigenen Tasche zahlen und es auch niemanden interessiert und auch niemand anspricht, wieviel Mehrarbeit ausgezahlt wird.

    Das wollte mir ein Schüler auch mal erzählen. Sein Papa wäre Hauptmann und dagegen könnten wir ja nicht anstinken. Nur guckte der anschließend doof, als ich im verklickert habe, daß A13 bei uns die Eingangsbesoldung für den höheren Dienst ist.

    Ist die Frage, ob man sich als Erwachsener überhaupt auf einen Schwanzvergleich mit den Eltern eines Schülers einlassen sollte.

    Stimmt auch nicht, dass es das in der Grundschule nie gab. „Zuletzt“ (roundabout seit 2019, aber nagelt mich bitte nicht drauf fest, habe gerade keine Lust zu recherchieren) gab es einen großzügigen (Achtung, nicht im Sarkasmus ausrutschen) Beförderungspool von A12 nach A13 von 5% der Stellen.

    Ja, im Rahmen des Masterplans Grundschule. Man muss aber dazu sagen, dass die Stellen teilweise Ewigkeiten leergelaufen sind.

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