Falls du eine Naturwissenschaft unterrichtest, guck dir die Sammlung, das Material und die Unterrichtsräume an. Da es extrem teure Fächer sind, wird da bei vielen privaten Schulen gespart.
Beiträge von kodi
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Es sind weniger die Unis als viel mehr die großen Arbeitgeber, die darauf achten, an welcher Schule das Abitur erlangt wurde.
Ich glaub wir sollten die Bedeutung unserer Schulen nicht überschätzen.
Wenn man jetzt nicht gerade an einer der High-Society-Eliteschulen unterrichtet, wie Schloss Salem, oder im lokalen Kleinklüngel bleibt, dann ist die Schule bei Bewerbungen vermutlich piep egal.
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Es wird immer irgendwelche Underperformer geben, die die Schuld bei der "Schwere" der Prüfung suchen. Ist doch schön einfach und man muss sich selbst keinen unangenehmen Wahrheiten stellen.
Ein Problem mit den Prüfungen liegt nur vor, wenn es über alle Prüfungen/Schulen statistisch signifikante Auffälligkeiten bei den Noten gibt.
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Hier müsste die Kappungsgrenze endlich mal erhöht werden, nur noch der erste Monate parallel genommen werden dürfen und dann müssten Mann und Frau die restliche Zeit 50/50 teilen.
Es können 14 Monate genommen werden, aber jeder maximal eine Hälfte, also 7 Monate. Nimmt einer weniger, kann der andere auch nur maximal die gleiche Anzahl an Monaten nehmen. Und schon würde sich da einiges tun. Die Politik kann da schon steuern, wenn sie wollte. Fehlende Betreuungsplätze sind natürlich der Sargnagel für die meisten Frauen.
Das ist so eine typische Nanny-Staat-Forderung.
Wieso sollte man die Freiheit der Gestaltung der Elternzeit einschränken, nur weil es Menschen gibt, die nicht in der Lage sind für sich selbst Verantwortung zu übernehmen und das für sich passende Modell zu wählen?
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Man sollte nur das vergleichen, was auch vergleichbar ist. Das betrifft sowohl die Ausbildungsdauer, Verantwortung als auch den Arbeitgeber.
Die Amtsärzte sind im öffentlichen Dienst übrigens trotz umfangreicherer Ausbildung wie Lehrer eingeordnet A13 bis A16 (Leiter des Gesundheitsamts).
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Dass ich im Fall einer Wiedereingliederung auch pädagogisch und kollegial entscheide und nicht nur nach mir, ist klar.
Das ist aus meiner Sicht, der solche Planungen dann in die Realität umsetzt, die falsche Herangehensweise. Am wichtigsten ist, dass du selbst wieder gesund und voll arbeitsfähig wirst. Für alles andere ist die SL/der Planer zuständig. Es ist keinem geholfen, wenn du aus vermeintlicher (kurzfristiger) Kollegialität deine Wiedereingliederung gefährdest.
Wenn es nur 2 Relilehrer*innen einer Konfession gibt und alle Relikurse eines Jahrgangs sind immer parallel, dann kann ein Kurs gar nicht vertreten werden, sobald einer dieser Konfession ausfällt.
Dann wird zur Not eben gekürzt. Oder Reli wird auf eine Randstunde gelegt und der zweite Kurs findet zu einem anderen randstündigen Zeitpunkt statt. Oder der zweite Kurs wird während des Relibandes betreut und zu einem anderen Zeitpunkt randstündig angeboten. Sowas lässt sich immer lösen, wenn die SL es will.
Du solltest dich mit Überlegungen dazu nicht belasten müssen. Dafür werden andere bezahlt und haben entsprechende Funktions- oder Leitungsstellen.
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Das BEM-Gespräch ist eine Schutzmaßnahme für den Arbeitnehmer. Davor brauchst du keine Angst zu haben. Du kannst auch ein Mitglied des Bezirkspersonalrats oder die Schwerbehindertenvertretung mit dazu bitten.
Du musst das BEM-Gespräch nicht annehmen. Dann kann allerdings eine amtsärztliche Überprüfung der Dienstfähigkeit eingeleitet werden.
