Die Behörde hat uns die Einrichtung einer weiteren 5. Klasse mal verweigert, als klar war, dass in allen am ersten Schultag 31 eingeschult werden. Das ist also manchmal auch abhängig von der "Laune" des Dezernenten.
Das ist auch durchaus nachvollziehbar, die Zügigkeit einer Schule wird ja nicht irgendwo ausgewürfelt, sondern ist in einem Gemengelage von Schulträger, BezReg etc. (zumindest in NRW, Schulentwicklungsplan) begründet worden. Wenn die Zügigkeit einer Schule überschritten wird, kann das zwar ausnahmsweise mal genehmigt werden, aber das wird es in der Regel nicht, wenn eine andere Schule der gleichen Schulform in dem Ort beispielsweise noch freie Plätze hat.