- zählt nur das Verhalten/die Arbeit aus dem Zeitraum der Beurteilung? (seit ca. 10 Monaten)
Bei Regelbeurteilungen zählt i.d.R. immer nur der zeitraum von der letzten bis zu aktuellen Beuteilung. Bei Anlassbeuteilung (bspw Ende der Probezeit) hängt de Zeitraum von dem Anlass ab.
- ist es sinnvoll, das Angebot zu nutzen, eine Vertrauensperson mitzunehmen?
Wenn du bedenken hast, dass das Gespäch oder die Beurteilung nicht ganz koscher sein wird, dann sicherlich. Ich persönlich habe dies aber nie genutzt. Muss am ende des Tages jeder fü sich enttscheiden.
- kann man im Gespräch der Beurteilung noch Ergänzungen vornehmen oder widersprechen, wenn einem die Punktevergabe gar zu willkürlich erscheint
Kommt dauf an. Wenn sie dir noch nicht offiziell eröffnet worden ist, dann ja. Wenn sie dir gerade eröffnett worden ist (du sie also zu Kenntniss genommen hast und dies auch unterscheiben musst) hast du i.d.R. nur noch die Möglichkeit Wiederspruch einzulegen (in wie fern das was bingt sei erstmal dahin gestellt.)
- wie lässt man die Schulleitung geschickterweise vorher wissen, was man alles nebenher gemacht hat, wenn man Sorge hat, dass diese das eine oder andere übersehen oder vergessen haben könnte?
I.d.R. findet im vofeld ein Beurteilungsgespäch mit dem Vorgesetzten statt. Hier wäre glaube ich derrr geschicktteste Zeittpunkt.