Würde hier mal mit dem Personalrat und dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen.
In NRW ist das beispielsweise so:
Zitat§ 17
Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer(1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.
(2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.
(3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.
Es gibt dann aber auch Kolleginnen und Kollegen, die der Meinung sind, dass frei dann frei ist und z.B. einen Ausgleichstag für eine Abitur-Dienstbesprechung (die ja auch durchaus mal an einem "freien" Tag liegen kann) oder ähnliches wollen, worauf sie aber eben keinen Anspruch haben.