Q.e.d -> Zeitverschwendung
Also es gibt schon Kollegen, da gucke ich mir die Klassenarbeiten auch schon sorgfältiger an. Was auch nötig ist.
Q.e.d -> Zeitverschwendung
Also es gibt schon Kollegen, da gucke ich mir die Klassenarbeiten auch schon sorgfältiger an. Was auch nötig ist.
Dass ich begründen müsse, wenn ich TZ arbeite weil ich kein Kind habe.
Finde ich nachvollziehbar. Die Regelarbeitszeit ist nun mal 41 Stunden die Woche bei Beamten. Familienpolitische Teilzeit ist ja kein Problem, aber dass man für die voraussetzungslose Teilzeit eine Begründung benötigt, ist absolut nachvollziehbar, man hat da nämlich keinen Anspruch drauf, wenn dienstliche oder betriebliche Belange dem entgegenstehen.
Es geht um NRW, 8. Klasse.
Schulform? Auffälligkeiten in der Klasse?
Ist das normal? Hört sich nach furchtbarer Zeitverschwendung an.
Warum? Dient ja auch der Qualitätssicherung.
Ansonsten ist das beispielsweise in NRW für Abteilungsleiter an Gesamtschulen explizit vorgeschriebener Teil der Arbeit:
Zitat- Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten -
Sei mir nicht böse, aber wir hatten hier bereits zwei Userinnen, die über einen längeren Zeitraum viele UserInnen beschäftigt haben und von ähnlichen Problemen berichteten; die für sie nach Lösungen gesucht haben und nichts war gut genug. Das Ganze endete dann in erheblichen Auseinandersetzungen, Meta-Diskussionen und letztlich auch viel Unfrieden.
Bereits beim ersten Beitrag kam mir die Geschichte schon so wild vor, daher habe ich auch direkt daran gedacht.
Wir hatten die Direktabrechnung mit dem KH nur während der Schwangerschaft meiner Frau, da lief das aber nicht ganz so gut.
Aufgefallen ist mir das, weil wir auf einmal eine Gutschrift von der PKV bekommen hatten, weil wir das Einzelzimmer nicht in Anspruch genommen hatten. Dafür stand auf der Beihilfe-Ausfertigung das EZ drauf, was die ja nicht übernimmt.
Stellte sich raus, dieser Posten war von der Rechnungsstelle vertauscht worden. Das war leider ziemlich viel Hin und her mit Versicherung, KH, Stornorechnung, & Co bis das alles korrigiert war.
Ansonsten kann ich nur für die Beihilfestelle der BR Münster sprechen, bei größeren Beträgen einfach anrufen dann wird man vorgezogen, wie Bolzbold bereits sagte.
eigentlich müsste man jeden nach dem Ausweis fragen, den niemand von den Wahlhelfern kennt.
Nein, das ist nicht korrekt.
§ 56 BWO:
Auf Verlangen hat er seine Wahlbenachrichtigung abzugeben und, insbesondere wenn er seine Wahlbenachrichtigung nicht vorlegt, sich über seine Person auszuweisen.
Und nu meinst nicht, dass dann letztlich die Bezirksregierung einfach anordnet, dass der dienstälteste Lehrer komissarisch die Stelle des Schulleiters einnehmen muss?
In der Regel macht das nicht die BR, weil für die Grundschulen die Schulämter zuständig sind. Da wird in der Regel keiner zu verpflichtet sondern es muss sich ein Schulleitungsteam aus dem Kollegium bilden und von einer Nachbarschule wird dann SL oder sSL für die wichtigen Unterschriften kommissarisch benannt.
ja, und wo ist der Unterschied zu den meisten Vertretungen?
Mit einem vernünftigen Vertretungskonzept sollte das eigentlich nicht der Fall sein.
gibt hier im Grundschulbereich die "verlässliche Schule" von 8 bis 13 Uhr.
Nicht nur in der Grundschule. In NRW dürfen die Jahrgänge 5 und 6 auch nur zu den im Stundenplan vorgesehenen Zeiten entlassen werden (siehe Erlass zur Aufsicht)
Grundschule und Sek. I schon sehr. Sek. II können auch außerhalb irgendwie unterkommen.
Klar, die freie Wirtschaft wartet auf die Kunst- und Relilehrer Sek. II
Die SL sagte mir, ich solle meine kompletten Bewerbungsunterlagen zusenden (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, etc.).
