Beiträge von Karl-Dieter

    Würde hier mal mit dem Personalrat und dem Schwerbehindertenbeauftragten sprechen.

    In NRW ist das beispielsweise so:


    Zitat

    § 17
    Teilzeitbeschäftigte Lehrerinnen und Lehrer

    (1) Der Umfang der Dienstpflichten der teilzeitbeschäftigten Lehrerinnen und Lehrer (Unterrichtsverpflichtung und außerunterrichtliche Aufgaben) soll der reduzierten Pflichtstundenzahl entsprechen.

    (2) Die dienstliche Verpflichtung teilzeitbeschäftigter Lehrerinnen und Lehrer erstreckt sich auf die Klassenleitung und in der Regel auch auf die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen. Sonstige dienstliche Aufgaben (z.B. Vertretungen, Aufsichtführung, Sprechstunden, Sprechtage) sollen proportional zur Arbeitszeitermäßigung wahrgenommen werden. Bei Schulwanderungen und Schulfahrten bezieht sich die Reduzierung in der Regel auf die Anzahl der Veranstaltungen.

    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.


    Es gibt dann aber auch Kolleginnen und Kollegen, die der Meinung sind, dass frei dann frei ist und z.B. einen Ausgleichstag für eine Abitur-Dienstbesprechung (die ja auch durchaus mal an einem "freien" Tag liegen kann) oder ähnliches wollen, worauf sie aber eben keinen Anspruch haben.

    Aber schon krass, dass du trotz bestehendem Verbot der Anordnung von Mehrarbeit diese dennoch übernehmen musstest. Mir leuchtet ein, dass dieses erst einmal eine Anweisung der BR an die SL ist, aber gibt es da keinen Weg, sich als Beschäftigter dagegen zu wehren?

    Nein, das ist ja keine arbeitsschutzrechtliche Maßnahme sondern hat hier einen arbeitsvertraglichen Hintergrund, nämlich dass das zu einer Entfristung führen könnte.

    Über die Erhebung von Kopiergeld haben wir gesprochen. Das ist aber ein Nullsummenspiel, denn der Betrag würde dann beim Eigenanteil fehlen.


    Nein, das ist nicht korrekt.

    Es ist erlaubt Kopiergeld (zusätzlich zum Eigenanteil) einzusammeln.


    Zitat

    - Vervielfältigungen zu Unterrichts- und Prüfungszwecken (z.B. Aufgabenblätter) sowie zu Lernstandserhebungen stellen vom Schulträger zu übernehmende Sachkosten dar.

    - Kopien im Zusammenhang mit der Ausstattung der Schülerinnen und Schüler ersetzen Arbeitsmaterialien und Gegenstände, die für den regelmäßigen Unterricht benötigt werden (z.B. Schreibmaterial, Hefte) und müssen von den Eltern bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich auf eigene Kosten beschafft werden.
    Dies gilt insbesondere für Kopien, die dafür eingesetzt werden, die Schülerinnen und Schüler davon zu entlasten, komplexere Informationen von der Tafel in ihre eigenen Hefte übertragen zu müssen, und für Kopien, die Mitteilungen an Eltern enthalten, die ansonsten ins Heft diktiert würden. Insoweit entstehende Kopierkosten sind der Ausstattung zuzurechnen und daher von den Eltern bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern selbst zu tragen. Werden von einer Schule derartige Kopien hergestellt, die der Ausstattung zu zurechnen sind, sind diese Kosten unabhängig vom Eigenanteil an den Kosten der Lernmittel umlagefähig.
    Kopierkosten sollen in der Regel nur einmal pro Schulhalbjahr mit Eltern abgerechnet werden. Ein pauschaler Ansatz, der annähernd den tatsächlichen Kosten entspricht, ist zulässig.


    https://bass.schule.nrw/6242.htm

    Jetzt haben wir eine Teilkonferenz deswegen einberufen und vorher ein pädagogisches Gespräche geführt. Die Eltern meinen, wir hätten den Sachverhalt nicht aufgeklärt. Die Teilkonferenz kam zu dem Ergebnis, dass er Junge 14 Tage lang 15 Minuten den Schulhof reinigen soll. Jetzt machen die Eltern des Jungen (Juristen) ein riesiges Theater deswegen. Sie meinen, das sei nicht verhältnismäßig und wollen höchsten 2 Tage und nur Eicheln aufkehren. Sie drohen mit Dienstaufsicht oder sogar Widerspruch, weil es meinen, es sei eine Ordnungsmaßnahme. Sollen wir das „Angebot“ der Eltern annehmen?

    Was sagt denn dein Schulleiter/in dazu?


    Ich persönlich finde wegen so ner Lappalie schon eine Teilkonferenz (der vermutlich der Schulleiter vorsaß) für absolut übertrieben, aber gut ist.


