Beiträge von kodi

    Ich verstehe es schon mit der Unterscheidung (Beamte*r / nicht), aber irgendwie ergibt es für mich keinen Sinn, dass etwas, was für den einen gesundheitsfördernd sein kann, für den anderen verboten ist.

    Da wirken ja zwei Dinge zusammen:

    1. Die Gesundheitsförderung. Das ist für alle gleich.

    2. Das öffentliche Ansehen des Beamtenstands, welches du als solcher auch im privaten Bereich nicht beschädigen darfst. Ist halt an der Stelle doch kein so normaler Job...


    Meistens gibt es in diesen Fällen Probleme mit Punkt 2.

    Wo sind eigentlich die Meldungen aus der Schweiz und Österreich, wie macht man es in den Alpen? Mit Schlitten zur Arbeit wäre ja schon mega 😎

    Fairerweise muss man zugestehen, dass natürlich die Orte, die häufig Erfahrung mit solchen Situationen haben, vermutlich besser zurecht kommen, weil sie besser vorbereitet sind. Der Winterdienst meiner Stadt ist z.B. auch dilettantisch im Vergleich zum Winterdienst meines vorherigen Wohnorts, wo es regelmäßig schneite und Glatteis gab. Liegt schon allein am vorgehaltenen Material.

    Ich hab jetzt auch keine Langlaufski, Schneeketten, Räder mit Stollen, etc. Meine Ausrüstung beschränkt sich auch Schuhspikes (neuerdings), Winterreifen, Eiskratzer, Handfeger und Klappspaten (völlig exotisch hier), Autodecke. Halt das, was man als Flachlandbewohner so braucht.

    Danke ; unsere Schulordnung für Oberschulen im " Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung" mit "§ 26 Täuschungen - Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht, soll der Fachlehrer die Wiederholung anordnen, die Bewertung herabsetzen oder in einem schweren Fall die
    Note „ungenügend“ erteilen. Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden."

    Unabhängig davon, ob das in deinem BL so an der richtigen Stelle wirksam verankert ist, passt der beschriebene Fall nicht zu dieser Regelung. Nach deiner Beschreibung fand kein Täuschungsversuch während des Leistungsnachweis statt, sondern eine nachträgliche Urkundenfälschung.

    Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Schüler also eine Urkundenfälschung begangen, indem er eine bereits benotete Klassenarbeit nachträglich verfälscht hat.

    Bei uns wäre in so einem Fall eine Ordnungsmaßnahme fällig, ggf. eine Anzeige.

    Die ursprüngliche Note würde natürlich nicht nachträglich verändert, denn die Leistungsüberprüfung ist ja korrekt erfolgt und bewertet worden.

    Eine nachträgliche Veränderung der Note halte ich persönlich in dem Fall für rechtlich nicht haltbar. Das würden wir sicherheitshalber von der Rechtsabteilung der BezReg aber noch einmal abklären lassen. Es ist Aufgabe der Schulleitung darauf zu achten, dass das rechtliche Vorgehen einwandfrei ist.

    Hört sich von außen erst einmal so an, als ob da versucht wird irgendwelche Lücken zu stopfen.

    Kann im Einzelfall sehr unschön sein, aber für das Gesamtsystem richtig. Das lässt sich von außen schwer einschätzen. Im Zweifel nachfragen...

    [...] meinem Vertrag [...] Mehrarbeit gegeben, das war aber mit der Schulleitung wohl nicht abgesprochen. Bei der Abrechnung jetzt gab es deshalb auch Ärger. Die Schulleitung will das nun so regeln, dass die Stunden, die ich "zu viel" gemacht habe, nicht vergütet werden, sondern mit Freizeit ausgeglichen werden. Diese soll ich aber erst im nächsten Schuljahr erhalten. Mein Vertrag endet aber zum Schuljahresende – wenn nicht früher, denn die Kündigung habe ich heute bereits geschrieben. Die Mehrarbeit möchte ich vergütet haben und da gehe ich notfalls auch die rechtlichen Schritte.[...]

    Du hast zwar gekündigt. Trotzdem würde ich dahingehend prüfen, ob die Mehrarbeit nicht ein Entfristung bedeutet. Lass dich da rechtlich beraten.

