Schulleitung beeinflusst Notengebung

  • Hallo, ich bin gerade etwas ratlos, weil in meinem familären Umfeld.. Selbst unterrichte ich wegen Abordnung an zwei Oberschulen - und da kenne ich in den Fachbereichen so etwas nicht:

    Ein Schüler in Klassenstufe 8 gibt eine benotete Leistungskontrolle an den Fachlehrer zurück. Der kopierte alles vor Rückgabe an die Schüler: wegen z. B. Schrift- und Fehlerbild für Elterngespräche usw. Nun fällt auf: An drei Stellen wurden die Ergebnisse verändert und sind jetzt richtig. Wäre jetzt Note 1 statt vorher 2. Belehrung wegen Selbständigkeit... erfolgte zuvor.

    Unsere Schulordnung für Sachsen sieht im Ermessen des Fachlehrers für vollendete Täuschung Note 6 "ungenügend" vor (eventuell auch Wiederholung, Herabstufung). Ja, es handelt sich offenbar um einen Schüler, der schon zuvor durch Störungen und Grenzüberschreitungen im Unterricht auffiel. Bei mir passiert so etwas ca. 1..2 - mal im Schuljahr. Meist erteile ich in Oberstufe Note "ungenügend" mit Information an Erziehungsberechtigte sowie den Kopien zum Vergleich, mit Information an Klassenleiter. Da gibt es bei Begründung keine Diskussion, weil die Kollegen es ebenso handhaben.

    So passierte es auch hier, aber: Die Klassenleiterin reagierte erbost, die Klasse in Ruhe zu lassen, der Schüler würde so etwas nie tun. Die Eltern reagierten später, mit Schulleitung sei weiterhin Note 2 ("gut") vereinbart, die veränderte Note unrecht. Und ja, der ursprünglich geändete Noteneintrag von "2" auf "6" wurde von jemandem wieder geändert - auf "2".

    Nun hat der Schüler null Fehler und (nur?) Note zwei ("gut"). Da er einer der Tonangebenden der Klasse ist, kann er Tipps geben, wie einzelne Noten doch noch verbessert werden könnten. Für die Lehrkraft gibt es ein Imageproblem - vermutlich nicht nur in dieser Klasse. Es gibt auch ein Vertrauensproblem, was die Zusammenarbeit mit betroffener Klassenleiterin und Schulleitung betrifft.

    Und ich verstehe gerade die Welt etwas weniger, wenn so etwas an unseren Schulen möglich ist. Welche relevanten Erfahrungen hier im Forum gibt es dazu? Danke für ein paar kurze Rückmeldungen!

  • Zum Verständnis: der Schüler hat die korrigierte und zurückgegebene Klassenarbeit im Nachgang manipuliert und dann versucht, eine bessere Note zu bekommen?

    Die Täuschung wäre ja dann im Nachgang begangen worden - keine Ahnung, ob das gleichwertig zu einem Täuschungsversuch während der Leistungskontrolle zu behandeln ist und die 6 gerechtfertigt wäre. Ich würde in dem Fall vermutlich - rein Bauchgefühl - auch kein Ungenügend geben, sondern es bei der 2 belassen, aber parallel eine Ordnungsmaßnahme anleiern.


    Darf der Schulleiter eigenmächtig Noten ändern?

  • Danke ; unsere Schulordnung für Oberschulen im " Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung" mit "§ 26 Täuschungen - Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht, soll der Fachlehrer die Wiederholung anordnen, die Bewertung herabsetzen oder in einem schweren Fall die
    Note „ungenügend“ erteilen. Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden."

    Ich sehe Klassenstufe 8 mit mehr Eigenverantwortung als Klasse 5. Die Belehrung tut meiner Ansicht nach ein Übriges. Die Ordnungsmaßnahme (Verweis - wegen Fehlverhalten?) ist nicht vorgesehen. Im Grunde reicht ja schon der Versuch.. Diese Regelungen gibt es getrennt noch einmal für Prüfungssituationen. Und hier wird auch ausdrücklich auf die Handlung durch den Fachlehrer verwiesen. Fachleitung / Fachkonferenz oder Schulleitung können natürlich darum bitten noch einmal für die konkrete Situation zu überdenken und Alternativen anbieten. Aber so lief das hier nicht.