    Ich teile aber die hier auch geäußerte Einschätzung, dass der geschilderte Sachverhalt völlig wirr ist und nicht so ganz stimmen kann. Oder die Schule hat bzgl. Fehlverhalten von Schülern gar keinen Plan, was ich mir bei manchen Gymnasien gut vorstellen kann.

    Studiere, was Dir Spaß macht, gute und begeisterte LehrerInnen werden immer gebraucht...

    Ich finde diesen Rat absolut leichtsinnig. Dann studiert man Geschichte und Erdkunde für GyGe und tingelt 15 Jahre mit Vertretungsstellen durch die Gegend, weil diese Fächerkombinationen faktisch keine Schule braucht bzw. eh schon abgedeckt hat. Für langfristige Planung, Familie & Co. ist sowas total beknackt.

    Heißt das aber im Umkehrschluss, dass ein Kollege (viele) eine Klasse 4 Wochen vor den Sommerferien abgibt, dafür Minusstunden (oder weniger Mehrstunden, falls es Überhang war), obwohl er das komplette Halbjahr die Arbeit gemacht hat, die Korrekturen sicher abgeschlossen sind, usw?

    Bei uns haben die Kolleginnen letztes Jahr einen Stundenplan mit Vertretungsbereitschaften erhalten, aber eben nicht mit 25,5 Stunden.


    Dann setzt man die eben in Doppelbesetzung ein, sehe das Problem nicht.

    In Rheinland-Pfalz ist der Begriff der Schulveranstaltung übrigens etwas weiter gefasst, wie man dem Volltext entnehmen kann.

    Das wäre hier in NRW allerdings auch eine Schulveranstaltung.


    Zitat

    Die Zeugin B. hatte als Mitveranstalterin und -organisatorin die Amtspflicht, Teilnehmer und Gäste vor Schaden durch das Fest zu bewahren. Der schulische Charakter der Veranstaltung folgt daraus, dass diese bei einem Elternabend (§ 34 SchulG) mit Zustimmung der Klassenlehrerin als Klassenfest der Klasse l d der Grundschule beschlossen und als solches öffentlich angekündigt wurde.

    Ich entschuldige mich für die Verwirrung, die ich durch die irrtümliche Bezeichnung Stufenleitung gestiftet habe.

    Abteilungsleitungen in der SEK. 1 an nicht gymnasialen Schulformen sind diejenigen, deren Amt am ehesten durch A13 für alle entwertet wird.

    Hier hätte man eine Anhebung der Besoldung sicher auch gut begründet vollziehen können, wenn man den gewollt hätte.

    Dieselbe Aufgabe ist an Gymnasien, an denen die Aufgabe sicher nicht anspruchsvoller ist, mit A15 bewertet.

    Insofern schauen sie halt blöd aus dem Fenster.

    Da stimme ich dir absolut zu.

    Dafür aber SLen, denen es wichtig war jede Konferenz persönlich zu leiten.

    Ich kann zumindest von Gesamtschulen berichten, da ist explizit auch Aufgabe der Abteilungsleiter Zeugniskonferenzen zu leiten:

    Zitat

    - Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht,

    https://bass.schule.nrw/1011.htm

    Außerdem ist Softwareentwickler ein Lehrberuf, konkret "Fachinformatiker für Anwendungsentwicklung". Wenn schon, müßtest Du uns mit dem Software Engineer mit Master-Abschluß vergleichen.

    Softwarentwickler ist kein Lehrberuf, sondern ist irgendwie eine Sammelbezeichnung. Ich bezog mich hier schon auf den studierten Informatiker.

    Wenn ich jetzt die GKV und die Pflegeversicherung daovn abziehe, lande ich bei 3.300€ "netto nach Krankenkasse" und damit bin ich deutlich unter dem oben beschriebenen Softwareentwickler.

    Gut, ich weiß nicht, was dazu geführt hat, dass du dich als Beamter in der GKV freiwillig versicherst, aber das ist ja jetzt gewissermaßen deine eigene Entscheidung gewesen und betrifft ja nur einen Bruchteil.

    Das Gehalt ist okay, mehr nicht.

    Wir sollten hier mal die Kirche im Dorf lassen. Auch für Akademiker ist das Gehalt sehr gut als Lehrer.

    In NRW verdient man beispielsweise als Senior Developer (Softwareentwickler) im Schnitt 80 000 EUR Brutto/p.a., wenn man wirklich gut ist, läuft es so auf die 100 000 EUR hinaus. Natürlich gibt es einige wenige, die dadrüber liegen, aber das ist nicht die Regel. Gehen wir mal von den 80 000 EUR aus, dann liegen wir bei 4000 EUR netto/Monat.

    Ein Studienrat, A13Z/7, nicht verheiratet, keine Kinder, liegt schon bei 4800 EUR Netto, auch abzüglich PKV liegt er damit deutlich besser als der o.g. Softwareentwickler.

Werbung