Beiträge von kodi

    Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann.

    Die Frage ist halt, was 'unverzüglich' bedeutet, wenn man ein Medium wählt, dessen zeitnahe Zustellung ausdrücklich nicht garantiert ist.

    Ich meine die technische Richtlinie für Mailgateways sagt sogar "innerhalb von 90 Tagen". Passiert heute natürlich kaum noch.

    Ich glaube nicht, dass man das wieder zurückdrehen kann. Gerade wegen dem, was du schreibst. Die Hälfte der Amerikaner steht hinter dem Mist. Trump ist nur der Turbo gewesen, der die Alternativen plattgemacht hat.

    Ich halte die USA für verloren. Im Grunde sind die sogar schlimmer als China und Russland. Die sind wenigstens berechenbar.

    Die Frage ist eigentlich nur noch, ob sich Europa rechtzeitig unabhängig macht oder in den Untergangsstrudel des amerikanischen Imperiums ziehen lässt. Da arbeiten leider 80 Jahre Propaganda gegen uns, von der sich viele schwer lösen können, ....vor allem die Generation, die derzeit unsere Politiker stellt. Ging uns halt eine ganze Zeit auch gut damit.

    Eigentlich müsste dringend jemand die Eppstein-Akten und die Sexualstraftaten der orangen Birne leaken, damit der keine Motivation mehr hat weitere Ablenkungskriege zu starten.

    Das hängt jetzt etwas von der Bezirksregierung ab, aber bei uns wird man als EZ-Rückkehrer auch unterhalb der 50km Grenze noch bevorzugt versetzt. Du hast halt nur keinen Anspruch. Jetzt wohne ich aber auch in einer priviligierten Region, weil es hier keine großen Nöte und auch keinen 'EZ-Versetzungsmißbrauch' gibt.

    Aber dieses neue Beratungssetting wirkt irgendwie so affektiert. Ich habe auch noch nirgendwo konkrete Hinweise darauf bekommen, was sich eigentlich genau darunter vorgestellt wird.

    Tapp nicht in die Falle das abzuwerten, nur weil du Angst davor hast. Das macht es psychologisch nicht einfacher.

    Frag deine Dezernentin einfach, was sie erwartet. In der Regel bekommt du dann eine relativ präzise Beschreibung, was erwartet wird. Das kann viel Unsicherheit nehmen.

    Bist du dir sicher, dass die Beratung wirklich völlig frei und ohne Unterrichtsbeobachtung ist? Meiner Beratung ging damals sehr wohl eine Unterrichtsbeobachtung eines Kollegens voraus. Das ist jetzt natürlich schon etwas her.


    Falls dich die Sinnfrage dann doch noch quält.... ich berate so ca. 2-3 mal im Monat einen Kollegen. Das hängt natürlich von Position, Aufgabengebiet und vielleicht auch Schulform ab, aber das ist jetzt keine so abwegige Tätigkeit....

    Ich wundere mich gerade, nachdem ich mal nachgeschaut habe.

    Gab es nicht auch mal die Möglichkeit in Halbjahren anzusparen und dann ein halbes Jahr frei zu machen?`

    Das kommt in den Regelungen jetzt aber gar nicht mehr vor.

    Das ist ein alter Übergangs-Erlass. Hier sind die aktuellen Erlasse 21-05 Nr. 13 bzw. 21-05 Nr. 13 B.

    Ein Halbjahr sparen, ein Halbjahr frei geht.

    Zitat

    Der Bewilligungszeitraum kann bis zu sieben Jahre umfassen. Die Min-
    destdauer der Ansparphase und der Ermäßigungs- oder Freistellungspha-
    se beträgt jeweils ein Schulhalbjahr.

    Ich denke du brauchst auf jeden Fall eine gute Begründung weshalb die DU als Lehrerin keine Überschneidungen mit der Tätigkeit als pädagog. Fachkraft in der Schule hat. Dann bleibt immer noch das "Reputationsproblem", wie in dem zitierten Urteil. Das Urteil kann man übrigens umgekehrt gelesen als gute Richtschnur nehmen, wann eine Nebentätigkeit möglich sein kann.

    Wenn man jetzt nicht gerade so etwas der Marke Onyxbuchstütze aus dem Urlaub mitbringen will, empfehle ich den Weg zum Haushaltsauflöser. Die Generation, deren Haushalte gerade aufgelöst werden, hatte noch Bücher und entsprechende geeignete Buchstützen. Die sind auch in der Regel hochwertiger, als das was man so für kleines Geld heute kaufen kann.

    'ne rechtswidrige Anweisung, die in eure Rechte am eigenen Bild als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) eimgreift. Verweigern und auch den Lehrerrat beauftragen, dort klare Kante zu zeigen.

    Ich finde es jetzt nicht auf die schnelle, aber dazu gab es vor einiger Zeit ein arbeitsrechtliches Urteil, dass das angeordnet werden kann.

    Unabhängig davon gibt es ja viele Möglichkeiten Distanzunterricht zu gestalten.

    Zitat

    Man habe aber nicht auf eine endgültige Unwetterwarnung warten wollen, damit sich Schüler, Eltern und Lehrer vorbereiten können. (Dorothee Feller)

    Das kann man nur lobend anerkennen. So wünsche ich mir Führung. Lage beurteilen und klar handeln. Top :top:

    Klar, ob man dann letztendlich richtig entschieden hat, weiß man erst im Rückblick. Eine Glaskugel hat keiner.

    4 bis 5 Jahre Studium plus 1,5 bis 2 Jahre Referendariat sind für den höheren Dienst doch absolut angemessen.

    Wie kommst du darauf, das der Anspruch der Studienfächer eine relevante Größe für das Beamtentum ist/sein sollte? Wie gefühlt anspruchsvoll ein Studium war, ist glücklicherweise für so ziemlich jede Lebenssituation unerheblich.

    Genauso blödsinnig/sinnvoll wie die gekünstelten Begründungen, die gerne für das bisherige Besoldungssystem herangezogen werden... ;)

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