Beiträge von kodi

    Nicht schön, wenn ihr durch entsprechende Likes und Beiträge mitteilt, ich habe falsch gehandelt.

    Versuch dir das nicht zu Herzen zu nehmen. Hinterher wissen es immer alle besser.. und Unbeteiligte sowieso. Du hast in der Situation die für dich bestmögliche Entscheidung getroffen. Was du hier so über die Jahre von deiner jetzigen Schule erzählt hast, klang auch in der Summe Summe positiv. Von daher alles richtig gemacht. :aufgepasst:

    etwas weiter die Küste entlang gibt es auch eine Lehrkraft, die an der Grundschule SL sein möchte, aber nicht darf, weil sie nicht qualifiziert genug ist mit Lehramt Latein+Geschichte vom Gym.

    Das finde ich völlig nachvollziehbar.

    Da stimme ich dir zu, nur ist das bei uns selten der Fall, weil unser Kollegium wenig Fluktuation hat und auch die neuen seit einiger Zeit feststehen.

    Da habt ihr Glück. Bei uns ist das ca. jedes 2. Jahr.

    • Vertretungsstelle kurzfristig abgesagt
    • Kollegin schwer erkrankt
    • Kollegin schwanger, aber Ferien noch abgewartet
    • Kurzfristige Abordnung
    • Kurzfristige Personalzugänge

    Jetzt sind wir allerdings eine große Schule mit vielen Kollegen. Da ist das dann schon allein wegen der großen Zahl an Kollegen häufiger.

    Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung

    Ich glaube ersteres ist der wichtigste Punkt.

    Auf der anderen Seite...
    Wer als Planer einmal erlebt hat, welches großes Drama einige Kollegen auffahren, wenn sich ein Stundenplan doch noch im Nachhinein ändert, wird sich gut überlegen, ob er den Plan noch vor den Ferien macht und herausgibt. So selten ist das leider nicht, dass kurzfristig doch noch eine Personalveränderung kommt.

    Bist du jetzt 14 Stunden in Teilzeit oder nicht?

    Falls ja, dann bleiben keine Stunden an der Schule übrig und du arbeitest bei 14h-Teilabordnung nur in der Behörde.

    Da du den Einsatzwunsch nur 2 Tage an der Schule bei Vollzeit/geringer Teilzeitquote ansprachst... Das wird je nach Fächern vermutlich eher schwierig werden und geht eigentlich nur, wenn du kein WP1-Fach und kein Hauptfach hast.

    Ehrlich gesagt kann ich das Mitgefühl mit der Dame aus Wesel in keinster Weise nachvollziehen.

    Natürlich hat die Dienststelle da völlig versagt. Aber die Kollegin hat enormen Schaden für die ganze Lehrerschaft angerichtet und das Image des Beamtentums nachhaltig beschädigt.

    Ehrlich gesagt erwarte ich von Beamten ein höheres moralisches Verantwortungsgefühl und eine stärkere Loyalität dem Dienst gegenüber als diese Dame offensichtlich zeigt.

    Ich hoffe, dass sie bis ans Ende sämtlicher juristischer Möglichkeiten verfolgt wird und dass die juristische Aufarbeitung nicht in irgendeinem krummen Vergleich eingestellt und begraben wird. Ich hoffe auch, dass da keine Personalräte, Gewerkschaften oder Verbände zwischen springen, um mal wieder einen Einzellfall zum Schaden aller anderen, die sie eigentlich auch vertreten, zu verteidigen.

    Persönlich würde ich wie folgt vorgehen:

    1. PKV-Beitritt versuchen
    2. Ansonsten Status unterbrechen, damit die Frist neu beginnt. Also entweder durch Beurlaubung oder durch Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Jobpause und späterer Neuverbeamtung. Dazu solltest du dich aber vorher von einem Anwalt für Verwaltungs/Arbeitsrecht beraten lassen. Nachteil ist halt, dass du deine Schule verlierst.

    Wenn man der Meinung ist, wir hätten ein Vollzugsdefizit, dann sollte man Parteien wählen, die nicht den Staat bzw. Exekutive, Judikative und Verwaltung zusammenkürzen. Schlanker Staat = Gesetze laufen ins Leere.

    Uns fehlen:

    • Polizisten
    • Verwaltungsmitarbeiter in den Ämtern
    • Richter und Staatsanwälte, samt deren Stab
    • Justizvollzugsmitarbeiter
    • Mitarbeiter in den Sozial- und Jugendämtern, die eigentlich zur Prävention beitragen
    • und um das ganze zu finanzieren.... Mitarbeiter im Finanzamt, die dafür Sorgen, dass die Steuern auch gezahlt werden.

    Das sind alles Folgen der Ideologie "schlanker Staat" und des falsch umgesetzten Sparwahns der letzten Jahrzehnte.

    Und ja, dadurch laufen unsere eigentlich ausreichenden Gesetze zum Teil ins Leere.

    Ein wenn nicht das Problem war, dass viele junge Männer ohne ihre Familien kamen und hier nicht integriert wurden. [...]

    Ich frage mich, wenn viele junge deutsche Männer aus ihren Familien gerissen würden, in ein fremdes Land gelangen mit dem Wissen, dass ihre Familie nicht nach kommen darf, ob sie alle fleißig wären und nie kriminell?