    Falls du damit entfristet bist und nicht da bleiben willst, würde ich persönlich der Bezirksregierung eine Vertragsaufhebung gegen eine Abfindung anbieten. Das solltest du aber ggf. mit einem Anwalt für Arbeitsrecht besprechen.

    Ganz ehrlich, das ist so ein Fall von "Frag penetrant nach und erhalte eine beschissene Regelung".

    Löst das lieber im Einvernehmen.


    Jede SL hat Interesse daran, dass ihr auf eurem Arbeitsweg nicht verunglückt.

    Wieso das?

    Das ist jetzt rein anekdotisch, aber die FH-Studenten, die ich so kennengelernt habe, waren dort viel besser aufgehoben und deutlich weniger orientierungslos als viele Universitätsstudenten an den Unis.

    Schade, dass deine Schulleitung nicht klar hinter dir steht. Wir haben im letzten Durchgang mit einer entsprechenden Begründung auch noch die voraussetzungslosen Teilzeiten durchbekommen ohne dass das eskaliert werden musste.

    Damit hat sie ja in gewisser Weise auch Recht.

    Das ist richtig blöd für die betroffenen Kollegen, aber ist halt auch einer der Nachteile, die man in unserem Job in Kauf nimmt. Auch wenn das den meisten nicht bewusst ist, bis es sie trifft.

    Ob das jetzt eine schlaue Lösung des Lehrermangelproblems ist, sei mal dahingestellt.... Ist halt eine Verwaltungslösung. Aus dem Bereich kommt die Ministerin ja auch....

    Absurd fand ich neulich, als ich in Unterrichtsmaterial über "Arbeitgebende" statt Arbeitgeber und "Unternehmende" statt Unternehmer gestolpert bin. Für mein Empfinden ist das die Schwelle, an der es hochgradig albern wird. Aber nun gut.

    Das geht mir auch so. Das Problem ist, dass es dadurch zu einer Verarmung der Sprache kommt und die Sprache an Präzision verliert.

    Beispiel, das gerne in den Nachrichten benutzt wird:

    'Forschende' das ist etwas anderes als 'ein Forscher' oder meinetwegen 'eine Forscherin'. Ersteres impliziert eine aktuell aktive Tätigkeit

    Eltern mit Migrationsgeschichte, die beide nur einen Minijob haben und nicht für den Schulbesuch ihres schulabstinenten Grundschulkindes sorgen können = mindestens 3 dauerhafte Belastungen für das Sozialsystem. Und da wundert man sich, warum zunehmend vehementer Abschiebungen gefordert werden. Das wäre wohl ein klassischer Fall von je schneller, desto besser.

    Das kann man so pauschal überhaupt nicht beurteilen.

    Ich hab schon Schülereltern gehabt, die mit Facharztqualifikation in einem ausbeuterischen, berufsfremden 'Minijob' den ganzen Tag gearbeitet haben und deren Kinder entsprechend lange unbetreut waren. Da hätte man eher die Mitarbeiter in den Ämtern/Berufsverbänden ausbürgern sollen, die für Anerkennung der beruflichen Qualifikation Jahre benötigten.

    Nuja, Bußgeldverfahren halte ich aber auch für hochproblematisch, wenn die Gründe für die Schulabsenz (wie hier) nicht geklärt sind.

    Ist halt einfacher als sich mit dem Kind und dessen Situation (auch im Verhältnis zu den Eltern) intensiv auseinanderzusetzen - oft hat es Alibifunktion, weil man ja irgendwas tun muss. Oftmals liegt auch eine Überforderungssituation der Eltern vor (und sie wissen gar nicht, dass man ein Kind auch aus psychischen Gründen krank schreiben lassen kann - bisweilen auch Scham vor Ärzten und Schule).

    In solchen Fällen geht es heutzutage leider nicht mehr nur um rein pädagogische Dinge.

    Das Bußgeldverfahren hat folgende Funktionen:

    • Handlungsdruck zu einer Verhaltensänderung
    • Rechtliche Absicherung der Schule
    • Rechtliche Dokumentation von ausgeschöpften Maßnahmen um andere Stellen zur Tätigkeit zu zwingen (z.B. Jugendamt, Ärzte, etc.)

    Ein Bußgeldverfahren heißt gerade nicht, dass man die Hände in den Schoß legt.

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