NRW:
Falls du verbeamtet bist, müssen und werden nur längere Krankheitszeiten an die Bezirksregierung gemeldet. Wenn du also jetzt nicht gerade am Stück wochenlang krank warst, dann ist das ziemlich sicher nicht passiert. Die Zeitüberwachung, ob ein BEM-Angebot nötig ist, findet bei gestückelten Krankschreibungszeiträumen in der Regel an der Schule statt.
Ich würde mir da jetzt keine Sorgen machen. Selbst wenn ein BEM-Angebot kommt, ist das nichts schlimmes.
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Es gibt zu wenig Infos, um den Fall zu bewerten.
Ich wäre auch vorsichtig mit dem drauf los spekulieren, was die Schule gemacht hat und was nicht und wie der Opferschutz aussah. Viele dieser Dinge passieren extra und sinnvollerweise im kleinen Kreis der Betroffenen.
Grundsätzlich ist hier in NRW ein Sprung direkt in die Ordnungsmaßnahme des Verweis von der Schule extrem schwierig und rechtlich nur in sehr begrenzen Ausnahmefällen möglich. Aus den unzureichenden Infobruchstücken zum Fall: keine Chance.
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Ja, subjektiv ist das eine Mehrbelastung.
Egal ob Ganztag oder nicht, ändert sich die Gesamtarbeitszeit allerdings nicht.
Hier in NRW werden Aufsichtstätigkeiten im Ganztag tatsächlich nur halb auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet.
Dass BKs oder WBKs andere Rahmenbedingungen haben, ärgert mich nicht. Die haben dafür andere Belastungen, z.B. ggf Unterricht abends.
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Bei uns sagen viele Eltern Anfang Klasse 5, mein Kind soll seine Chance am Gymnasium kriegen. Auf die Realschule kann es später immer noch wechseln, wenn es nicht klappt.
Nur sind die beliebten Realschulen in höheren Klassen bei uns voll, während Anfang Klasse 5 einfach eine Klasse mehr geöffnet wird. Sprich, das Kind muss z. B. beim Wechsel in Klasse 8 an eine unbeliebte Realschule oder an eine Realschule in größerer Entfernung wechseln, weil nur noch da ein Platz frei ist.
Das kann ich nur unterstreichen!
Wir haben für jede Klassenstufe 20 Schüler auf der Warteliste!
Je nach örtlicher Situation kann es sogar sein, dass man gar keinen ortsnahen Realschulplatz bekommt. In meiner Region gibt es Kinder, die deshalb 30km zur Schule fahren müssen.
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Ich halte Faktorisierung für den falschen Ansatz.
Viel mehr wäre es an der Zeit, dass die entsprechenden Fachdidaktiker an den Uni und die entsprechenden Arbeitsgruppen in den Ministerien endlich mal über geeignetere Prüfungsformate nachdenken.
Der Silberstreif am Horizont sind da ChatGPT und Co., weil die die klassischen Prüfungsformate schon jetzt zu schrotten beginnen und das Umdenken bezüglich der Prüfungsformate über kurz oder lang erzwingen werden. (Vermutlich nach der deutschlandtypischen repressiven Verbotsphase für diese Tools, die natürlich scheitern wird.)
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Die Grundsatzfrage beim Splitting ist, was man da eigentlich fördern will. Bisher/früher war das die formalisierte Versorgungsgemeinschaft der Ehe.
Ich glaube das sehen heute viele als etwas überholt an und würden die Förderung vermutlich eher an Familien/Kinder knüpfen. Kinder/Familien sind ja inzwischen von einer Ehe abgekoppelt.
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Danke.
Ich meinte aber die Anhebung, die bereits erfolgt ist. Die A12-Kolleginnen sind ja jetzt "schon" bei A12 + x.
Und da würde mich mal interessieren, wie aktuell der (beispielhafte) Abstand zwischen A12+ x und A13Z ist. Rein aus Neugierde
A12+X zu A13Z derzeit ungefähr 250€ und ab August 150€.
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Ich verstehe deinen Beitrag nicht. Ich war ja vorher nicht befördert worden, sondern hatte als Studienrätin sowieso schon A13. Die Revision musste ich durchlaufen, weil ich befördert werden wollte.
Super112 sitzt wahrscheinlich auf einer S1-Stelle. Die fängt mit A12 an und die Beförderung (mit Revision und Zusatzaufgabe) war auf A13.