    Bei mir handhabe ich solche Dinge abgestuft: z. B. schneller Blick zum Nachbarn - eventuell noch Ermahnung, beim zweiten Mal Vermerk zum späteren Vergleich, ob das wiederholt passierte und dann u. U. Notenherabstufung bewirkt. Klasse 8 oder 9 und unbekannte Zeit Handynutzung: ganze Kontrolle wertlos zur Benotung; "ungenügend". Was ist dann noch nachweislich Schülerleistung?

    Im obigen Beispiel scheint mir die Wirkung dieselbe: beim Nachbarn in der Kontrolle abschreiben - bessere Note wollen / nach Rückgabe Kontrolle verändern und bessere Note wollen - ebenfalls Täuschung. Von "nur mal kurz" kann bei drei Stellen am Nachmittag gezielt korrigiert für mich keine Rede sein. Bei einem Achtklässler auch nicht. Meine Kollegen sehen das auch so. Aber eben nicht die in diesem Fall.

    Und ja, die Schüler erzählen sich Tricks weiter, wie mir als Klassenleiter klar ist. Mir ist klar, dass ich gar nicht alle "erwischen" kann (auch die Mühe nicht will). Aber ich möchte nicht befördern, dass die Anzahl der Versuche steigt.

  • Wenn ich das richtig verstanden habe, hat der Schüler also eine Urkundenfälschung begangen, indem er eine bereits benotete Klassenarbeit nachträglich verfälscht hat.

    Bei uns wäre in so einem Fall eine Ordnungsmaßnahme fällig, ggf. eine Anzeige.

    Die ursprüngliche Note würde natürlich nicht nachträglich verändert, denn die Leistungsüberprüfung ist ja korrekt erfolgt und bewertet worden.

    Eine nachträgliche Veränderung der Note halte ich persönlich in dem Fall für rechtlich nicht haltbar. Das würden wir sicherheitshalber von der Rechtsabteilung der BezReg aber noch einmal abklären lassen. Es ist Aufgabe der Schulleitung darauf zu achten, dass das rechtliche Vorgehen einwandfrei ist.

  • Danke ; unsere Schulordnung für Oberschulen im " Abschnitt 5 Ermittlung und Bewertung von Leistungen, Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung" mit "§ 26 Täuschungen - Werden bei Leistungsnachweisen unerlaubte Hilfsmittel benutzt oder wird auf andere Weise getäuscht, soll der Fachlehrer die Wiederholung anordnen, die Bewertung herabsetzen oder in einem schweren Fall die
    Note „ungenügend“ erteilen. Bei einem Versuch kann entsprechend verfahren werden."

    Unabhängig davon, ob das in deinem BL so an der richtigen Stelle wirksam verankert ist, passt der beschriebene Fall nicht zu dieser Regelung. Nach deiner Beschreibung fand kein Täuschungsversuch während des Leistungsnachweis statt, sondern eine nachträgliche Urkundenfälschung.

  • @ kodi: erscheint schlüssig; andere scheinen das bisher ähnlich wie wir zu handhaben: https://www.reddit.com/r/lehrerzimmer…iner_benoteten/

    Als Urkundenfälschung könnte die Reaktion im Einzelfall aber durchaus für den Betreffenden härter ausfallen: https://www.bksb.nrw/wp-content/upl…nfaelschung.pdf - Dort wird die Option Anzeige ins Spiel gebracht.

    Insgesamt gilt wohl "Wo kein Kläger, da kein Richter". Aber bei potenziell rechtlich relevanten Situationen ist eine solide Entscheidungsbasis hilfreich. Das passiert immer wieder mal und ganz sicher nicht nur bei mir. Bei nächster Gelegenheit bringe ich das mal in die Fachkonferenz - geht schneller und einfacher.

    Bei der Eingangssituation wäre das ohne Sanktionierung auch nicht korrekt verlaufen und eine Abklärung mit Fachlehrer wäre angebracht gewesen. So gibt das ein sehr unangenehmes Bild zur Abstimmungsarbeit im Kollegium.

    Ich denke ich weiß, wo ich weiter schauen werde, danke erst einmal für die bisherigen Antworten! :top:

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