Würde ich nicht machen. Weder Anschreiben, noch Lebenslauf, noch Zeugnisse. Das ist keine Bewerbung.
Kurze Information über schulisch nutzbare Qualifikationen und ggf. Posten / Tätigkeit in der Vergangenheit und fertig. Was geht den SL mein Abiturzeugnis an?
dass ich durch den KLU viel zuviele Stunden mache
Kannst du dann doch abrechnen.
Darf ich fragen, nach wie vielen Fehltagen ihr eine Attestpflicht verhängt?
Zumindest in NRW ist eine pauschale Regelung nicht zulässig.
ZitatAlles anzeigenBei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen
Gründen versäumt wird: Die Schule „kann“ von Eltern für künftige
krankheitsbedingte Fehlzeiten die Vorlage eines ärztlichen At-
tests verlangen. Eine pauschale Anordnung einer Attestpflicht in
der Schulordnung ist nicht möglich, es bedarf hierfür sowohl kon-
kreter Anhaltspunkte im Einzelfall als auch einer Einzelfallanord-
nung. Eine Attestpflicht kann bei Vorliegen begründeter Zweifel
auch für eine aktuelle Erkrankung angeordnet werden. Eine At-
testpflicht kann nur in Fällen auferlegt werden, in denen zuvor
Fehlzeiten mit Krankheit entschuldigt wurden und bei denen (zum
Beispiel aufgrund der Häufigkeit oder Dauer der Entschuldigung)
Zweifel daran bestehen, ob das Fehlen durch Krankheit begrün-
det ist.
lausuren (regulär) und Prüfungen (mündliche Abitur)
Prüfungen ist ja noch mehr als das mündliche Abitur. Beispielsweise schriftliche Abiturprüfungen, ZP10, aber auch Externenprüfungen für den ESA, was wir alle paar Jahre mal abnehmen dürfen. Nachprüfungen etc.
Ich finde, dass eine Schulleitung da erstmal vorsichtig vorfühlen sollte
Warum? Der Kollege hat pünktlich auf der Arbeit zu sein. Wenn er Probleme privater Natur hat , soll er das aktiv von sich aus ansprechen.
Aber was ist hiermit:
-eine Stunde Klassenlehrerunterricht, in der die Schüleri/innen hre Zeugnisse bekommen
-der komplette letzte Tag vor den Sommerferien, weil Unterricht im Klassenverband angeordnet ist
-Methodentage
- ein Schultag, an dem man mit den Schüler/innen in einen anderen Klassenraum umzieht und mit der Klasse nur aufräumt etc.
Ist für mich alles abrechenbare Mehrarbeit.
Die gleiche Diskussion gab es aber auf einer DB sSL kürzlich. Da gab es auch beide Auffassungen.
Ich kenne aus meiner eigenen Erfahrung genug Situationen, in denen ich es nicht geschafft habe, pünktlich zu sein. Dafür gab es klare Gründe. Eine Zurechtweisung hätte daran nichts ändern können
Ich sehe das etwas anders. Insbesondere die Pünktlichkeit zum Dienstbeginn kann man erwarten. Wenn man mit genügend Puffer losfährt und man landet dann in einer Vollsperrung - okay, passiert. Mir auch schon. Das ist aber nicht wöchentlich oder monatlich.
Das im Eingangspost erwähnte "Oh, ich stehe hinter dem Müllwagen und kann dann nicht direkt vom Auto in den Unterricht marschieren sondern diese Verzögerung von 2 Minuten führt direkt zu einer Verspätung auf der Arbeit" sind meines Erachtens nach zwar natürlich "klare Gründe" aber es liegt hier schon in der Verantwortung des AN / Beamten das entsprechend einzukalkulieren.
Also, ich glaube, dass einigen (damit meine ich jetzt nicht dich) nicht ganz klar ist, wie das in der so hochgelobten freien Wirtschaft aussieht. Das passiert zwei, dreimal und dann gibt es die ordentliche Kündigung. Und zwar rechtmäßig.
https://www.kanzleiwehner.de/blog/kuendigun…u-spaet-kommen/
Und ich finde schon, dass Kolleginnen und Kollegen, die häufiger morgens zu spät erscheinen, auch entsprechend kommuniziert werden sollte, dass das ganze ein Dienstvergehen ist.
Zwei Damentoiletten für mindestens 40 Kolleginnen waren ausreichender Grund.
Ist nach ASR A4.1 nicht gestattet.
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