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Ich verfolge das nur halbherzig, aber wie groß war der Abstand (beispielhaft) zwischen A12 und A13Z und und wie groß ist er jetzt noch, nachdem A12 für Grundschullehrer ja schon mit Zuschlägen hochgezogen wurde.
Der Sprung nach A12-->A13 ist groß. Ca. 500€ in den unteren Erfahrungsstufen. Nach oben baut das etwas ab. Die Besoldung beginnt auch in unterschiedlichen Stufen.
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Können wir bitte das doxing lassen. Das muss doch jetzt nun wirklich nicht sein.
Selbst wenn jemand selbst identifizierbare Angaben gibt, müssen die ja nicht in einen suchbaren Zusammenhang gebracht werden...
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Falls du nach Osnabrück gehst, überlege dir, wo dein Lebensmittelpunkt sein soll.
Vor allem wenn später Familie dazu kommt. Sonst hast du ggf. das Problem mit den abweichenden Ferienzeiten von den Kindern und dir, wenn du in einem anderen Bundesland wohnst, als du arbeitest.
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Wir haben jetzt keine Fachobleute, der Marke Niedersachsens, aber ähnliche Konstellationen mit Kollegen, die wie eine inoffizielle SL auftreten, gibt es vermutlich in allen Bundesländern ab und an mal. Es ist gut, dass du dich zu den rechtlichen Dingen informierst.
Im Alltag empfehle ich die offizielle Konfrontation sehr bewusst zu wählen, vor allem auch danach, wo sie wirklich etwas bringt und ansonsten so selbst ernannte "Leitungen" inoffiziell auszumanövrieren. Sie haben nur solange Macht, wie ihr das als Fachteam/Kollegium zulasst.
Natürlich muss man dazu wissen, wo die echte Grenze der Befugnisse liegt. Daher ist es gut, dass du nachfragst.
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So, nun habe ich den Salat. Das Finanzamt schreibt zu meinen EDV-Aufwendungen (die ich mit 100% angegeben hatte):
"
Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem PC stehen, konnten nur mit einem
beruflichen Nutzungsanteil von 50 Prozent berücksichtigt werden.
Weiterhin ist das MacBook auf eine Nutzungsdauer von 3 Jahren abzuschreiben, da
die nette Anschaffungskosten 1.000€ übersteigen.
Die Abschreibung sieht wie folgt aus:
2024(Anschaffungsjahr=zeitanteilig)= 80,53€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2025 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2026 = 483,17€ (50% berufl. Nutzungsanteil)
2027 = 402,64€ (50% berufl. Nutzungsanteil) ——————————"
Das ist doch Blödsinn, oder? Ich kann das doch im ersten Jahr direkt und zu 100% absetzen. Einspruch erheben?Lass dich hier in der Diskussion nicht sidetracken...
Du legst beim Finanzamt Widerspruch ein und musst nur gegen genau die Dinge argumentieren, die das Finanzamt bemängelt.
Das ist hier vor allem die 50% berufliche Nutzung. Falls du ein zweites Gerät für die private Nutzung hast, schreibst du dem Finanzamt, dass das abgesetzte Gerät 100% beruflich genutzt wird, weil du für die private Nutzung ein zweites Gerät besitzt und nutzt. Das muss natürlich auch stimmen.
In 90% der Fälle wird das damit dann durchgehen. Falls nicht, guckst du, was das das Finanzamt zurückschreibt und ob es irgendwelche Auflagen macht.
Der zweite Punkt ist die Abschreibung über 3 Jahre. Bedenke dabei, dass die für dich günstiger ist, wenn du regelmäßig die Werbungskostenpauschale knackst, was bei den meisten Lehrern der Fall sein sollte.
Solange das Finanzamt nicht die berufliche Notwendigkeit deines speziellen Geräts/Modells anzweifelt, brauchst du dazu überhaupt nicht Stellung zu beziehen und solltest das auch nicht tun!
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Gibt es dazu eigentlich eine verbindliche Rechtsgrundlage oder sind das hier alles wieder selbst ausgelegte Dinge? Das Mutterschutzgesetz spricht ja nicht von Unterrichtsstunden sondern nur von einer Freistellung für die nötigen Zeiten.
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