    Die Einschätzung teile ich auch.

    Wie sich junge deutsche Männer ohne soziale Kontrolle verhalten, kann man ansatzweise am Ballermann beobachten. ;) Und da sind sie nur im Urlaub...

    Die wären als Gesamtgruppe in einer Migrationssituation sehr wahrscheinlich ebenfalls problematisch...

    Übrigens wüsste ich gerne, [...] warum sie bei (Web)Untis bleiben und ob sie den Plan dann zusätzlich in IServ einpflegen.

    Unsere Arbeitsabläufe mit Untis sind etabliert und optimiert. Wir fahren relativ komplexe Stundenpläne für meine Schulform. Eine Umstellung auf ein anderes Programm würde extrem viel Zeit kosten, bis das auf einem ähnlichen Niveau läuft. Die mögliche Geldersparnis für den Stadt-/Schuletat steht in keinem Verhältnis zu den für eine Umstellung nötigen Zeitressourcen.

    Wir laden nicht nach Iserv hoch, da wir in einer hoch gesicherten Verwaltungsumgebung arbeiten. Ein Upload nach Iserv müsste händisch erfolgen. Das ist insbesondere für die Vertretungspläne nicht praktikabel. Unsere Lösung mit Webuntis funktioniert hingegen gut und automatisch+auf Knopfdruck. Zusätzlich stellt sie auch das digitale Klassenbuch zur Verfügung. Auch da steht der Arbeitsaufwand einer Umstellung in keinem Verhältnis zum Ertrag.

    Der Deal klingt einfach seltsam. Wieso muss man anbieten, mittwochs 23 Uhr erreichbar zu sein, um samstags in Ruhe gelassen zu werden? Der Mann darf Mittwochnacht UND Samstag frei haben. Das war "verwirrend", denke ich.

    Tatsächlich gibt es auch Notfallkontakte/zeiten ausserhalb der Schulzeiten, z.B. wenn es ein Problem mit dem Gebäude gibt und der Hausmeister nicht erreichbar ist. Dann ruft die Polizeit bei der SL an. Das bekommt man als normaler Lehrer nur nicht mit.

    Das heißt allerdings nicht, dass man da neben dem Telefon sitzen muss, sondern nur, dass im Prinzip ein Anruf kommen könnte.

    Die Schule einer mir nahestehenden Person ist eine Gesamtschule, welche gerade aus dem Aufbau raus ist. War vorher eine Hauptschule. Da wurde jeder die letzten Jahre der irgendwie gerade sitzen kann in die Oberstufe geschoben um die notwendigen Schülerzahlen zu erreichen. Wenn da dann hohe Durchfallquoten entstehen ist es absolut nicht verwunderlich und liegt sicher nicht an den Lehrkräften.

    Natürlich. An wem soll es sonst liegen? Ultimativ sitzen die Lehrer in der ZK-Konferenz und winken die Leute doch bis dahin durch.

    Entweder man nimmt keine ungeeigneten Leute auf oder man muss den Unterricht so anpassen, dass sie das Bildungsziel auch erreichen können. Alles andere halte ich für unehrlich.

    Der Fehler lag darin, dass du telefonisch Kontakt gesucht hast.

    Ein Schriftvorgang ist belegbar und führt in der Regel dazu, dass Beteiligte sich eher so verhalten, dass sie nicht für Unterlassungen belangt werden können.

    Das kann man gar nicht überbetonen.

    Es sichert einen selbst/die Schule ab und die Aktenspur wirkt oft auch wirklich Wunder, vor allem wenn man die auch extrem klar kommuniziert.

    Warum wurde die Ex-Schülerin nicht von der Bühne geholt? Strafanzeige wäre das mindeste gewesen.

    Das ist jetzt nicht die geschliffenste Rede, aber Strafbarkeit sehe ich da persönlich nicht.

    Wenn an einer Schule irgendwo 33% durchfallen, dann gibt es eigentlich auch anderes zu tun, als eine Schülerrede zu verfolgen. Vor allem, wenn es um einen Abschluss geht, für den man quasi zweimal die Zulassung bekommen muss.... erst um überhaupt in die Oberstufe zu dürfen und dann um zur Prüfung zugelassen zu werden.

    Was hat Jura mit 1:1 Auswendiglernen und was hat beides mit dem Thema zu tun? Man muss einfach nur lesen, was da steht und wissen oder nachlesen, wann ein Lebensjahr vollendet ist. Dafür muss niemand Jura studieren oder irgendetwas auswendig lernen.

    Dazu muss man allerdings ein entsprechendes Problembewusstsein haben. Da dieser Geburtstagsspezialfall nur bei einem Datum auftaucht, werden die meisten SL ihr ganzes Berufsleben die Altersermäßigungen richtig setzen ohne sich jemals diese Grenzfalldefinition angesehen zu haben. Insofern kann ich mir durchaus SL-Kollegen vorstellen, die auch den Spezialfall nach Schema F abhandeln, ohne sich da große Gedanken zu machen und dann ggf. falsch liegen.

    Spätestens bei einer Beschwerde des Kollegen oder wenn man feststellt, dass die Statistik-Vorgabedaten abweichen, sollte man dann allerdings nachlesen. Insofern stimme ich dir schon zu.

Werbung