In der Theorie ist das zweifellos charmant, in der Praxis aber leider nicht so einfach. Der Schulträger verweist darauf, dass Lehrkräfte Landesbedienstete sind und er daher nicht für deren Ausstattung zuständig sei.
... aber die Bedienstete ist es auch nicht. Müssen sich Land und Träger einigen.
Ganz spannend wird das bei den nun langsam versagenden IPads der Covid-Generation in NRW- das nur fast off-topic. Mein Ipad - kaputt. Mein Klassenbuch- online. Meine Dienstherrin und meine Schulträgerin: wechselseitig nicht zuständig. Aber auch hier: mir egal.
Ich kann nunmal nicht dazu angehalten werden, mein Privatgerät zu nutzen.