Versetzungsantrag NRW

  • Hallo,

    ich bin aktuell an einer Grundschule in NRW und werde zum Ende des Schuljahres meine Probezeit abschließen. Ab Ende Mai startet dann mein Mutterschutz und anschließend wird eine Elternzeit erfolgen.

    Nun bin ich nicht ganz glücklich an dieser Schule und weiß nicht, ob ich noch den Rest meiner Dienstjahre dort verbringen möchte.

    Ich würde gerne in einer anderen Art von System arbeiten - d.h. in jahrgangsübergreifenden Schulen. Davon gibt es in unserem Schulamtskreis jedoch keine. Im Nachbarkreis gibt es 3 Schulen, die so arbeiten. Zu zwei dieser Schulen habe ich auch Kontakte und habe dort auch schon im Angestelltenverhältnis gearbeitet bevor ich meine Planstelle angetreten habe.

    Jetzt überlege ich die Elternzeit zu nutzen, um danach einen Versetzungsantrag zu stellen. Allerdings ist mir nicht klar, ob man Wunschschulen angeben kann. Wie läuft das genau ab? Muss ich mich auf offene, ausgeschriebene Stellen bewerben?

    Kann mir da jemand weiterhelfen?

    Liebe Grüße!:wink_1:

  • Die Versetzung funktioniert soweit ich weiß nur, wenn du weiter als 50(?) Km von deiner aktuellen Schule entfernt wohnst. Und dann auch (glaube ich) nur auf Schulen, die unter dieser Grenze sind.

  • Jetzt überlege ich die Elternzeit zu nutzen, um danach einen Versetzungsantrag zu stellen. Allerdings ist mir nicht klar, ob man Wunschschulen angeben kann. Wie läuft das genau ab?

    Wenn du nach deiner Elternzeit nicht an deine alte Schule rückkehren willst, müsstest du mehr als 50km entfernt wohnen. Und dann hast du keinen Anspruch auf eine bestimmte Schule.


    Ansonsten kannst du dich normal halt versetzen lassen, aber erst nach fünf Jahren wirst du quasi automatisch freigegeben.


    Am schnellsten wäre in Form einer Beförderungsstelle, außerhalb der Schulleitung sind die an Grundschulen aber recht rar gesäht.

  • Das hängt jetzt etwas von der Bezirksregierung ab, aber bei uns wird man als EZ-Rückkehrer auch unterhalb der 50km Grenze noch bevorzugt versetzt. Du hast halt nur keinen Anspruch. Jetzt wohne ich aber auch in einer priviligierten Region, weil es hier keine großen Nöte und auch keinen 'EZ-Versetzungsmißbrauch' gibt.

  • Du meinst du aktuellen Versetzungserlass, oder?


    "Rückkehrerinnen und Rückkehrer kehren grundsätzlich an die bisherige Schule zurück, wenn dies schulfachlich und aus Gründen einer ausgewogenen Unterrichtsversorgung vertretbar ist. Das Stellen eines Rückkehrantrages ist hierbei nicht erforderlich. Sollten Lehrkräfte nach Beendigung ihrer Elternzeit einen Versetzungswunsch haben, haben diese die Möglichkeit, im Rahmen des Versetzungsverfahrens einen Versetzungsantrag zu stellen. Dabei sind Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus einer Beurlaubung oder Freistellung vongrundsätzlich acht Monaten und mehr im Rahmen des landesweiten Versetzungsverfahrens im Umkreis von 50 Kilometern ihres Wohnortes aneiner Schule mit entsprechendem Bedarf einzusetzen. Dies gilt auch fürdiejenigen, die sich innerhalb der laufbahnrechtlichen oder tarifrechtlichen Probezeit befinden. Dies gilt auch für Personen, die Elternzeit und Elterngeld nach Ausschöpfung des Bezugszeitraumes gemäß §§ 4, 4a-dBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz in Anspruch nehmen."

    https://www.schulministerium.nrw.de/BP/OliverTexte…ass.pdf?ver=1.1

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