Einsichtnahme darfst du nehmen. Der Erkenntnissgewinn daraus wird vermutlich nur maginal sein. Die Fragen sollte sie ja noch kennen. Und daran kann man ja auch Arbeiten (wohlgemerkt dass sie ja nicht die gleiche Prüfung erneut vorgesetzt bekommt)
Das Protokoll des Prüfungsgesprächs beinhaltet ja auch nur die Fragen und ihre Antworten. Eine Wertung steht dort nicht drin. Da der zweite Teil ja auch ein dynamisches Gespräch sein soll, wird dir der Erwartungshorizont der dort für den beispielhaften Gesprächsablauf beigeheftet wird nicht viel bringen.
Und wenn sie nicht allzu dumm gewesen sind wird bei der Urteilsbegründung auch nicht viel herauszulesen sein, da diese in der Regel aus (standarisierten) Satzbausteinen besteht, die zur Note passen.