Ich kann wirklich nicht sagen, wie die Sache vor Gericht ausgehen würde, einen Erfolg halte ich aber für durchaus möglich. Zu dieser Erkenntnis wird vermutlich auch spätestens die übergeordnete Behörde kommen und den Bildungsgangleiter auf den Boden der Tatsachen zurzurückholen.
Das würde ich umgehend auch bei meiner Rechtsschutzversicherung vortragen, wo eine Fachanwältin telefonisch eine erste Einschätzung vornimmt (zumindest ist das bei meiner Versicherung problemlos möglich).